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Special - Jugendschutz: Die umstrittensten Freigaben der USK

Iceman am 09.04.2008 19:29 schrieb:
Das ist ein Problem des Handels bzw. der Überprüfung dort. Das es dort Defizite gibt ist mir bewusst, aber dann sollte man lieber das Problem selbst angehen anstatt die Symptome zu bearbeiten.

Damit kann ich Konform gehen. ABER: Solange die Symptome noch vorhanden sind, muss man sie mit behandeln. Wenn jemand 41°C Körpertemperatur hat, gibt man ihm auch nicht NUR Antibioteka gegen die Erreger sondern auch Fiebersenkende Mittel.


Das sollte eine Entscheidung des Kunden sein. Immerhin leben wir in einer Zeit wo die persönlichen Empfindungen was die Grenzen virtueller Gewalt angeht in der Gesellschaft weit auseinander gehen, für ungefähre Richtlinien gibt es die USK Freigaben, mehr ist nicht nötig.

Nach dieser Aussage dürfte deiner bescheidenen Meinung nach jeder sechs-jährige Doom3 spielen. Ich hoffe, ich verstehe dich falsch.

Ich finde den Namen grade völlig unwichtig in Fällen wo sowieso jeder weiß was gemeint ist. Bei C&C3 ists ja sogar so, dass lediglich die Bezeichnung und die Beschreibung in der Spielhilfe ausgetauscht wurde, der Atompilz ist immer noch da. Und grade dieser hat imo einen bedeutend höheren Assoziationswert als der Name.

Beispiel: In Oblivion taucht imemr mal wieder ein Gegnertyp auf, welcher Günther Jauch zum Verwechseln ähnlich sieht. Wäre dieser Charakter eine tragende Figur im Spiel, hätte sie sicherlich einen Namen bekommen. Nennen wir ihn also spaßheitshalber mal Ralf. Ralf hat eine Hütte in den Bergen und wir sollen diese Hütte von Goblins säubern. Klaro, machen wir. Anschließend gibt Ralf uns einen Schlüssel. Mit diesem kommen wir in die Höhle hinter seinem Haus. Dort wimmelt es zwar nur so vor Ayleydengeistern, aber immerhin finden wir dort eine unglaublich wichtige Daedrastatur, mit welcher wir einen dunklen Fürsten beschwören kann. Sicherlich weißt du schon, wer uns dabei helfen wird? Genau. Ralf aus der Hütte. Er kennt den Ort, in welchem wir das Buch der Daedra finden. Um dort hin zu gelangen, brauchen wir drei Seelensteine mittlerer Größe, zwei Wasseratmungstränke, 10 Nirnwurzpflanzen und einen noch nicht verzauberten Zauberstab. Dieser wird nämlich von Ralf, seines Zeichens Kampfmagier und Veränderungsexperte, verzaubert. Mit Hilfe dieses Stabes kommen wir nun zu besagtem Ort, an dem aber nichts los ist. Nur ein paar arme Seelen kommen uns entgegen und berichten, wie gewaltig wir grade von Ralf verarscht wurden.
Weiß du noch, wem Ralf so gewaltig ähnelte?

Es kommt nicht darauf an, wie etwas aussieht, sondern wie es verpackt wird. Würde ich in einem Shooter auf GW Bush schießen, welcher aber angezogen ist wie Hitler und einen Bart wie Bin Laden trägt, würde ich nicht merken, dass das der uns bekannte GW Bush ist. Er würde nur so heißen. Und wenn ich nun mit einer Tiberiumbombe eine ganze Karte in die Luft jagen kann und sich der berühmte Atompilz dabei bildet, dann erfreue ich mich über die schick designte Explosion.
PS: Die Explosion von Dynamit sieht genauso aus. Sie ist nur schneller vorbei und in Relation zur Explosion ist die Staubwolke größer. Aber letztlich sieht sie doch genauso aus. Also wieso sollte eine riesige Bombe in C&C, die ganze Landstriche vernichtet, nicht einen Explosionspilz nach sich ziehen?
 
ShotgunJimmy am 09.04.2008 19:25 schrieb:
indizierung ist sowas von überflüssig! es soll viel mehr da drauf geachtet werden, das spiele wirklich nur nach dem entsprechenden altersnachweis, über die ladentheke gehen! fertig aus punkt!
Und solange das nicht passiert, zeigen wir mit den pädagogischen Finger auf die Verkäufer und schieben alle Schuld von uns, richtig? Indiziierung ist noch nötig. Sie könnte bald in Vergessenheit geraten, aber im Moment ist sie noch nötig, weil nicht alle Verkäufer am selben Strang ziehen wie die USK. Nur weil es eine mögliche Alternative gibt, ist etwas anderes nicht gleich überflüssig :rolleyes: Sry, aber diese Denkweise finde ich etwas naiv.
 
Zubunapy am 09.04.2008 19:56 schrieb:
ShotgunJimmy am 09.04.2008 19:25 schrieb:
indizierung ist sowas von überflüssig! es soll viel mehr da drauf geachtet werden, das spiele wirklich nur nach dem entsprechenden altersnachweis, über die ladentheke gehen! fertig aus punkt!
Und solange das nicht passiert, zeigen wir mit den pädagogischen Finger auf die Verkäufer und schieben alle Schuld von uns, richtig? Indiziierung ist noch nötig. Sie könnte bald in Vergessenheit geraten, aber im Moment ist sie noch nötig, weil nicht alle Verkäufer am selben Strang ziehen wie die USK. Nur weil es eine mögliche Alternative gibt, ist etwas anderes nicht gleich überflüssig :rolleyes: Sry, aber diese Denkweise finde ich etwas naiv.

Der nächst logische Schritt wäre aber, dass ich an der Stelle etwas ändere, an der etwas falsch läuft.
Wenn die Verkäufer nicht auf die Alterskennzeichnung achten, weise ich sie eben darauf hin. Und wenn meine Mitarbeiter so einfache Vorgänge nicht gepacken bekommen, dann tuts mir echt leid.
Dann wollen wir nur hoffen, dass jemand der es nicht schafft nach einem Ausweiß zu fragen niemals in einen Waffengeschäft arbeitet.

Ich persönlich halte das aber für Schwachsinn. Selbstverständlich sind die Verkäufer dazu in der Lage. Ich habe auch noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ich wurde selbst mal in nem Zeitschriftenhandel nach nem Ausweiß gefragt weil ich mir eine Computerzeitschrift gekauft habe, die ab 16 war. Ich war zu diesem Zeitpunkt 24...
Ich hab gefragt ob das ihr ernst sei, darauf hin sie: "Ja, sie könnten ja ein Testkäufer sein"

Angenommen es gibt wirklich zu wenig Kontrollen und Jugendliche kommen einfach an mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichneten Titleln. Macht denn eine Indizierung mehr Sinn?

Denn einzigen Sinn den eine Indizierung hat, ist das Werbeverbot. Denn wenn die Jugendlichen nichts von dem Spiel wissen werden sie sich es wohl nicht "besorgen".
Natürlich wissen auch viele andere Volljährige potienelle Kunden nichts davon und der Hersteller wird wohl kaum sehr viel geld damit verdienen. Ein praktischer nebeneffekt.

Wenn man allerdings ein Indiziertes Spiel will, kann man es sich ja in "DSL6k-Flatrate"-Zeiten einfacher und billiger im Internet besorgen. Dann ist es auch schon gecrackt und kann gebrannt und in der Schule weiterverteilt werden.

Folgende Möglichkeiten um Jugendlichen den Zugang zu solchen Medien fast unmöglich zu machen:

-Zensur des Internets (China machts vor). Um alles kontrollieren zu können wird übertragen verschlüsselter Inhalte unter Strafe gestellt.

- Herstellungsverbot von Killerspielen. Sehr schwer durchzusetzen, da Amerika die ganze Sache etwas anders sieht. Gewalt ja aber bitte nicht nackt.

Davon halte ich allerdings nicht viel, da ich selbst gerne Spiele und das Internet für mich noch ein einigermaßen freies Medium darstellt. In dem ich auf unzensierte, weltweite Inhalte zugreifen kann.

Um doch noch was zum Thema beizutragen:

Ich finde die Einstufung von TF2 (ab 18) zu hoch. Man sieht kein Blut. Die Grafik ist nicht realistisch, sondern Comic. Die Gegner zerplatzen in gelbe Quietsche Entchen(!), Zahnräder, Uhren und Spiralfedern.
Natürlich ist mir bewußt das eigentlich die komplette Orange Box getestet wurde, und HL2 EP2 durchaus ab 18 verdient hat. Aber man sollte schon die Spiele einzeln testen da es für TF2 wichtig wäre eine 16er Wertung zu erhalten. Und zwar aus dem Grund dass man Spiele live über Internet-Stream, oder ab 21Uhr im TV übertragen könnte.
 
Zubunapy am 09.04.2008 19:53 schrieb:
Damit kann ich Konform gehen. ABER: Solange die Symptome noch vorhanden sind, muss man sie mit behandeln. Wenn jemand 41°C Körpertemperatur hat, gibt man ihm auch nicht NUR Antibioteka gegen die Erreger sondern auch Fiebersenkende Mittel.

Nur werden momentan anscheinend nur Symptome behandelt während das eigentliche Problem ignoriert wird. Aber im Probleme ignorieren sind wir in Deutschland ja durchaus sehr gut geübt ;)

Ich halte das momentane Jugendschutzgesetz halt für inkonsequent. Entweder man macht die Altersfreigaben bindend und schafft dann auch die Indizierung ab, welche dann keinen nennenswerten Effekt außer der "Bestrafung" der Hersteller hat oder man belässt die Altesfreigaben als Hinweise.

Zubunapy am 09.04.2008 19:53 schrieb:
Nach dieser Aussage dürfte deiner bescheidenen Meinung nach jeder sechs-jährige Doom3 spielen. Ich hoffe, ich verstehe dich falsch.

Prinzipiell sollten die Eltern bei Minderjährigen entscheiden ob das Kind ein Spiel welches eine höhere Altersfreigabe hat spielen darf. Wobei ich Eltern welche einem 6jährigen Doom 3 geben hier das Wissen durchaus absprechen würde ;)

Ich bin definitiv dafür die Altersfreigaben in Geschäften strenger zu kontrollieren und als bindend zu behandeln, aber ich bin absolut gegen jedwede Form der Zensur bzw. des Verbotes.

Zubunapy am 09.04.2008 19:53 schrieb:
Weiß du noch, wem Ralf so gewaltig ähnelte?

Ich muss zugeben, ich hab nicht so wirklich Ahnung was du mir mit der Beschreibung sagen wolltest ;)

Zubunapy am 09.04.2008 19:53 schrieb:
Es kommt nicht darauf an, wie etwas aussieht, sondern wie es verpackt wird. Würde ich in einem Shooter auf GW Bush schießen, welcher aber angezogen ist wie Hitler und einen Bart wie Bin Laden trägt, würde ich nicht merken, dass das der uns bekannte GW Bush ist. Er würde nur so heißen. Und wenn ich nun mit einer Tiberiumbombe eine ganze Karte in die Luft jagen kann und sich der berühmte Atompilz dabei bildet, dann erfreue ich mich über die schick designte Explosion.

Da bestätigst du doch grade genau mein Argument, dass Namen Schall und Rauch sind. Oben meintest du noch, dass eine Verfremdung des Namens die Assoziation "entschärfen" würde, hier sagst du nun, dass das Aussehen wichtiger ist. Was denn nun? ;)

Zubunapy am 09.04.2008 19:53 schrieb:
PS: Die Explosion von Dynamit sieht genauso aus. Sie ist nur schneller vorbei und in Relation zur Explosion ist die Staubwolke größer. Aber letztlich sieht sie doch genauso aus. Also wieso sollte eine riesige Bombe in C&C, die ganze Landstriche vernichtet, nicht einen Explosionspilz nach sich ziehen?

Prinzipiell hinterlässt jede Explosion ausreichender Größe einen solchen Pilz, aber diese große Wolke ist imo durch die Geschichte in den Gehirnen der meisten Menschen quasi untrennbar mit der Atombombe verbunden.
 
moskitoo am 09.04.2008 20:38 schrieb:
Der nächst logische Schritt wäre aber, dass ich an der Stelle etwas ändere, an der etwas falsch läuft.
Natürlich! Aber was tun wir, bis dahin? Was tun wir bis zur Änderung? Bis dahin kann noch einiges schief gehen.

Ich persönlich halte das aber für Schwachsinn. Selbstverständlich sind die Verkäufer dazu in der Lage. Ich habe auch noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ich wurde selbst mal in nem Zeitschriftenhandel nach nem Ausweiß gefragt weil ich mir eine Computerzeitschrift gekauft habe, die ab 16 war. Ich war zu diesem Zeitpunkt 24...
Ich hab gefragt ob das ihr ernst sei, darauf hin sie: "Ja, sie könnten ja ein Testkäufer sein"

Und ich habe schon Kinder GTA kaufen sehen. Schön, dass deine VerkäuferInnen so vernünftig sind. Leider ist das noch lange nicht die Regel.

Angenommen es gibt wirklich zu wenig Kontrollen und Jugendliche kommen einfach an mit "keine Jugendfreigabe" gekennzeichneten Titleln. Macht denn eine Indizierung mehr Sinn?

Wie kauft man ein Spiel, welches nicht für die eigene Altersklasse gedacht ist? Man stellt sich an eine gut besuchte Kasse, wo Schnelligkeit vor Gründlichkeit geht. Bei Indiziierten Titeln muss ich sie aber erst bekommen. Die Herren, die in den entsprechenden Abteilungen arbeiten, kennen wenigstens den Unterschied zwischen Index und frei verkäuflich. Die VerkäuferInnen an den Kassen, kennen den nicht immer.

Denn einzigen Sinn den eine Indizierung hat, ist das Werbeverbot. Denn wenn die Jugendlichen nichts von dem Spiel wissen werden sie sich es wohl nicht "besorgen".
Natürlich wissen auch viele andere Volljährige potienelle Kunden nichts davon und der Hersteller wird wohl kaum sehr viel geld damit verdienen. Ein praktischer nebeneffekt.

Kaufst du Spiele wegen der Werbung? Ich kaufe sie, wegen der Previews oder gar der Tests. Und die finde ich nicht in Werbeartikeln. Die finde ich in Fachzeitschriften.

Wenn man allerdings ein Indiziertes Spiel will, kann man es sich ja in "DSL6k-Flatrate"-Zeiten einfacher und billiger im Internet besorgen. Dann ist es auch schon gecrackt und kann gebrannt und in der Schule weiterverteilt werden.

Sicher. Lücken gibt es immer.

Folgende Möglichkeiten um Jugendlichen den Zugang zu solchen Medien fast unmöglich zu machen:

-Zensur des Internets (China machts vor). Um alles kontrollieren zu können wird übertragen verschlüsselter Inhalte unter Strafe gestellt.

- Herstellungsverbot von Killerspielen. Sehr schwer durchzusetzen, da Amerika die ganze Sache etwas anders sieht. Gewalt ja aber bitte nicht nackt.

Ersteres: Es schränkt meine Freiheit im Internet ein
Letzteres: Wir haben schon genug Arbeitslose

Um doch noch was zum Thema beizutragen:

Ich finde die Einstufung von TF2 (ab 18) zu hoch. Man sieht kein Blut. Die Grafik ist nicht realistisch, sondern Comic. Die Gegner zerplatzen in gelbe Quietsche Entchen(!), Zahnräder, Uhren und Spiralfedern.
Natürlich ist mir bewußt das eigentlich die komplette Orange Box getestet wurde, und HL2 EP2 durchaus ab 18 verdient hat. Aber man sollte schon die Spiele einzeln testen da es für TF2 wichtig wäre eine 16er Wertung zu erhalten. Und zwar aus dem Grund dass man Spiele live über Internet-Stream, oder ab 21Uhr im TV übertragen könnte.
Zustimm. Dieses Spiel könnte verglichen mit anderen Spielen sogar ab 12 freigegeben werden. Ähm, gilt dieses Ab18-Siegel dann eigentlich auch für Portal?? Wäre ja albern.
 
Iceman am 09.04.2008 20:55 schrieb:
Ich halte das momentane Jugendschutzgesetz halt für inkonsequent. Entweder man macht die Altersfreigaben bindend und schafft dann auch die Indizierung ab, welche dann keinen nennenswerten Effekt außer der "Bestrafung" der Hersteller hat oder man belässt die Altesfreigaben als Hinweise.

Dochdoch. Eine Indiziierung verhindert die Werbung des Spieles. Werbung ist MIR zwar egal, aber einige hier scheinen darauf zu reagieren.

Prinzipiell sollten die Eltern bei Minderjährigen entscheiden ob das Kind ein Spiel welches eine höhere Altersfreigabe hat spielen darf. Wobei ich Eltern welche einem 6jährigen Doom 3 geben hier das Wissen durchaus absprechen würde ;)

Dass das nicht funktioniert, dürfte aber hinreichend bekannt sein...


Ich muss zugeben, ich hab nicht so wirklich Ahnung was du mir mit der Beschreibung sagen wolltest ;)
Erkläre ich doch einen Absatz danach ;-)

Da bestätigst du doch grade genau mein Argument, dass Namen Schall und Rauch sind. Oben meintest du noch, dass eine Verfremdung des Namens die Assoziation "entschärfen" würde, hier sagst du nun, dass das Aussehen wichtiger ist. Was denn nun? ;)

Wie gesagt geht es darum, wie der Name verpackt wird. Wenn es im Spiel als Atombombe beworben wird und diese als die ultimative Waffe zum Beenden eines Krieges gilt (und somit als gut eingestuft wird), dann ist das sehr bedenklich. Wenn aber eine Waffe nur einer Atombombe ähnelt, und das auch nur, wenn man genau hinschaut, dann ist die Assoziation eine ganz andere. Ohne deinen Tipp wäre mir die mögliche A-Bombe in C&C3 nie aufgefallen, ehrlich.


Prinzipiell hinterlässt jede Explosion ausreichender Größe einen solchen Pilz, aber diese große Wolke ist imo durch die Geschichte in den Gehirnen der meisten Menschen quasi untrennbar mit der Atombombe verbunden.
Genauso, wie bei einem Blitz Menschen sofort an Gewitter und Ostfriesen an einen Photoapparat denken. Ja.
Aber jedem dürfte klar sein, dass eine große Explosion einen solchen Pilz hinterlässt. Logisch. Der Staub wird nach oben geschleudert und verbreitet sich dort.
 
Zubunapy am 09.04.2008 21:17 schrieb:
Denn einzigen Sinn den eine Indizierung hat, ist das Werbeverbot. Denn wenn die Jugendlichen nichts von dem Spiel wissen werden sie sich es wohl nicht "besorgen".
Natürlich wissen auch viele andere Volljährige potienelle Kunden nichts davon und der Hersteller wird wohl kaum sehr viel geld damit verdienen. Ein praktischer nebeneffekt.

Kaufst du Spiele wegen der Werbung? Ich kaufe sie, wegen der Previews oder gar der Tests. Und die finde ich nicht in Werbeartikeln. Die finde ich in Fachzeitschriften.
Ein Test und erst recht ein Preview in einer Fachzeitschrift kann auch als Werbung ausgelegt werden.
Aus diesem Grund wirst du zu indizierten Titeln auch keinen Test in der PC Games, Gamestar, CBS oder wo auch immer finden ;-) .
 
olstyle am 09.04.2008 22:16 schrieb:
Ein Test und erst recht ein Preview in einer Fachzeitschrift kann auch als Werbung ausgelegt werden.
Aus diesem Grund wirst du zu indizierten Titeln auch keinen Test in der PC Games, Gamestar, CBS oder wo auch immer finden ;-) .
Nö, aber ne Preview. Spieler kommen raus und werden dann indiziiert. Also können PCG, GH und co reichlich Vorablorbeeren verteilen. :finger:
 
Zubunapy am 09.04.2008 22:22 schrieb:
olstyle am 09.04.2008 22:16 schrieb:
Ein Test und erst recht ein Preview in einer Fachzeitschrift kann auch als Werbung ausgelegt werden.
Aus diesem Grund wirst du zu indizierten Titeln auch keinen Test in der PC Games, Gamestar, CBS oder wo auch immer finden ;-) .
Nö, aber ne Preview. Spieler kommen raus und werden dann indiziiert. Also können PCG, GH und co reichlich Vorablorbeeren verteilen. :finger:
Auch Loki und Co haben mehr als Genug Vorschusslorbeeren bekommen.
Dungeon Lords macht z.B. noch heute mit der PCG-Preview Werbung weil die eigentlichen Wertungen so miserabel waren.
Wer sich auf sowas verlässt ist verlassen :finger: .
 
olstyle am 09.04.2008 22:31 schrieb:
Zubunapy am 09.04.2008 22:22 schrieb:
olstyle am 09.04.2008 22:16 schrieb:
Ein Test und erst recht ein Preview in einer Fachzeitschrift kann auch als Werbung ausgelegt werden.
Aus diesem Grund wirst du zu indizierten Titeln auch keinen Test in der PC Games, Gamestar, CBS oder wo auch immer finden ;-) .
Nö, aber ne Preview. Spieler kommen raus und werden dann indiziiert. Also können PCG, GH und co reichlich Vorablorbeeren verteilen. :finger:
Auch Loki und Co haben mehr als Genug Vorschusslorbeeren bekommen.
Dungeon Lords macht z.B. noch heute mit der PCG-Preview Werbung weil die eigentlichen Wertungen so miserabel waren.
Wer sich auf sowas verlässt ist verlassen :finger: .
Jagut. Es wird noch ne Demo gezoggt. Es werden Onlineforen und -magazine durchforstet und ggf spielt man das Spiel mal als Leihversion an (ich kenne genügend Läden, die auch Indexspiele verleihen :finger: )
 
AW:

Phoenix-CH am 09.04.2008 16:02 schrieb:
Ich denke Jericho hätte eine Indizierung verdient >.< DAS ist nicht mehr normal ...

HG: London hingegen sollte imo ab 16 Jahren sein ... Ich sehe das Problem nicht, die deutsche Version ist ja eh geschnitten ...

:top:

da braucht man nixmehr hinzuzufügen ^^

Blub
 
Zubunapy am 09.04.2008 19:56 schrieb:
ShotgunJimmy am 09.04.2008 19:25 schrieb:
indizierung ist sowas von überflüssig! es soll viel mehr da drauf geachtet werden, das spiele wirklich nur nach dem entsprechenden altersnachweis, über die ladentheke gehen! fertig aus punkt!
Und solange das nicht passiert, zeigen wir mit den pädagogischen Finger auf die Verkäufer und schieben alle Schuld von uns, richtig? Indiziierung ist noch nötig. Sie könnte bald in Vergessenheit geraten, aber im Moment ist sie noch nötig, weil nicht alle Verkäufer am selben Strang ziehen wie die USK. Nur weil es eine mögliche Alternative gibt, ist etwas anderes nicht gleich überflüssig :rolleyes: Sry, aber diese Denkweise finde ich etwas naiv.


naiv ist zu denken, dass indizierung einen sinn macht! im zeitalter des internets, ist es absolut kein problem, an spiele heran zu kommen, die hier zu lande auf den index stehen! sei es nun legal oder illegal!
der verlierer ist auf jeden fall der hersteller, der seine verlorenen einnahmen deutlich merken wird!
eine vernünftige lösung der fsk einstufung ist gefragt und ein dementsprechender umgang der verkäufer!
 
Naja, ich persönlich bin gegen Indizierungen. Wenn ein Spiel ab 18 Jahren freigegeben ist, dann ist man in diesem Freigabealter volljährig und darf selbst entscheiden, ob man die Inhalte verkraftet, oder nicht. Wozu dann noch ein Werbe- und Ausstellungsverbot für solche Spiele?

Was allerdings die größte Schweinerei ist, wenn Spiele vom Inhalt her so geschnitten werden, dass sie ab 12 Jahren freigegeben werden könnten und trotzdem ein USK 18 Siegel haben, was den Käufer vermuten lässt, dass diese Freigabe gerechtfertigt und das Spiel uncut ist.

Grundsätzlich finde ich, dass sich die Leute wg. Gewaltdarstellungen viel zu sehr anstellen - wieviele Leute haben damals "Commando Lybia" (C64), "Barbarian I+II" (C64) oder "Moonstone" (Amiga) gespielt, ... und wieviele von denen sind durchgedreht? Man weiß doch aus eigenen Erfahrungen, dass man oft Inhalte konsumiert, weit bevor diese eigentlich für einen zugänglich sein sollten - und hat es vielen Leuten irgendwo geschadet? Ich glaube nicht ... Und auch wenn die Grafik usw. heutzutage realistischer aussieht, so wird sich kein normaler jugendlicher Mensch durch derartige Games zu Gewalt und Mord anstacheln lassen.

Da sehe ich das Gefahrenpotenzial eher bei vernachlässigten Kiddies, die ihre Perspektivlosigkeit durch Gewalt zu kompensieren versuchen. Wer von diesen kaputten Ghetto-Gangster-Kiddies, die mit 14 schon ein ellenlanges Vorstrafenregister für Drogenhandel, Einbruch, Raub, Körperverletzung usw. haben, daddelt denn großartig in der Freizeit? Die meisten von denen verspotten Gamer doch als Nerds ...
 
ShotgunJimmy am 10.04.2008 01:08 schrieb:
eine vernünftige lösung der fsk einstufung ist gefragt und ein dementsprechender umgang der verkäufer!
Solange ein Vater seinem, sagen wir mal 12 Jährigen, Jungen ein Ab 18 Spiel kauft, kann der Chef selbst an der Kasse sitzen und nichts machen, bzw. wird er, dem Umsatz wegen, den Teufel tun und was sagen. Oder meinst du er hebt mahnend den Finger? :rolleyes:
 
System am 09.04.2008 15:36 schrieb:
Eine Indizierung wäre durchaus gerechtfertigt. Wie sehen Sie den Sachverhalt?

ich finds durchaus ein wenig kurios, dass die pcgames das mittel der indizierung plötzlich so ohne weiteres als adäquat erachtet, oder wie soll ich das verstehen?
das überrascht mich jetzt schon ein wenig. :-o
 
Solon25 am 10.04.2008 12:12 schrieb:
ShotgunJimmy am 10.04.2008 01:08 schrieb:
eine vernünftige lösung der fsk einstufung ist gefragt und ein dementsprechender umgang der verkäufer!
Solange ein Vater seinem, sagen wir mal 12 Jährigen, Jungen ein Ab 18 Spiel kauft, kann der Chef selbst an der Kasse sitzen und nichts machen, bzw. wird er, dem Umsatz wegen, den Teufel tun und was sagen. Oder meinst du er hebt mahnend den Finger? :rolleyes:

Und selbst wenn, in meinen Augen ist das die Angelegenheit des Vaters. Tatsache ist, das der Händler das Spiel nicht an einen Minderjährigen herauszugeben hat. Was ein volljähriger, zumal ein Elternteil mit dem Spiel macht ist nun wirklich nicht Sache des Händlers oder auch des Staates sondern in diesem Fall ein Ausdruck des Erziehungsrechts.

Wenn der Vater der Meinung ist, seinem Kind soetwas zumuten zu müssen, ist das absolut sein Bier.

Ob das jetzt gut oder schlecht ist sei dahingestellt.

Würde man die Medienkompetenz der Eltern fördern, was sehr viel Sinnvoller wäre als das ewige Geheul aus den Niederungen des Boulevards, würden solche krassen Fälle wohl nicht mehr vorkommen und ein reiferer 16 oder 17-Jähriger könnte auch unter Umständen ein ab 18 Spiel spielen und vor allem müsste man sich als Volljähriger nicht damit herumschlagen entweder nur Zensierte Titel zu bekommen oder sich einen Unzumutbaren Aufwand antun zu müssen um doch noch zu seinem Bürgerrecht zu kommen.

Jedes Prinzip einer Zensur ist meiner Meinung nach ein krasser Widerspruch zu den Spielregeln eines Demokratischen Staates. Jugendlichen und Kindern bestimmte Medien zu versagen ist eine Sache, aber erwachsene Bürger zu gängeln passt in meinen Augen besser in eine Diktatur als in einen Rechtsstaat westeuropäischen Zuschnitts.

Außerdem möchte ich meine große Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, dass die Redaktion der PCGames das Instrument der Zensur nicht entschieden zurückweist sondern im betreffenden Artikel sogar verklausuliert Gutheißt. Aber offenbar ist auch hier erst Feuer am Dach wenn den Journalisten verboten wird ohne vorherige Prüfung durch USK und BPJM zu publizieren. Aber dann dürfte es wohl zu spät sein.

Das Deutsche System des Jugendschutzes ist ein in seiner Form in Europa einzigartiger Anachronismus und sollte von einer Qualitativ hochwertigen Zeitschrift in dieser Form nicht unterstützt werden.

MFG Florian
 
Zubunapy am 09.04.2008 21:25 schrieb:
Dochdoch. Eine Indiziierung verhindert die Werbung des Spieles. Werbung ist MIR zwar egal, aber einige hier scheinen darauf zu reagieren.

Das Problem ist das damit einhergehende Ausstellungsverbot, wodurch das Spiel nicht mehr offen bei Händlern stehen darf. Das ist für die Umsatzeinbrüche verantwortlich, Werbung wird für Spiele ja sowieso nicht ganz so viel gemacht.

Zubunapy am 09.04.2008 21:25 schrieb:
Dass das nicht funktioniert, dürfte aber hinreichend bekannt sein...

Mit diesem Argument könnte man gleich den gesamten Jugendschutz abschaffen, denn im Endeffekt funktioniert er grundsätzlich nicht. Aus dem Internet herunterladen kann man nunmal alles, auch wenn es hier indiziert ist.

Zubunapy am 09.04.2008 21:25 schrieb:
Wie gesagt geht es darum, wie der Name verpackt wird. Wenn es im Spiel als Atombombe beworben wird und diese als die ultimative Waffe zum Beenden eines Krieges gilt (und somit als gut eingestuft wird), dann ist das sehr bedenklich. Wenn aber eine Waffe nur einer Atombombe ähnelt, und das auch nur, wenn man genau hinschaut, dann ist die Assoziation eine ganz andere. Ohne deinen Tipp wäre mir die mögliche A-Bombe in C&C3 nie aufgefallen, ehrlich.

Grade in diesem Fall finde ich das sehr seltsam, eben wegen der angesprochenen Assoziation "Großer Explosionspilz -> Atombombe".
 
Solon25 am 10.04.2008 12:12 schrieb:
ShotgunJimmy am 10.04.2008 01:08 schrieb:
eine vernünftige lösung der fsk einstufung ist gefragt und ein dementsprechender umgang der verkäufer!
Solange ein Vater seinem, sagen wir mal 12 Jährigen, Jungen ein Ab 18 Spiel kauft, kann der Chef selbst an der Kasse sitzen und nichts machen, bzw. wird er, dem Umsatz wegen, den Teufel tun und was sagen. Oder meinst du er hebt mahnend den Finger? :rolleyes:

wie mein vorredner schon sagte, dass ist nun wirklich nicht die aufgabe des händlers oder staates, zumal man in solchen fällen wirklich nichts machen kann!
das ist fahrlässiges handeln, der erziehungsberechtigen!
schwarze scharfe gibt es überall!
 
Iceman am 10.04.2008 13:28 schrieb:
Grade in diesem Fall finde ich das sehr seltsam, eben wegen der angesprochenen Assoziation "Großer Explosionspilz -> Atombombe".
Ich bleibe mal beim Beispiel C&C3, okay?
Dort wird lange Zeit von der Tiberiumwaffe gesprochen und erst ganz zum Schluss wird sie dann eingesetzt, oder auch nicht. Ich kann sicherlich nur für mich selbst sprechen, aber als die Waffe dann feuerbereit war, habe ich sie auch genutzt und nicht eine Sekunde gedacht, ich hätte da ne Atombombe geworfen. Sry, aber so denke ich. Mag schon sein, dass viele bei einer dicken Explosion sofort an eine Atomare Waffe denken, ich konnte diesen Bezug aber nicht herstellen. Erst hier wurde es mir bewusst, dass es mal eine A-Bombe gewesen sein könnte.
 
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