• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

GTA: San Andreas - Steam-Update macht Speicherstände unbrauchbar und entfernt Inhalte

Wieso aus der Nase ziehen?

Weils nicht Stimmt.
Ganz einfach, aber das ist halt auch wieder sowas das so manche Typen einfach nur Anti sein wollen und dann eher dummerweise zu den Anti-Zombies werden wo mit sie anderen versuchen als Totschlagargument betiteln wollen.
 
Das man das Autoupdate nicht ausschalten kann stimmt aber schon. Man kann dem nur entgehen wenn man Offline die Spiele startet.
Früher hieß die Funktion zwar Autoupdate deaktivieren (oder so ähnlich) meinte aber das gleiche wie jetzt und damit es klarer ist haben sie die Funktion nun anders beschrieben "Dieses Spiel nur beim Start des Spiels automatisch aktualisieren"

Warum man aber wirklich das Autoupdate nicht ausschalten kann, ist mir ein Rätsel und wird trotz starker Forderung nicht eingeführt.
 
da geb ich dir recht.
:confused:

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass Patches durch den Verbraucher 'abgenickt' werden müssen. Das kannst du ja schwerlich meinen, oder? ;)

Wie ein Vorredner schon meinte, man besitzt nicht die Software an sich, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. In diesem Augenblick kannst du auch keine Inhalte fordern bzw. wenn diese entfernt werden, einen rechtlichen Anspruch ableiten.
 
Das finde ich überhaupt nicht klar. Nach meiner Auffassung ist ein gekauftes Spiel ein Werkstück im Sinne des Erschöpfungsgrundsatzes ( Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht ) und dieses besitzt der Käufer durchaus. Dies gilt mindestens für auf Datenträgern gekaufte Spiele, bei Downloads streiten sich die Juristen noch (da gibt es vielleicht in 15 Jahren mal eine gesetzliche Regelung, wenn Politiker an der Macht sind, die im 21. Jahrhundert aufgewachsen sind).
Es ist leider völlig unerheblich was deine Auffassung ist.

Seit jeher besitzt man an Software kein Eigentumsrecht, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Es gibt nur eine Ausnahme: wenn jemand für dich eine Software entwickelt, hier also ein Werkvertrag zur Erstellung der Software existiert, dann ist die Software dein Eigentum.

Der Datenträger selbst und die tolle Verpackung ist aber in der Tat dein Eigentum, nur nützt dir das herzlich wenig ... vorallem in diesem Kontext.
 
PHP:
Weils nicht Stimmt.

Natürlich stimmt das. Im ganz normalen Steam-Betrieb hast Du genau die Wahl zwischen "Always keep this game up to date" und "Only update this game when I launch it". Geupdated wird also immer - Du darfst gerade noch entscheiden wann.

Aber schön zu sehen, dass die Steam-Fans anscheinend mitterweile nicht mal mehr wissen, was sie da eigentlich so genau verteidigen ...
 
:confused:
Wie ein Vorredner schon meinte, man besitzt nicht die Software an sich, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. In diesem Augenblick kannst du auch keine Inhalte fordern bzw. wenn diese entfernt werden, einen rechtlichen Anspruch ableiten.
Naja, ganz so einfach ist es ja nun doch nicht. Schließlich besitzt Software immer einen gewissen Funktionsumfang, mit dem sie auch beworben wird. Den kann man nach dem Erwerb einer Lizenz nicht einfach einseitig einschränken. Glaubst Du zum Beispiel, man kann bei einer Textverarbeitung einfach die Möglichkeit rauspatchen, ein Dokument auszudrucken, ohne dass der Kunde ein Recht auf Reklamation hat? Wohl kaum. Natürlich wird es da eine Grauzone geben - je nachdem, wie genau der "garantierte Funktionsumfang" eben festgelegt ist - aber einfach wild und ganz nach Belieben Rumpatchen wird man als Hersteller ganz sicher nicht können.
 
Natürlich stimmt das. Im ganz normalen Steam-Betrieb hast Du genau die Wahl zwischen "Always keep this game up to date" und "Only update this game when I launch it". Geupdated wird also immer - Du darfst gerade noch entscheiden wann.

Aber schön zu sehen, dass die Steam-Fans anscheinend mitterweile nicht mal mehr wissen, was sie da eigentlich so genau verteidigen ...

Ja, das stimmt, du hast recht, weil Steam hat ja keinen Offline-Modus ...
Oh wait . . . :rolleyes:
 
Naja, ganz so einfach ist es ja nun doch nicht. Schließlich besitzt Software immer einen gewissen Funktionsumfang, mit dem sie auch beworben wird. Den kann man nach dem Erwerb einer Lizenz nicht einfach einseitig einschränken. Glaubst Du zum Beispiel, man kann bei einer Textverarbeitung einfach die Möglichkeit rauspatchen, ein Dokument auszudrucken, ohne dass der Kunde ein Recht auf Reklamation hat? Wohl kaum. Natürlich wird es da eine Grauzone geben - je nachdem, wie genau der "garantierte Funktionsumfang" eben festgelegt ist - aber einfach wild und ganz nach Belieben Rumpatchen wird man als Hersteller ganz sicher nicht können.
Naja, in erster Instanz ist es aber erstmal so einfach: du hast mit dem Erwerb von Spiel / Software kein Eigentum an dieser erworben, sondern ein Nutzungsrecht.

D.h. darüber brauchen wir nicht diskutieren. Jetzt kommt der von dir genannte Sachverhalt, wo du übrigens absolut Recht hast: du hast die Software / Spiel ja für einen bestimmten Verwendungszweck erworben. Wenn diese hauptsächliche Bestimmung jetzt gravierend geändert wird, dann kann man dagegen vorgehen.

In wieweit jetzt einige Musikstücke ein Spiel gravierend prägen, mag ich jetzt an dieser Stelle nicht diskutieren ... das ist in etwa so, als wenn Blizzard mal wieder an WoW rumpatcht und hier bestimmte Funktionen entfernt / verändert.
 
Ja, das stimmt, du hast recht, weil Steam hat ja keinen Offline-Modus ...
Oh wait . . . :rolleyes:
Die meisten Leute haben halt keinen Bock, ständig und in Abhängigkeit vom gerade gespielten Spiel zwischen Online- und Offline-Modus zu wechseln. Außerdem hast Du offline auch keine Achievements mehr (wobei die mir persönlich völlig egal sind, aber da gehöre ich garantiert zu einer Minderheit).

Na egal, wir kommen da eh' nicht weiter in der Diskussion. Ich empfinde diese Zwangspatcherei als unnötige Bevormundung, Du nicht. Agree to disagree.
 
:confused:
Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass Patches durch den Verbraucher 'abgenickt' werden müssen. Das kannst du ja schwerlich meinen, oder? ;)

einen 'patch', der ungefragt inhalte entfernt, halte ich für durchaus kritisch.
das mag in diesem fall eine marginalie sein, aber das habt ihr ja weiter unten auch schon angesprochen.
 
Es ist leider völlig unerheblich was deine Auffassung ist.

So unerheblich ist das nicht, zumindest für die Leute, die mir etwas verkaufen wollen. Aber du hast insofern recht, dass es natürlich viel "erheblicher" ist, welche Auffassung die Rechtssprechung vertritt. Dazu habe ich einen Link angegeben. Klicken wir mal drauf... Aha, das deckt sich ja zufällig genau mit meiner unergeblichen Auffassung: Ein physisch gekauftes Spiel ist ein Wekstück, nach dessem Erwerb sich die Recht des Urhebers "erschöpfen". Bei Downloads urteilen die Gerichte unterschiedlich, Tendenz dahingehend, dass es keine Werkstücke sind, hier ist aber das Gesetz nicht eindeutig, da es diese Vertriebsform noch nicht gab, als es erstellt wurde.

Heißt also, diese ganze Nutzungslizenz-Lüge, die von den Publishern immer wieder gebetsmühlenartig heruntergeleiert wird, ist in Wahrheit nur ein Haufen Scheiße. Ein Spiel gehört mir genauso wie ein Buch, ein Auto, ein paar Turnschuhe oder ein belegtes Brötchen. Natürlich erwerbe ich dabei nicht das geistige Eigentum (behauptet das jemand?), aber mit meinem Exemplar darf ich theoretisch machen was ich will (im gesetzlich festgelegten Rahmen). Praktisch darf ich damit leider oft nur machen, was Gabe Newell will, und das finde ich eine ziemliche Schweinerei.
 
Zuletzt bearbeitet:
:confused:

Du wirfst aber gerade ein paar Dinge durcheinander, kann das sein? Der von der verlinkte Artikel behandelt primär das Recht zum Wiederverkauf und regelt bzw. erklärt nicht, was genau du beim Erwerb einer Software / Spiel erwirbst.

Du hättest doch schon stutzig werden müssen, dass du z.B. ein Spiel nicht gg. Entgelt vermieten darfst. Wäre die Software durch den Kauf des Datenträgers ( ggf. auch Download! ) dein Eigentum, dürftest du es rein rechtlich auch vermieten.

Ist es aber nicht.

Und genau darum geht es, dass du ein Nutzungsrecht erwirbst und in dem von dir verlinkten Artikel geht es darum, ob es dir zusteht, dieses Nutzungsrecht weiter zu veräußern.

Aus dem Grund verwundert es mich wirklich, wie du den Artikel so missverstehen kannst? :|
 
Das man Software nur Nutzen darf also "nur" eine Lizens erwirbt die der Anbieter auchnoch jederzeit wieder zurück ziehen kann. Ist einfach Unfug.

Du darfst selbstverständlich ein Spiel auch vermieten. Das ist überhaupt kein Problem. Du darfst es nicht Gewerblich tun also regelmässig und zur einkommenssicherung aber ansonsten ist das ok. Der Grund das man das nicht darf ist übrigens auch nicht das es Software ist sondern das der Hersteller es untersagt. Und die Gewerbliche Nutzung eines Produkts zu untersagen ist in Deutschland zb per AGBs zulässig. Allerdings müssen diese VOR dem Kauf einsehbar sein. Dürfte auf viele Spiele nicht zutreffen. Auch müsste man beim Vermieten sicherstellen das es pro Lizens nur ein mal genutzt wird.

Ich weis ehrlichgesagt nicht wie man auf die Idee kommen kann das ausgerechnet für Software andere Regeln gelten sollten als für sagen wir Bücher.
 
Das man Software nur Nutzen darf also "nur" eine Lizens erwirbt die der Anbieter auchnoch jederzeit wieder zurück ziehen kann. Ist einfach Unfug.

Ich würde in dem Fall dann doch eher dem Herrn Rabowski glauben
Aus Gründen
 
Ich würde in dem Fall dann doch eher dem Herrn Rabowski glauben
Aus Gründen

Softwarelizenz, Softwarekauf und Softwareüberlassung - kanzlei für it-recht & datenschutz

dir steht frei zu glauben was du willst. Brundesgerichtshof Deutsche Rechtsprechung und Europäischer Gerichtshof wiedersprechen dir halt nur. ;)

Die Publischer hätten das gern was nachvollziehbar ist aber das ändert nix an den Tatsachen und es entspricht auch in keienr weise der Praxis.. bei Spielen noch weniger
 
Du hättest doch schon stutzig werden müssen, dass du z.B. ein Spiel nicht gg. Entgelt vermieten darfst. Wäre die Software durch den Kauf des Datenträgers ( ggf. auch Download! ) dein Eigentum, dürftest du es rein rechtlich auch vermieten.

Also die Rede war glaube ich von Besitz, aber ich will hier gar nicht auf Spitzfindigkeiten herumreiten. Und wie gesagt, muss die Nutzung meines Spiels im gesetzlich vorgegebenen Rahmen stattfinden. Bestimmte Dinge gehen dann eben nicht. Vermieten ist eine davon, weitere sind Verfielvältigung (abgesehen von der erlaubten privaten Sicherungskopie [nur falls dazu kein technischer Kopierschutz umgangen werden muss]) oder öffentliche Vorführungen, wenn ich mich nicht täusche...

Der Punkt ist: ich kaufe eine konkrete Sache und nicht einfach nur eine Erlaubnis. Deshalb gehört mir ein Spiel normalerweise schon.
 
Softwarelizenz, Softwarekauf und Softwareüberlassung - kanzlei für it-recht & datenschutz

dir steht frei zu glauben was du willst. Brundesgerichtshof Deutsche Rechtsprechung und Europäischer Gerichtshof wiedersprechen dir halt nur. ;)
Der Artikel ist leider an einigen Stellen faktisch falsch, liegt vllt. auch an dem Alter des Artikels.

Allein das Beispiel mit dem Buch zeigt, dass der Autor hier ein paar Dinge anders sieht, als die aktuelle Rechtssprechung. ;)

Auch das Beispiel mit dem Buch ist ziemlich unglücklich gewählt, denn auch das Buch darf man in seiner vorliegenden Fassung wie eben auch Spiele auf DVD ohne Probleme weiterverkaufen. Man darf eben nur nicht den Inhalt, Text vom Buch oder Software auf dem Datenträger, als dein Werk ausgeben. Denn auch der Inhalt des Buchs, wie eben auch die Software, ist durch Urheberrecht geschützt ... hier kann der "Käufer" eines Spiels kein Eigentum erlangen.

Aber das ist IMO eine andere Baustelle, Kern der Diskussion war, ob ein Publisher ein Update veröffentlichen kann, was einige Inhalte entfernt. ;)
 
Das man Software nur Nutzen darf also "nur" eine Lizens erwirbt die der Anbieter auchnoch jederzeit wieder zurück ziehen kann. Ist einfach Unfug. [...]
... vllt. nochmal zum Verständnis: niemand redet davon, dass ein Anbieter eine Lizenz zurückziehen kann?! :confused: :O
 
Ein hoch auf Steam!^^
Ein Spiel das in der Retail-Version deutliche Vorteile hat.
Leider wird GTA 5 wohl kaum ohne DRM daher kommen.
 
Da tun sich ja Abgründe auf.... wenn man deiner ja shcon wiederlegten annahme folgen würde und annimmt das eine Software nicht gekauft werden kann sondern eben nur eine Nutzungserlaubnis dann kann man die natürlich auch wiederrufen. Außerdem wurde weiter oben schon genau davon gesprochen... nur weil du das nicht geschrieben hat heist das nicht das es kein anderer hat. Vielleicht einfach mal die Posts der anderen Lesen.

Ob der Artikel nun in allen Feinheiten Stimmt oder noch Aktuell ist oder nicht ist garnicht der Springende Punkt. Fakt ist die Rechtssprechung ist sich einig das eine Dauerhafte überlassung gegen Entgeld ein Kauf ist. Punkt. Solltest du das mit Aktuelleren Urteilen wiederlegen können bitte aber einfach schreiben "ne das passt mir nicht das ist nicht so" ist schlicht albern.

WIeso du die Diskusion um das Urheberrecht erweiter willst erschließt sich mir nicht. Ich zumindest habe nie angedeutet das man Software oder Bücher als eigenes Eigentum bzw bessergesagt eigenes Erzeugniss ausgeben darf.

Das Urteil des EGH ist vom Juli 2012. Also keineswegs alt. Und mir ist keine Neuere rechtssprechung zu dem Thema bekannt und auch eine kurze Googlesuche hat dazu nichts ergeben. Die Rechtsauffassung scheint hier sogar Relativ einhellig zu sein. Im Ürbigen hat sogar die Wirtschaft immer auf dem Standpunkt gestanden das eine Pysikalische Kopie sehr wohl VERKAUFT wird. Es ging nur um die frage ob das auf Downloads auch zutrifft.

Jedes Argument das du bis jetzt gebraucht hast wurde eindeutig wiederlegt. Der EGH hat eindeutig bestätigt das eien Software gekauft wird das sollten un unstrittig sein. Daraus folgt das du alle Rechte und Pflichten hast die daraus erwachsen. Du kannst Software Grundsätzlich also Problemlos weiterverkaufen Vermieten oder anders Verwerten. Und das Ohne die Erlaubniss des Herstellers einhohlen zu müssen. Natürlich kann das gewissen einschränkungen unterworfen sein ABER es geht um den Grundsatz.

Also wenn du weiterhin behaupten willst Software wird nur als Lizens erworben dann unterfüttere das doch mal mit irgendeinem Beleg.
 
Zurück