• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

Das Recht auf Ersatz!

HoMer2007

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Hallo,
mein Asus Z53T Notebook ist jetzt das 2. mal kaputt. Es ist wieder der gleiche Defekt wie beim letzten mal: der Bildschirm hat einen Wackelkontakt und alles was normalerweise weiß ist, erscheint jetzt in rosa. zudem ist 'fast alles' was vorher schwarz war jetzt grün. Eigentlich würde ich das Notebook nach Karstadt zur Reparatur bringen, doch es dauert mindestens 6 WOCHEN bis es fertig ist..Ersätze gäben sie ja angeblich nicht. Aber ich brauche das Notebook täglich für Infos für die Schule und das Internet benötige ich auch, um täglich Mails nachzugucken usw. !!
Habe ich irgenein Recht auf Ersatz oder nicht.?????????
Garantie ist übrigends noch drauf (1,5 Jahre noch)


Danke im vorraus
Homer 2007

PS: Es kann sein das Satzzeichen fehlen, die erkenne ich nicht wegen dem Defekt!
 
HoMer2007 am 29.01.2008 14:25 schrieb:
Hallo,
mein Asus Z53T Notebook ist jetzt das 2. mal kaputt. Es ist wieder der gleiche Defekt wie beim letzten mal: der Bildschirm hat einen Wackelkontakt und alles was normalerweise weiß ist, erscheint jetzt in rosa. zudem ist 'fast alles' was vorher schwarz war jetzt grün. Eigentlich würde ich das Notebook nach Karstadt zur Reparatur bringen, doch es dauert mindestens 6 WOCHEN bis es fertig ist..Ersätze gäben sie ja angeblich nicht. Aber ich brauche das Notebook täglich für Infos für die Schule und das Internet benötige ich auch, um täglich Mails nachzugucken usw. !!
Habe ich irgenein Recht auf Ersatz oder nicht.?????????
Garantie ist übrigends noch drauf (1,5 Jahre noch)


Danke im vorraus
Homer 2007

PS: Es kann sein das Satzzeichen fehlen, die erkenne ich nicht wegen dem Defekt!

Boa das ist bei mir schon ewig her, seitdem ich sowas in der Schule hatte, aber ich meine, daß du erst nach dem zweiten Nachbesserungsversuch das Recht auf Ersatz hast.

Schau dir das mal an: link

Noch ein Link: link
 
Prinzipiell kann der Händler erst mal aussuchen, ob er Dir bei kleinen Mängel den Preis nachlässt (kommt hier ja nicht in Frage), einen Ausbesserungsversuch unternimmt, oder das Produkt umtauscht.

Dazu musst Du ihm auch angemessen Zeit lassen.

Wenn er nach zweimaligem Versuch die Sache nicht geregelt bekommt, kannst Du natürlich auch vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Du einen Schaden nachweisen kannst, der Dir dadurch entsteht, dass Du das gute Stück nicht benutzten kannst, kannst Du diesen bzw. auch den Ersatz von Aufwendungen geltent machen; dies dürfte aber in diesem Fall nicht wirklich greifen, bei allem Respekt vor Deinem schulischem Aufwand und der Wichtigeit Deiner Mails :-D

Da dieser Mangel bereits zu Beginn bestand, greift hier übrigens die Gewährleistung, weswegen ja auch der Händler Dein Ansprechpartner ist - was der dann macht, kann Dir egal sein.

Die Garantie müsstest Du über den Hersteller abwickeln. Diese könntest Du in Anspruch nehmen, wenn Du den Bestand des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr nachweisen kannst (nach 6 Monaten Beweislastumkehr), oder der Mangel erst später auftauchte.
 
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