Nach welchen Kriterien wird hier gemessen?
Wie häufig, nach Definitionen von Juristen (entwickelt in Lehrbüchern, Kommentaren, teilweise aus richterlicher Rechtsfortbildung, also bspw. entwickelt in Urteilen oberer Gerichte).
In diesem Fall hat ein Richter des AMTSGERICHTES die Beschlagnahme angeordnet.
(Argh.. auf hoher See und vor'm Amtsgericht ist man in Gottes Hand).
Eine "Sittenpolizei" gibt es in diesem Sinne nicht, ich weiß aber, was Sie meinten.
Eine Beschlagnahme muss grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden.
Dies geschieht auf Grundlage von §§ 111b, 111c, 111m, 111n StPO, 74d StGB (die Beschlagnahme selbst) wohingegen der Grund, wieso das Werk beschlagnahmt werden muss, darin liegt, dass der Tatbestand des § 131 StGB (grausame/unmenschliche Gewaltdarstellung) vorliegt.
grausam meint hier (in Anlehnung an das Mordmerkam "grausam" i.S.v. § 211 II, 2. Gruppe StGB) folgendes :"Grausam tötet, wer seine Opfer in gefühlloser, unbahrmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. (vgl. Fischer, §211 StGB, Rn 56)."
Es muss (und oft genug wird
) abgewogen, ob ein Machwerk noch anders ausgelegt werden kann, also ob das Zeigen von bspw. einem Mord mehr ist, als das bloße Verherrlichung des Tötungsaktes.
Das ist so einfach nicht zu beurteilen.
Und jedenfalls bei Filmen kommt eine Beschlagnahme des öfteren vor, siehe bspw. Schnittberichte.com.
Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in die Materie bringen.