Nali_WarCow
Spiele-Professor/in
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Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Es gibt einen ersten Entwurf zur Änderung des Jugendschutzes:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95926
(Den ganzen Artikl mal in Ruhe durchlesen.)
Wohl (noch) kein Totalverbot, aber scheinbar werden demnächst noch deutlich mehr Titel auf dem Index laden oder nur stark geschnitten in Deutschland erscheinen.
Update 15.10: Inzwischen liegt der Entwurf erst einmal ein wenig auf Eis
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97381/from/atom10
Es gibt einen ersten Entwurf zur Änderung des Jugendschutzes:
[..] Konkret sollen durch eine Änderung von Paragraph 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht mehr nur Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Games für Jugendliche automatisch verboten sein. Vielmehr soll sich diese Regelung künftig auch auf Trägermedien erstrecken, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Über diese Katalogausweitung hinaus plant von der Leyen auch, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien rund um mediale Gewaltdarstellungen auszudehnen und zu "präzisieren". Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) müsste demnach von sich aus Medien auf ihre schwarze Liste nehmen, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder in denen "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".
Die Ordnungsämter sollen Testkäufe im Handel mit Hilfe von Jugendlichen durchführen dürfen, um "gezielte Kontrollgänge" durchführen zu können. Zuvor hatten Kritiker wiederholt moniert, dass auch Nicht-Volljährige in Geschäften oft ohne Probleme so genannte Killerspiele erstehen können. Händler von Computerspielen und Filmen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVDs zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Vorgesehen ist, die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gesetzlich festzuschreiben. Die Zeichen sollen künftig auf der Frontseite der Verpackungshülle "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" angebracht werden. [...]
Insgesamt handle es sich bei den aufgeführten Prüfsteinen in Paragraph 15 um "neue, ausgesprochen interpretationsfähige und nicht zuletzt durch das subjektive Empfinden des jeweiligen Nutzers geprägte Begrifflichkeiten". [...]
Weiter gibt der Bitkom zu bedenken, dass das ausgeweitete Verbot eigenständig strafbewehrt sei. Aus diesem Grunde seien die Anforderungen an die Bestimmtheit der Klausel besonders hoch. Ebenfalls problematisch erscheint dem Verband die Einführung neuer Begrifflichkeiten im Verhältnis zu Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB), den Bayern parallel deutlich im Kampf gegen brutale Computerspiele verschärfen will.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95926
(Den ganzen Artikl mal in Ruhe durchlesen.)
Wohl (noch) kein Totalverbot, aber scheinbar werden demnächst noch deutlich mehr Titel auf dem Index laden oder nur stark geschnitten in Deutschland erscheinen.
Update 15.10: Inzwischen liegt der Entwurf erst einmal ein wenig auf Eis
Der umstrittene Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit seinen Bestimmungen zum Verbot "Gewalt beherrschter" Computerspiele und Testkäufen von Heranwachsenden im Handel ist zunächst komplett vom Tisch. […] Die CDU-Politikerin kündigte einen runden Tisch für November an. Dieser solle darüber beraten, wie verhindert werden könne, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland zu einfach an […] Killerspiele[…] kämen. Von den Beratungen erwarte sie "konkrete Vorschläge zur Verbesserung des viel zu laschen Jugendschutzes". Die Zukunft des Gesetzesentwurfs ist laut einem Ministeriumssprecher derzeit aber "völlig offen".
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97381/from/atom10