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WoW: Blizzard darf Kündigungsrecht nicht aushebeln - AGB-Klauseln gerichtlich ungültig

Sehr gut. In der Spielebranche gehts zu wie im Wilden Westen, was Verbraucherschutz angeht.
 
Finds ja auch immer lustig, dass nie Blizzard sondern immer nur der Kunde die Schuld daran tragen soll, wenn dessen Account gehackt wird.
Was sagt uns, dass Blizzards Accountserver nicht gehackt wurden und sie dies einfach verschwiegen? Ich vertraue Unternehmen nicht weiter als wie Politikern...

Das die bezahlten Level 90 Chars kommen werden, war mir seit Ankündigung der Erweiterung klar, auch wenn Blizzard jetzt so tun möge, als würden diese nur eingeführt, da es mit Zweitaccounts und Charaktertransfers ohnehin möglich wäre. Das wurde sicher alles bereits von vornherein geplant.
 
Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden. Die Textwände, die das momentan sind, liest sich doch niemand selbstaktiv durch. Vor allem bei WoW, wo nach jedem Patch erstmal bis zu gefühlten 5 solcher Buchstabensammlungen runtergescrollt und bestätigt werden wollen. Wenn da wenigstens mal die Änderungen seit dem letzten Patch farblich hervorgehoben würden ...
 
Das Landgericht Berlin hat dieser Klage nun stattgegeben. Blizzard behielt es sich etwa ohne vorherige Mahnung vor, den WoW-Account zu sperren, wenn eine Abbuchung von der Kreditkarte fehlgeschlagen ist.

Das war mir damals mal passiert, da ging beim Abbuchen irgendwas schief und mein Account war dann auch gleich gesperrt. Konnte das aber dann zum Glück klären und sie haben ihn mir wieder freigeschaltet :-D
 
Irgendwie ist die News (sowohl hier als auch in der Quelle) etwas undeutlich formuliert. Ich darf also nur kündigen, wenn das Spiel länger als 72 Stunden offline ist? Komisch.. Ich kann mein Abo jederzeit kündigen.
Geht es hier etwa um ein fristloses Kündigungsrecht? Man muss ja in ner News nicht gleich übertreiben.. ;)

Und wofür die 214 € an die Verbraucherzentrale?
 
Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden. Die Textwände, die das momentan sind, liest sich doch niemand selbstaktiv durch. Vor allem bei WoW, wo nach jedem Patch erstmal bis zu gefühlten 5 solcher Buchstabensammlungen runtergescrollt und bestätigt werden wollen. Wenn da wenigstens mal die Änderungen seit dem letzten Patch farblich hervorgehoben würden ...
Die WoW AGBs die nach jedem Fitzel-Patch neu kommen sind wirklich übel. :S

Aber nachdem ich bei HdRO zwei Lifetime-Accounts hatte (ähh oder immer noch habe) und auch im Hilfe-Forum sehr aktiv war hab ich mir die gesamten AGBs von Codemasters mehrfach durchgelesen. Das war einmal die EULA, die Nutzerrichtlinen und noch irgendwas anderes.
Im Grunde stehen da bei allen MMO-Anbietern ähnliche Sachen drin, aber ich finde wenn man ein Spiel relativ ernsthaft betreibt und auch richtig Geld investiert hat sollte man sich zumindest einen Überblick über den Vertrag verschaffen.


Irgendwie ist die News (sowohl hier als auch in der Quelle) etwas undeutlich formuliert. Ich darf also nur kündigen, wenn das Spiel länger als 72 Stunden offline ist? Komisch.. Ich kann mein Abo jederzeit kündigen.
Bei WoW weiß ich's nicht aber HdRO hatte auch so eine Klausel. Da ging es aber eher um Schadenersatz, bzw. Geldrückerstattung für nicht gelieferte Leistungen. Komischerweise schafften sie es sehr zuverlässig unangekündigte Downtimes immer weit unter diesen 72 Stunden zu halten. :-D
 
Der ganze AGB Schmarrn sollte eh mal entsorgt oder massiv gekürzt und ver-normal-sprecht werden.

Gerade die ABG von US-Firmen kollidieren regelmäßig mit dem deutschen Gesetz und sind praktisch das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. AGB sind häufig nur "Wunschdenken" der Firmen, aber nicht zwingend rechtlich gültig. ;)
 
Gerade die ABG von US-Firmen kollidieren regelmäßig mit dem deutschen Gesetz und sind praktisch das Papier nicht wert, auf denen sie gedruckt sind. AGB sind häufig nur "Wunschdenken" der Firmen, aber nicht zwingend rechtlich gültig. ;)
Gamestation sammelte an einem 1. April ja auch mal 7.500 Seelen, die ihnen Kunden per EULA überlassen hatten. Manchmal sollte man schon genauer hingucken, sonst steht man am Ende blöd da. :-D

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