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[WoW]-Account verkauf?

merle2586

NPC
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Hallo.

Ich sehe bei Ebay zur Zeit recht viele WOW Accounts. Wie zb.
http://cgi.ebay.de/World-of-Warcraf...yZ106453QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Nun frage ich mich ob dies rechtlich legal ist. Dass Blizzard dies nicht duldet habe ich schon des Öfteren gelesen. Aber wie sieht es rechtlich aus?
Derzeit überlege ich, ob ich meinen Acc auch verkaufen soll da ich nicht mehr so viel Zeit zum spielen habe.
Ich hoffe diese Fragen sind hier okay.

schöne grüße,
merle
 
AW: Account verkauf?

also, gesetzlich oder so hast du da wohl nix zu befürchten. wenn es rechtlich bedenklich wäre, dann hätte blizzard schon längst dagegen erfolgreich geklagt, und dann würde auch ebay das ganze eh schon lange unterbinden, da ebay die rechte dritter bei bekanntwerden immer schützt. und WoW ist ja ein so großes thema, dass ebay das in jedem falle wüßte und dann eh standardmäßig checken würde, sobald eine demensprechende auktion eröffnet wird...

die klausel von blizzard ist eh umstritten.

du darfst nur keinesfalls den account dann weiterhin ebenfalls benutzen.
 
AW: Account verkauf?

Du musst einfach schreiben, dass du nicht die Items verkaufst, sonder nur deine Spielzeit.
Die Ingamegegenstände (Waffen, Gold) gehören laut "Vertrag" immer Blizzard.

So hab ich das zumindest verstanden.
 
AW: Account verkauf?

McDrake am 02.04.2008 23:26 schrieb:
Du musst einfach schreiben, dass du nicht die Items verkaufst, sonder nur deine Spielzeit.
Die Ingamegegenstände (Waffen, Gold) gehören laut "Vertrag" immer Blizzard.

So hab ich das zumindest verstanden.

stimmt, nur wenn einer (nur auf Verdacht) ein ticket aufmacht und ein entsprechend schlecht gelaunter GM hinkommt kann es sein dass der Account deswegen gekickt wird. Das ist dann allerdings das Problem des Käufers.

Solange es WoW noch gut geht wird das nicht so locker gesehen. Als Käufer ist immer das Problem mit den Accountdaten die auf den 1. Besitzer eingestellt sind. Die kann man nicht ändern (bzw. vor einem Jahr konnte man es noch nicht)... sind alles so Sachen die mich nie zum Kauf eines Accounts verleiten würden.

Geht mit einem Account der Chartransfer ohne Probleme wenn ich nicht der Bin der in den Account-daten steht?

ich sitz seit einem Jahr auf einem deakt. Account mit 70er Druide (karazhan-Items ) und hatte mir ganz kurz überlegt ihn zu verscheuern... lass es aber lieber, anschauen vom nächsten Addon möcht ich auf jeden Fall :-]
 
AW: Account verkauf?

rechtlich gesehen kann man seinen wow-account bedenkenlos versteigern. allerdings hat blizzard das recht, und macht auch in der regel davon gebrauch, solche accounts zu sperren. aber solange man bei der produktbeschreibung keine accountrelevanten daten (name des chars, server usw) angibt, kann blizzard natürlich nichts unternehmen.
es gibt gerüchte, dass blizzardmitarbeiter ebay nach solchen angeboten durchforsten und den anbietern private nachrichten schicken, dass sie an einem sofortkauf interessiert seien. würde man auf so ein angebot eingehen, wäre der account im eimer, da bei irregulären geboten ausserhalb von ebay keine verpflichtungen mehr seitens des (angeblichen) interessenten bestehen. sollte ein interessent um den armory-link bitten (weil er sich damit ein besseres bild von dem account machen wolle), sollte man keines falls darauf eingehen, da man dadurch natürlich den charnamen und den server preisgibt (=ban).

es gibt inzwichen die möglichkeit einzelne chars auf einen anderen account zu kopieren und umzubennen (kostenpflichtig). nach so einem transfer gibt es keine möglichkeit mehr für blizzard den char zu löschen (höchstens den ursprungs-account). für so einen transfer benötigt man allerdings sämtliche daten wie z.B. die anschrift des vorbesitzers und die geheime passwortabfrage sowie die entsprechende antwort usw.

wie gesagt ist das schlimmste was passieren kann, die löschung/sperrung des angebotenen accounts. irgendwelche strafrechtliche folgen können nicht entstehen.
 
AW: Account verkauf?

Die AGB´s die Blizz hat hab in Deutschlad keinerlei relevanz., wenn der verkaufte ACC gebannt wird von Blizz muß man sich an nen Internet spezialisierten Anwalt wenden und der kann dann den ACC wieder freischalten lassen. Man kann sogar bis vor Gericht gehen damit.
das hängt damit zusammen das man in Deutschland die AGB´s vor dem Kauf lesen können muß. Da man sie aber erst nach dem kauf lesen kann. Haben sie in Deutschland keine wirkung.
 
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