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Counter-Strike: Nötigung! Profispieler für 1.000 Jahre gesperrt

Falsch: Wennschon dennschon verwende ich dann 31.12.2099. Warum? Weil ich dann längst tot bin und meine Software dann wohl hoffentlich nicht mehr im Einsatz ist :D

Spielt im Endeffekt keine Rolle, nur ist es eben am einfachsten, bei einem xx/xx/xxxx System die höchstmöglichen Werte einzutragen. ;-)
 
1000 Jahre, selbst Meister Yoda hätte da das Spiel nicht mehr spielen können, denn der wurde "nur" etwas über 800 Jahre alt :)

Ne 1000 sind zu wenig, ein Kroganer hätte das überlebt! ;)



@Topic - Pädagogisches Ziel verfehlt
 
Zuletzt bearbeitet:
Kleine Frage: Ist es hier vom gesetzlichen Standpunkt richtig von Nötigung zu sprechen? Wäre das jetzt nicht eher sexuelle Belästigung?

Die Frage hat mich auch beschäftigt. Persönlich würde ich sagen, dass keines von Beidem zutrifft, denn der Chat-Verlauf zeigt mir nicht, dass sich das Mädchen belästigt fühlt, sondern auf den Typen eingeht und sich aktiv bei ihm meldet. Das ändert natürlich nichts daran, dass sein Verhalten strafrechtlich relevant ist, aber Nötigung würde m.E. erfordern, dass das vermeintliche Opfer gegen seinen Willen zu einer Handlung gezwungen wird (jedenfalls nach deutschem Strafrecht). Und hätte das Mädchen sich tatsächlich belästigt oder genötigt gefühlt, hätte sie den Typen auch schlicht blocken oder löschen können oder ne klare Ansage machen können.
Der Reaktion finde ich hingegen gut. Eine drakonische Strafe um zu zeigen, dass so ein Verhalten unerwünscht ist und nicht toleriert wird.
 
Ne 1000 sind zu wenig, ein Kroganer hätte das überlebt! ;)



@Topic - Pädagogisches Ziel verfehlt

Ich wusste garnicht dass die Korganer so alt werden? Das waren für mich immer die Asari.

@Topic - So ein Verhalten sollte auch Zivilstrafrechtlich verfolgt werden, als abschreckendes Beispiel. Was sind für Ihn jetzt die Folgen? OK, er kann kein ESEA mehr spielen, aber es gibt ja noch genug Alternativen... Die Jugend sollte mal sehen und lernen wo die Grenzen sind und was unüberlegtes Handeln - speziell im Internet - für Folgen haben kann, gerade im sexuellen Bereich mit "Dickpics" usw...
 
Die Frage hat mich auch beschäftigt. Persönlich würde ich sagen, dass keines von Beidem zutrifft, denn der Chat-Verlauf zeigt mir nicht, dass sich das Mädchen belästigt fühlt, sondern auf den Typen eingeht und sich aktiv bei ihm meldet. Das ändert natürlich nichts daran, dass sein Verhalten strafrechtlich relevant ist, aber Nötigung würde m.E. erfordern, dass das vermeintliche Opfer gegen seinen Willen zu einer Handlung gezwungen wird (jedenfalls nach deutschem Strafrecht). Und hätte das Mädchen sich tatsächlich belästigt oder genötigt gefühlt, hätte sie den Typen auch schlicht blocken oder löschen können oder ne klare Ansage machen können.
Der Reaktion finde ich hingegen gut. Eine drakonische Strafe um zu zeigen, dass so ein Verhalten unerwünscht ist und nicht toleriert wird.

Was mich vor allem stört, ist dass es so in der Schlagzeile steht. In gewissen Ländern gilt so etwas meines Wissens schon als Verleumdung. Vor allem weil der Originalartikel auf den der Artikel verweist von "Harassment" spricht - für den ich nirgends eine Übersetzung in Richtung "Nötigung" finden kann. Strafrechtlich relevant bleibt es, da sich das Mädchen ganz klar als minderjährig zu erkennen gibt - am ehesten wäre wohl in diesem Sinne die Rede von "sexuellem Missbrauch". Aber auch wenn letzteres auch schlimm ist und geahndet werden sollte, so ist (sexuelle) Nötigung von der Schwere her doch einige Stufen höher, finde ich.
 
Was mich vor allem stört, ist dass es so in der Schlagzeile steht. In gewissen Ländern gilt so etwas meines Wissens schon als Verleumdung. Vor allem weil der Originalartikel auf den der Artikel verweist von "Harassment" spricht - für den ich nirgends eine Übersetzung in Richtung "Nötigung" finden kann. Strafrechtlich relevant bleibt es, da sich das Mädchen ganz klar als minderjährig zu erkennen gibt - am ehesten wäre wohl in diesem Sinne die Rede von "sexuellem Missbrauch". Aber auch wenn letzteres auch schlimm ist und geahndet werden sollte, so ist (sexuelle) Nötigung von der Schwere her doch einige Stufen höher, finde ich.

Ich denke, das Problem ist da einfach die Übersetzung... Harassment kann eben Belästigung sein, was in Richtung sexueller Belästigung geht (wobei ich das pers. auch als schwerwiegender definiere, also hier nicht gegeben) aber eben auch Bedrohung, womit man sich wieder Richtung Nötigung bewegt. Wäre ich Richter, und müsste mich mit dem Fall beschäftigen, würde ich den Typen weder für das Eine, noch das Andere bestrafen. Eher wegen sitten-widrigem Verhalten, da eine Strafe gegen unmoralische Handlungen nach demokratischen Statuten nicht erfolgen darf.
Interessant wäre aber mal zu wissen, wie alt der Typ eigentlich ist und ob er schon strafrechtlich aufgefallen ist. Denn es macht ja auch noch einmal einen Unterschied, ob jemand pädophil ist und Kinder aktiv missbraucht oder eben nur eine arme Sau mit nicht-gesellschaftsfähigen Neigungen ist..
 
Dann wird es auch in den nächsten Leben dann nichts mehr mit Counterstrike spielen :D :ugly:
 
Ich denke, das Problem ist da einfach die Übersetzung... Harassment kann eben Belästigung sein, was in Richtung sexueller Belästigung geht (wobei ich das pers. auch als schwerwiegender definiere, also hier nicht gegeben) aber eben auch Bedrohung, womit man sich wieder Richtung Nötigung bewegt. Wäre ich Richter, und müsste mich mit dem Fall beschäftigen, würde ich den Typen weder für das Eine, noch das Andere bestrafen. Eher wegen sitten-widrigem Verhalten, da eine Strafe gegen unmoralische Handlungen nach demokratischen Statuten nicht erfolgen darf.
Interessant wäre aber mal zu wissen, wie alt der Typ eigentlich ist und ob er schon strafrechtlich aufgefallen ist. Denn es macht ja auch noch einmal einen Unterschied, ob jemand pädophil ist und Kinder aktiv missbraucht oder eben nur eine arme Sau mit nicht-gesellschaftsfähigen Neigungen ist..

Soweit ich das noch richtig im Kopf habe (aus den Diskussionen auf Kotaku bzw. seinem Twitter-Profil) ist der Typ 25.
 
Denn es macht ja auch noch einmal einen Unterschied, ob jemand pädophil ist und Kinder aktiv missbraucht oder eben nur eine arme Sau mit nicht-gesellschaftsfähigen Neigungen ist..
Auch dann wäre er "pädophil" - denn das Wort bezeichnet ja gerade eben diese Neigungen. Völlig unabhängig davon, ob und welche Taten er denn dann begangen hätte.
 
Auch dann wäre er "pädophil" - denn das Wort bezeichnet ja gerade eben diese Neigungen. Völlig unabhängig davon, ob und welche Taten er denn dann begangen hätte.

Und an welcher Stelle habe ich etwas anderes ausgesagt?
Es ging mir an der Stelle nur darum, dass pädophil nicht zwangsläufig bedeutet, dass jemand Kinder missbraucht, deswegen auch das "und" sowie das "oder" in dem Satz.
 
Und an welcher Stelle habe ich etwas anderes ausgesagt?
Es ging mir an der Stelle nur darum, dass pädophil nicht zwangsläufig bedeutet, dass jemand Kinder missbraucht, deswegen auch das "und" sowie das "oder" in dem Satz.
Nun, das wird dadurch suggeriert, daß du in dem ersten Teil der "oder" Aussage eben explizit "pädophil" schreibst und im zweiten Teil um den Begriff herum formulierst.
 
Nun, das wird dadurch suggeriert, daß du in dem ersten Teil der "oder" Aussage eben explizit "pädophil" schreibst und im zweiten Teil um den Begriff herum formulierst.

Pädophil und Nicht-Gesellschaftsfähige Neigungen sind zwar keine Synonyme (da Nicht-Gesellschaftsfähige Neigungen zwar Pädophilie beinhalten, aber nicht darauf beschränkt sind), aber im Kontext durchaus gleichzusetzen. Hinzu kommt, dass der Begriff "Pädophiler" gleich schon die instinktive Reaktion hervorruft, diesen hinter Gitter sehen zu wollen. Aber jemand der solchen Neigungen nicht nachgibt und daher diesen nicht nachgeht, macht sich per Definition auch nicht strafbar. Er ist dann tatsächlich nur eine arme Sau mit nicht gesellschaftsfähigen Neigungen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Typ weiss selber nicht, dass Pädophile nicht wirklich auf 15jährige sondern auf vorpubertäre Kinder stehen? Naja.
 
Der Typ weiss selber nicht, dass Pädophile nicht wirklich auf 15jährige sondern auf vorpubertäre Kinder stehen? Naja.

Nun, die meisten sammeln sexuelle Neigungen die sich auf Personen im Schutzalter beziehen unter dem Begriff Pädophilie, da der Begriff Hebephilie dann doch weniger bekannt ist...
 
Hinzu kommt, dass der Begriff "Pädophiler" gleich schon die instinktive Reaktion hervorruft, diesen hinter Gitter sehen zu wollen.
Und genau das ist der Grund, weshalb ich den Post erstellt hab: Weil diese Reaktion eben falsch ist und man diese gar nicht irgendwie unterstützen sollte - auch nicht mit bloßem drumherum-Formulieren, um den von Vorurteilen geplagten Mitdiskutanten gefallen zu wollen, um das mal salopp auszudrücken. ;)
 
Und genau das ist der Grund, weshalb ich den Post erstellt hab: Weil diese Reaktion eben falsch ist und man diese gar nicht irgendwie unterstützen sollte - auch nicht mit bloßem drumherum-Formulieren, um den von Vorurteilen geplagten Mitdiskutanten gefallen zu wollen, um das mal salopp auszudrücken. ;)

Deine Absichten finde ich zwar nobel, aber ich finde Nevermind85s Formulierung dennoch eher gelungen als gefällig. :)
 
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