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Ebay Käufer will Artikel zurück schicken

funny1313

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Ebay Käufer will Artikel zurück schicken

leute ich brauch mal Hilfe wie ich jetzt vorgehen soll.
Ich glaub auch das dass meine Schuld ist.
Also ich habe ein defektes iPhone 3GS verkauft, alles beschrieben und zwei Fotos reingestellt. Das Problem ist, ich habe das Handy mit der Beschreibung ohne Simlock eingestellt, was laut dem Verkäufer nicht stimme.
Das Display ging nicht mehr aber wurde von iTunes erkannt, und ich habe das neuste also iOS6 aufgespielt. Jetzt bekomme ich eine mail das mein Artikel nicht mit der Beschreibung übereinstimmt, ich hab keine Ahnung wie er das herausfinden kann weil weder touch noch der Bildschirm geht. Habe es mit jeder beliebigen Sim Karte benutzt, gab keine Probleme. Als ich das iphone bekommen hatte (gebraucht) war ein Jailbreak drauf, habe einfach meine SIM rein und fertig.
Jetzt wurde das Geld von Paypal zurück gebucht, ich habe ihn nochmal angeschrieben dass, falls es so sein sollte nehme ich den Artikel zurück.
Er möchte jetzt den Anbieter wissen, auf wen das Handy gelockt ist, und ich selber habe keine Ahnung.

Muss ich also den Artikel zurück nehmen? Habe ausdrücklich noch in der Beschreibung geschrieben, das ich keine Rücknahme und Garantie gebe.

Würde mich auf schnelle Antworten freuen.

mfg
 
"Muss ich also den Artikel zurück nehmen? Habe ausdrücklich noch in der Beschreibung geschrieben, das ich keine Rücknahme und Garantie gebe." => das spielt keine Rolle, denn Rücknahme und Garantie-Ausschluss gilt natürlich nur in dem Sinne, dass Du keine Garantie bei NACH dem Kauf auftretenden Fehlern übernimmst, die Du als Shop normalerweise 2 Jahre übernehmen musst (Gewährleistung) und dass der Käufer nicht wie bei einem onlineshop den Kauf innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurücksenden kann. Das schließt aber nicht aus, dass der Artikel selbstverständlich der Beschreibung entsprechen muss und - wenn man nichts anderes schreibt - 100% funktionsfähig ist und nur "normale" Gebrauchsspuren hat. So was kannst Du natürlich nicht einfach ausschließen, denn sonst dürfte ja jeder irgendeinen Unsinn schreiben und sogar auch defekte Artikel verkaufen und wäre mit dem Satz "keine Rücknahme" fein raus... sollte ja klar sein, dass DAS nicht geht.


Was sein kann ist, dass es am Handy irgendein Merkmal gibt, an dem man erkennen kann, dass es simlock hat(te), vlt auch ein branding vom Provider oder so. Und wenn er das nicht will, musst Du das Teil wohl oder übel wieder zurücknehmen. evlt. geht es auch darum, dass er einfach kein selber geflashtes/freigeschaltetes Modell will und sich dabei unwohl fühlt, weil er im Zweifel eventuelle Probleme mit Providern oder Apple befürchtet.


Und wieso weißt Du nicht mehr, auf welchen Anbieter das mal gelockt war? Hast Du soviele Handy-Verträge, dass Du den Überblick verloren hast? ^^
 
Mit dem Jailbreak kann man den Simlock entfernen - wenn du jetzt ein neues iOS installiert hast, ist der Jailbreak und somit auch der Simunlock weg.

Hatte ursprünglich wohl nen Simlock drauf das Teil.
 
ich habe das iPhone selber mal gebraucht gekauft, da war schon ein jailbreak/unklock drauf. Deshalb weiss ich nicht welcher Provider es war.
Naja dann muss ich wohl den Artikel zurück nehmen. Da es meine Schuld war
 
Du kannst natürlich schreiben, dass DU es auch mal selber gebraucht hast und nix vom simlock-break wusstest, weil es problemlos lief, und es unwissentlich mit dem iOS wieder rückgängi gemacht hast. Evlt. wäre der Käufer auch mit einem Nachlass einverstanden, ansonsten - vor allem wenn er es mit seiner Simcard nicht nutzen kann und nicht selber nen jailbreak machen will, musst Du es halt zurücknehmen und mit dem korrekten Hinweis erneut anbieten - nutz aber , am besten auch der Käufer, ebay für die Rückabwicklung, denn nur dann kriegst Du von ebay die Gebühren nicht berechnet für den "Fehl-Verkauf" und kannst die alte Auktion einfach wieder als "erneut einstellen" aktivieren, dann halt per Edit die Zusatzinfos reinmachen.

Schau aber mal genau nach, wie man das macht - ich hatte das nur 1x, dass der Käufer dann doch nicht den Artikel haben wollte und die 3 nächsthöchsten Bieter schon anderweitig eingekauft haben, da hatte ich dann die gleiche Auktion erneut eingestellt und musste keine gebühren für die fehlgelaufende Auktion zahlen - ist aber auch schon 2 Jahre her oder so ^^
 
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