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Die Sims 4: Youtuber belästigte minderjährige Spieler sexuell

Wie genau könnte denn eine solche "Körperlichkeit" bei Bemerkungen aussehen? :confused:

ehrlich gesagt versteh ich die frage nicht, weil sie doch schon die antwort enthält: nach deutschem recht stellt eine bemerkung keine "sexuelle belästigung" dar. da gibts auch nix zu deuteln, das ist einfach so! anzügliche bemerkungen könnten aber bspw eine beleidigung darstellen. im vorliegenden (ausgangs-) fall käme vielleicht auch nachstellung infrage.

ein "frecher" klaps (igitt btw) auf den hintern stellt hingegen und zwar vollkommen fraglos eine sexuelle belästigung dar, selbst wenn der täter das für ganz normal oder gar geboten halten sollte. wer so was tut, ist- und das ist jetzt meine ganz persönliche meinung - schlicht ein relikt aus vergangenen zeiten, das in der heutigen gesellschaft nix mehr zu suchen hat.

das gesagte gilt jetzt nur für die strafrechtliche bewertung!
 
ehrlich gesagt versteh ich die frage nicht, weil sie doch schon die antwort enthält: nach deutschem recht stellt eine bemerkung keine "sexuelle belästigung" dar.

Nur sagt der Text den Rabowke da zitiert hat etwas anderes aus. Also nochmals:

Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexualisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken

Also entweder hat Rabowke da was zitiert, was nicht so im Gesetz steht, oder das Gesetz wird nicht nach dessen Laut angewandt.
 
Das eine ist eine Definition, das andere der Gesetzestext.

D.h. per Definition passt das schon als "sexuelle Belästigung", und ich denke jeder "Normale" würde das auch als solche so verstehen, aber wie Bonkic eben richtig einwarf: strafbar nach dt. Recht ist das nicht.

Ich bin davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber hier nachgebessert hat. Vor einigen Jahren (?) war das ja groß in den Medien ... aber wie sooft: nur halbherzig, leider.
 
Nur sagt der Text den Rabowke da zitiert hat etwas anderes aus. Also nochmals:

Als sexuelle Belästigung gelten unter anderem sexualisierende Bemerkungen und Handlungen, die entwürdigend bzw. beschämend wirken

Also entweder hat Rabowke da was zitiert, was nicht so im Gesetz steht, oder das Gesetz wird nicht nach dessen Laut angewandt.

das ist eine allgemeine definition aus wikipedia.
ich rede vom strafrecht, einschlägig ist dort § 184i.

im agg, das allerdings kein strafgesetz ist, wird sexuelle belästigung aber tatsächlich weiter gefasst: "Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird." - wusste ich selbst nicht.
 
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