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Das freie Wort, Deutschland-Edition - Kolumne von Lukas Schmid

Das Problem ist aber, dass die Spielehersteller es gar nicht erst auf ein Gerichtsurteil und eine mögliche Geldstrafe ankommen lassen wollen, sondern solche Titel in vorauseilendem Gehorsam für den deutschen Markt zensieren. Solange keiner mal damit vor Gericht geht, wird es auch keine Urteile, ergo keine Rechtssicherheit geben.

Meine Rede. Und das seit vielen Jahren. Allerdings scheut anscheinend jeder Hersteller einen solchen Prozess wie der Teufel das Weihwasser. M. E. die größten Aussichten auf Erfolg hätte ein eigens zu diesem Zweck ins Leben gerufenes Kickstarterprojekt, um einen solchen Prozess zu erzwingen. Idealerweise ein Adventure, das sich kritisch mit der NS-Thematik auseinandersetzt, dabei aber nicht mit entsprechender Symbolik spart. Ein pädagogischer Ansatz sollte klar erkennbar sein, dann sollte einer entsprechenden juristischen Neubewertung der Sachlage nichts mehr im Weg stehen.
 
Idealerweise ein Adventure, das sich kritisch mit der NS-Thematik auseinandersetzt, dabei aber nicht mit entsprechender Symbolik spart. Ein pädagogischer Ansatz sollte klar erkennbar sein, dann sollte einer entsprechenden juristischen Neubewertung der Sachlage nichts mehr im Weg stehen.

ein deutscher entwickler wollte es sogar mal drauf ankommen lassen, war irgendein nachkriegs-adventure iirc.
hab aber schon lange nichts mehr davon gehört und schätze, dass die sache im sande verlaufen ist.
dummerweise kann ich mich auch nicht mehr an den namen erinnern. ich such mal, wenn ich zeit hab...

imho wäre auch south park im bezug auf die §86a-problematik durchaus geeignet gewesen, einen präzendenzfall anzustreben.
ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass irgendein richter (der schon mal was von computerspielen gehört hat) hier die beschlagnahmung angeordnet hätte.

noch besser geeignet wäre aber ein ja durchaus denkbares anne frank-spiel beispielsweise.
ich möchte das deutsche gericht sehen, das in diesem falle auch nur wagen würde, daran zu denken, das spiel aus dem geschichtlichen kontext zu reißen...
 
noch besser geeignet wäre aber ein ja durchaus denkbares anne frank-spiel beispielsweise.
ich möchte das deutsche gericht sehen, das in diesem falle auch nur wagen würde, daran zu denken, das spiel aus dem geschichtlichen kontext zu reißen...

Das ist mir auch schon in den Sinn gekommen, ja. Allerdings, ganz ehrlich, ich habe diese Idee wieder verworfen, weil ich es nicht okay finde, die Person Anne Frank zu instrumentalisieren, um eine politische Agenda durchzusetzen.
 
Das ist mir auch schon in den Sinn gekommen, ja. Allerdings, ganz ehrlich, ich habe diese Idee wieder verworfen, weil ich es nicht okay finde, die Person Anne Frank zu instrumentalisieren, um eine politische Agenda durchzusetzen.

nehmen wir das stauffenberg-attentat.
und dazu gibts bekanntlich schon ein adventure, welches hierzulande sogar uncut (MIT hakenkreuzen) verkauft wird (oder zumindest wurde).
vielleicht sollte man über eine anzeige nachdenken, dann muss sich ein gericht damit beschäftigen.
 
"Jud Süß" ist tatsächlich verboten, weil Volksverhetzung.
Wobei der Film ja als historisches Zeitdokument eigentlich genauso wie "Mein Kampf" für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht gehört.

Nein, weil es sich dabei um öffentliche Verkäufe handelt, ...
dh: ein Zettel an der Suche/Verkaufe Pinnwand im örtlichen Supermarkt wäre auch mit einem "nur an Ü18" Zusatz ebenfalls nicht erlaubt?

Beschlagnahmt werden kann vieles, das entscheidet ein einzelner Zollbeamter, das heißt nicht, dass er damit auch Recht hat. Zumindest dürften deine Chancen sehr groß sein, das Spiel zur Not auf dem Klageweg doch zu bekommen (ob sich das lohnt ist ne andere Frage).
Wieso sollte es sich nicht lohnen? Afaik bekommt man doch bei Erfolg sämtliche Gerichtskosten erstattet?

Ich frage mich schon seit Jahren, warum die deutschen Spielemagazine nicht nen gemeinsamen Pool bilden, in dem sie jeden Monat ein paar hundert Euro einzahlen (sollte auch bei deren knappem Budget machbar sein, oder?) und dann mit nem Fachanwalt für Medienrecht (ist nicht mein Rechtsgebiet, also keine Werbung :-D) bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, um Spiele eindeutig als Kunst definieren zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind wie gesagt sehr hoch. Und das wäre wesentlich effektiver, als in Kolumnen rumzujammern, sorry.
:top:
 
dh: ein Zettel an der Suche/Verkaufe Pinnwand im örtlichen Supermarkt wäre auch mit einem "nur an Ü18" Zusatz ebenfalls nicht erlaubt?

Das wäre wohl ein Grenzfall. Die Frage ist, ob das (bei beschlagnahmten Filmen) schon als "öffentliches Zugänglichmachen" oder "Anpreisen" im Sinne von § 131 StGB gilt. Ein Händler darf das auf keinen Fall, bei Privatperonen ist das wohl eher ne Grauzone, Urteile gibts dazu afaik nicht. Ganz sicher nicht unter § 131 StGB fällt jedenfalls die Erwähnung eines beschlagnahmten oder indizierten Titels in einem journalistischen Artikel. Das wäre auch nicht jugendgefährdend. Solange der Tenor des Artikels jedenfalls nicht werbend oder anpreisend ist, ist das nicht jugendgefährdend oder gar strafbar, es sei denn es werden zum Beispiel in einem Video die brutalsten Szenen oder Bilder gezeigt. Ein Artikel über die Situation des Jugendschutzes in Deutschland darf zum Beispiel auf jeden Fall beschlagnahmte oder indizierte Titel nennen. Eine Top10 Liste mit den brutalsten Spielen ever, in der sich dann beschlagnahmte Titel finden, wäre wohl schon problematischer, dann kann die Ausgabe des Magazins tatsächlich selbst als jugendgefährdend gewertet und indiziert werden. So dramatisch wie es der Autor der Kolumne beschreibt, dass man indizierte Titel als Spielejournalist selbst in objektiven Artikel auf gar keinen Fall nennen darf, ist die Situation jedenfalls nicht. Die seriöse Berichterstattung über Indizierungen ist von der Pressefreiheit geschützt und überwiegt den Jugendschutz. Bei werbenden Artikeln tritt die Pressefreiheit dagegen hinter den Jugendschutz zurück. Ich kann aber verstehen, dass die Spielezeitschriften da lieber kein Risiko eingehen wollen. Juristisch unbedingt notwendig ist die Nichtnennung von indizierten Titeln selbst in objektiven Artikeln aber nicht.


Wieso sollte es sich nicht lohnen? Afaik bekommt man doch bei Erfolg sämtliche Gerichtskosten erstattet?

Wenn du gewinnst, ja. Bis zum Urteil musst du aber erstmal alles auslegen und die Anwaltskosten werden auch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren erstattet. Wenn du nen guten Anwalt nimmst wird der in der Regel mehr berechnen und darauf bleibst du sitzen. Das lohnt sich für ein einzelnes Spiel im Wert von um die 40 Euro wohl eher nicht, es sei denn es geht ums Prinzip ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, diese Zensur ist ja im Grunde selbstauferlegt. Natürlich dürft ihr indizierte Titel erwähnen, wenigstens so langen sie nicht einem allgemeinen Verkaufsverbot unterliegen. Die deutsche Spielepresse, vor allem die Printmedien scheuen sich nur davor, aus der Angst heraus, dass die alleinige Nennung eines Titels als Werbung ausgelegt werden könnte, was wiederum verboten wäre.
Niemand lässt es drauf ankommen und alle scheuen die Kosten und mühen die ein eventueller Rechtsstreit nach sich ziehen würde. Anstatt darüber zu lamentieren, solltet ihr vllt sogar zusammen mit der Konkurrenz versuchen diese Selbstzensur abzuschaffen. Ihr als Medien schaffende habt das in der Hand. Aber von jammern allein wird es nicht besser.
 
ein deutscher entwickler wollte es sogar mal drauf ankommen lassen, war irgendein nachkriegs-adventure iirc.
hab aber schon lange nichts mehr davon gehört und schätze, dass die sache im sande verlaufen ist.
dummerweise kann ich mich auch nicht mehr an den namen erinnern. ich such mal, wenn ich zeit hab...

habs gefunden!
es war generation zero von realitiy twist.

pressemitteilung:
Hakenkreuze in Computerspielen: Debatte auf Bundesebene angestoßen

Münchner Spieleentwickler fordert für sein neues Spiel Rechtssicherheit bei der Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen in Computerspielen. Bundestagsabgeordneter Jimmy Schulz (FDP) will Diskussion auf die Tagesordnung setzen.

Hakenkreuze in Computerspielen: Debatte auf Bundesebene angestoßen « Reality Twist GmbH

leider ist das ganze schon vier jahre her.
deshalb hab ich nachgefragt, wie der stand der dinge ist.

netterweise wurde mir auch ziemlich direkt geantwortet:

@bastigruenwald (reality twist) "Wie gesagt: Es ist nicht vollständig tot, aber natürlich gehen finanzierte Projekte vor. :)"

auf meine nachfrage, ob man da evtl. was mit crowdfunding machen könnte, kam dies:

"Bei Adventures funktionieren beim Crowdfunding fast immer nur klassische Brands gut. Aber wer weiß: Vielleicht!"

[ex-mdb schulz hat übrigens auch umgehend geantwortet]
 
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