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Anthem: Origin-Bibliothek weg, nachdem Streamer NDA brach

Ohhh es wird über "Verbindungsprobleme" in einer Alpha gemeckert...In so manchen Vollpreis Games die im Regal stehen ist das Standard xD

Wer sich nicht an die Richtlinie hält hat halt Pech., ob richtiger Origin Account oder Leer ist Banane.
Wenn er behaupten würde er war voller Games kann EA auch das gegenteil beweisen.
 
Ohhh es wird über "Verbindungsprobleme" in einer Alpha gemeckert...In so manchen Vollpreis Games die im Regal stehen ist das Standard xD

Die Alpha hat leider mal wieder bestätigt, wie unheimlich dämlich der Durchschnitt der heutigen Community ist. Unglaublich, über was die sich in den Foren und auf reddit aufgeregt haben und als sie darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sie hier eine Alpha testen, kamen so Sachen wie „das hat man während der Fallout 76 Beta auch gesagt“ zurück. Ich schäme mich mittlerweile sogar ein wenig dafür, Teil einer solchen „Gesellschaft“ zu sein. Ich bin jedenfalls äußerst gespannt auf Anthem und freu mich darauf, die Demo mit Freunden spielen zu können.
 
Da man nicht die Software kauft, sondern nur eine Lizenz um die Software zu benutzen, kann der eigentliche Besitzer der Software die Lizenz auch wieder entziehen. Vor allem wenn gegen die Nutzungsvereinbarungen verstoßen wird. Das trifft z.B. auch auf alle Inhalte eines Online Spiels zu. Der Charakter, seine Ausrüstung und alle Errungenschaften, gehören dem Besitzer der Software, nicht dem Lizenznehmer.

Ein Beitrag vorher habe ich das erklärt, was du schreibst gilt für die USA aber nicht für Europa. In Deutschland erwirbt man das Eigentumsrecht auch bei Software.

Ohne mich mit der Rechtslage befassen zu wollen, würde ich mal behaupten, dass es schon seinen Sinn hat, wenn sie einem das Zeug absegnen lassen. Sonst könnten sie auch darauf verzichten.
Und EULA hab ich mir nicht es Spaß ausgedacht, sie nennen es nun mal so, mir persönlich ist das relativ Hupe.
(https://www.blizzard.com/de-de/lega...500a402ea/blizzard-end-user-license-agreement)


Stell dir vor, auch in Europa sprechen Leute Englisch. Daher gibt es im eh mit Englisch überfluteten Medienbereich durchaus auch EULAs in Europa.

Der springende Punkt ist jedoch, wie du auch schreibst, wann der Käufer diese zu Gesicht bekommt.
Das ändert jedoch nichts daran, daß es durchaus gültige EULAs in Europa gibt.

Interessant wäre jetzt noch die Frage, was ist, wenn man keine deutschsprachige EULA präsentiert bekommt. Alltags-Englisch und Gesetzessprech-Englisch sind ja schon zwei verschiedene paar Schuhe.
In Deutschland heißt es dennoch AGB und die muss vor dem Kauf vorliegen, alles was danach kommt ist irrelevant. Außerdem ist Vertragspartner der Verkäufer der Software und nicht der Hersteller.

Entscheidende Gerichtsurteile sind die Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve, wo festgestellt wurde, dass die Software Eigentum des Käufers ist aber eben der Account zur Onlineplattform gehört und die gehört nun mal Valve, EA oder sonstwem ...
Sowie das EuGH Urteil im Streit von Oracle vs Usedsoft, wo das EuGH festgestellt hat, hat der Softwarehersteller die Software erstmal verkauft hat er nichts mehr zu melden, was der Käufer dann damit macht.

Wobei jetzt wieder Schlaumeier kommen und meinen "oh, aber ich kann sie nicht unendlich oft kopieren und dann weiterverkaufen" - nein natürlich nicht, da gibt es so schöne Gesetze wie das Urheberrecht, das sind aber feste Gesetze und eben keine EULAs und ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Beitrag vorher habe ich das erklärt, was du schreibst gilt für die USA aber nicht für Europa. In Deutschland erwirbt man das Eigentumsrecht auch bei Software.





In Deutschland heißt es dennoch AGB und die muss vor dem Kauf vorliegen, alles was danach kommt ist irrelevant. Außerdem ist Vertragspartner der Verkäufer der Software und nicht der Hersteller.

Entscheidende Gerichtsurteile sind die Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve, wo festgestellt wurde, dass die Software Eigentum des Käufers ist aber eben der Account zur Onlineplattform gehört und die gehört nun mal Valve, EA oder sonstwem ...
Sowie das EuGH Urteil im Streit von Oracle vs Usedsoft, wo das EuGH festgestellt hat, hat der Softwarehersteller die Software erstmal verkauft hat er nichts mehr zu melden, was der Käufer dann damit macht.

Wobei jetzt wieder Schlaumeier kommen und meinen "oh, aber ich kann sie nicht unendlich oft kopieren und dann weiterverkaufen" - nein natürlich nicht, da gibt es so schöne Gesetze wie das Urheberrecht, das sind aber feste Gesetze und eben keine EULAs und ähnliches.


Hi. sehe das ganz genau so. Zumal auch Verträge Eulas oder selbst AGBs auch Sittenwidrig sein könnten..

Man Stelle sich mal vor Automobil Bauer verkaufen ihre Auto s mit ner AGB und bei einen Werkstattbesuch bekommt der Käufer mal einen schwächeren Motor oder ne andere Lackierung verpasst …

Leider verhalten sich einige Software Entwickler genau So! Da sollte mal viel Öfter der Verbraucherschutz ein Auge drauf haben. Denn Wenn man liebgewordene Gegenstände in Spielen genommen oder verändert werden ist das genau so wie mein absurdes Beispiel :(
 
Hi. sehe das ganz genau so. Zumal auch Verträge Eulas oder selbst AGBs auch Sittenwidrig sein könnten..

Man Stelle sich mal vor Automobil Bauer verkaufen ihre Auto s mit ner AGB und bei einen Werkstattbesuch bekommt der Käufer mal einen schwächeren Motor oder ne andere Lackierung verpasst …

Leider verhalten sich einige Software Entwickler genau So! Da sollte mal viel Öfter der Verbraucherschutz ein Auge drauf haben. Denn Wenn man liebgewordene Gegenstände in Spielen genommen oder verändert werden ist das genau so wie mein absurdes Beispiel :(

Jupp, es ist ja leider so, dass durch die Onlineanbindung Spiele auch gerne mal nachträglich verändert werden, etwa wenn beim Hersteller Drittlizenzen auslaufen. Entweder werden Spiele dann gleich ganz vom Netz genommen, wie bei den nur online im PSN verkauften Remakes von Afterburner und Outrun, oder eben Inhalte einfach frech entfernt, wie Musik bei GTA.
 
EULA für Europa ...
Ähem ...

Vor allem, in Deutschland heißt das AGB, eine EULA ist ein amerikanisches Vertragswerk und hat in Europa keinerlei Rechtswirkung. Dazu kommt, dass nach Gesetz eine AGB VOR dem Kauf und durch den Vertragspartner, sprich Händler, zugänglich gemacht werden muss. Alles was also aufploppt während man ein Spiel installiert ist völlig egal, da man das nicht vor dem Kauf wusste.

Den Zugang sperren können sie weil, wie ich oben schon schrieb, sie die Eigentümer der Server sind auf dem der Account und die Spiele laufen. Da können sie praktisch machen was immer sie wollen.

Der Zugang wurde in diesem Fall aber nicht gekauft. Außerdem stehen die AGBs, EULAs oder wie auch immer man sie bezeichnen mag mit ziemlich großer Sicherheit sowohl auf der Homepage, ploppen auf wenn man sich zu dem Test anmelden möchte und sind vermutlich auch im Origin-Laucher irgendwo zu finden. Sowas reicht vollkommen aus. In vielen Einzelhandelsgeschäften hängen AGBs am Eingang irgendwo aus. Auch sowas reicht.
Praktisch alles machen was sie wollen können sie mit Sicherheit nicht. Angenommen EA würde morgen sagen: "Machts gut ihr Idioten, Origin ist ab jetzt für immer ohne Ersatz offline, alle eure Accounts gesperrt etc", würde das mit Sicherheit Tür und Tor für Schadensersatzforderungen öffnen.
Ohne genaue Kenntnis der Verträge gehe ich davon aus, dass eine Accountsperrung ohne weiteres nur nach einem Verstroß gegen AGBs möglich ist.
 
Beweise denen mal das Gegenteil wenn sie das von Dir grundlos behaupten, das ist der Harken an der Sache !

Das stimmt natürlich ohne Frage, darum ging es aber hier ansich nicht.
Macht aber auch aus wirtschaftlicher Sicht wenig Sinn einen bezahlenden Kunden grundlos zu sperren. Klar kommt sowas immer mal wieder vor, denke aber es gibt auch immer reichlich User die sich benehmen wie die sprichwörtliche Axt im Walde, Glitches und Bugs nutzen, ThirdParty-Tools, Coins von Coinsellern kaufen, Leute beschimpfen, ihren Charakter HH88 nennen etc etc und anschließen das Unschuldslamm geben (oder ihren Verstoß gar nicht als solchen selbst verstehen) und dann auf den Anbieter schimpfen.
Wird man vollkommen willkürlich gesperrt reicht oft eine (längere) Diskussion mit dem Support zum entsperren. Habe ich auch schon 1-2 mal hinter mir. Aber klar, hängt dann immer am Anbieter.

Nach deutschem Recht hat im Zweifel der "Kündiger", also der Anbieter, den Grund darzulegen und zu beweisen. Ist im Arbeitsrecht ähnlich, will der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen muss ihr dieses auch beweisen.


Und schon werden die Gamer wieder zu Rechtsberatern.
Es soll Leute geben, die sich damit beruflich beschäftigen (müssen) oder auch einfach nur ein vertieftes Wissen aus Interesse in der Thematik aufweisen ;)
 
Nach deutschem Recht hat im Zweifel der "Kündiger", also der Anbieter, den Grund darzulegen und zu beweisen. Ist im Arbeitsrecht ähnlich, will der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen muss ihr dieses auch beweisen.
Wenn es eine deutsche Firma ist, ohne Frage, bei EU wird es schon fraglich und nicht EU ist praktisch der Wilde Westen.
 
In vielen Einzelhandelsgeschäften hängen AGBs am Eingang irgendwo aus. Auch sowas reicht.
In Geschäften ... hängen die AGB/EULAS von Steam, Origin und BattleNet zu Nachlesen vor dem Kauf aus? Hab ich ehrlich geagt, noch nie gesehen und bezweifele das auch ganz stark. Allenfalls hängen die AGB des Ladens aus. Da wird dann aber wohl kaum auf die "Abonnements" des Steam Accounts hingewiesen. ;)
 
In Geschäften ... hängen die AGB/EULAS von Steam, Origin und BattleNet zu Nachlesen vor dem Kauf aus? Hab ich ehrlich geagt, noch nie gesehen und bezweifele das auch ganz stark. Allenfalls hängen die AGB des Ladens aus. Da wird dann aber wohl kaum auf die "Abonnements" des Steam Accounts hingewiesen. ;)

Hab ich so wie du es verstehen willst nicht geschrieben, kann man aber natürlich so verstehen wenn man nur Ausschnitte zitiert möchte ;)
 
Hab ich so wie du es verstehen willst nicht geschrieben, kann man aber natürlich so verstehen wenn man nur Ausschnitte zitiert möchte ;)
Wir reden hier vom Kauf von Software und entsprechenden AGBs.
Und wenn man sich nun ein Steam Spiel im Laden kauft, dann gibt es eben auch noch die Steam und Spiel AGBs, die abzunicken sind, bzw rein rechtlich abseits des Verpackungstextes hier in D wohl völlig irrlevant sein müßten.
 
Wir reden hier vom Kauf von Software und entsprechenden AGBs.
Und wenn man sich nun ein Steam Spiel im Laden kauft, dann gibt es eben auch noch die Steam und Spiel AGBs, die abzunicken sind, bzw rein rechtlich abseits des Verpackungstextes hier in D wohl völlig irrlevant sein müßten.

Wie bereits erwähnt, Vertragspartner ist der Händler. Kaufst du ein Bethesda Spiel bei Steam, dann ist es Valve, kaufst du ein EA Spiel bei Media Markt, dann ist es Media Markt. Es gelten die AGBs des Händlers, da der Hersteller gar kein Vertragspartner ist.

Kaufst du online bei Steam oder irgendwo anders, zeigt dir Steam ja auch deren AGBs an, die man abhaken muss.
Deswegen ist eben auch völlig egal, was dann anschließend im Spiel steht.

Der Knackpunkt sind dann die Onlinezwänge. Hier hängt der Gesetzgeber einfach unendlich hinterher bzw. hat eben große Lücken.

Tatsächlich ist es rechtlich so, dass man auf Gedeih und Verderb dem Onlineanbieter ausgeliefert ist, da man nur Gast auf deren System ohne jegliche Rechte ist. Der Account gehört dem Anbieter, die Server gehören dem Anbieter. Es wird nur von dem "freiwillig" für den Kunden bereitgestellt.

So gesehen ist die rechtliche Lage, zumindest in Europa, tatsächlich so, dass Steam Morgen dicht machen kann und die Nutzer können nicht wirklich was tun. Sie haben dann zwar theoretisch die Titel ihrer Bibliothek als Eigentum, aber wenn sie nicht runtergeladen sind oder DRM geschützt sind, dann war es das.
In den USA würde in so einem Fall natürlich eine massive Klagewelle kommen. In Deutschland muss jeder selbst klagen und das lohnt halt oft nicht, sofern es z.B. nur um ein einzelnes Spiel geht, was bisher ja meist der Fall war, da zum Glück bisher kein Anbieter wie eben Steam einfach dicht gemacht hat.

Es fehlen wie gesagt einfach schlicht die Gesetze für so eine Situation. Etwa: Verpflichtung DRM zu entfernen um Titel dann so nutzbar zu machen oder Verpflichtung des eigentlichen Herstellers / Publishers für Ersatz zu sorgen wenn Steam dicht macht usw.
 
Die erste Regel des Fight Club lautet: Ihr verliert kein Wort über den Fight Club.
Die zweite Regel des Fight Club lautet: Ihr verliert kein Wort über den Fight Club!

:B :-D
 
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