NBCTerminator
Anfänger/in
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- 24.01.2004
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Oh Mann, das ist einfach nicht richtig. Jetzt hör doch mal auf hier Unwahrheiten zu verbreiten.
Fakt ist: NS-Symbolik bei Spielzeug (worunter unverständlicherweise nach wie vor auch Videospiele fallen) ist in Deutschland verboten und rechtswidrig. Der Besitz ist nicht erlaubt! Aus diesem Grund ist besagtes "Wolfenstein" in seiner ungekürzten Fassung in Deutschland tatsächlich verboten (nicht "nur" beschlagnahmt.)
Das kommt jedoch nicht einer Beschlagnahme aufgrund von z.B. Gewaltdarstellung (§ 131) gleich. Ein solch beschlagnahmter Titel darf, wie bereits gesagt, in D nicht verbreitet werden. Wohl aber erworben (logischerweise aus dem Ausland) und besitzt werden.
Der Versandhandel beschlagnahmter Medien ist natürlich grundsätzlich verboten... in Deutschland. Dies gilt aber nicht für Importe, wie du behauptest. Aus dem Ausland kannst du sie dir völlig legal besorgen.
Und deine Interpretation in Bezug auf indizierte Medien ist mal völlig daneben und zusammenhanglos herausgegriffen.
Indizierte Medien dürfen nicht öffentlich beworben und ausgestellt werden, wie in deinem Auszug auch herauszulesen, da in solch einem Fall auch Minderjährige Zugang hätten.
Dies gilt auch für den Versandhandel, wenn er ohne Altersprüfung stattfindet.
Wenn jedoch sichergestellt ist, dass nur Erwachsene (mindestens 18-jährige) Zugang erhalten, dann ist alles kein Problem und erlaubt.
Indizierte Medien dürfen also sehr wohl in Deutschland verbreitet, erworben, besitzt werden! Allerdings nur an/von Erwachsene/n.
Das ist ein riesiger Unterschied zu deiner Falschaussage, der Versandhandel wäre grundsätzlich verboten! Absoluter Quatsch.
Und mit offiziellen Downloads von dt. Vertrieben verhält es sich natürlich genauso. Bsp.: "Dead Island" auf Steam.
Fakt ist: NS-Symbolik bei Spielzeug (worunter unverständlicherweise nach wie vor auch Videospiele fallen) ist in Deutschland verboten und rechtswidrig. Der Besitz ist nicht erlaubt! Aus diesem Grund ist besagtes "Wolfenstein" in seiner ungekürzten Fassung in Deutschland tatsächlich verboten (nicht "nur" beschlagnahmt.)
Das kommt jedoch nicht einer Beschlagnahme aufgrund von z.B. Gewaltdarstellung (§ 131) gleich. Ein solch beschlagnahmter Titel darf, wie bereits gesagt, in D nicht verbreitet werden. Wohl aber erworben (logischerweise aus dem Ausland) und besitzt werden.
Der Versandhandel beschlagnahmter Medien ist natürlich grundsätzlich verboten... in Deutschland. Dies gilt aber nicht für Importe, wie du behauptest. Aus dem Ausland kannst du sie dir völlig legal besorgen.
Und deine Interpretation in Bezug auf indizierte Medien ist mal völlig daneben und zusammenhanglos herausgegriffen.
Indizierte Medien dürfen nicht öffentlich beworben und ausgestellt werden, wie in deinem Auszug auch herauszulesen, da in solch einem Fall auch Minderjährige Zugang hätten.
Dies gilt auch für den Versandhandel, wenn er ohne Altersprüfung stattfindet.
Wenn jedoch sichergestellt ist, dass nur Erwachsene (mindestens 18-jährige) Zugang erhalten, dann ist alles kein Problem und erlaubt.
Indizierte Medien dürfen also sehr wohl in Deutschland verbreitet, erworben, besitzt werden! Allerdings nur an/von Erwachsene/n.
Das ist ein riesiger Unterschied zu deiner Falschaussage, der Versandhandel wäre grundsätzlich verboten! Absoluter Quatsch.
Und mit offiziellen Downloads von dt. Vertrieben verhält es sich natürlich genauso. Bsp.: "Dead Island" auf Steam.
