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Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Nali_WarCow

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Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Es gibt einen ersten Entwurf zur Änderung des Jugendschutzes:
[..] Konkret sollen durch eine Änderung von Paragraph 15 Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht mehr nur Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Games für Jugendliche automatisch verboten sein. Vielmehr soll sich diese Regelung künftig auch auf Trägermedien erstrecken, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Über diese Katalogausweitung hinaus plant von der Leyen auch, die im Gesetz genannten Indizierungskriterien rund um mediale Gewaltdarstellungen auszudehnen und zu "präzisieren". Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) müsste demnach von sich aus Medien auf ihre schwarze Liste nehmen, in denen "Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder in denen "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".

Die Ordnungsämter sollen Testkäufe im Handel mit Hilfe von Jugendlichen durchführen dürfen, um "gezielte Kontrollgänge" durchführen zu können. Zuvor hatten Kritiker wiederholt moniert, dass auch Nicht-Volljährige in Geschäften oft ohne Probleme so genannte Killerspiele erstehen können. Händler von Computerspielen und Filmen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVDs zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Vorgesehen ist, die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gesetzlich festzuschreiben. Die Zeichen sollen künftig auf der Frontseite der Verpackungshülle "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" angebracht werden. [...]
Insgesamt handle es sich bei den aufgeführten Prüfsteinen in Paragraph 15 um "neue, ausgesprochen interpretationsfähige und nicht zuletzt durch das subjektive Empfinden des jeweiligen Nutzers geprägte Begrifflichkeiten". [...]
Weiter gibt der Bitkom zu bedenken, dass das ausgeweitete Verbot eigenständig strafbewehrt sei. Aus diesem Grunde seien die Anforderungen an die Bestimmtheit der Klausel besonders hoch. Ebenfalls problematisch erscheint dem Verband die Einführung neuer Begrifflichkeiten im Verhältnis zu Paragraph 131 Strafgesetzbuch (StGB), den Bayern parallel deutlich im Kampf gegen brutale Computerspiele verschärfen will.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/95926
(Den ganzen Artikl mal in Ruhe durchlesen.)

Wohl (noch) kein Totalverbot, aber scheinbar werden demnächst noch deutlich mehr Titel auf dem Index laden oder nur stark geschnitten in Deutschland erscheinen.



Update 15.10: Inzwischen liegt der Entwurf erst einmal ein wenig auf Eis

Der umstrittene Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit seinen Bestimmungen zum Verbot "Gewalt beherrschter" Computerspiele und Testkäufen von Heranwachsenden im Handel ist zunächst komplett vom Tisch. […] Die CDU-Politikerin kündigte einen runden Tisch für November an. Dieser solle darüber beraten, wie verhindert werden könne, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland zu einfach an […] Killerspiele[…] kämen. Von den Beratungen erwarte sie "konkrete Vorschläge zur Verbesserung des viel zu laschen Jugendschutzes". Die Zukunft des Gesetzesentwurfs ist laut einem Ministeriumssprecher derzeit aber "völlig offen".

http://www.heise.de/newsticker/meldung/97381/from/atom10
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Hmm, klingt doch eigentlich ganz gut. Vielleicht verschwinden dann auch einige schwarze Schafe im Handel =) . Stellt sich nur die Frage, wird es dann weiterhin auch bei ab 18 bzw. ohne Prüfung Games/Filmen/Comics etc. eine Zensur geben :haeh:
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

die kontrollgänge der ordnungsämter finde ich sinnvoll, da dadurch die verkäufer vielelicht wirklichmal darauf achten, an wen sie verkaufen. die restlichen maßnahmen gehen meiner meinung nach aber wieder in richtung "populistische entscheidung" (auch wenn änderungen dieser art abzusehen waren). der jugendschutz ist hier in deutschland ja schon ziemlich streng und zensiert sehr viel, bzw sortiert aus. bisher haperte es ja nur an der umsetzung, eben der verkauf der medien an jugendliche unter 18, weil niemand darauf achtet.
und über die größeren siegel kann man sich auch streiten. velleicht hat es in der ersten zeit eher eine "erinnerungsfunktion" (achtung: ab 18! aufpassen beim verkauf!), aber ich kann mir vorstellen, dass mit der zeit auch da ein gewöhnungeffekt eintritt, und man die siegel nicht weiter beachtet. aber solange die nur auf die schutzfolie kommen und nicht auf die verpackung direkt...
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

EmmasPapa am 13.09.2007 15:21 schrieb:
Hmm, klingt doch eigentlich ganz gut. Vielleicht verschwinden dann auch einige schwarze Schafe im Handel =) .
Kontrolle des Handels ist auf jeden Fall ne gute Sache. Allerdings ist es auch utopisch zu glauben, dass die Jugendlichen dann nicht mehr an die Games kommen. Bei Gameware.at kann beispielweise jeder bestellen und hier in Deutschland muss alles sozusagen "doppelt hinter Schloss und Riegel".

Stellt sich nur die Frage, wird es dann weiterhin auch bei ab 18 bzw. ohne Prüfung Games/Filmen/Comics etc. eine Zensur geben :haeh:
Ja und zwar deutlich stärker. Insbesondere da die BPjM ja nun schneller / automatisch indizieren soll. Auf Grund der schwammigen Formulierungen wird, sich natürlich erst noch zeigen müssen, wie es sich entwickelt. Allerdings glaube ich kaum, dass die Regelungen gelockert werden.
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Nali_WarCow am 13.09.2007 15:28 schrieb:
Kontrolle des Handels ist auf jeden Fall ne gute Sache. Allerdings ist es auch utopisch zu glauben, dass die Jugendlichen dann nicht mehr an die Games kommen. Bei Gameware.at kann beispielweise jeder bestellen und hier in Deutschland muss alles sozusagen "doppelt hinter Schloss und Riegel".

Das ist richtig. aber es ist ein anfang! sicherlich kann nie ganz kontrolliert werden, wie jugendliche an "ab 18 spiele" kommen (außer vielleicht bei orwell ;) ). aber ich finde, an diesem punkt sollte die eltern auch mehr ins spiel kommen. wenn jugendliche schon solche spiele geholt haben, sollten sie dies kontrollieren. nicht unbedingt im sinne von "verbieten", sondern eher "drüber reden". auch kann vielleicht eine art aufklärung in der schule (sexualkunde für killerspiele oder so ;) ) einen ansatz bieten. nur ist das etwas, was nicht per gesetz erreicht werden kann, jedenfalls nicht direkt.
verbote steigern das velangen nach solchen spielen nur , ohne aber jemals 100%ig umsetzbar zu sein. und eine indizierung macht die sache nur schwieriger, aber verhindert sie nicht.
 
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Maverick1701 am 13.09.2007 15:24 schrieb:
der jugendschutz ist hier in deutschland ja schon ziemlich streng und zensiert sehr viel, bzw sortiert aus.

der deutsche jugendschutz zensiert weder, noch sortiert er aus.

beschlagnahmungen und verbote, gab es bislang nur in einer wirklich verschwindend geringen anzahl von fällen (und selbst diese fälle stellen per definitionem keine zensur dar). :)
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Juhu wenn das Gesetz rauskommt, wird man noch nichtmal als 24 Jähriger als Mensch betrachtet, der Realität und Spiel auseinander halten kann. Richtig so "Politiker". Verbietet einfach alles was euch nicht gefällt! Wenn ihr dann alle Spiele ab 16 verboten habt und jeder zweite Jugendliche trotzdem jedes noch so gewaltsame Spiel Zuhause hat, werdet ihr sehen was ihr von euren lächerlichen Gesetzen habt.
 
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ich frage mich...

was wird aus Steam hier in Deutschland....

selbst HL2 dürfte dann indiziert werden

die sollten dann lieber net richitge kontrolle machen im account mit perso oder sowas..

naja wenns soweit kommt, dann wird eben offen und provozierend zu warez gegriffen, denn ich kann ja dann nur ohne steam zocken :-D


:pissed: :pissed: :pissed: :pissed: :pissed: :pissed:
 
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sandman2003 am 13.09.2007 17:17 schrieb:
ich frage mich...

was wird aus Steam hier in Deutschland....
Dann wird eben ne Zwangszensur gemacht oder der Download für Spieler aus Deutschland geblockt, wie jetzt schon bei anderen Steam-Titeln. Die Technik macht vieles möglich im Zeitalter der digitalen Distribution.


selbst HL2 dürfte dann indiziert werden
Nein, weil der Titel schon einen USK Stempel hat. Könnte aber natürlich durchaus Episode 3 treffen. Aber zuvor sollte man abwarten, was aus dem Entwurf wird und wie die Umsetzung in der Praxis aussieht.
 
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Nali_WarCow am 13.09.2007 15:18 schrieb:
Es gibt einen ersten Entwurf zur Änderung des Jugendschutzes:...
Warum heißt das eigentlich "Änderung des Jugendschutzes" müsste es nicht eher "Änderung der Erwachsenenbevormundung" heißen wenn 18er Titel noch extremer kastriert werden ?
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

lenymo am 13.09.2007 17:46 schrieb:
Warum heißt das eigentlich "Änderung des Jugendschutzes" müsste es nicht eher "Änderung der Erwachsenenbevormundung" heißen wenn 18er Titel noch extremer kastriert werden ?
*wein* *wein*
Die Politik, USK, BPjM kastrieren nix, bzw. haben nicht einmal das Recht dazu. Wann kommt das endlich bei Euch an (weil auch wieder Typen im News-Thread mit ihrer Unwissenheit ganze Bunkeranlagen aus dem zweiten Weltkrieg füllen können). Die Publisher kastrieren ihre Software auf Empfehlung der USK, damit das jeweilige Spiel hier verkauft werden kann, bzw. so einer Indizierung entgangen werden kann.

Publisher könnten auch auf die Ratschläge pfeifen und die Software veröffentlichen (Quake 4 uncut, Condemned PC), doch dann würden die eben das Risiko eingehen, dass die Titel auf dem Index landen, was eher schlecht für das Geschäft ist.

Auch ist eine Indizierung keine Bevormundung für Volljährige. Solange der Verkauf von importierter ( & indizierter) Software hier nicht verboten wird, haben Erwachsene doch schlicht keinen Grund, um sich wirklich aufzuregen, oder? Man kommt doch (absolut problemlos!) an die Ware. Von einer Bevormundung durch den Staat kann keine Rede sein.

Regards, eX!
 
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Nali_WarCow am 13.09.2007 17:24 schrieb:
sandman2003 am 13.09.2007 17:17 schrieb:
ich frage mich...

was wird aus Steam hier in Deutschland....
Dann wird eben ne Zwangszensur gemacht oder der Download für Spieler aus Deutschland geblockt, wie jetzt schon bei anderen Steam-Titeln. Die Technik macht vieles möglich im Zeitalter der digitalen Distribution.


selbst HL2 dürfte dann indiziert werden
Nein, weil der Titel schon einen USK Stempel hat. Könnte aber natürlich durchaus Episode 3 treffen. Aber zuvor sollte man abwarten, was aus dem Entwurf wird und wie die Umsetzung in der Praxis aussieht.

wie funktioniert das denn dann eigentlich genau. angenommen das gesetz wäre durch und hl2 +css wären grade released worden und ich hätte mir das game über gameware geholt. kann ich es dann nicht über steam aktivieren, weil steam merkt das ich in deutschland sitze?
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Kaller1986 am 13.09.2007 18:04 schrieb:
wie funktioniert das denn dann eigentlich genau. angenommen das gesetz wäre durch und hl2 +css wären grade released worden und ich hätte mir das game über gameware geholt. kann ich es dann nicht über steam aktivieren, weil steam merkt das ich in deutschland sitze?
Genau kann man es erst sagen, wenn das Gesetzt gültig ist und man sieht, wie u.a. Valve Handlungsbedarf sieht. In deinem Fall könnte es drei Möglichkeiten geben:
1) Du kannst das Spiel, welches du im Laden gekauft hast, problemlos installieren und spielen. Ganz ohne Änderung, Schnitte, etc
2) Das Spiel überprüft während der Installation, ob du z.B. aus Deutschland kommst und kastriert deine Importversion auf den Stand der offiziellen DV
3) Steam verweigert die Installation / Spielstart. Allerdings wird dies bei HL / CS nicht passieren, da diese Titel schon eine Einstufung haben und so lange der Besitzt der Software nicht verboten ist, muss Valve auch nichts machen. Eine Zwangsschneidung wäre nicht nötig, aber wie man ja kurzzeitig an HL 2 sehen konnte, ist das System in der Lage dies zu machen.

Beim Onlinekauf sieht es aber wieder ganz anders aus. Da hast du ggf. keine Wahl, welche Version du kaufst. Hier wäre Sin Episodes ein gutes Beispiel. Online kannst du nur die geschnittene DV kaufen, wenn du aber einen Importdatenträger zur Installation / Freischaltung am Accunt verwendest, dann kannst du auch die Uncut-Version spielen. Ist allerdings natürlich auch keine Garantie, dass in Zukunft nicht nachträglich noch was geändert wird.
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Nali_WarCow am 13.09.2007 18:23 schrieb:
Kaller1986 am 13.09.2007 18:04 schrieb:
wie funktioniert das denn dann eigentlich genau. angenommen das gesetz wäre durch und hl2 +css wären grade released worden und ich hätte mir das game über gameware geholt. kann ich es dann nicht über steam aktivieren, weil steam merkt das ich in deutschland sitze?
Genau kann man es erst sagen, wenn das Gesetzt gültig ist und man sieht, wie u.a. Valve Handlungsbedarf sieht. In deinem Fall könnte es drei Möglichkeiten geben:
1) Du kannst das Spiel, welches du im Laden gekauft hast, problemlos installieren und spielen. Ganz ohne Änderung, Schnitte, etc
2) Das Spiel überprüft während der Installation, ob du z.B. aus Deutschland kommst und kastriert deine Importversion auf den Stand der offiziellen DV
3) Steam verweigert die Installation / Spielstart. Allerdings wird dies bei HL / CS nicht passieren, da diese Titel schon eine Einstufung haben und so lange der Besitzt der Software nicht verboten ist, muss Valve auch nichts machen. Eine Zwangsschneidung wäre nicht nötig, aber wie man ja kurzzeitig an HL 2 sehen konnte, ist das System in der Lage dies zu machen.

Beim Onlinekauf sieht es aber wieder ganz anders aus. Da hast du ggf. keine Wahl, welche Version du kaufst. Hier wäre Sin Episodes ein gutes Beispiel. Online kannst du nur die geschnittene DV kaufen, wenn du aber einen Importdatenträger zur Installation / Freischaltung am Accunt verwendest, dann kannst du auch die Uncut-Version spielen. Ist allerdings natürlich auch keine Garantie, dass in Zukunft nicht nachträglich noch was geändert wird.

das wäre ja extrem scheiße wenn das dann nich mehr geht. naja wenns wirklich irgendwann so weit ist dann zieh ichs mir einfach illegal und geckrackt aus netz... zum glück haben sich plattformen wie steam bisher nicht sonderlich weit verbreitet...
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

eX2tremiousU am 13.09.2007 18:00 schrieb:
lenymo am 13.09.2007 17:46 schrieb:
Warum heißt das eigentlich "Änderung des Jugendschutzes" müsste es nicht eher "Änderung der Erwachsenenbevormundung" heißen wenn 18er Titel noch extremer kastriert werden ?
*wein* *wein* ....
Irgenwie voll an dem vorbei was ich gesagt habe. Ich habe auch nicht gesagt das die USK, BPJM oder Politik die Zensur vornehmen nur sie sind halt schuld daran, die Publisher wollen ja auch Geld verdienen und es daher ja verhindern das ein Spiel indiziert wird.

Was mich eben besonders stört ist das ein Spiel welches schon keine Jugendfreigabe bekommen hat immer noch gekürzt werden muss um dem Index zu entgehen. So versucht man durch die Indizierung auch Erwachsenen den Zugang zu diesen zu erschweren was wie ich finde schon eine Art der Erwachsenenvormundung ist.
Und will man sich hierzulande legal indizierte Spiele beschaffen ist dies meistens nicht ohne größeren Zeit- und Geldaufwand möglich (die Cut-Version kannste billiger in jedem Kaufhaus bekommen). Klar im Internet ist es egal da schmeist man mal eben den Download der englischen oder der multilanguage Version an statt der Deutschen... fertig.

Bei Filmen ab 18 gibt es das Problem scheinbar nicht oder nur kaum die laufen so im Kino und stehen so in der Videothek wie in den USA. Da hört man nur selten von indizierungen im vergleich zum Spielesektor und das ob wohl kein Spiel an die in Filmen gezeigten Grausamkeiten auch nur annähernt heran kommt.
 
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Nali_WarCow am 13.09.2007 15:18 schrieb:
[...] aber scheinbar werden demnächst noch deutlich mehr Titel auf dem Index laden oder nur stark geschnitten in Deutschland erscheinen.
:$ wie ich es hasse ... (auf dem Index können sie ja ruhig landen, mir egal, bin über 18.
Aber das Problem is doch nur, dass an diesen Games dann immer nochmal so dran rumgeschnitten wird um der Indizierung zu umgehen - und das extra für uns Deutsche :top: :B )

Aber seien wir doch mal ehrlich: Es bringt doch sowieso alles nix, was will man z. B. gegen Demos zu "ultrabrutalen" Shooter machen, die werden irgendwo zum Download bereitgestellt und JEDER kann sie sich laden ... :rolleyes:

Toller Schutz - es bring doch nix :B
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

lenymo am 13.09.2007 20:12 schrieb:
Bei Filmen ab 18 gibt es das Problem scheinbar nicht oder nur kaum die laufen so im Kino und stehen so in der Videothek wie in den USA. Da hört man nur selten von indizierungen im vergleich zum Spielesektor und das ob wohl kein Spiel an die in Filmen gezeigten Grausamkeiten auch nur annähernt heran kommt.
Auch bei Filmen und TV-Ausstrahlungen wird häufig was geschnitten und auch Indizierungen gibt es, wie man beispielsweise auf http://www.schnittberichte.com/ sehen kann.
Nur hat der Film bei der Einstufung noch immer den "Bonus", dass man diesen nur ansieht und die Aktion nicht selber macht.
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Die Zeichen sollen künftig auf der Frontseite der Verpackungshülle "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" angebracht werden. [...]

Ach du meine Güte, da is ja etwa die Hälfte (!!) des Covers mit dem Logo überdeckt (wenn ich richtig gerechnet hab ( :S ), müsste das Logo 12 x 12 cm groß sein :B :B
 
AW: Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Nali_WarCow am 13.09.2007 20:57 schrieb:
lenymo am 13.09.2007 20:12 schrieb:
Bei Filmen ab 18 gibt es das Problem scheinbar nicht oder nur kaum die laufen so im Kino und stehen so in der Videothek wie in den USA. Da hört man nur selten von indizierungen im vergleich zum Spielesektor und das ob wohl kein Spiel an die in Filmen gezeigten Grausamkeiten auch nur annähernt heran kommt.
Auch bei Filmen und TV-Ausstrahlungen wird häufig was geschnitten und auch Indizierungen gibt es, wie man beispielsweise auf http://www.schnittberichte.com/ sehen kann.
Nur hat der Film bei der Einstufung noch immer den "Bonus", dass man diesen nur ansieht und die Aktion nicht selber macht.
Ja allerdings hinterlässt Gewalt in Filmen einen nachhaltigeren Eindruck auf auf den Betrachter. Wer weiß vielleicht hat Manhunt es auch deshalb auf ein Verbot gebracht weil man die Morde gar nicht wirklich aktiv durchführt sondern da sie einem als Sequenz vorgeführt werden. Mit einer perfekten Kamerastellung und in Großaufnahme geht es dann ganz Filmlike zur Sache, was aus dem direktem Spielgeschehen schlecht möglich wäre und da es ein Spiel ist musste die Gewalt natürlich um ein vielfaches höher bewertet werden als in einem Film.

Von der TV-Ausstrahlungen habe ich ja auch ganz bewusst nicht gesprochen, denn im Kino bzw aus der Videothek bekommt man meist einen ganz anderen 18er Film zu sehen als das was am TV noch davon übrig ist.

Ich würde mal zu gerne eine Liste aller indizierten Filme sehen und mal qualitativ und quantitativ mit der Liste indizierter Spiele vergleichen. Ob die Liste der Spiele wirklich länger ist weiß ich nicht aber mit Sicherheit lassen sich auf der Liste der Spiele mehr große Hits finden die einfach indiziert wurden, kann mir nicht vorstellen das so viele Filmklassiker oder wirklich teuere Produktionen auf dem Index stehen.
 
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Martinroessler am 13.09.2007 21:28 schrieb:
Die Zeichen sollen künftig auf der Frontseite der Verpackungshülle "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" angebracht werden. [...]

Ach du meine Güte, da is ja etwa die Hälfte (!!) des Covers mit dem Logo überdeckt (wenn ich richtig gerechnet hab ( :S ), müsste das Logo 12 x 12 cm groß sein :B :B
kreuzfalsch.
120x120 gibt sicher nicht 1200.
ungefähr 3,5*3,5cm kommt hin.
 
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