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Ubisoft: "Wer sich über den fehlenden FOV-Scaler in Far Cry 4 beschwert, ist ein Raubkopierer!"

Ähem. Bevor du so etwas von dir gibst, würde ich mir an deiner Stelle meiner Sache ja wirklich sehr sicher sein. Ist halt doof dass das was ich beschrieb eben doch Hehlerei. Sobald du davon ausgehen musst, dass Verkäufer und Eigentümer nicht identisch sind (und das ist bei dem geschilderten Beispiel so), machst du dich beim Kauf der Hehlerei mitschuldig. Das kannst du jetzt dementieren solange du magst, das ist de fakto strafbar und Urteile hierüber bestehen ebenso. Es mag nicht der unumstrittenste Fall von hehlerei sein (via Ebay ist das z.B. nicht ganz so einfach strafbar unter bestimmten Umständen) aber generell gilt: Wenn etwas eindeutig und unstrittig nicht im Sinne des Eigentümers sein kann musst du von Diebstahl ausgehen und ergo bist du, im Zweifelsfalle, der Hehlerei schuldig. Ich empfehle dir dazu mal die Lektüre der einschlägigen Paragraphen und Urteile, dann blamierst du dich das nächste Mal vielleicht nicht so sehr :)

Echt? Ich hab wohl überlesen, dass der Verkäufer und der Eigentümer auseinanderfallen... Nein, steht nirgends, ist somit dem Sachverhalt nicht hinzuzudichten. Und von der Ausgangsfragestellung mit dem magischen Verdoppeln der Autos ist die Hehlerei noch weiter entfernt.

EDIT: Und im Zweifel!!! ist man eben nicht der Hehlerei schuldig. Auch wenn ich es in meiner Karriere nicht so wahnsinnig oft erlebt habe, aber "in dubio pro reo" soll angeblich nicht nur eine ausgehöhlte Floskel sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähem. Bevor du so etwas von dir gibst, würde ich mir an deiner Stelle meiner Sache ja wirklich sehr sicher sein. Ist halt doof dass das was ich beschrieb eben doch Hehlerei. Sobald du davon ausgehen musst, dass Verkäufer und Eigentümer nicht identisch sind (und das ist bei dem geschilderten Beispiel so), machst du dich beim Kauf der Hehlerei mitschuldig.
Pippi Langstrumpf Effekt nach der Devise "ich mal mir die Welt wie sie mir gefällt" damit meine falsche Aussage doch irgendwie passt? Nirgendwo im Beispiel ist davon auszugehen das der Verkäufer und der Eigentümer nicht identisch sind, das denkst du dir gerade dazu damit dein Beispiel theoretisch passen könnte. Und noch nicht mal dann muss es passen. Der Verkäufer muss nicht der Eigentümer sein damit es nicht Hehlerei ist. Ich sag dir mal jetzt das Wort Kommissionsverkauf. Darfst dich gerne drüber informieren.

Das kannst du jetzt dementieren solange du magst, das ist de fakto strafbar und Urteile hierüber bestehen ebenso.
Aber nicht für die Situation aus dem Beispiel, maximal für deine jetzt abgeänderte Variante, um die es aber gar nicht ging in meinem Zitrat.

Es mag nicht der unumstrittenste Fall von hehlerei sein (via Ebay ist das z.B. nicht ganz so einfach strafbar unter bestimmten Umständen) aber generell gilt: Wenn etwas eindeutig und unstrittig nicht im Sinne des Eigentümers sein kann musst du von Diebstahl ausgehen und ergo bist du, im Zweifelsfalle, der Hehlerei schuldig.
Das mag alles sein, aber trifft auf das Beispiel um das es geht gar nicht zu.


Ich empfehle dir dazu mal die Lektüre der einschlägigen Paragraphen und Urteile, dann blamierst du dich das nächste Mal vielleicht nicht so sehr :)
Ich empfehle dir nicht immer im Nachhinein das Beispiel so zu verdrehen das deine falsche Argumentation plötzlich passt, das wirft kein gutes Licht auf dich. Vor Gericht würdest du in D damit gnadenlos scheitern.
 
Echt? Ich hab wohl überlesen, dass der Verkäufer und der Eigentümer auseinanderfallen... Nein, steht nirgends, ist somit dem Sachverhalt nicht hinzuzudichten. Und von der Ausgangsfragestellung mit dem magischen Verdoppeln der Autos ist die Hehlerei noch weiter entfernt.

EDIT: Und im Zweifel!!! ist man eben nicht der Hehlerei schuldig. Auch wenn ich es in meiner Karriere nicht so wahnsinnig oft erlebt habe, aber "in dubio pro reo" soll angeblich nicht nur eine ausgehöhlte Floskel sein.

Nee, du hast bloß die Annahme getätigt dass ich mit "wenn dir jemand etwas verkauft" auch meine dass das der Eigentümer sei. Das habe ich nämlich in keinster Weise. Ich zitiere mich da einfach mal selbst:

" Genauso wie du dich der Hehlerei schuldig machst wenn dir jemand ein Auto für 100 Euro verkauft das offensichtlich 30.000 wert ist"

Das entspricht haargenau der Definition die ich auch danach angewendet habe: Du musst in diesem Fall zwangsläufig von Diebesware ausgehen.
 
Pippi Langstrumpf Effekt nach der Devise "ich mal mir die Welt wie sie mir gefällt" damit meine falsche Aussage doch irgendwie passt? Nirgendwo im Beispiel ist davon auszugehen das der Verkäufer und der Eigentümer nicht identisch sind, das denkst du dir gerade dazu damit dein Beispiel theoretisch passen könnte. Und noch nicht mal dann muss es passen. Der Verkäufer muss nicht der Eigentümer sein damit es nicht Hehlerei ist. Ich sag dir mal jetzt das Wort Kommissionsverkauf. Darfst dich gerne drüber informieren.

Die einzige Person die sich hier Dinge hinzudichtet.. naja.. also.. äh.. das bist du. Ich schrieb nie der Verkäufer sei der Eigentümer. Ich zitier mich vorsichtshalber einfach nochmal

"Nein, juristisch wäre das Hehlerei. Genauso wie du dich der Hehlerei schuldig machst wenn dir jemand ein Auto für 100 Euro verkauft das offensichtlich 30.000 wert ist."

Ich bezog mich also, ziemlich eindeutig, mehrheitlich auf mein eigenes Beispiel und für dieses ist meine Aussage absolut korrekt. Zum Thema magische Verdopplung - das wäre vermutlich (es gibt keine Bestimmtheit wegen fehlender Magie) dennoch Hehlerei. Denn im Originalbeitrag ist die Rede von "einem" Auto, nicht "mein Auto", ergo die Verdopplung eines beliebigen Autos. Damit herrscht erneut Uneinigkeit zwischen Eigentümer und Verkäufer und schon sind wir bei Hehlerei. Die einzig spannende Frage wäre, wie die Magie bewertet würde - als Eigentumsdelikt insofern als dass man eine (nicht authorisierte) Kopie erstellt hat? Dann wären wir bei Markenrechtsverletzungen und ggf. bei Hehlerei da die Frage bliebe wer nun Eigentümer der Kopie ist. Das müsste nämlich der Eigentümer des Originales sein, da ohne dessen Eigentum keine Kopie existierte. Vielleicht würde es auch als Plagiatsdelikt geahndet werden ;) Ich habe mich allerdings, wie gesagt, mehrheitlich auf mein eigenes Beispiel bezogen welches absolut eindeutig ist, denn dem galt auch die spitze Pointe hinsichtlich der Juristerei, das ist sogar sprachlich relativ deutlich gewesen.

Dass irgendwer das missverstehen könnte liegt in der Natur des Internets und der Tatsache dass ich keine Lust habe mich im Zweifelsfall am DAU zu orientieren (womit du nicht persönlich gemeint bist, vielmehr geht es hier um die Rhetorikgrundlage) sondern erwarte dass man Beiträge nicht nur wörtlich sondern auch inhaltlich erfasst.
 
Die einzige Person die sich hier Dinge hinzudichtet.. naja.. also.. äh.. das bist du. Ich schrieb nie der Verkäufer sei der Eigentümer. Ich zitier mich vorsichtshalber einfach nochmal

"Nein, juristisch wäre das Hehlerei. Genauso wie du dich der Hehlerei schuldig machst wenn dir jemand ein Auto für 100 Euro verkauft das offensichtlich 30.000 wert ist."

Ich bezog mich also, ziemlich eindeutig, mehrheitlich auf mein eigenes Beispiel und für dieses ist meine Aussage absolut korrekt.
Danke für den Beweis das du unter dem Pippi Langstrumpf Effekt leidest. Hier gibst du sogar zu das du dir was dazu malst und glaubst immer noch im recht zu sein. So kann man sich natürlich selbst komplett blamieren und stolz drauf sein.

Zum Thema magische Verdopplung - das wäre vermutlich (es gibt keine Bestimmtheit wegen fehlender Magie) dennoch Hehlerei. Denn im Originalbeitrag ist die Rede von "einem" Auto, nicht "mein Auto", ergo die Verdopplung eines beliebigen Autos.
Damit herrscht erneut Uneinigkeit zwischen Eigentümer und Verkäufer und schon sind wir bei Hehlerei.
Falsch, es ist gar keine Aussage getroffen worden zu Eigentümer und Verkäufer und somit kann gar keine Aussage getroffen werden ob es Hehlerei ist.

Und du glaubst Ahnung von Jura zu haben. Die Anwaltskammer würde dich sofort rausschmeißen ob deiner Falschauslegungen und deine ehemaligen Mandanten würden jeden vor waren zu dich als Anwalt zu nehmen, denn die Wahrscheinlichkeit dank dir zu verlieren ist viel zu hoch.

Die einzig spannende Frage wäre, wie die Magie bewertet würde - als Eigentumsdelikt insofern als dass man eine (nicht authorisierte) Kopie erstellt hat? Dann wären wir bei Markenrechtsverletzungen und ggf. bei Hehlerei da die Frage bliebe wer nun Eigentümer der Kopie ist.
Markenrecht greift nicht bei der Magie, Markenrechtsverletzungen greifen bei geschäftlichem Verkehr. Ein magisches kopiertes Auto ist also erst eine Markenrechtsverletzung wenn es in den geschäftlichen Verkehr gebracht wird.

Das müsste nämlich der Eigentümer des Originales sein, da ohne dessen Eigentum keine Kopie existierte.
Welches das? Was meinst du damit? Du redest grad etwas wirr.

Vielleicht würde es auch als Plagiatsdelikt geahndet werden ;)
Schon wieder Pippi Langstrumpf Effekt. Es gibt keine Plagiatsdelikte im deutschen Recht.

Ich habe mich allerdings, wie gesagt, mehrheitlich auf mein eigenes Beispiel bezogen welches absolut eindeutig ist,
Ja, es ist absolut eindeitug das es uneindeutig ist da dort gar keine Aussagen zu Eigentümer und Verkäufer getroffen werden und somit keine Aussagen zu Hehlerei möglich sind.

denn dem galt auch die spitze Pointe hinsichtlich der Juristerei, das ist sogar sprachlich relativ deutlich gewesen.
Du meinst deinen komplett gescheiterten Versuch einer Pointe da du keine Ahnung hast wovon du redest und dir immer etwas dazu denkst was gar nicht gesagt wurde.

Und du hast recht, das ganze ist sprachlich recht deutlich, nur nicht so wie du dir das vorstellst. Geh mal zu einem Juristen deiner Wahl und der wird dir erzählen das sie so komplett falsch ist.

Dass irgendwer das missverstehen könnte liegt in der Natur des Internets und der Tatsache dass ich keine Lust habe mich im Zweifelsfall am DAU zu orientieren (womit du nicht persönlich gemeint bist, vielmehr geht es hier um die Rhetorikgrundlage) sondern erwarte dass man Beiträge nicht nur wörtlich sondern auch inhaltlich erfasst.
Am DAU zu orientieren würde heißen man orientiert sich an dir. Wobei, DAU wäre wahrscheinlich sogar eine Überschätzung deiner Fähigkeiten beim Thema Jura.

Ich geb dir mal nen Tipp: Man kann Inhalt nur erfassen der da steht und nicht welchen, den nur du dir dazu denkst aber nicht schreibst.
 
@doomkeeper

In welcher Piguinkirche bist du denn getauft worden? Vergiß nicht, dass es Leute wie uns braucht, um den Herstellern zu ihrem schlechten Ruf zu verhelfen. Zum Glück gibt es im Internet Menschen, die mehr drauf haben als der Support von Ubisoft. Sollte es Leute geben, die keine Patches laden können, weil sie angeblich keine Internetverbindung oder zu wenig Speicherplatz haben, hier ist die Lösung:

I fixed this with the following steps:
1. Close UPlay
2. Go to Uplay folder, e.g. C:\Program Files (x86)\Ubisoft\Ubisoft Game Launcher\
3. Rename the data\manifests folder to something else, e.g.: from C:\Program Files (x86)\Ubisoft\Ubisoft Game Launcher\data\420\manifests to C:\Program Files (x86)\Ubisoft\Ubisoft Game Launcher\data\420\manifestsOLD
4. Launch UPlay (as an Administrator - may not be necessary)
5. Try to play the game - patch downloaded/installed successfully.
 
@doomkeeper

In welcher Piguinkirche bist du denn getauft worden? Vergiß nicht, dass es Leute wie uns braucht, um den Herstellern zu ihrem schlechten Ruf zu verhelfen.

Die einzig Dummen an dieser Geschichte sind die ehrlichen Käufer und sonst niemand anders ;)
Und weil es immer wieder Leute gibt die solchen Unternehmen ihr Geld hinterherwerfen, verändert sich dementsprechend die Branche in die schlechte Richtung.

Es geht immer in eine Richtung die der Konsument zulässt und unterstützt.

Sorry aber ein Spiel in der Version 1.0 braucht keine 3 Patches damit es vernünftig läuft. Und wenn es erst 3 Patches benötigt dann ist es keine 1.0.
Wer diese Politik mit seinem Geld unterstützt gehört so lange mit Wattebällchen beschmissen bis er blutet :finger2:

Ne im ernst. Hört auf Vorzubestellen und kauft erst paar Tage nach Release dann wird die Situation besser.
Es hilft weder der Branche noch dem Konsumenten etwas wenn er ein Spiel vorbestellt bzw. zu Vollpreis kauft und dann paar Tage nicht anrührt weil er auf Patches warten muss.

In dieser Zeit hat der Publisher schon längst Geld gemacht und das obwohl man gezwungen ist das Produkt für paar Tage bei Seite zu legen.
Logik? Sinn? Sehe ich nicht.

Es sollte im Interesse jedes Konsumenten liegen einfach mal die ersten Meldungen zu Release abzuwarten.
Aber heutzutage ist irgendwie jeder scharf drauf etwas schnellstmöglich zu besitzen ;)
Gerade heutzutage, mit dem Internet, ist dieses Verhalten absolut unverständlich und extrem leichtsinnig.

Das Image ist vielen Unternehmen so ziemlich egal wenn sie nachwievor immer mehr Geld erwirtschaften - ganz zu schweigen von börsenorientierten Unternehmen (Zumindest was die Gaming Branche betrifft)

Gerade bei solchen Schnelldrehern wie Battlefield, CoD und AC sollten doch langsam mal einige aufwachen und seinen Hype erstmal ruhen lassen.
EA, Ubi und Activision liefern euch genau das wofür ihr so gerne bezahlt.

Nämlich Nachfolger die schnellstmöglich programmiert werden weil der Markt es so möchte. Diese unfertige "Scheisse" ist das Spiegelbild sehr vieler gieriger Konsumenten von Heute.
Masse statt Klasse (in jedem Spiel die gleichen Inhalte weil das der einzige Weg ist "viel" Zeug in wenig Zeit zu programmieren)
 
Nee, du hast bloß die Annahme getätigt dass ich mit "wenn dir jemand etwas verkauft" auch meine dass das der Eigentümer sei. Das habe ich nämlich in keinster Weise. Ich zitiere mich da einfach mal selbst:

" Genauso wie du dich der Hehlerei schuldig machst wenn dir jemand ein Auto für 100 Euro verkauft das offensichtlich 30.000 wert ist"

Das entspricht haargenau der Definition die ich auch danach angewendet habe: Du musst in diesem Fall zwangsläufig von Diebesware ausgehen.

Falsch. Du stellst eine Behauptung auf, ohne den wichtigsten Faktor zu nennen, der für diesen Tatumstand immanent ist. Die Besitzfrage. Der Kaufpreis ist es nämlich nicht. In keinerlei Hinsicht.

Wenn ich keine Ahnung habe oder es mir total Bockwurst ist kann ich mein 30.000 EUR Auto für 300 EUR verkaufen wie ich lustig bin. Das kann mir keiner verbieten. Das ist maximal eigene Blödheit. Das untersteht auch keinerlei gesetzlichen Einschränkungen und hat auch nichts mit Hehlerei zu tun. Hehlerei wird es erst, wenn ich mich auf einen Handel einlasse, wo jemand oder ich selbst ohne Zustimmung des Eigentümers dessen Besitz veräußere. Entweder nach einem Diebstahl, einer Unterschlagung, einem Raub, einer einfachen Wegnahme.... Egal zu welchem Preis der Verkauf dann zustande kommt. Der Preis hat mit dem Tatbestand Hehlerei 0 zu tun. Sondern einzig und allein der Umstand, daß ich Fremdeigentum ohne Zustimmung des Eigentümers kaufe/verkaufe.

Ich könnte z.B. auch versuchen das angesprochene Auto statt für EUR 30.000 für EUR 60.000 anzubieten. Vielleicht gibt es tatsächlich einen Doofen, der irgendwo jedesmal aus einem Zug aussteigt und den Kaufpreis bezahlt. Wenn ich keine Erlaubnis zum Verkauf habe und es zum Verkauf kommt ist es auch dann Hehlerei (ansonsten "nur" der Versuch dazu). Der Preis hat mit dem Tatumstand per se 0,0 zu tun.

Nur um die heiße Ware schnellstmöglich los zu werden verkauft ein Hehler diese deutlich unter dem regulären Preis. Aber selbst der würde ein 30.000 EUR Auto mit Sicherheit nicht nur für 300 EUR verkaufen. Wahrscheinlich eher für 15.000 EUR bis 20.000 EUR. Diese Preise ziehen so schon genügend Interessenten an.

Die Differenz zwischen dem Wert und dem Angebotspreis einer Ware ist maximal ein ganz vorsichtiges Indiz auf Hehlerei. Aber nicht mehr. Es gibt viele andere mögliche Gründe für so eine Differenz. U.a. ein Notverkauf unter Zeit-/Finanzdruck u.s.w., temporäre Sonderpreisaktionen, verdeckte (nicht gleich ersichtliche) und vom Verkäufer nicht angegebene Mängel die die Preisreduzierung erforderlich machen u.s.w.

Mal ein anderes Beispiel: Irgendwo in den USA z.B. hat eine Frau vor nicht allzu langer Zeit (war entweder voriges oder dieses Jahr geschehen), wo das Auto auf sie selbst eingetragen war (Name in den Fahrzeugpapieren = Eigentümer) den Wagen deutlichst unter Wert verkauft, um ihren Mann bei der Scheidung eins auszuwischen. Hehlerei?? Wohl eher nicht. Maximal für den Mann dumm gelaufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Begriff hat sich nicht durchgesetzt, er wurde mit massiven Kampagnen und Geldmitteln ins Leben gerufen.
Bullshit.
Den Begriff findest du seit jahrzehnten. Zuerst in Verbindung mit Musik und später eben in Verbindung mit Software. Das ist eben ein umgangssprachlicher Begriff. Klar haben sich die Rechteinhaber nicht darum bemüht den Begriff nicht zu nutzen, aber das er eine Erfindung der Industrie sei und mit großen Geldmitteln propagiert wurde ist ne Legende.
Inzwischen setze ich jeden der mit dieser dämlichen Argumentation daher kommt mit einem Raubkopierer gleich, der nicht bereit ist für spiele und Musik die er nutzt zu zahlen. Wer anders hat diese Argumentation gar nicht nötig.
 
In deutschland wurde der begriff raubkopie durch massive negative werbung von der gvu vor 10 jahren eingeführt ;)

davor war er nicht so bekannt weil er bei der vhs überspult wurde und auf der dvd fehlte ;)

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Interessant übrigens das 1985 die gvu erzählt hat das aufgrund von vhs kopien hollywood in den nächsten jahren zusammenbricht nur das die nach fast 20 jahren immer noch gibt ^^
 
du scheinst es wohl nicht so mit lesen zu haben ;)

zeile tiefer habe ich geschrieben davor war er nicht so bekannt weil man auf der vhs es vorgespult hat ;)

es gab halt vorher nur die warnung auf vhs - tv und kinowerbung und print und onlinewerbung gabs halt erst mit der der grossen kampagne damals vor ca 10 jahren
 
Wynn schrieb:
zeile tiefer habe ich geschrieben davor war er nicht so bekannt weil man auf der vhs es vorgespult hat ;)

JEDER kannte den begriff und zwar in erste linie in zusammenhang mit software.
schon zu c64-zeiten war der begriff allgegenwärtig.
also erzähl kein dummes zeug.
 
Lustige Argumentation ... die Leute kannten den Begriff nicht, weil sie VHS Kassetten immer vorgespult haben.

Das ist so bombensicher argumentiert, ich weiß wirklich nicht, was ich darauf sagen soll. Ich bin sprachlos.

:B :S
 
Klar gab es den Begriff schon zu Zeiten von VHS, C64 und Amiga. Dort war es ja sogar noch absolut simpel eine "Raubkopie" anzufertigen. Eine 5.25 Zoll Diskette zu kopieren war relativ problemlos und zeitlich relativ fix erledigt. Einen Kopierschutz gabs damals nicht wirklich. Das machte die ganze Sache aber nicht legaler aber deutlich einfacher als heutzutage und die Verbreitung der Raubkopien war sicher auch erheblich größer (Stichwort: Schulhofkopien) aufgrund des simplen Copy&Paste. Bei Monkey Island für den PC gabs dann einen der ersten einfacheren Kopierschutzmaßnahmen mit dem beiliegenden, drehbaren Rad wo man die Figuren zusammenstellen mußte oder in anderen Games einen Kopierschutz nach dem Motto: "Nenne das 3. Wort aus der 5. Zeile von Seite 6 aus dem Handbuch." Wobei letzteres relativ einfach aushebelbar war, weil man nach dem 5. oder 6. Start alle möglichen abgefragten Codes bereits kannte.

Und zum starten bei einem C64 Game mußte man auch noch in der Lage sein eine Befehlskette wie Load xxxxxx einzugeben. So ein sch... aber auch. :-D :-D 90% der heutigen Kiddies wären vermutlich davon überfordert. :-D

Nur kommt es uns durch die mittlerweile vorhandene Dauer-Präsenz des Begriffes Raubkopierer/Raubkopie, GVU u.s.w. in Radio, TV, Internet und bei jeder DVD und vielen Games (teilweise auch durch nicht skipbare Trailer) stellenweise so vor als sei der Begriff relativ neu. Dabei ist der ungefähr so alt wie die Medien Video und Computer/Spielekonsolen. Und auch davor gabs schon "Raubkopien". Und wenn jemand ein Buch kopiert hatte oder eine Musikkassette, Schallplatte oder Tonband auf einen entsprechenden Datenträger.

Die "Werbung" diesbezüglich ist schon wesentlich präsenter und häufiger als früher. Aber überwiegend durch die gestiegenen Möglichkeiten des Konsums. Das kann man nicht bestreiten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ohne Raubkopien wären einige Spiele evtl. auch billiger

Das glaub ich gerade nicht. Schaut man sich Konsolenspiele an, wo erstens der Anteil der Urheberrechtsverletzungen weitaus geringer ist und der Programmieraufwand, sprich die Kosten sowieso, dann erkennt man, dass die Spiele teilweise mehr als 20 % teurer sind bei allermeistens weniger Produktumfang (keine Einstellungsmögleichkeit, schlechtere Grafik, etc.).

Außerdem sieht man den Preisunterschied oft auch zwischen onlinelastigen und nicht so onlinelastigen PC-Spielen.
 
Das glaub ich gerade nicht. Schaut man sich Konsolenspiele an, wo erstens der Anteil der Urheberrechtsverletzungen weitaus geringer ist und der Programmieraufwand, sprich die Kosten sowieso, dann erkennt man, dass die Spiele teilweise mehr als 20 % teurer sind bei allermeistens weniger Produktumfang (keine Einstellungsmögleichkeit, schlechtere Grafik, etc.).
Wie MichaelG schon meinte, für Konsolen wird ein nicht kleiner Anteil vom VK-Preis als Lizenzen an die großen 3 abgeführt, sprich Microsoft, Sony & Nintendo.

Denn so refinanzieren sich die Hersteller. Am Anfang ist bei fast jeder Konsolengeneration, Wii mal außen vor, die Hardware ein Verlustgeschäft. D.h. hier buttern die Hersteller massig Geld hinzu und subventionieren die Hardware. Besonders schlimm war es bei Sony und der PS3.

Erst sehr viel später im Produktzyklus kann die Hardware zum Selbstkostenpreis oder sogar mit Gewinn verkauft werden. Bis dahin, und das kann Jahre dauern, wird über Lizenzen bei den Spielen das Geld verdient.

Das mal als kleiner Exkurs warum Konsolenspiele meistens (immer?) teurer sind als PC Spiele.
 
Falsch. Du stellst eine Behauptung auf, ohne den wichtigsten Faktor zu nennen, der für diesen Tatumstand immanent ist. Die Besitzfrage. Der Kaufpreis ist es nämlich nicht. In keinerlei Hinsicht.

Wenn ich keine Ahnung habe oder es mir total Bockwurst ist kann ich mein 30.000 EUR Auto für 300 EUR verkaufen wie ich lustig bin. Das kann mir keiner verbieten. Das ist maximal eigene Blödheit. Das untersteht auch keinerlei gesetzlichen Einschränkungen und hat auch nichts mit Hehlerei zu tun. Hehlerei wird es erst, wenn ich mich auf einen Handel einlasse, wo jemand oder ich selbst ohne Zustimmung des Eigentümers dessen Besitz veräußere. Entweder nach einem Diebstahl, einer Unterschlagung, einem Raub, einer einfachen Wegnahme.... Egal zu welchem Preis der Verkauf dann zustande kommt. Der Preis hat mit dem Tatbestand Hehlerei 0 zu tun. Sondern einzig und allein der Umstand, daß ich Fremdeigentum ohne Zustimmung des Eigentümers kaufe/verkaufe.


In meinem Beispiel, dem einzigen mit Bezug auf Preise - also dem auf das du dich offenbar beziehst - spreche ich ausdrücklich nur von der Perspektive des Käufers. Alle deine Beispiele beziehen sich auf den Blickwinkel eines Verkäufers. Demzufolge widerspreche ich dir in keinster Weise. Es macht sich niemand schuldig indem er sein Eigentum billigverkauft. Auch habe ich das nirgendwo jemals behauptet.
 
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