Bonkic
Großmeister/in der Spiele
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Wie genau könnte denn eine solche "Körperlichkeit" bei Bemerkungen aussehen?
ehrlich gesagt versteh ich die frage nicht, weil sie doch schon die antwort enthält: nach deutschem recht stellt eine bemerkung keine "sexuelle belästigung" dar. da gibts auch nix zu deuteln, das ist einfach so! anzügliche bemerkungen könnten aber bspw eine beleidigung darstellen. im vorliegenden (ausgangs-) fall käme vielleicht auch nachstellung infrage.
ein "frecher" klaps (igitt btw) auf den hintern stellt hingegen und zwar vollkommen fraglos eine sexuelle belästigung dar, selbst wenn der täter das für ganz normal oder gar geboten halten sollte. wer so was tut, ist- und das ist jetzt meine ganz persönliche meinung - schlicht ein relikt aus vergangenen zeiten, das in der heutigen gesellschaft nix mehr zu suchen hat.
das gesagte gilt jetzt nur für die strafrechtliche bewertung!