Ich denke, das Problem ist da einfach die Übersetzung... Harassment kann eben Belästigung sein, was in Richtung sexueller Belästigung geht (wobei ich das pers. auch als schwerwiegender definiere, also hier nicht gegeben) aber eben auch Bedrohung, womit man sich wieder Richtung Nötigung bewegt. Wäre ich Richter, und müsste mich mit dem Fall beschäftigen, würde ich den Typen weder für das Eine, noch das Andere bestrafen. Eher wegen sitten-widrigem Verhalten, da eine Strafe gegen unmoralische Handlungen nach demokratischen Statuten nicht erfolgen darf.
Interessant wäre aber mal zu wissen, wie alt der Typ eigentlich ist und ob er schon strafrechtlich aufgefallen ist. Denn es macht ja auch noch einmal einen Unterschied, ob jemand pädophil ist und Kinder aktiv missbraucht oder eben nur eine arme Sau mit nicht-gesellschaftsfähigen Neigungen ist..