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Square-Enix: Weitere Produkte mit Region-Lock bei Steam ausgestattet

Und warum sieht man dann in den ganzen Dokus und Berichten übern Zoll immer den Zoll das Indizierte Spiel von Liste B einbehalten und ein Strafverfahren gegen den Käufer einleiten ?

(Das Spiel hatte keine Nazi Thematik und keine Nazi Symbole)

Ganz einfach, da es sich um eine Reportage handelt, dürfen Sie ja nichts illegales im Fernsehen zeigen. Dadurch vermute ich nehmen Sie ein Liste B Artikel und präsentieren den als Liste A Artikel, um ihre vorgehensweise/arbeitsweise zu verdeutlichen. Es ist ja aus der Doku nicht bekannt ob sie wirklich ein Verfahren eingeleitet haben, weil ja aus Datenschutz auch keine Namen, etc. genannt werden dürfen. In Fällen, wo es der örtliche Zoll nicht klären kann, geht es eben an die nächst höhere oder spezifische Abteilung. (Bei mir geschehen, von Frankfurt nach Gießen zum örtlichen Zoll, von da ging es erst nach Frankfurt und von dort zurück nach Gießen bis ich es vor Ort abholen durfte.)
 
Ganz einfach, da es sich um eine Reportage handelt, dürfen Sie ja nichts illegales im Fernsehen zeigen. Dadurch vermute ich nehmen Sie ein Liste B Artikel und präsentieren den als Liste A Artikel, um ihre vorgehensweise/arbeitsweise zu verdeutlichen.
Es ist nicht illegal, im Rahmen einer Reportage Hakenkreuz Artikel, indizierte oder beschlagnahmte Spiele zu zeigen.

Es verstößt gegen das Gesetz, Werbung für solche Artikel zu machen und diese aktiv öffentlich zu verkaufen.
Das ist aber etwas ganz anderes als ein sachlicher Bericht über die Handhabung solcher Artikel in DE.
 
Es ist nicht illegal, im Rahmen einer Reportage Hakenkreuz Artikel, indizierte oder beschlagnahmte Spiele zu zeigen.

Es verstößt gegen das Gesetz, Werbung für solche Artikel zu machen und diese aktiv öffentlich zu verkaufen.
Das ist aber etwas ganz anderes als ein sachlicher Bericht über die Handhabung solcher Artikel in DE.

Das iat richtig. Dennoch würde ich in so einem Fall nie das Material A zeigen, weil es einfach zu gefährlich in der heutigen Gesellschaft ist und da würde ich aus Eigenschutz es nicht verwenden. Man sieht doch wie direkt alles von den Gutmenschen angeprangert wird und nach konsequenzen geschriehen wird. (Aufkleber auf einer Polizeikiste, Karikatur im Schubuch...). Das war von mir ja auch nur ein Erklärungsansatz, warum dies so in den Reportagen gemacht wird. Kann auch was ganz anderes sein...
 
Weil auch Zollbeamte falsch informiert sein, die Gesetzestexte falsch auslegen, von ihrem Vorgesetzten zu scharf instruiert worden sein oder schlicht Liste A und Liste B verwechselt haben können.

ganz so einfach ist es nicht,
rein nach dem wortlaut des gesetzes ist in der tat verboten, indizierte spiele (egal ob auf listenteil a oder b übrigens) aus dem ausland zu importieren.
allerdings wird dies nicht auf privatpersonen angewendet, die das lediglich zur eigenen verwendung tun.
 
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