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Katzan-666
Gast
Dann würd man sich IMO strafbar machen, da man NICHT der Erziehungsberechtigte ist (ausser in nem ganz komischen fall...wenn der Bruder auch der Sohn is... )FantaLight am 17.08.2004 12:09 schrieb:Katzan-666 am 16.08.2004 20:16 schrieb:FantaLight am 06.08.2004 22:44 schrieb:LoGaN1987 am 06.08.2004 22:32 schrieb:Macht man sich nicht strafbar wenn man einem "Kind" ein Spiel ab 16 oder gar 18 verkauft. Ich glaube nicht das ich es machen würde, am Ende verpetzt dich der Laden-detective noch beim Jugendschutz oder bei der Polizei und dann haste ganz schnell ne Klage am Halse
Du musst ja auch nicht sagen " Hey ich bin Nicht der Vater und kauf das Spiel" :>
wenn n 18-19-Jähriger nem zehnjährigen n nicht-geeignetes spiel schenkt, ich weiss net...wär scho a bissel auffällig in meinem fall
allerdings bin ich schweizer
Dann könntes du auch sagen es wäre der Bruder von deinem Kumpel oder es ist dein Bruder