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Digitales Erbe: Facebook muss Account für Erben freischalten

AntonioFunes

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Zum Artikel: Digitales Erbe: Facebook muss Account für Erben freischalten
 
Schlimm dass da ein Richter eine Entscheidung fällen muss...
Und noch frecher das die Firma sich erdreistet da auch noch Anwälte hin zu schicken ich hoffe die mussten für ihre Ehrlosigkeit tief in die Tasche greifen.
 
Schlimm dass da ein Richter eine Entscheidung fällen muss...
Und noch frecher das die Firma sich erdreistet da auch noch Anwälte hin zu schicken ich hoffe die mussten für ihre Ehrlosigkeit tief in die Tasche greifen.
Facebook wurde ja nicht auf Schadenersatz oder so was verklagt. Die müssen nun halt die Kosten tragen, mehr aber nicht. Sie haben ja nicht gegen ein Strafgesetz oder Wettbewerbsgesetz verstoßen oder so ;) Es ging hier lediglich um die Frage, wer den "Recht hat" .

Was aber besonders kurios ist: GERADE Facebook, die ja Daten der Nutzer verkaufen und davon auch leben, gibt allen Ernstes als Argument den Datenschutz der Personen an, die dem Verstorbenen etwas geschrieben hatten und tun so, als läge ihnen die Privatsphäre am Herzen ? DAS ist der eigentlich Aufreger für mich. Generell wäre das Argument ja gar nicht so verkehrt, aber ich würde es nur von einer Firma akzeptieren, die darauf spezialisiert ist, geschützte Kommunikation oder so was anzubieten, also extra dafür da ist, dass eben KEINE Daten an Dritte gelangen.

Die Wahrheit ist IMHO, da kann man Facebook auch ein wenig verstehen, dass die bisher diesen Gedenkstatus aktiviert haben, damit sie keiner verklagen kann, über den die Erben etwas erfahren FALLS sie dann doch Einblick in die Daten bekommen. Denn es gab bisher nun mal keine Klarheit beim Recht in dieser Frage. Stell Dir vor, dass Facebook die Accounts bisher stets an die Erben weitergegeben hätte. Dann hätte es ja auch sein können, dass zB die Eltern eines Verstorbenen an private Messages eines Freundes kommen, die für den Freund negative Auswirkungen haben - z.B. sagen wir mal dass die Eltern lesen, dass der Freund in einem eigentlich privaten Chat auf der Facebookseite des Verstorbenen seinen Chef übel beleidigt. Und dann erzählen die Eltern das dem Chef. Der Freund wird darauf hin entlassen. Dieser Freund könnte dann Facebook verklagen, weil Facebook über den Todesfall bescheid wusste und den Zugang zu den privaten Nachrichten an die Eltern gegeben hat und der Freund nun deswegen seinen Job los ist. So was will Facebook natürlich vermeiden, also sperren sie den Account lieber für jeden.

Nun ist aber mit dem Urteil klar, dass jeder, der private Nachrichten über so was wie Facebook schreibt, damit rechnen muss, dass im Falle des Todes des Empfängers auch Erben alles lesen könnten - genau so wie früher, wenn man jemandem Briefe geschickt hatte und diese in der Wohnung des Toten gefunden werden. Jetzt könnte man also Facebook auch nicht mehr verklagen, wenn die Erben wegen der Accountweitergabe etwas erfahren, was sie eigentlich nicht erfahren sollten.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie kam facebook eigentlich auf die idee das konto zu "sperren"? :O
 
wie kam facebook eigentlich auf die idee das konto zu "sperren"? :O
Ein anderer Nutzer hatte den Tod gemeldet. Und wenn FB vom Tod eines Nutzers erfährt, machen sie aus dem Account einen "Gedenkaccount" ohne Zugangsmöglichkeit für andere Personen.
 
Schlimm dass da ein Richter eine Entscheidung fällen muss...
Und noch frecher das die Firma sich erdreistet da auch noch Anwälte hin zu schicken ich hoffe die mussten für ihre Ehrlosigkeit tief in die Tasche greifen.

Das ist halt ein enorm sensibles Thema. Vollkommen richtig, dass sowas auch mal juristisch geklärt werden muss.

Einmal kümmert sich FB um Datenschutz, und dann sind sie auch wieder die dummen. Ok, in diesem Fall handelte es sich um eine Minderjährige und die Eltern kannten das Passwort, hatten also ohnehin Zugriff auf den Account. Aber sollte man in jedem Fall den Erben Zugriff auf ein Konto gewähren? Selbst wenn der Verstorbene das vielleicht keinesfalls wollte? Und FB argumentierte ja auch mit dem Datenschutz ihrer Freunde und derer PMs. Nicht ganz verkehrt.

Als Volljähriger hat man aber wohl schon jetzt die Möglichkeit einen Nachlassverwalter einzusetzen, der zumindest auf manche Dinge Zugriff hat. Zum Beispiel das Profilfoto ändern. An PMs kommt der aber nicht ran.

wie kam facebook eigentlich auf die idee das konto zu "sperren"? :O

Ein Nutzer hatte Facebook auf das Ableben aufmerksam gemacht.
 
Naja ohne Nachweis und nur auf einen bloßen Hinweis hin halte ich die Sperrung aber schon für "gewagt". Ein Kumpel von mir ist dieses Jahr im Mai auch verstorben. Da mußte die Mutter für Facebook Geburtsurkunde, Todesurkunde usw. in Kopie einreichen und da wurde der Account aus dem Netz genommen. Aber auf einen reinen "Zuruf" hin ? Ich weiß nicht.
 
finds auch merkwürdig, dass facebook hier auf geheiß eines random-users, so scheint es ja gewesen zu sein, tätig wurde.
 
Naja ohne Nachweis und nur auf einen bloßen Hinweis hin halte ich die Sperrung aber schon für "gewagt". Ein Kumpel von mir ist dieses Jahr im Mai auch verstorben. Da mußte die Mutter für Facebook Geburtsurkunde, Todesurkunde usw. in Kopie einreichen und da wurde der Account aus dem Netz genommen. Aber auf einen reinen "Zuruf" hin ? Ich weiß nicht.
Exakt. Dann könnte ja jeder x-beliebige FB-Nutzer einen "Verstorben"-Status bekannt geben, mit so ner prompten Sperrung macht es sich FB etwas zu leicht.
 
Naja ohne Nachweis und nur auf einen bloßen Hinweis hin halte ich die Sperrung aber schon für "gewagt". Ein Kumpel von mir ist dieses Jahr im Mai auch verstorben. Da mußte die Mutter für Facebook Geburtsurkunde, Todesurkunde usw. in Kopie einreichen und da wurde der Account aus dem Netz genommen. Aber auf einen reinen "Zuruf" hin ? Ich weiß nicht.

In den Nachrichten wurde das halt nicht im Detail erläutert. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der formlose Hinweis eines Freundes alleine ausreicht. Sonst wäre in kürzester Zeit halb Facebook "hinterblieben".
 
Das ist schon richtig. Als Teenager denkt man doch aber nicht ans Ableben und wenn man es dann doch in Betracht zieht ist der Fokus von solchen Dingen eh schon längst weg.
 
Die Option gibt es wohl nur bei Volljährigen.
Note: You must be 18 or older to select a legacy contact.

Aber dann sollten die Erziehungsberechtigten auf jeden Fall die Entscheidungsgewalt über das Konto haben.
 
Ich sehe es generell, dass Accounts vererbbar sein müssen. Man denke nur an Steam und Co.
Wobei das ja aktuell immer noch ein Minenfeld ist, laut BGH gehört so ein Account ja dem Hersteller und nicht dem Nutzer, nur die Inhalte gehören dem Nutzer. Die Frage ist jetzt, wie kann etwas vererbt werden, was einem anderen gehört?

Aber auch wo es um immaterielle Werte geht, heute wird z.B. viel über eMail geregelt, d.h. die Erben müssen ggf. auf die Mails zugreifen können um dort getätigte Vereinbarungen / Verträge nachvollziehen zu können.
Bei Sozialen Medien halte ich es für nicht ganz so drastisch aber die Erben sollten in der Lage sein, die Accounts auf Wunsch restlos oder zumindest Teile löschen zu können, die braucht man meiner Ansicht nach nicht wirklich "übernehmen" zu können.
 
Ich sehe es generell, dass Accounts vererbbar sein müssen. Man denke nur an Steam und Co.
Wobei das ja aktuell immer noch ein Minenfeld ist, laut BGH gehört so ein Account ja dem Hersteller und nicht dem Nutzer, nur die Inhalte gehören dem Nutzer. Die Frage ist jetzt, wie kann etwas vererbt werden, was einem anderen gehört.

bei steam und co. ist das nach deutschem recht - eigentlich - völlig unproblematisch.
 
und selbst wenn es problematisch wäre, dann teilt man es Steam halt einfach nicht mit, ist ja keine Pflicht oder?
 
Dann schreibt man in sein Testament eben die Steamdaten rein (Nutzername und Passwort) ;)
 
Exakt. Dann könnte ja jeder x-beliebige FB-Nutzer einen "Verstorben"-Status bekannt geben, mit so ner prompten Sperrung macht es sich FB etwas zu leicht.
Ich denke nicht, dass die wegen EINEM Hinweis das Konto einfach in den Gedenkzustand versetzt haben. Ich vermute eher, dass sich gleich mehrere meldeten und/oder Facebook, da es sich ja um einen "spektakulären" Fall handelte (es wird ja nicht ständig ein Teenager von einer UBahn überfahren) bei der Polizei nachgefragt hatte und die es bestätigten, oder vlt. gab es auch eine Traueranzeige der Eltern inkl. Kondolenzandresse, die mit dem FB-Account übereinstimmte.

Spielt an sich aber ja keine Rolle, denn selbst wenn die Eltern es inkl. Urkunde gemeldet hätten, muss ja die Frage geklärt werden, ob die Eltern dann Zugriff haben dürfen müssen.
 
Spielt an sich aber ja keine Rolle, denn selbst wenn die Eltern es inkl. Urkunde gemeldet hätten, muss ja die Frage geklärt werden, ob die Eltern dann Zugriff haben dürfen müssen.

Vielleicht war diese Möglichkeit bislang einfach noch nicht vorgesehen (und/oder FB ging es nur um‘s Geld, um das nicht einbauen zu müssen).
Die Eltern hatten ja den Login. Aber als sie sich anmelden wollten, war der Account schon im Gedenkzustand. Dann kann sich nur noch ein „Nachlassverwalter“ einloggen, aber ein solcher war nicht eingetragen.

Und die Eltern wollten ja an die PMs, da hätte der Verwalter-Account eh keinen Zugriff.
 
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