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Nachzahlung für 2 Monate Heizung und Wasser nach Auszug: wie wird das richtig berechnet?

Herbboy

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Nachzahlung für 2 Monate Heizung und Wasser nach Auszug: wie wird das richtig berechnet?

Mein Bruder hat vor etwas über einem Jahr unbedacht einen Mietvertrag unterschrieben und hatte die Wohnung nur 2 Monate, in denen er dann auch gar nicht dort wohnte - den Schlüssel hat er nicht mal angenommen - aber rein formal gesehen war er 2 Monate eben doch Mieter.

Nun hat mein Bruder eine email bekommen vom Vermieter mit einer Nachzahlung für Heizung und Warmwasser, bei der die Kosten fürs jahr einfach durch 12 geteilt wurden, um die monatlichen Kosten zu ermitteln, und mein Bruder davon 2 Monate zahlen soll.

NUR falls das zufällig einer GENAU weiß: ist das überhaupt zulässig? Muss der Vermieter nicht die Zählerstände als Grundlage nehmen und genau berechnen, was angefallen war, oder darf er einfach platt durch 12 rechnen? Es ist ganz nebenbei sowieso fraglich, ob und wie diese 2 Monate, in denen mein Bruder ja gar nicht in der Wohnung war, eina Nachzahlung zustande kommen kann.


ach ja: kann eine Nachzahlung von 45€/Monat denn auch durch eine Steigerung der allgemeinen Nebenkosten zustande kommen? Es ist nicht mal ganz klar, ob es um die Kosten der Wohnung geht oder vltl "nur" um Heizung+Wasser des gesamten Wohnhauses.
 
Es gibt Wasserzähler bzw. Rechnungen vom Wasserwerk. Der Vermieter kann nur das Berechnen, was dein Bruder auch laut Wasserzähler verbraucht hat. Wenn er jetzt gar nicht in der Wohnung war. Also keinerlei Wasserverbrauch stattgefunden hat, würde ich gar nichts zahlen.

Ist es im Vertrag allerdings geregelt, dass die Wasser und Heizkosten anders berechnet werden hat dein Bruder ja mit der Unterschrift zugestimmt - muss also zahlen.

Ich würde mir den Mietvertrag noch einmal ansehen und evtl. die Rechnungen vom Wasserwerk verlangen.
 
Mein Bruder hat mir inzwischen was zugeschickt, das ist nochmal anders: zuerst sind es die normalen Nebenkosten wie Hausmeister, Müll usw OHNE Heizung summiert und dann durch 12 geteilt, das ergibt dann für 2 Monate 365€, was mein Bruder per Miete schon abbezahlt hat (200€ pro Monat sind dafür vorgesehen) - dann kommt aber noch eine Zeile drunter mit "Heizung / Warmwasser: 125€", ohne nähere Erklärung. In der Summe also 490€, und da 2x200€ durch die Miete nur 400€ sind, bleiben halt 90€ über.

Der muss doch aber diese 125€ genauer aufschlüsseln, oder?
 
Normalerweise werden die Kosten für Heizung und WW nach der Heizkostenverordnung umgelegt und verteilt (Ausnahmen gibt es aber auch). Er müsste dazu also extra eine Heizkostenabrechnung bekommen z.B. von der Firma Techem, ista etc.

Die kalten Betriebskosten (Hausmeister, Grundsteuer, Müll etc.) müssen so umgelegt werden, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn nichts spezielles vereinbart ist, dann wird alles nach m² verteilt. Diese Kosten können dann auch nach den Tagen (also z.B. Kosten der Wohnung/365 Tage*61 Tage) berechnet werden.

Die Kosten für Heizung und WW werden meistens nach Verbrauch und Wohnfläche berechnet. Nach der HeizkV müssen die Kosten zu mind. 50% und höchstens zu 70% nach Verbrauch und der Rest nach Grundfläche abgerechnet werden. Es entstehen also auch Kosten, wenn kein Verbrauch gemessen wurde. Wenn bei Wohnungsübergabe und -abnahme die Zählerstände abgelesen werden, muss dieser Verbrauch auch abgerechnet werden. Wenn keine Ablesung erfolgen konnte (was ich mir hier nicht vorstellen kann, da er nur 2 Monate gemietet hat) können die Kosten auch geschätzt werden.
Wenn kein ganzes Abrechnungsjahr abgerechnet wird, dann werden die Kosten für die Grundfläche nach Gradtagszahlen berechnet.

So aus der Ferne und ohne den Mietvertrag und die Abrechnung vor mir zu haben, würde ich auf jeden Fall sagen, dass die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist (wegen der fehlenden Erklärung der Heizkosten). So ganz pauschal durch 12 mal 2 zu rechnen geht i.d.R. jedenfalls nicht. Ich denke mal, dass es wohl eher ein kleiner Vermieter ist, da die größeren Vermieter eigentlich alle ihre Heizkosten- und WW-Abrechnung von spezialisierten Firmen erstellen lassen.
 
Wie ich ja ergänzt habe: die Heizkosten sind NICHT aus irgeneiner Gesamtsumme durch 12 und dann mal 2 berechnet, jedenfalls geht das nicht aus der Abrechung hervor - da stehen die Gesamtkosten für 2 Monate durch die Fix-Nebenkosten und dadrunter dann EIN Betrag von 125€ pauschal für Heizung/Warmwasser ohne Hinweis, wie das berechnet wurde.

Wenn es keine Zählerstände gibt vom Tag Mietbeginn (1.2.2011) bis Mietende (31.3.1011): dann wird nach diesen Gradtagszahlen berechnet?
 
Wie ich ja ergänzt habe: die Heizkosten sind NICHT aus irgeneiner Gesamtsumme durch 12 und dann mal 2 berechnet, jedenfalls geht das nicht aus der Abrechung hervor - da stehen die Gesamtkosten für 2 Monate durch die Fix-Nebenkosten und dadrunter dann EIN Betrag von 125€ pauschal für Heizung/Warmwasser ohne Hinweis, wie das berechnet wurde.

Wenn es keine Zählerstände gibt vom Tag Mietbeginn (1.2.2011) bis Mietende (31.3.1011): dann wird nach diesen Gradtagszahlen berechnet?
Wenn es keine Zählerstände gibt, dann wird der Verbrauch geschätzt (was dann z.B. 70% der Gesamtheizkosten der Wohnung sind). Die restlichen Kosten (also z.B. die 30% Grundkosten, welche nach Fäche berechnet werden) werden dann nach Gradtagszahlen berechnet. Das Jahr hat dann 1000 Gradtage und die Wintermonate haben dann mehr Gradtage als die Sommermonate.

Es muss aber irgendwo ersichtlich sein, wie er auf die 125 € gekommen ist. Ich kenne es von mir so, dass in der Gesamtkostenübersicht (alle Nebenkosten + Heizkosten abzgl. Vorauszahlungen) zwar die Heizkosten/WW nur als einzelne Zahl aufgeführt werden, aber zu dieser Summe ist der BK-Abrechnung noch ein Extrablatt mit der Heizkostenabrechung beigefügt. Kann es sein, dass er evtl. nicht alle Seiten der Abrechnung erhalten hat?
 
Er hat es nur per email mit pdf-ANhang bekommen, und da war nur eine 2 seitige Datei im Stil einer Word-Datei mit untereinandergeschriebenen Kosten dabei, die offenbar vom Vermieter selbst stammt.
 
Also ich würde den Vermieter erstmal darauf ansprechen, dass die Abrechnung nicht nachvollziehbar ist und die Heizkostenabrechnung fehlt. Wenn er nicht darauf eingeht, dann einen Widerspruch zu den Punkten schreiben.
 
Jo, Danke - mein Bruder wird auf eine Aufsplittung der Kosten oder Einsichtnahme bestehen.

Auch seltsam ist, dass die Nebenkosten inkl Heizung mit 200€ in der Miete veranschlagt waren, nun aber bei der Abrechnung schon allein die Nebenkosten ohne Heizung 185€ pro Monat betragen - man kann doch nicht allen ernstes nur 15€/Monat für die Heizung einplanen...?
 
Grundsätzlich sollen die Vorauszahlungen in einer "angemessenen Höhe" vereinbart werden. Da der Vermieter ja nicht wissen kann, wie das Verbrauchsverhalten des Mieters ist und wie sich die Kosten innerhalb eines Jahres entwickeln. Er kann dann eben auf Grund eigener Erfahrungswerte die Vorauszahlungen festlegen.
Die 15 €/Monat für Heizung sind aber schon sehr wenig, es sei denn die Wohnung wäre nur eine 25m²-Einraumwohnung. Dafür wären aber 185 €/Monat für Nebenkosten extrem viel. Der Vermieter wird wohl mit 100€ NK und 100€ HK gerechnet haben. Die angefallenen Kosten sind dann aber doch sehr hoch, da ja höchstwahrscheinlich nichts verbraucht wurde (jedenfalls nicht von deinem Bruder).
 
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