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Barbierossa am 17.01.2009 15:20 schrieb:Das ist eine bedauerliche Meldung. Diablo1 kann man nach wie vor im Battlenet zocken. Für jemanden wie mich, der ich mir erst vor vier, fünf Monaten extra noch zwei Versionen von Sacred-Gold gekauft hatte, um im Closed mit mir selbst mulen zu können, und der ich nur hin und wieder zum Zocken komme, ist das eine kunden-unfreundliche Entscheidung. Jetzt werde ich ganz gewiß nicht in Sacred2 investieren, sondern lieber auf Diablo3 warten. Weil man sich da neben der Bugfreiheit auch noch auf den besseren Service verlassen kann.
Shadow_Man am 17.01.2009 15:52 schrieb:Was mich jetzt mal interessieren würde, ist folgendes: Zu dem Spiel wird ja eine Goldversion für 10 Euro verkauft. Was ist, wenn jetzt jemand die kauft und der Mehrspielermodus funktioniert nicht mehr, obwohl der auf der Verpackung angepriesen wird? Kann der Käufer dann sein Spiel wieder zurückgeben und sein Geld zurück verlangen? Ist nur so eine Grundsatzsache, die mich mal interessieren würde.
Shadow_Man am 17.01.2009 15:52 schrieb:Was mich jetzt mal interessieren würde, ist folgendes: Zu dem Spiel wird ja eine Goldversion für 10 Euro verkauft. Was ist, wenn jetzt jemand die kauft und der Mehrspielermodus funktioniert nicht mehr, obwohl der auf der Verpackung angepriesen wird? Kann der Käufer dann sein Spiel wieder zurückgeben und sein Geld zurück verlangen? Ist nur so eine Grundsatzsache, die mich mal interessieren würde.
Enisra am 17.01.2009 16:22 schrieb:Shadow_Man am 17.01.2009 15:52 schrieb:Was mich jetzt mal interessieren würde, ist folgendes: Zu dem Spiel wird ja eine Goldversion für 10 Euro verkauft. Was ist, wenn jetzt jemand die kauft und der Mehrspielermodus funktioniert nicht mehr, obwohl der auf der Verpackung angepriesen wird? Kann der Käufer dann sein Spiel wieder zurückgeben und sein Geld zurück verlangen? Ist nur so eine Grundsatzsache, die mich mal interessieren würde.
ich glaube nicht, da das vorher bekannt war
höchstens wenn sich jetzt heute oder gestern sich die gekauft hat und jetzt lesen muss, das es nicht mehr geht, da es vorher nicht ersichtlich war auf der Packung oder im Internet
Lustig wirds wenn der Kunde auf seinem Recht auf Nacherfüllung besteht. Mal schauen ob sie die Server wieder hochfahren.Wie hier in dem fall, ausgepackt, installiert, internetspiel geht nicht.. ergo mangel->umtauschen
Schalkmund am 17.01.2009 16:42 schrieb:Lustig wirds wenn der Kunde auf seinem Recht auf Nacherfüllung besteht. Mal schauen ob sie die Server wieder hochfahren.Wie hier in dem fall, ausgepackt, installiert, internetspiel geht nicht.. ergo mangel->umtauschen
Fall der Kunde wirklich auf Nachbesserung bestehen sollte käme vor Gericht mit Sicherheit nicht damit durch, weil die Spielbetreiber sich auf §275II BGB berufen können (Ausschluss der Leistung wegen groben Missverhältnisses).Huskyboy am 17.01.2009 16:45 schrieb:Schalkmund am 17.01.2009 16:42 schrieb:Lustig wirds wenn der Kunde auf seinem Recht auf Nacherfüllung besteht. Mal schauen ob sie die Server wieder hochfahren.Wie hier in dem fall, ausgepackt, installiert, internetspiel geht nicht.. ergo mangel->umtauschen
vermutlich gibts dann das geld zurück + ne entschuldigung weil die firmen den gang vor gericht fürchten
Sumpfling am 17.01.2009 16:53 schrieb:Fall der Kunde wirklich auf Nachbesserung bestehen sollte käme vor Gericht mit Sicherheit nicht damit durch, weil die Spielbetreiber sich auf §275II BGB berufen können (Ausschluss der Leistung wegen groben Missverhältnisses).Huskyboy am 17.01.2009 16:45 schrieb:Schalkmund am 17.01.2009 16:42 schrieb:Lustig wirds wenn der Kunde auf seinem Recht auf Nacherfüllung besteht. Mal schauen ob sie die Server wieder hochfahren.Wie hier in dem fall, ausgepackt, installiert, internetspiel geht nicht.. ergo mangel->umtauschen
vermutlich gibts dann das geld zurück + ne entschuldigung weil die firmen den gang vor gericht fürchten
Glaube ich nicht. Bei EA-Spielen (z.B. Hellgate: London, C&C 3 oder Crysis) steht hinten auf der Verpackung in der Fußnote zum Feature "Kostenloses Onlinespiel usw." folgendes:Huskyboy am 17.01.2009 16:57 schrieb:Sumpfling am 17.01.2009 16:53 schrieb:Fall der Kunde wirklich auf Nachbesserung bestehen sollte käme vor Gericht mit Sicherheit nicht damit durch, weil die Spielbetreiber sich auf §275II BGB berufen können (Ausschluss der Leistung wegen groben Missverhältnisses).Huskyboy am 17.01.2009 16:45 schrieb:Schalkmund am 17.01.2009 16:42 schrieb:Lustig wirds wenn der Kunde auf seinem Recht auf Nacherfüllung besteht. Mal schauen ob sie die Server wieder hochfahren.Wie hier in dem fall, ausgepackt, installiert, internetspiel geht nicht.. ergo mangel->umtauschen
vermutlich gibts dann das geld zurück + ne entschuldigung weil die firmen den gang vor gericht fürchten
da wär ich mir nicht so sicher, immerhin wirbt der hersteller munter damit auf der verpackung, das liegt dann sicher im ermessen des richters was er für verhältnismäß empfindet, sprich Ascaron müsste jetzt auf jeder hülle den hinweis geben "multiplayer is nicht"
jedenfalls geld zurück gibts in jedemfall, da hier ja ein eindeutiger mangel vorliegt
KONNAITN am 17.01.2009 17:04 schrieb:Glaube ich nicht. Bei EA-Spielen (z.B. Hellgate: London, C&C 3 oder Crysis) steht hinten auf der Verpackung in der Fußnote zum Feature "Kostenloses Onlinespiel usw." folgendes:
"EA kann die online-features mit einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntgabe auf www.ea.com einstellen."
Ich nehme mal an einen ähnlichen Hinweis wird man auch auf dem Cover von Sacred finden.
Huskyboy am 17.01.2009 16:57 schrieb:Sumpfling am 17.01.2009 16:53 schrieb:Fall der Kunde wirklich auf Nachbesserung bestehen sollte käme vor Gericht mit Sicherheit nicht damit durch, weil die Spielbetreiber sich auf §275II BGB berufen können (Ausschluss der Leistung wegen groben Missverhältnisses).Huskyboy am 17.01.2009 16:45 schrieb:Schalkmund am 17.01.2009 16:42 schrieb:Lustig wirds wenn der Kunde auf seinem Recht auf Nacherfüllung besteht. Mal schauen ob sie die Server wieder hochfahren.Wie hier in dem fall, ausgepackt, installiert, internetspiel geht nicht.. ergo mangel->umtauschen
vermutlich gibts dann das geld zurück + ne entschuldigung weil die firmen den gang vor gericht fürchten
da wär ich mir nicht so sicher, immerhin wirbt der hersteller munter damit auf der verpackung, das liegt dann sicher im ermessen des richters was er für verhältnismäß empfindet, sprich Ascaron müsste jetzt auf jeder hülle den hinweis geben "multiplayer is nicht"
jedenfalls geld zurück gibts in jedemfall, da hier ja ein eindeutiger mangel vorliegt, das prozdere ist bei Software nicht anders als bei nem Toaster, dieses "kein umtausch bei geöffneter software" ist rechtlich nicht haltbar
Eine äußerst differenzierte und wohlbegründete Meinung.Krampfkeks am 17.01.2009 18:08 schrieb:sacred 1 war eh totaler murks