sandman2003 am 30.03.2009 16:11 schrieb:
Herbboy am 30.03.2009 15:30 schrieb:
am besten ruf mal da an.
und schau nach, ob du wirklich 920€ STEUERN bezahlt hast, denn zB krankenversicherung und rentenkasse usw. kriegst du natürlich nicht wieder.
es kann auch sein, dass es 350€ PLUS pauchbeträge sind und in der summe dann doch die gesamten steuern zurückgezahlt werden - aber wie gesagt: ruf mal an.
auch steuerbescheide können mal nen fehler haben.
klar hab ich eine gemacht.. die spacken haben die aber verloren^^
hab gefragt ob ich noch eine machen sollte uznd die meinten "nö nö sie bekommen in 2 wochen bescheid und das geld als wenn nix gewesen wäre
ich vermute mal, du hast zB 4 monate gearbeitet? evtl. haben die das einfach hochgerechnet, als habest du 12 monate den gleichen monatslohn erhalten?
so oder so: anrufen oder noch besser: persönlich hingehen.
und fristen beachten, vermutlich hast du zB 2 wochen zeit, widerspruch/einspruch gegen den bescheid zu erheben, und da musst du dich unbedingt informieren, ob und in welcher form der gestellt werden muss. vermutlich reicht als adressat das finanzamt, betreff deine steuererkärung (ggf. steuernummern usw. angeben) und dann "hiermit erhebe ich widerspruch gegenüber dem steuerbescheid aktenzeichen7steuernummer XY vom <datum> " )
begründen muss man so was AFAIK erstmal nicht, das kommt dann erst, wenn der widerspruch untersucht wird, du kannst aber natürlich noch einen satz dazuschreiben "da ich unterhalb der bemessungsgrenze liege, müßte ich meine gesamten in 08 bezahlten ESteuern in höhe von XY erstattet bekommen." oder so
am besten bereite schonmal so nen brief vor und nimm den dann mit zum finanzamt,und lass dich da nicht abspeisen mit "nö, das is nicht nötig" - nachher is die frist um, und keiner will mehr was davon wissen, dass du sogar persönlich da warst.