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News - Steam: 10.000 Accounts verdampft

Die frage ist ob Valve auf grunde von cheaten was (wahrscheinlich) nicht im Gesetzbuch verboten ist einem eine versprochende Dienstleistung entnehmen kann..

Das wäre genause wenn dein internetanbieter was gegen sagen wir happytreefriends hatte und einem wenn er sich das anschaut die verbindung sperrt.
 
Coolmaniak am 20.11.2006 11:20 schrieb:
Die frage ist ob Valve auf grunde von cheaten was (wahrscheinlich) nicht im Gesetzbuch verboten ist einem eine versprochende Dienstleistung entnehmen kann..

Das wäre genause wenn dein internetanbieter was gegen sagen wir happytreefriends hatte und einem wenn er sich das anschaut die verbindung sperrt.
wenn ich das ganze richtig verstanden habe, kann man doch blos nicht mehr auf VAC geschützten Servern zocken (ähnlich wie es bei Punkbuster funzt), also wird der Nutzer ja nur indirekt eingeschränkt, oder versteh ich da was komplett falsch (zocke kein CS noch sonstetwas, dass auch nur ansatzweise mit Steampflicht zu tun hat)
 
bullveyr am 20.11.2006 11:34 schrieb:
Coolmaniak am 20.11.2006 11:20 schrieb:
Die frage ist ob Valve auf grunde von cheaten was (wahrscheinlich) nicht im Gesetzbuch verboten ist einem eine versprochende Dienstleistung entnehmen kann..

Das wäre genause wenn dein internetanbieter was gegen sagen wir happytreefriends hatte und einem wenn er sich das anschaut die verbindung sperrt.
wenn ich das ganze richtig verstanden habe, kann man doch blos nicht mehr auf VAC geschützten Servern zocken (ähnlich wie es bei Punkbuster funzt), also wird der Nutzer ja nur indirekt eingeschränkt, oder versteh ich da was komplett falsch (zocke kein CS noch sonstetwas, dass auch nur ansatzweise mit Steampflicht zu tun hat)

gute frage. ich denke mal das dazu ein vermerk in den agb´s von valve und auch von punkbuster zu finden sein wird. und da man sich ja bekanntlich bei der installation damit einverstanden erklärt, hat valve somit eine rechtliche grundlage für diese aktion.
 
eben PB ist gratis, also können sie einschränken soviel sie wollen und der Eigentümer des Servers bestimmt obs auf dem Server läuft oder nicht (ka ob VAC auf dem Server abschaltbar ist)
 
DaStash am 20.11.2006 12:06 schrieb:
......ich denke mal das dazu ein vermerk in den agb´s von valve......
Und wann siehst du die AGBs von Valve? Etwas bevor du das Spiel ausgepackt hast?

DaStash am 20.11.2006 12:06 schrieb:
......und da man sich ja bekanntlich bei der installation damit einverstanden erklärt, hat valve somit eine rechtliche grundlage für diese aktion.
Und wenn nicht?
Nimmt der Händler das offene Spiel wieder zurück mit dem Risiko das du den CD-Key schon registriert hast?
Kannst du das Spiel Valve zusenden mit dem Vermerk du stimmst den AGB nicht zu und verlangst den vollen Kaufpreis?
Verkaufst du dein nicht registriertes Spiel bei E-Bay und machst um die hälfte Verlust (wenn nicht sogar mehr?)
Nagelst du dir die CD samt Hülle zu den anderen an die Wand?
 
Der Multiplayer Support ist natürlich Bestandteil der Softwarelizenz, die du vom Hersteller erhältst. Da allerdings das Verschaffen unverhältnismässiger Vorteile eine sittenwidrige Ausweitung des Vertragsverhältnisses wider guten Glaubens des Herstellers ggü. dem Kunden ist, dürfte jedes Gericht einer Reduzierung des Leistungsumfangs auf Single Player Modi, evtl. sogar der Erlöschung der Lizenz (evtl. aber gegen Rückerstattung des Kaufpreises) zustimmen.

Wobei ihr das mit den "AGB" hier etwas falsch seht. AGB bestehen zwischen Händler und Kunden. Darin wird in Bezug auf das Produkt lediglich gewährleistet, dass der Händler leisten muss, was er vorher versprochen hat - und das dürfte höchstens dem Klappentext der Verpackung entsprechen. (Daher auch Hinweise zu kopiergeschützten Medien auf der Verpackung.)
Wenn der Multiplayer Modus auf der Verpackung erwähnt ist, kann man wohl erwarten, dass man mit dem Spiel zumindest zu zweit gegeneinander spielen kann. Dass man cheaten darf, kann wohl niemand erwarten, zumal das in MP Spielen idR nur durch zunutze Machen von technischen Lücken und somit meist Böswilligkeit machbar ist.

AUSSERDEM muss doch niemand Server bereitstellen, auf denen alle Leute spielen können? Soweit ich informiert bin, sind die meisten CS Server im Internet von Privatpersonen, bzw. -vereinigungen, bzw. Vereinen bereitgestellt. Und da dürfte etwas ähnliches wie Hausrecht anwendbar sein. Wenn eine technische Schutzmassnahme dem Serverbetreiber mitteilen kann, dass dieser User in der Vergangenheit versucht hat, sich unverhältnismäßig Vorteile zu verschaffen, kann ihn dieser ja rausschmeißen? Ich weiße bei öffentlich Veranstaltungen ja den engagierten Ordnungsdienst auch an, Leute mit extremistischen Tendenzen gar nicht Einlass zu gewähren.
Soweit ich den Text richtig verstanden habe, sind diese User ja nur auf geschützten Servern gesperrt? Sollen sie sich doch selbst einen Server hosten, auf dem sie nach Herzenslust cheaten können...
 
axelschweiss am 20.11.2006 18:37 schrieb:
DaStash am 20.11.2006 12:06 schrieb:
......ich denke mal das dazu ein vermerk in den agb´s von valve......
Und wann siehst du die AGBs von Valve? Etwas bevor du das Spiel ausgepackt hast?

DaStash am 20.11.2006 12:06 schrieb:
......und da man sich ja bekanntlich bei der installation damit einverstanden erklärt, hat valve somit eine rechtliche grundlage für diese aktion.
Und wenn nicht?
Nimmt der Händler das offene Spiel wieder zurück mit dem Risiko das du den CD-Key schon registriert hast?
Kannst du das Spiel Valve zusenden mit dem Vermerk du stimmst den AGB nicht zu und verlangst den vollen Kaufpreis?
Verkaufst du dein nicht registriertes Spiel bei E-Bay und machst um die hälfte Verlust (wenn nicht sogar mehr?)
Nagelst du dir die CD samt Hülle zu den anderen an die Wand?


Oh man, da kann ich nur sagen: erst denken dann schreiben :top:
1.) Sie sind immer in der Verpackung beigelegt, Die kann man auch aufmachen und sich den Inhalt anschauen.
Und immer wenn man ein eine Software installiert kommt am Anfang ein Fenster wo die Agb´s drinne stehen. Das wo man immer so viel runterscrollen muss und meist keiner es sich durchliesst. Da muss man dann einverstanden anklicken oder Häckchen machen, sonst kann man nicht weiterinstallieren. Bis zu dem Punkt, ohne Registrierung, ist das Produkt ungenutzt und kann wieder zurückgegeben werden.


Wenn du niciht damit einverstanden bist, kannst du dein Key noch gar nicht registriert haben. Der Händler ist verpflichtet das Produkt innerhlab des gesetzlichen Rückgaberechts zurückzunehmen. Es kann Dir dabei jedoch passsieren das du eine eidesstatliche Erklärug keine Kopie angefertigt zu haben unterschreiben musst. Et Voilas! :top:

War nun wirrklich nicht so misszuverstehen.
 
DaStash am 21.11.2006 09:21 schrieb:
Der Händler ist verpflichtet das Produkt innerhlab des gesetzlichen Rückgaberechts zurückzunehmen.

Erst einmal danke fuer diesen schoenen Artikel. Kannnst du mir noch verraten, wo du das gesetzliche Rueckgaberecht gefunden hast?

PS: Und seit wann werden irgendwelche ominoesen Lizenzbedingungen, welche erst *nach* dem Kauf in den Kenntnisbereich des Kaeufer gelangen, wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen?
 
nemo7903 am 21.11.2006 11:16 schrieb:
DaStash am 21.11.2006 09:21 schrieb:
Der Händler ist verpflichtet das Produkt innerhlab des gesetzlichen Rückgaberechts zurückzunehmen.

Erst einmal danke fuer diesen schoenen Artikel. Kannnst du mir noch verraten, wo du das gesetzliche Rueckgaberecht gefunden hast?

PS: Und seit wann werden irgendwelche ominoesen Lizenzbedingungen, welche erst *nach* dem Kauf in den Kenntnisbereich des Kaeufer gelangen, wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen?

Das gesetzliche Rückgaberecht kannst du nachgoogeln, ich mach doch nicht die Arbeit für dich ;)
Und im einzelnen weichen bestimmt Rückgabekriterien voneinander ab. Beispielsweise gewährleistet MediaMarkt 2 Wochen Rückgabe und andere Händler mehr oder weniger.

Wenn man sich eine Software kaufen möchte kann man z.Bsp. den Händler darum bitten die Verpackung zu öffnen um sich die Lizenbedingungen durchlesen zu können.

zu P.S: Ka was du damit meinst, davon habe ich nichts geschrieben :confused:

Fakt ist nunmal, wenn dieser Punkt mit dem cheaten in irgendeiner Weise nicht erlaubt ist (was sich warscheinlich in den agb´s wiederfindet) hat valve eine rechtliche Grundlage für diese Aktion. Ich sage ja nicht das ich das gut heiße. Aber wenn man sich nunmal damit einverstanden erklärt, dann ist das halt so und da kann man nicht wirklich viel machen, außer entschuldigung sagen uund um freischaltung bitten :-D
 
DaStash am 21.11.2006 13:51 schrieb:
Das gesetzliche Rückgaberecht kannst du nachgoogeln, ich mach doch nicht die Arbeit für dich ;)

Mach mal bitte. Ich finde da nur was Richtung Fernabsatz und nichts zum Thema MediaMarkt oder aehnliches..

Dann kannst du ja mal auf die Suche gehen, wann Lizenzbedingungen wirksam in den Kaufvertrag eingebunden werden. Hint: Meistens nicht, wenn sie in der Verpackung liegen. ;o)

Wenn du nicht weiter kommst, hier ein Einstieg:

Hoffe dir ein wenig weiter geholfen zu haben.

/e: Das mit den Lizenzbedingungen habe ich wegen

Und immer wenn man ein eine Software installiert kommt am Anfang ein Fenster wo die Agb´s drinne stehen. Das wo man immer so viel runterscrollen muss und meist keiner es sich durchliesst. Da muss man dann einverstanden anklicken oder Häckchen machen, sonst kann man nicht weiterinstallieren. Bis zu dem Punkt, ohne Registrierung, ist das Produkt ungenutzt und kann wieder zurückgegeben werden.

reingenommen.
 
nemo7903 am 21.11.2006 15:00 schrieb:
DaStash am 21.11.2006 13:51 schrieb:
Das gesetzliche Rückgaberecht kannst du nachgoogeln, ich mach doch nicht die Arbeit für dich ;)

Mach mal bitte. Ich finde da nur was Richtung Fernabsatz und nichts zum Thema MediaMarkt oder aehnliches..

Dann kannst du ja mal auf die Suche gehen, wann Lizenzbedingungen wirksam in den Kaufvertrag eingebunden werden. Hint: Meistens nicht, wenn sie in der Verpackung liegen. ;o)

Wenn du nicht weiter kommst, hier ein Einstieg:

Hoffe dir ein wenig weiter geholfen zu haben.

/e: Das mit den Lizenzbedingungen habe ich wegen

Und immer wenn man ein eine Software installiert kommt am Anfang ein Fenster wo die Agb´s drinne stehen. Das wo man immer so viel runterscrollen muss und meist keiner es sich durchliesst. Da muss man dann einverstanden anklicken oder Häckchen machen, sonst kann man nicht weiterinstallieren. Bis zu dem Punkt, ohne Registrierung, ist das Produkt ungenutzt und kann wieder zurückgegeben werden.

reingenommen.

Bei Nichtverstehen meiner Posts und insbesondere bezugnehmend auf das Threadthema fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker :-D

Entschuldige bitte aber das wird mir jetzt einfach zu nervig so ein Gespräch. Hier ging es schliesslich nicht darum irgendjemand etwas zu beweisen oder, bis "ER" es verstanden hat, zu erklären. Sondern einfach nur um Gegebenheiten die den Fakten entsprechen, die wiederum in den jeweiligen AGB´s wiedzufinden sind. Also wenn du mehr darüber wissen willst lies dir bitte Diese durch und komm mir nicht mit subjektiven Meinungen aus irgendeiner GoogleGroup, dass sagt nämlich garnichts :-D

Naaaf......... :schnarch:

Und nimms bloß nicht persönlich, mich langweilt das Thema nur langsam. :top:
 
Moin,

es gibt kein Gesetzliches Rückgaberecht in Deutschland!

Es git ein Fernhandelsgesetz welches nur Für Inet/Tele Bestellungen gilt und dieses hat ein 14 Tägiges rückgaberecht. Aber bei Software/Games nur im Orginal Verpackung mit Unbeschädigter versiegelung/einschweisung!

Gruß Tim
 
nsg-gutmann am 21.11.2006 19:59 schrieb:
Moin,

es gibt kein Gesetzliches Rückgaberecht in Deutschland!

Es git ein Fernhandelsgesetz welches nur Für Inet/Tele Bestellungen gilt und dieses hat ein 14 Tägiges rückgaberecht. Aber bei Software/Games nur im Orginal Verpackung mit Unbeschädigter versiegelung/einschweisung!

Gruß Tim
Richtig.
Es gibt kein Rückgaberecht. Das was bei MM und ähnlichen gemacht wird ist KULANZ und die hat 0% mit einem Rückgaberecht zu tun weil Kulanz für den Händler freiwillig ist. Und durch das entfernen der Folie (zu Hause) - damit du deine AGBs lesen kannst - wurde die Versiegelung beschädigt, somit kann man es noch NICHT einmal im Versandhandel (Fernabsatzgesetz) zurückgeben - höchstens sie machen es auf KULANZbasis was kein Händler machen muss (freiwillig).

Das einzigste was eingehalten werden muss ist die 2 Jahre Gewährleistung, wobei aber nach 6 Monaten die Beweisumkehrlast gilt.
Garantie ist auch freiwillig durch den Hersteller.
 
DaStash am 21.11.2006 09:21 schrieb:
axelschweiss am 20.11.2006 18:37 schrieb:
DaStash am 20.11.2006 12:06 schrieb:
......ich denke mal das dazu ein vermerk in den agb´s von valve......
Und wann siehst du die AGBs von Valve? Etwas bevor du das Spiel ausgepackt hast?

DaStash am 20.11.2006 12:06 schrieb:
......und da man sich ja bekanntlich bei der installation damit einverstanden erklärt, hat valve somit eine rechtliche grundlage für diese aktion.
Und wenn nicht?
Nimmt der Händler das offene Spiel wieder zurück mit dem Risiko das du den CD-Key schon registriert hast?
Kannst du das Spiel Valve zusenden mit dem Vermerk du stimmst den AGB nicht zu und verlangst den vollen Kaufpreis?
Verkaufst du dein nicht registriertes Spiel bei E-Bay und machst um die hälfte Verlust (wenn nicht sogar mehr?)
Nagelst du dir die CD samt Hülle zu den anderen an die Wand?


Oh man, da kann ich nur sagen: erst denken dann schreiben :top:
1.) Sie sind immer in der Verpackung beigelegt, Die kann man auch aufmachen und sich den Inhalt anschauen.
Und immer wenn man ein eine Software installiert kommt am Anfang ein Fenster wo die Agb´s drinne stehen. Das wo man immer so viel runterscrollen muss und meist keiner es sich durchliesst. Da muss man dann einverstanden anklicken oder Häckchen machen, sonst kann man nicht weiterinstallieren. Bis zu dem Punkt, ohne Registrierung, ist das Produkt ungenutzt und kann wieder zurückgegeben werden.


Wenn du niciht damit einverstanden bist, kannst du dein Key noch gar nicht registriert haben. Der Händler ist verpflichtet das Produkt innerhlab des gesetzlichen Rückgaberechts zurückzunehmen. Es kann Dir dabei jedoch passsieren das du eine eidesstatliche Erklärug keine Kopie angefertigt zu haben unterschreiben musst. Et Voilas! :top:

War nun wirrklich nicht so misszuverstehen.
Ja, aber genau darum gehts doch, das man das Spiel NICHT installiert, bzw. die Installation startet um die AGB zu lesen. Die sind in D UNGÜLTIG, weil sie nicht vor dem Kauf einsehbar sind. Oder reißt du jedes Spiel im Laden auf, schiebst das in deinen Laptop ind liest dir die AGB durch? ;)
Genauso die beigelegten Zettel. Spiele können nur eingeschweißt zurückgegeben werden, wenn ich die AGB lesen will, die beigelegt sind, muss ich das Spiel öffnen. Sollte ich den AGB nicht zustimmen, bin ich jetzt auf die Kulanz des Händlers angewiesen, das Spiel wieder zurückzunehmen.
Das ist ein Problem und das darf einfach nicht sein.
 
Also auf meiner Verpackung von Half Life 2ist auf der Rückseite sehr deutlich (direkt über den Systemvoraussetzungen) ein Hinweis zu finden, dass man dem "Steam Subscriber Agreement" zustimmen muss, um das Spiel zu verwenden und dass diese unter www.steampowered.com/agreement einzusehen sind. Wenn man den Bestimmungen nicht zustimmt, soll man das ungeöffnete Spiel beim Händler zurückgeben. Ich gehe mal davon aus, dass das auch mit dem deutschen Recht im Einklang ist.
 
Würde mir mal jemand erklären, was eigentlich los ist?
Warum wurden 10.000 Accounts gesperrt?
Hab' ich irgendwas verpasst? :confused:
 
5. Onlineverhalten, Schummeln und illegales Verhalten

Sie bestätigen, dass Sie persönlich für die Nutzung Ihres Benutzerkontos und für jegliche Datenübertragung und Aktivitäten auf Steam, die aus der Nutzung Ihres Benutzerkontos resultieren, verantwortlich sind. Ihr Onlineverhalten und Ihre Interaktion mit anderen Nutzern sollte sich nach den Regeln des gesunden Menschenverstandes und grundlegenden Formen der Höflichkeit richten. Besondere Anforderungen können überdies in den Steam-Online-Conduct-Rules unter der Adresse http://steampowered.com/index.php?area=online_conduct, weiteren Nutzungsregelungen, den Abonnementsbedingungen oder den Nutzungsbedingungen gefunden werden, die von Dritten vorausgesetzt werden, die bestimmte Spiele oder andere Dienstleistungen anbieten.

Steam und die Steam-Software können Funktionen enthalten, um Software-, Hardwarevorgänge oder anderen Maßnahmen zu identifizieren, die Spielern einen unfairen Vorteil gewähren, wenn sie Mehrspielerversionen von Steam-Software, anderen Valve-Produkten oder Modifikationen davon benutzen („Cheats“). Sie verpflichten sich, weder Cheats zu erstellen, noch Dritte in irgendeiner Form bei der Erstellung von Cheats zu unterstützen. Sie verpflichten sich, weder direkt noch indirekt den Ablauf von Software auszuschalten, zu umgehen oder sonstwie zu behindern, die das Ziel hat, die Verwendung von Cheats zu verhindern oder zu melden. Sie bestätigen und stimmen zu, dass sowohl Valve als auch jeder andere Anbieter von Multiplayerspielen ablehnen kann, Ihnen die Teilnahme an bestimmten Online-Multiplayerspielen zu gestatten, wenn Sie Cheats in Verbindung mit Steam oder der Steam-Software verwenden. Weiterhin bestätigen Sie und stimmen zu, dass ein Anbieter von Online-Multiplayerspielen Ihre Verwendung von Cheats Valve mitteilen kann und dass Valve jegliche von Ihnen in der Vergangenheit vorgenommne Verwendung von Cheats im Hinblick auf Valve-Produkte anderen Anbietern von Online-Multiplayerspielen mitteilen kann. Valve kann Ihr Benutzerkonto oder ein bestimmtes Abonnement aufgrund jedes Verhaltens oder jeder Aktivität, die nach Wertung von Valve illegal ist, einen Cheat darstellt oder die anderweitig das Spielvergnügen anderer Nutzer auf Steam beeinträchtigt, beenden. Sie bestätigen, dass Valve berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, Sie vor einer derartigen Kündigung Ihres Abonnements oder Benutzerkontos zu benachrichtigen.

Quelle

Im Falle von Steam kann das vor dem Kauf ohne Probleme eingesehen werden und damit ist die rechtliche Grundlage denke ich mal klar!



Nagualo am 23.11.2006 19:44 schrieb:
Würde mir mal jemand erklären, was eigentlich los ist?
Warum wurden 10.000 Accounts gesperrt?
Hab' ich irgendwas verpasst? :confused:

Bei Valve wird man nicht sofort gesperrt wenn man beim cheaten erwischt wird.
Valve sperrt immer in großen Wellen gleich mehrere Accounts und somit können Cheater sich nie sicher sein ob sie erwischt wurden oder nicht und teilweise kann der Cheatvorfall schon mehrere Monate zurückliegen ^^
 
Blackout am 23.11.2006 23:29 schrieb:
Valve sperrt immer in großen Wellen gleich mehrere Accounts und somit können Cheater sich nie sicher sein ob sie erwischt wurden oder nicht und teilweise kann der Cheatvorfall schon mehrere Monate zurückliegen ^^
Ja. Und so lange hat er Zeit bei der ESL von Platz 500 auf Platz 2 zu kommen.
 
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