• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


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  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

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News - Saturn-Charts: Die aktuellen Saturn-Charts: Far Cry 2 legt nur mittelmäßigen Start hin

AW:

smooth1980 am 27.10.2008 10:29 schrieb:
Ist ja auch kein Wunder bei dem öden Spiel ich hab meins gegen Dead Space eingetauscht und bereue es kein bisschen ! Zum Glück hat mein Gamestop das FC 2 wieder zurück genommen ! Zahlt sich eben doch aus den Filialleiter persönlich zu kennen !
Du Glücklicher, ich sitze jetzt auf dem Schrott. XD
Gütiger Himmel, dieser SP ist das letzte. Kann mich nicht erinnern, mal einen
schlechteren Shooter gespielt zu haben, fast unverschämt diese Tristess.
Wäre nicht der geniale Editor, hätte ich das Spiel MM um die Ohren gehauen.
Ein echtes Killerspiel. Du kannst noch so gut drauf sein,
spiel 'ne Stunde FC2 und deine Laune ist gekillt.
Das war sicherlich der letzte Vollpreis Shooter, den ich je gekauft hab.
Pfui Ubisoft, Pfui :finger2: :-D
 
AW:

Bonkic am 27.10.2008 10:36 schrieb:
scalelll am 27.10.2008 10:29 schrieb:
hahaha, das hilft ungemein viel. Weil du oder andere ja sicher wegs dem Game zum Anwalt gehen.
Du kannst die EULA VOR der installation lesen und akzeptierts sie => Installation startet oder du akzeptierts sie nicht => installation bricht ab.

Und jetzt streit da mal rum mit Ubisoft oder EA. Viel Spaß!

da muss man nicht lange rumstreiten.
allg. geschäftsbedingungen müssen beim kauf vereinbart worden sein, sonst sind sie ungültig. punkt. aus. fertig.


Dann sag doch bitte mal was es bedeutet!
Kaufst du ein Game, liest die EULA und bringst es wieder zurück wenn du nicht einverstanden bist?

Besorg dir mal die Far Cry 2 EULA. Das ist purere Hohn was da drin steht. Ein nur bruchteil vernünftiger Mensch kann dem was da drin steht nicht zustimmen. Glaubst du jedoch das hat der Praktikant von UBISoft da reingepinselt. Also ich hätte nicht die Lust und Nerven dagegen anzugehen. Schon gar nicht als Spieler in evtl. 2 Jahren, wenn sich das Spiel nicht mehr installieren lässt.

Die ganze Revoke Tool und "hier bei der Hotline anrufen" ist alles astreines Blendwerk!.

Es glaubt wohl niemand, dass z.B. bei Spore nach drei bzw fünf maliger Aktivierung der Hinweis (frei aus dem kopf) "Lizenz ist verbraucht, bitte erwerben sie einen neue Lizenz" da zufällig reingeschlüpft ist!. Als die ersten Screenschoots von diesem Hinweis aufgetaucht sind, hat sich EA beeilt zu sagen, das sei ein "Fehler".

Ok,wie auch immer, ich glaube die wenigsten legen sich mit der EULA über nen Anwalt mit dem Publisher an.
 
AW:

hightake am 27.10.2008 10:41 schrieb:
smooth1980 am 27.10.2008 10:29 schrieb:
Ist ja auch kein Wunder bei dem öden Spiel ich hab meins gegen Dead Space eingetauscht und bereue es kein bisschen ! Zum Glück hat mein Gamestop das FC 2 wieder zurück genommen ! Zahlt sich eben doch aus den Filialleiter persönlich zu kennen !
Du Glücklicher, ich sitze jetzt auf dem Schrott. XD
Gütiger Himmel, dieser SP ist das letzte. Kann mich nicht erinnern, mal einen
schlechteren Shooter gespielt zu haben, fast unverschämt diese Tristess.
Wäre nicht der geniale Editor, hätte ich das Spiel MM um die Ohren gehauen.
Ein echtes Killerspiel. Du kannst noch so gut drauf sein,
spiel 'ne Stunde FC2 und deine Laune ist gekillt.
Das war sicherlich der letzte Vollpreis Shooter, den ich je gekauft hab.
Pfui Ubisoft, Pfui :finger2: :-D

War das dein erstes Game das du ungesehen oder ohne andere Meinungen gehört zu haben gekauft hast? Ok, dann hast du jetzt gelernt. Wenn nicht , bist ja selber Schuld mit auf den Hype Zug aufgesprungen zu sein. Und ausserdem:
NEVER EVER BUY A DRM GAME.

Und wer das immer noch nicht kapiert hat, das kommt schon noch, keine Angst.
 
AW:

scalelll am 27.10.2008 10:47 schrieb:
Dann sag doch bitte mal was es bedeutet!
Kaufst du ein Game, liest die EULA und bringst es wieder zurück wenn du nicht einverstanden bist?


hast du gelesen, was ich geschrieben habe?
ich habs sogar unterstrichen ---> BEIM KAUF- das ist entscheident.
was danach passiert ist vollkommen belanglos.
auch wenn ich mein häkchen unter die eula setze, was ja zur installation vonnöten ist, ist sie unwirksam.
 
AW:

Bonkic am 27.10.2008 10:52 schrieb:
scalelll am 27.10.2008 10:47 schrieb:
Dann sag doch bitte mal was es bedeutet!
Kaufst du ein Game, liest die EULA und bringst es wieder zurück wenn du nicht einverstanden bist?


hast du gelesen, was ich geschrieben habe?
ich habs sogar unterstrichen ---> BEIM KAUF- das ist entscheident.
was danach passiert ist vollkommen belanglos.
auch wenn ich mein häkchen unter die eula setze, was ja zur installation vonnöten ist, ist sie unwirksam.

Ok, schon klar, aber die Frage ist doch was es bringt.
Es heisst ja immer (fälschlicherweise) man kann ausgepackte Software nicht umtauschen oder zurückgeben. Aber ich denke sobald man die Eula mit der Installation akzeptiert hat, kann man nicht mehr umtauschen. Oder meinst du das geht dann trotzdem, das man das Game zurückgeben kann?
 
AW:

scalelll am 27.10.2008 10:50 schrieb:
NEVER EVER BUY A DRM GAME.

Und wer das immer noch nicht kapiert hat, das kommt schon noch, keine Angst.

Purer und unfundierter Opportunismus. Wie schon in den letzten Threads zu dem Thema. :rolleyes:

MfG
 
AW:

scalelll am 27.10.2008 10:57 schrieb:
Bonkic am 27.10.2008 10:52 schrieb:
scalelll am 27.10.2008 10:47 schrieb:
Dann sag doch bitte mal was es bedeutet!
Kaufst du ein Game, liest die EULA und bringst es wieder zurück wenn du nicht einverstanden bist?


hast du gelesen, was ich geschrieben habe?
ich habs sogar unterstrichen ---> BEIM KAUF- das ist entscheident.
was danach passiert ist vollkommen belanglos.
auch wenn ich mein häkchen unter die eula setze, was ja zur installation vonnöten ist, ist sie unwirksam.

Ok, schon klar, aber die Frage ist doch was es bringt.
Es heisst ja immer (fälschlicherweise) man kann ausgepackte Software nicht umtauschen oder zurückgeben. Aber ich denke sobald man die Eula mit der Installation akzeptiert hat, kann man nicht mehr umtauschen. Oder meinst du das geht dann trotzdem, das man das Game zurückgeben kann?


so weit ich weiss, wird man doch -in den fällen, die ich kenne- schon auf der packungsrückseite auf die aktivierungspflicht hingewiesen, oder nicht?
von daher sehe ich da nicht unbedingt das problem.
 
AW:

scalelll am 27.10.2008 10:57 schrieb:
Es heisst ja immer (fälschlicherweise) man kann ausgepackte Software nicht umtauschen oder zurückgeben.
Kommt drauf an. Widerruf ist im Einzelhandel Kulanzsache. Wenn du das Spiel über das Internet gekauft hast, steht Dir gesetzlich ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zu. Da kann der Händler nicht nein sagen.
Aber ich denke sobald man die Eula mit der Installation akzeptiert hat, kann man nicht mehr umtauschen. Oder meinst du das geht dann trotzdem, das man das Game zurückgeben kann?
Völlig egal. Mit den Sachen die in Deutschland rechtsrelevant sind gibst du Dich einverstanden, wenn du das Produkt kaufst, da diese auf der Verpackung draufstehen müssen.

MfG
 
AW:

DaStash am 27.10.2008 11:06 schrieb:
Kommt drauf an. Widerruf ist im Einzelhandel Kulanzsache. Wenn du das Spiel über das Internet gekauft hast, steht Dir gesetzlich ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zu. Da kann der Händler nicht nein sagen.


Falsch. 312,d BGB
"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen [...]

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,"

Gruß
 
AW:

Bonkic am 27.10.2008 11:00 schrieb:
so weit ich weiss, wird man doch -in den fällen, die ich kenne- schon auf der packungsrückseite auf die aktivierungspflicht hingewiesen, oder nicht?
von daher sehe ich da nicht unbedingt das problem.

Ja, das schon, aber da steht nichts von nach 3 bis x mal installieren ist Schluss.
Da steht auch mit KEINEM Wort in der EULA oder sonst wo das es vielleicht ein Revoke Tool gibt.
Diese Infos haben nur die Harcore Gamer, den nicht DRM informierten (die Mehrheit) trifft die DRM Massnahme mit voller Härte. Und das ist ja auch die angepeilte Zielgruppe um die Mehrverkäufe anzukurbeln.
 
AW:

kRaNkEsKiNd am 27.10.2008 11:14 schrieb:
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,"

Gruß


Wobei hier sich die Frage stellt was heisst entsiegelt? Cellophan Papier von Verpackung wegmachen? EULA zustimmen udn installieren. Ich tippe letzteres.
 
AW:

scalelll am 27.10.2008 11:16 schrieb:
Bonkic am 27.10.2008 11:00 schrieb:
so weit ich weiss, wird man doch -in den fällen, die ich kenne- schon auf der packungsrückseite auf die aktivierungspflicht hingewiesen, oder nicht?
von daher sehe ich da nicht unbedingt das problem.

Ja, das schon, aber da steht nichts von nach 3 bis x mal installieren ist Schluss.
Da steht auch mit KEINEM Wort in der EULA oder sonst wo das es vielleicht ein Revoke Tool gibt.
Diese Infos haben nur die Harcore Gamer, den nicht DRM informierten (die Mehrheit) trifft die DRM Massnahme mit voller Härte. Und das ist ja auch die angepeilte Zielgruppe um die Mehrverkäufe anzukurbeln.

Ich will den Idioten sehen der einfach so, weil er liest das die Lizenz abgelaufen ist, das ganze Spiel noch ein Mal kauft. oO Jeder normaldenkende würde das System, spätestens dann, hinterfragen und sich an die Herausgeber/ Verkäufer wenden.

scalelll am 27.10.2008 11:19 schrieb:
Wobei hier sich die Frage stellt was heisst entsiegelt? Cellophan Papier von Verpackung wegmachen? EULA zustimmen udn installieren. Ich tippe letzteres.

Und wie soll man das nachweisen? Das du das Spiel installiert hast und der Eula zugestimmt hast? Also heißt entsiegelt wohl eher erstes, wäre zumindest meine Vermutung.
 
AW:

scalelll am 27.10.2008 11:19 schrieb:
kRaNkEsKiNd am 27.10.2008 11:14 schrieb:
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,"

Gruß

Wobei hier sich die Frage stellt was heisst entsiegelt? Cellophan Papier von Verpackung wegmachen? EULA zustimmen udn installieren. Ich tippe letzteres.


Nein, ich würde als "entsiegeln" ganz klar, dass öffnen der Verpackung verstehen. Da du ja weisst, was du öffnest (einsehbar). Und da der Widerruf beim Fernabsatz eh ein Verbraucherschutzgesetz und somit ein entgegen kommen des Gesetzgebers ist, würde ich darauf tippen, dass du mit dem öffnen des Papiers die Ware entsiegelst und auch dein Widerruf-Recht erlischt. So auch gemäß AGB aller gänigen Online-Händler.
 
AW:

starhorst am 27.10.2008 11:22 schrieb:
scalelll am 27.10.2008 11:16 schrieb:
Bonkic am 27.10.2008 11:00 schrieb:
so weit ich weiss, wird man doch -in den fällen, die ich kenne- schon auf der packungsrückseite auf die aktivierungspflicht hingewiesen, oder nicht?
von daher sehe ich da nicht unbedingt das problem.

Ja, das schon, aber da steht nichts von nach 3 bis x mal installieren ist Schluss.
Da steht auch mit KEINEM Wort in der EULA oder sonst wo das es vielleicht ein Revoke Tool gibt.
Diese Infos haben nur die Harcore Gamer, den nicht DRM informierten (die Mehrheit) trifft die DRM Massnahme mit voller Härte. Und das ist ja auch die angepeilte Zielgruppe um die Mehrverkäufe anzukurbeln.

Ich will den Idioten sehen der einfach so, weil er liest das die Lizenz abgelaufen ist, das ganze Spiel noch ein Mal kauft. oO Jeder normaldenkende würde das System, spätestens dann, hinterfragen und sich an die Herausgeber/ Verkäufer wenden.


Richtig, aber das ist nur ein Teil der Zielgruppe!

Mein Sohn (13) würde das Game in die Ecke stellen und keinen Akt drum machen. Erst recht, wenn der Papa vom Computer keinen Plan hat. Sieht vielleicht bei ihm in 2 - 3 Jahren anderst aus. Da wäre er dann geheilt. Es gibt so verdammt viele "Zwischenzielgruppen".

Am WE hatten wir Geburtstagsparty. Wir sprachen auch über Games. Zwei davon wollten sich Red Alert 3 kaufen. Die kaufen sonst nicht viele Spiele udn sind in keinen Foren, aber das wollten sie kaufen weil sie den Vorgänger gespielt hatten. Die hatten keine Ahnung von DRM / Aktivierung / Limitierung => Aufklärung => Zwei Käufer weniger für das Game.

Wenn bei den beiden keine Aktivierung mehr möglich wäre, würde das Game im Eck verstauben. Die wüssten sich nicht zu helfen. Auch nur eine Zielgruppe....
 
AW:

kRaNkEsKiNd am 27.10.2008 11:14 schrieb:
DaStash am 27.10.2008 11:06 schrieb:
Kommt drauf an. Widerruf ist im Einzelhandel Kulanzsache. Wenn du das Spiel über das Internet gekauft hast, steht Dir gesetzlich ein Widerrufsrecht von zwei Wochen zu. Da kann der Händler nicht nein sagen.


Falsch. 312,d BGB
"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen [...]

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,"

Gruß

Auch falsch :)
1.) Bei Fernabsatzverträgen besteht generell ein Widerrufsrecht, auschg. bei entsiegelter Software, runtergel. Software oder ents. Video oder Musik Medien.
http://www.internetrecht-rostock.de/entsiegelung-widerruf.htm

Entscheidend ist die Definition von entsiegeln, siehe den angefügten Link. Somit kann Scallelll sehr wohl die Software per Widerruf zurückgeben.

MfG
 
AW:

DaStash am 27.10.2008 11:31 schrieb:
Auch falsch :)
1.) Bei Fernabsatzverträgen besteht generell ein Widerrufsrecht, auschg. bei entsiegelter Software, runtergel. Software oder ents. Video oder Musik Medien.
http://www.internetrecht-rostock.de/entsiegelung-widerruf.htm

Entscheidend ist die Definition von entsiegeln, siehe den angefügten Link. Somit kann Scallelll sehr wohl die Software per Widerruf zurückgeben.

MfG

Nehmen wir mal Amazon. Dort befindet sich die Spielhülle in einer Klarsichtfolie die rundrum verschlossen ist. Laut diesem Link, wenn ich das richtig verstanden hab, muss ein eindeutige Kennzeichnung für ein Siegel vorliegen. Wenn nicht, gibt es keine Versiegelung. Aber liegt das nicht am Versandhaus was dieses unter einer Versiegelung versteht? Ich glaube nämlich das Amazon ihre Folie um das Spiel als Versiegelung ansieht, weil wenn diese ab ist nimmt Amazon die SW nicht mehr zurück.
Wobei ich zugeben muss ich das noch nie probiert hab. :)
 
AW:

DaStash am 27.10.2008 11:31 schrieb:
1.) Bei Fernabsatzverträgen besteht generell ein Widerrufsrecht, auschg. bei entsiegelter Software, runtergel. Software oder ents. Video oder Musik Medien.
http://www.internetrecht-rostock.de/entsiegelung-widerruf.htm

Entscheidend ist die Definition von entsiegeln, siehe den angefügten Link. Somit kann Scallelll sehr wohl die Software per Widerruf zurückgeben.

MfG

guter link!

Würde ich aber so lesen...

Entsiegelung laut Landgericht:

"etwa indem eine verschlossene und äußerlich durch die Aufschrift damit erkennbar versiegelte Hülle um eine CD-Rom geöffnet [...] wird."

Auch das Urteil mit dem Tesafilm find' ich nicht so ganz passend.

Die Zustimmung zur EULA würde ich in diesem Fall auch nicht als entsiegelung sehen, da für den Verkäufer absolut nicht nachvollziehbar.

Hmmm... na ja - alles spannend!
 
AW:

Definition Entsiegeln schrieb:
"Nach Auffassung der Kammer kann, soweit der Begriff auf Software angewandt werden soll, mit einer Entsiegelung nur gemeint sein, dass die Benutzung einer auf einem Datenträger gelieferten Software erfolgt, nachdem eine erkennbar zur Wahrung eines Urheberrechtes geschaffene Sperre überwunden wurde, etwa indem eine verschlossene und äußerlich durch die Aufschrift damit erkennbar versiegelte Hülle um eine CD-Rom geöffnet oder im Menü einer Software das Zustandekommen einer Lizenzvereinbarung zu den Bedingungen des Herstellers der Software bestätigt wird."

Wenn die Verpackung mit einem Siegel in Form eines Aufklebers, an der zur Öffnung vorgesehenen Stelle, deutlich erkennbar, durch Bsp. Aufdruck des Wortes "Siegel", angebracht wurde, dann ist der Fall gg. das durch öffnen der Verpackung das Widerrufsrecht erlischt.

Wenn eine solch "eindeutige" Markierung jedoch nicht vorhanden ist, gilt die Einverständniserklärung bei der Installation, die einem der Hersteller vorsetzt als Entsiegeln des Softwareprodukts.

MfG
 
AW:

starhorst am 27.10.2008 11:41 schrieb:
glaube nämlich das Amazon ihre Folie um das Spiel als Versiegelung ansieht, weil wenn diese ab ist nimmt Amazon die SW nicht mehr zurück.
Wobei ich zugeben muss ich das noch nie probiert hab. :)

Amazon ist einer der kulantesten Häuser. Ich hatte dort noch nie Probleme etwas zurückzugeben. Ok, bin da auch guter Kunde, aber wenn du in die Foren kuckst, es gibt immer mehr Probleme, das die Soft bei einem nicht laufen tut. Siehe Far Cry 2. Dann Thread ausdrucken, beilegen und Gutschrift erwarten. Kann natürlich sein, das ein reiner Spieleladen das nicht ganz so mitmacht, aber Amazon lebt ja nicht nur von Spielen.

Wen ich ein Game kaufen würde, dass bei mir absolut nicht zum laufen zu bekommen wäre, würde es 100% zurück gehen. Das kam aber so noch nicht vor, da ich mich immer vorher in Foren infromiere.
 
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