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ARD & ZDF: Sender müssen Einspeisegebühr an Kabelbetreiber zahlen

Icetii

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Zum Artikel: ARD & ZDF: Sender müssen Einspeisegebühr an Kabelbetreiber zahlen
 
Seit über vier Jahren streiteten sich unterschiedliche Kabelnetzbetreiber mit den Rundfunkanstalten ARD und ZDF um die Zahlung von Einspeisegebühren. Bis 2012 zahlten die Öffentlich-Rechtlichen etwa 20 Millionen Euro jährlich an die Kabelnetzbetreiber, um im deren Programm gelistet zu werden. Nach der Kündigung des Vertrages verweigerten ARD und ZDF jedoch die Zahlung dieser Gebühren - trotzdem mussten die Kabelnetzbetreiber aus rechtlichen Gründen weiterhin die Sender im Angebot behalten. Aufgrund dessen zogen anschließend viele Anbieter vor Gericht.
Versteh ich nicht: Wie kann man auf die Idee kommen, nach Kündigung eines Vertrages trotzdem noch Anspruch auf die Dienstleistung zu haben?
 
Versteh ich nicht: Wie kann man auf die Idee kommen, nach Kündigung eines Vertrages trotzdem noch Anspruch auf die Dienstleistung zu haben?

Die Vertreiber, also Satelliten, Kabel, Funk etc. sind soweit ich weiß in Deutschland gesetzlich verpflichtet (zumindest die Hauptsender) des ÖR auszustrahlen. Die wollen das natürlich nicht umsonst tun.
 
Dann brauch ich ja keine GEZ-Gebühr mehr bezahlen, schließlich zahle ich ja dann Doppelt. Ich zahle meine Kabelanbieter, das er mir die Programme liefert und zahle an die GEZ, damit ich deren Programme, die eingespeißt werden müssen sehen kann. SOmit zahle ich doppelt an den Kabelbetreiber...
 
Die Vertreiber, also Satelliten, Kabel, Funk etc. sind soweit ich weiß in Deutschland gesetzlich verpflichtet (zumindest die Hauptsender) des ÖR auszustrahlen. Die wollen das natürlich nicht umsonst tun.
Schön und gut, aber die werden den Vertrag ja nicht aus Jux und Dollerei gemacht haben - also gab es einen Vertrag, der eben Dienstleistung gegen Geld regelt.

Da jetzt einfach so auszusteigen ist ja so, als ob man im Restaurant während dem Hauptgang sagt: "Ach übrigens, wir werden das Essen nicht bezahlen, aber bringen sie uns doch bitte mal die Nachtischkarte." :B

Ich glaube, ich hätte denen einfach den Saft abgedreht, wenn die nicht mehr zahlen wollen und alle Beschwerden wegen der Verpflichtung einfach durchgereicht. :-D
 
Schön und gut, aber die werden den Vertrag ja nicht aus Jux und Dollerei gemacht haben - also gab es einen Vertrag, der eben Dienstleistung gegen Geld regelt.
Der Vertrag der das regelt nennt sich Rundfunkstaatsvertrag und regelt das die Länder die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags in ihre Gesetzgebung übernehmen.

Sprich: die Kabelnetzbetreiber werden vom jeweiligen Bundesland per Gesetz verpflichtet die öffentlich-rechlichen Sender einzuspeißen. Eine Entlohnung sehen die Landesgesetze anscheinden nicht vor.
Möglicherweise berufen sich die Netzbetreiber darauf das bis zum 1.1.2013 die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bezahlt haben.

IMHO sollten die öffentlich-rechtlichen die Zahlungen an Sattelitten & Kabelnetzbetreiber einstellen, selbst wenn sie dann aus dem Natz fliegen. Sie könnten dadurch eine Menge sparen, und der Beitragspflichtige muß ja auch zahlen wenn er das Programm nur per Internet empfangen kann.
 
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