Amosh
Gelegenheitsspieler/in
Leider erzählt die Webseite der BPjM nicht alles. So wie ich das verstehe, ist nach 10 Jahren die Listenstreichung im vereinfachten Verfahren möglich. Vorher kann aber durchaus auch ein Antrag gestellt werden, jedoch wird das ganze dann nach §21 JuSchG und nicht §23 JuSchG geregelt.Ach du kennst dich besser als die BPjM mit dem Thema aus?
Bundesprüfstelle - Listenstreichung
Die Voraussetzung ist ja immer noch da oder haben sich Paragraphen oder das Spiel in den Punkten die zur Indizierung führten geändert?
https://dejure.org/gesetze/JuSchG/21.html
https://dejure.org/gesetze/JuSchG/23.html
Unterschied ist dann: Statt im Dreiergremium wird das ganze dann im Zwölfergremium verhandelt. Zudem werden Gebühren fällig.