• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Overwatch: Gebannte Cheater verstehen die Welt nicht mehr

Indirekt könnte das ein interessantes Gerichtsverfahren werden. Auf der einen Seite hat er zwar für Ware bezahlt (so es denn kein Warez ist). Auf der anderen Seite verstößt er im Zweifelsfalle in mehrfacher Hinsicht und wiederholt sowie bewußt gegenüber offensichtlichen Regeln und alle Regeln des Anstands.

Da stellt sich dann die Frage was schlußendlich schwerer wiegt. Der einzelne Cheater der seine Lizenz bzw. das bezahlte Geld aus eigener Schuld heraus "verliert" oder die Allgemeinheit die entweder auf dem Weg vor dem Cheater beschützt wird oder unter ihm leiden muß weil sein Geld zählt.

Die eleganteste Methode wäre imho den Cheatern den Kaufpreis zurückzuerstatten und ihn dann permanent zu bannen. Problem gelöst. Das wäre zwar kurzfristige Umsatzeinbuße. Langfristig würden sich Cheater aber 100 mal überlegen ob sie cheaten, wenn die Publisher alle an einem Strang ziehen und solche Typen aus dem Verkehr ziehen.
 
Die eleganteste Methode wäre den Cheatern den Kaufpreis zu erstatten und ihn dann zu bannen. Problem gelöst.

Hm, da würde ich mich als Hersteller aber -zurecht- aufregen. Der Kerl macht Ärger, verursacht Kosten und dann noch eine komplette Rückerstattung?

Nö, interessant wäre höchstens eine vom Gericht festgelegte "Zeitwertrestgutschrift", o. ä., bemessen an der Gesamtspieldauer, so dass es im Endeffekt noch 10% (oder weniger) zurück gibt.

Schöne Sache, aber vermutlich viel zu aufwändig.

M. E. ist eine technische Lösung, Cheater zusammen auf extra eingerichtete Cheater-Server zu "verbannen", der vermutlich beste und intelligenteste Ansatz.
 
Die "Restwert"-Idee hat auch etwas für sich. :-D :-D Diese (separaten) Server kosten ja auch wieder zusätzliche Kohle bzw. stehen den ehrlichen Spielern nicht mehr zur Verfügung sodaß die Suche nach einem Server (eventuell) für die ehrlichen Spieler erschwert wird.
 
Die eleganteste Methode wäre imho den Cheatern den Kaufpreis zurückzuerstatten und ihn dann permanent zu bannen.

Nee, durch Cheaten haben sie ganz klar gegen die AGB/EULA verstoßen, oder nicht?

Permabann und gut ists.

Finde ich gut daß Blizzard so reagiert.

Wenn Blizz anders reagieen würde dann würde bei den Individuen der Lerneffekt viel geringer sein da sich dann bei ihnen die Mentalität entwickelt: "Ich kann tun was ich will und mir passiert nichts. Im schlimmsten Fall kann ich mir von zurückerstatteten Geld eben ein anderes Spiel kaufen daß nicht so krass mit Cheatern umgeht."
 
Deshalb sagte ich ja wenn müßten alle Publisher/Entwickler am gleichen Strang ziehen um den Cheatern ihr Treiben zu vermiesen. Daß Blizzard anfängt finde ich richtig und gut. Aber ich wäre dafür daß alle Entwickler auf den Zug aufspringen. Daß diese Cheater keine Subsitution finden können und bei jedem auf die Nase fallen. Das wäre das Ideal.

Das Geld zurückerstatten wäre nur die Alternative, falls Gerichte aus irgendeinem Grund mit der Argumentation kommen "Er hat ja bezahlt". Idealerweise würde ich den Typen gar nichts zurück geben.

Im Gegenteil wäre ich wenn es sich durchsetzen ließe für die Einführung von Strafregularien die vor dem Kauf eines Spiels eindeutig einsehbar sind und denen man vor dem Kauf explizit zustimmen muß:

1 x Cheat a im Multiplayer 1 Monat Bann + 10 EUR Geldstrafe
1 x Cheat b im Multiplayer 3 Monate Bann + 30 EUR Geldstrafe
2 x Cheat a im Multiplayer = Geldstrafe X + Perm Bann
2 x Cheat b im Multiplayer = Geldstrafe XX + Perm Bann

Bei Cheatkombinationen wie sie auch relativ häufig vorkommen (z.B. Aimbot+Godmode oder ähnlichem) die Strafe beim 1. mal kombinieren (d.h. Geldstrafe aus Cheat a+b kombinieren und ebenso die Banndauer)

Exzessives Ausnutzen von (bekannten) Exploits würde ich ebenso unter Bestrafung stellen. Nicht so hart wie ein Cheat aber Char-Rollback+Warnung. Beim 2. mal Rollback+time bann und beim 3. mal Tschau bella.
 
Es gibt dann natürlich auch diejenigen, die das Spiel nochmal kaufen und weitermachen.
 
Daher ja Bannen des Accounts bzw. über die ip. Bei Blizzard hilft der Spiele-Neukauf ja auch nicht. ;) Das funktioniert nur bei den CS-Cheatern in Steam.
 
Daher ja Bannen des Accounts bzw. über die ip. Bei Blizzard hilft der Spiele-Neukauf ja auch nicht. ;) Das funktioniert nur bei den CS-Cheatern in Steam.
Ja klar, aber es wird nur eine IP gebannt oder? Man bekommt ja meistens jeden Tag eine neue. Naja aber kenn mich da auch nicht soo gut aus. :-D
 
"Jura" und "ganz einfach" sind zwei Begriffe, die sich gegenseitig ausschließen.

Huch, vollkommen richtig, welch Fauxpas meinerseits ;P

Man kann viel in AGB bzw. einen Vertrag reinschreiben, ob das dann vor dem Gesetz gültig ist, steht auf einem ganz anderen Papier.

Sofern auf die AGB hingewiesen wird und diese mit den übergeordneten Gesetzen konform gehen, sind diese nach Bestätigung durch den Nutzer rechtskräftig.

M. E. ist es nämlich, zumindest nach deutschen/europäischen Recht zumindest mehr als fragwürdig, jemandem permanent den Zugang zu einer Sache, für die der geforderte Kaufpreis bezahlt wurde, zu verwehren.

Das AG Berlin-Charlottenburg hat hierzu mal ein interessantes Urteil gefällt. Dort ging es zwar um die Nutzung von Bots in einem MMOPRG mit monatlichen Kosten, aber der Nutzer wurde für schuldig und ein Ausschluss vom Spiel als rechtsgültig erklärt. Ich gehe stark davon aus, dass dieselben Argumente und Paragraphen zugunsten Blizzards im Falle Overwatch-Cheater genutzt werden können und ein solches Gerichtsverfahren ähnlich ablaufen würde.
 
Im Gegenteil wäre ich wenn es sich durchsetzen ließe für die Einführung von Strafregularien die vor dem Kauf eines Spiels eindeutig einsehbar sind und denen man vor dem Kauf explizit zustimmen muß:

1 x Cheat a im Multiplayer 1 Monat Bann + 10 EUR Geldstrafe
1 x Cheat b im Multiplayer 3 Monate Bann + 30 EUR Geldstrafe
2 x Cheat a im Multiplayer = Geldstrafe X + Perm Bann
2 x Cheat b im Multiplayer = Geldstrafe XX + Perm Bann

Bei Cheatkombinationen wie sie auch relativ häufig vorkommen (z.B. Aimbot+Godmode oder ähnlichem) die Strafe beim 1. mal kombinieren (d.h. Geldstrafe aus Cheat a+b kombinieren und ebenso die Banndauer)

Exzessives Ausnutzen von (bekannten) Exploits würde ich ebenso unter Bestrafung stellen. Nicht so hart wie ein Cheat aber Char-Rollback+Warnung. Beim 2. mal Rollback+time bann und beim 3. mal Tschau bella.

Ernsthaft? Ein ausgearbeiteter Strafenkatalog für Video*spiele* ?

Ist das denn nicht ein wenig überzogen? Klar sind Cheater absolut nervig, aber -wenn man das Ganze einmal nüchtern betrachten möchte- *völlig* harmlos.

Spielausschluss und gut. Wenn niemand mehr mit ihnen spielen möchte, lernen sie es irgendwann von selbst.

EDIT: @Rhak:

Hm, bei einem kostenpflichtigen MMO mit Abomodell erlischt ja der Zugang automatisch, wenn das Abo ausläuft - insofern sehe ich da kein Problem, wenn der Betreiber einem Kunden wegen "Fehlverhaltens" bspw. zum Monatsende kündigen möchte.

Bei einem Multiplayer-Shooter dagegen, bei dem der Zugang zum Spiel durch einmaliges Bezahlen des geforderten Kaufpreises erlangt wird, sieht die Sache m. E. schon deutlich schwieriger aus. Hier gibt es afaik noch keine entsprechenden Urteile, ergo keine Rechtssicherheit.
 
Deshalb sagte ich ja wenn müßten alle Publisher/Entwickler am gleichen Strang ziehen um den Cheatern ihr Treiben zu vermiesen. Daß Blizzard anfängt finde ich richtig und gut. Aber ich wäre dafür daß alle Entwickler auf den Zug aufspringen. Daß diese Cheater keine Subsitution finden können und bei jedem auf die Nase fallen. Das wäre das Ideal.

Ja, bis dahin bin ich mit Dir konform, aber nur bis dahin.

Das gute an dem zitierten, es ist ein spimples Gesetz was leicht anzuwenden ist.

Sowie Strafregularien eingeführt werden tun wir genau den gleichen Fehler der in unseren ganzen Gesetzesbüchern herrscht, alles künstlich zu verkomplizieren um es fairer für die armen fehlgeleiteten Schuldigen zu machen. Dann noch die Art des Cheatens mit unterschiedlichen Strafen zu versehen setzt dem ganzen noch die Krone auf.

Muss gerade daran denken, wird ein Kinderschänder unterschiedlich schwer bestraft wenn er sich Anal, Vaginal oder Oral an dem Kind vergeht? Könnte ich mir bei unseren gesetzen sogar vorstellen :B Macht es Sinn oder ist der Schaden beim Kind nicht ohnehin schon angerichtet?

Und für die Schlaumeier/die die nicht so stark im Denken sind, ich versuche hier in keinster Weise Cheaten mit Kindermißbrauch gleichzustellen.

Bleibe bei denem ersten Vorschlag, da bin ich bei Dir. Zu allen anderen, Scheiss drauf ;)
 
Beim Mau Mau spielen bekommt der "Cheater" mit Zeitverzug, von seinen Mitspielern, möglicherweise die flache Hand ins Gesicht.
An meiner Schule ist man zum Glück selten handgreiflich geworden, jedenfalls nicht wegen derartiger Kleinigkeiten. Aber laut Internetgemeinde sollte ja sowieso jeder an den nächsten Baum gehängt werden, der einen schief anguckt...

Ich würde ihn nicht mehr mitspielen lassen [...]
Ansonsten sollens ein paar Server aufstellen, und die Cheater dorthin verfrachten.
Genau das ist die Alternative. Man trennt die Cheater von den ehrlichen Spielern, die sie dann nicht mehr belästigen können. Finde ich deutlich angemessener, als ihnen ein bezahltes Spiel wegzunehmen. Ist jedenfalls meine Meinung.
 
Die eleganteste Methode wäre imho den Cheatern den Kaufpreis zurückzuerstatten und ihn dann permanent zu bannen. Problem gelöst. Das wäre zwar kurzfristige Umsatzeinbuße. Langfristig würden sich Cheater aber 100 mal überlegen ob sie cheaten, wenn die Publisher alle an einem Strang ziehen und solche Typen aus dem Verkehr ziehen.

Das wäre leider nicht ganz so sinnvoll, denn von dem erstatteten Kaufpreis könnten sie sich ja direkt einen neuen Account zulegen, je nach Alter des Spiels sogar mit Gewinn...
 
Nur weil Du Dich nicht traust, gegen eine Accountlöschung vorzugehen, heißt das nicht, dass jeder das genau so hinnehmen würde.
Und wenn Du Dich rechtlich an der Stelle nicht auskennst, solltest Du auch keinen Blödsinn dazu schreiben, denn glasklar ist an der Stelle nur, dass da überhaupt nichts klar ist.

Lesen will gelernt sein - wenn du
Rechtlich ist gar nix fraglich, denn wo kein Kläger da kein Richter.
nicht kapierst, kann dir niemand helfen.

Achso? Was steht denn in diesen Logs so drin? Kann man die eigentlich fälschen? Und auch hier nochmal: Wenn man keine Ahnung hat..

...sollte man an deiner Stelle einfach mal die Fresse halten, gelle?
Jetzt willst du uns auch noch bestimmt erzählen, das Blizzard extra ein Team beschäftigt, daß nur dazu da ist Beweise zu fälschen, um freie Bürger zu denunzieren.
Stimmt, genau so wenig wie alle anderen, die Ihr Gehirn ab und an mal benutzen und vorschnelle Urteile nicht mögen.
Wir leben schließlich nicht mehr im Mittelalter, in dem das dumme Bauernvolk mit seinem Wunsch nach Scheiterhaufen und Schafott zahllose Unschuldige hingerichtet hat.

In deiner Fieberträumen ist Cheaten und Hexenverbrennung anscheinend ein und dasselbe.

Ansonsten:
Das AG Berlin-Charlottenburg hat hierzu mal ein interessantes Urteil gefällt. Dort ging es zwar um die Nutzung von Bots in einem MMOPRG mit monatlichen Kosten, aber der Nutzer wurde für schuldig und ein Ausschluss vom Spiel als rechtsgültig erklärt. Ich gehe stark davon aus, dass dieselben Argumente und Paragraphen zugunsten Blizzards im Falle Overwatch-Cheater genutzt werden können und ein solches Gerichtsverfahren ähnlich ablaufen würde.

Jetzt geh weiter cheaten...äh ich meine natürlich für die Freiheit kämpfen. :finger:
 
Hm, bei einem kostenpflichtigen MMO mit Abomodell erlischt ja der Zugang automatisch, wenn das Abo ausläuft - insofern sehe ich da kein Problem, wenn der Betreiber einem Kunden wegen "Fehlverhaltens" bspw. zum Monatsende kündigen möchte.

Bei einem Multiplayer-Shooter dagegen, bei dem der Zugang zum Spiel durch einmaliges Bezahlen des geforderten Kaufpreises erlangt wird, sieht die Sache m. E. schon deutlich schwieriger aus. Hier gibt es afaik noch keine entsprechenden Urteile, ergo keine Rechtssicherheit.

Wenn du den Link komplett durchgelesen hättest, wäre dir aufgefallen, daß dieses MMO "F2P" Modell nutzt, also kein kostenpflichtiges Abo vorraussetzt.
Der Kläger (seine Freundin rund 800 Euro, er noch mehr) hat "lediglich" einen Batzen Geld im Ingameshop gelassen.
Auch diese Zahlungen hat er wiedererlangen wollen.
Sieht so mit in etwa genau gleich schwierig aus oder sind Einmalzahlungen höher zu werten als kontinuierliche Käufe im Ingameshop?

Edit:
Damit du es nicht selber suchen mußt...

Tatbestand
3. Das Clientprogramm der Beklagten, mit dem sich der Spieler zu einem Server verbindet, steht kostenlos zum Download bereit; auch für das Spiel selbst fordert die Beklagte keine Gebühren. Sie erzielt jedoch Einnahmen vor allem durch kostenpflichtige Zusatzleistungen, die den Spielern von „…“ angeboten werden. Sie können in einem sogenannten Item-Shop spezielle, den Spielfortschritt fördernde Spielgegenstände, z.B. Ausrüstung, Reittiere oder Dekorationen für die Spielfigur erwerben.
13. Am 23. Mai 2010 richtete der Kläger auf dem Server der Beklagten einen Account unter dem Namen „…“ (später umbenannt in „…“) ein. Auch die Lebensgefährtin des Klägers, mit der er die Wohnung und den PC-Arbeitsplatz teilt, nutzt das Spielangebot der Beklagten; sie verwendet für ihren Account den Namen „…“. Während die Lebensgefährtin des Klägers in der Zeit vom 21. August 2010 bis zum 23. Januar 2011 einen Betrag von 721,00 Euro für das Online-Spiel aufgewendet hat, hat der Kläger im selben Zeitraum einen darüber noch hinausgehenden Betrag einbezahlt.
 
Sofern auf die AGB hingewiesen wird und diese mit den übergeordneten Gesetzen konform gehen, sind diese nach Bestätigung durch den Nutzer rechtskräftig.
Nicht in der von dir dargestellten Allgemeinheit. Es gibt durchaus Passagen, die in den AGB stehen können, die keinerlei rechtliche Wirkung haben.

zB wenn beim Erstellen eines als "umsonst" beworbenen Accounts in den AGB unter Punkt 524, Absatz 7, Unterpunkt C dann steht, daß doch Kosten auftreten und man quasi ein Abo abgeschlossen hätte.
oder wenn dort stehen würde (wie bei einer Studie schon mal passiert), daß man dem Dienstleister sein Erstgeborenes übergeben muß.
oder sich die AGB Inhaber einfach Rechte herausnehmen, die sie gar nicht haben bzw: die gegen geltende Gesetze verstoßen (zB Speichern von in Deutschland erhobenen Nutzerdaten im Ausland oder deren Weiterverkauf an Drittfirmen).
 
Hm, bei einem kostenpflichtigen MMO mit Abomodell erlischt ja der Zugang automatisch, wenn das Abo ausläuft - insofern sehe ich da kein Problem, wenn der Betreiber einem Kunden wegen "Fehlverhaltens" bspw. zum Monatsende kündigen möchte.

Bei einem Multiplayer-Shooter dagegen, bei dem der Zugang zum Spiel durch einmaliges Bezahlen des geforderten Kaufpreises erlangt wird, sieht die Sache m. E. schon deutlich schwieriger aus. Hier gibt es afaik noch keine entsprechenden Urteile, ergo keine Rechtssicherheit.

Selbst wenn es für den deutschen Raum sowas wie Rechtssicherheit gäbe, wer sagt denn das Blizzard dann die Sonderregeln für deutsche Cheater umsetzt?
 
Sieht so mit in etwa genau gleich schwierig aus oder sind Einmalzahlungen höher zu werten als kontinuierliche Käufe im Ingameshop?

Vielen Dank erstmal für den Hinweis. :)

Ja, das dürfte in etwa die Krux darstellen.

Ich beziehe mich auf folgende Passage aus der Urteilsbegründung:

53. Ein Anspruch ergibt sich nicht aus dem am 23. Mai 2010 zwischen den Parteien geschlossenen Online-Spiel- bzw. Spielnutzungsvertrag, der durch Eröffnung eines Accounts durch Registrierung (Angebot) und Anmeldebestätigung (Annahme) zustande gekommen ist. Dieser Vertrag stellt angesichts seiner im Grundsatz bestehenden Unentgeltlichkeit keinen Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB dar

Daher frage ich mich, ob ein Gericht im Falle eines kostenpflichtigen Spiels genauso entscheiden würde.
 
Nicht in der von dir dargestellten Allgemeinheit. Es gibt durchaus Passagen, die in den AGB stehen können, die keinerlei rechtliche Wirkung haben.

zB wenn beim Erstellen eines als "umsonst" beworbenen Accounts in den AGB unter Punkt 524, Absatz 7, Unterpunkt C dann steht, daß doch Kosten auftreten und man quasi ein Abo abgeschlossen hätte.
oder wenn dort stehen würde (wie bei einer Studie schon mal passiert), daß man dem Dienstleister sein Erstgeborenes übergeben muß.
oder sich die AGB Inhaber einfach Rechte herausnehmen, die sie gar nicht haben bzw: die gegen geltende Gesetze verstoßen (zB Speichern von in Deutschland erhobenen Nutzerdaten im Ausland oder deren Weiterverkauf an Drittfirmen).

Richtig, das war in etwa das was ich meinte. Ich denke nicht, dass es mit irgendeiner Gesetzgebung konform geht, sein Erstgeborenes zu übergeben ;)

Der Kläger (seine Freundin rund 800 Euro, er noch mehr) hat "lediglich" einen Batzen Geld im Ingameshop gelassen.
Auch diese Zahlungen hat er wiedererlangen wollen.

Stimmt, gut gesehen. Ist, wie Spassbremse schon gesagt hat, womöglich ein Knackpunkt bei diesem hypothetischen Verfahren. Wie sind verschiedene Bezahlmodelle zu werten? Der Zeitpunkt der Einverständniserklärung geht oft einer Zahlung voraus (Ingame-Shops), wie sieht es da aus?

Richtig schwieriges Thema, vor allem mit so wenigen Präzedenzfällen. Glaube zwar nach wie vor, dass ein Verfahren immer zugunsten Blizzards ausfallen würde, fest steht aber, dass es hierzu in den nächsten Jahren ein paar neue Gesetze geben sollte/muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück