AW: News - Killerspiele: Günther Beckstein pro Alkohol:
Also ich finde auch, dass die unqualifizierten Aussagen des Herrn Beckstein nicht unbedingt was mit Computerspielen und dieser Zeitschrift zu tun haben.
Allerdings muss man auch die Aussagen seiner Kollegen sehen, die sogenannte "Killerspiele" mit Kinderpornographie gleichsetzen.
Es zeigt sich halt immer wieder, dass Politiker meistens nur dahinblubbern ohne wirklich fundiertes Wissen zu besitzen. Dies trifft auch in diesem Fall zu! Weiterhin sei erwähnt, dass all die Rechenbeispiele die hier diskutiert wurden total überflüssig sind, wenn man sich die Gesetze zum Thema Alkohol und Straßenverkehr betrachtet!
Auch die Aussagen über Alkoholgenuss in Verbindung mit Essen sind leider nicht vollkommen richtig.
Zum fahren eines Fahrzeuges unter Alkohol- oder Drogeneinfluss:
Zitat:"Strafbar ist das Führen eines Fahrzeuges, obwohl der Fahrzeugführer das Fahrzeug infolge von Alkoholeinfluss oder Drogen nicht sicher führen kann."
Hierbei sind nicht 0,5 Promille sondern 0,3 Promille BAK(Blut-Alkohol-Konzentration) ausschlaggebend. In bestimmten Fällen gilt sogar eine BAK >0,0 Promille!
Wenn man also 2 Maß trinkt und nach 7 Stunden Auto fährt und "Ausfallerscheinungen" (hier meint der Gesetzgeber nicht langsamere Reaktionen, auch Verringerung von Hemmungen schnell zu fahren zählen) hat, so begeht man bereits eine Straftat nach §316 StGB! Kommt dann noch Gefährdung (z.B. Missachtung der Vorfahrt) oder Sachschaden (z.B. abfahren eines Außenspiegels eines stehenden Pkws) so erfüllt man auch noch die Straftat nach §315c!
Nebenbei die Gesetze gelten nicht nur für Autofahrer, auch Fahrradfahrer und selbst Fußgänger können srafbare Handlungen nach §316 und 315c StGB begehen.
Zum viel diskutierten Abbau von Alkohol im Blut:
Medizinisch ist bewiesen, dass das Trinken auf nüchternen Magen schneller zum Rausch führt, als das Trinken in Verbindung mit oder nach einer kräftigen Mahlzeit.
Jedoch ist die Resorption (Alkoholaufnahme) geringfügig von Alter, Geschlecht oder Körperstatur abhängig.
So benötigt die Aufnahme von Schnaps 5 Minuten, die von Bier 10 Minuten, bei nüchternen Magen,
Die Aufnahme von Alkohol mit oder nach einer kräftigen Mahlzeit 30 bis 90 Minuten.
Für die Entwicklung der BAK gibt es Tabellen, wobei bei diesen die Trinkfolge zwischen 10-30 Minuten für ein Glas Bier (0,33l) liegt.
Somit ist die Aussage des Herrn Beckstein absolut untragbar und meiner Ansicht nach, auch in einem leicht berauschten Zustand getroffen worden!
Prost