PornX2004 am 19.08.2004 21:50 schrieb:Heißt das,dass es indiziert is,ab 18 is oder verboten is?
PornX2004 am 19.08.2004 21:50 schrieb:Heißt das,dass es indiziert is,ab 18 is oder verboten is?
Rosini am 19.08.2004 21:58 schrieb:PornX2004 am 19.08.2004 21:50 schrieb:Heißt das,dass es indiziert is,ab 18 is oder verboten is?
Also indiziert heißt, wenn der bestimmte Film/Spiel vom Handel genommen wird....
Beschlagnamt ist beschlagnamt.... :-o
PornX2004 am 19.08.2004 22:04 schrieb:Rosini am 19.08.2004 21:58 schrieb:PornX2004 am 19.08.2004 21:50 schrieb:Heißt das,dass es indiziert is,ab 18 is oder verboten is?
Also indiziert heißt, wenn der bestimmte Film/Spiel vom Handel genommen wird....
Beschlagnamt ist beschlagnamt.... :-o
ich mein nur,kann ich mir als minderjähriger ein beschlagnamtes spiel kaufen?
PornX2004 am 19.08.2004 22:04 schrieb:Rosini am 19.08.2004 21:58 schrieb:PornX2004 am 19.08.2004 21:50 schrieb:Heißt das,dass es indiziert is,ab 18 is oder verboten is?
Also indiziert heißt, wenn der bestimmte Film/Spiel vom Handel genommen wird....
Beschlagnamt ist beschlagnamt.... :-o
ich mein nur,kann ich mir als minderjähriger ein beschlagnamtes spiel kaufen?
Herbboy am 19.08.2004 22:14 schrieb:PornX2004 am 19.08.2004 22:04 schrieb:Rosini am 19.08.2004 21:58 schrieb:PornX2004 am 19.08.2004 21:50 schrieb:Heißt das,dass es indiziert is,ab 18 is oder verboten is?
Also indiziert heißt, wenn der bestimmte Film/Spiel vom Handel genommen wird....
Beschlagnamt ist beschlagnamt.... :-o
ich mein nur,kann ich mir als minderjähriger ein beschlagnamtes spiel kaufen?
du darfst dir weder als minderjähirger noch als erwachsener legal ein beschlagnamtes spiel oder video kaufen.
die stufen mal grob:
- ab6
- ab12
- ab 16
- ab 18
- indiziert (darf nicht offen ausliegen und beworben werden)
- beschlagnahmt (darf nicht verkauft werden)
wie das? öffnet da wer an der grenze das paket, sieht nach was da drin ist, und beschlagnahmt das dann, wenns ein in deutschland verbotenes game ist?Shadow_Man am 20.08.2004 23:56 schrieb:Wenn man das versucht, dann wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auf dem Weg hierher irgendwo "einkassiert". Also ist es unmöglich noch irgendwie an diese Spiele zu kommen!
Herbboy am 19.08.2004 22:14 schrieb:PornX2004 am 19.08.2004 22:04 schrieb:Rosini am 19.08.2004 21:58 schrieb:PornX2004 am 19.08.2004 21:50 schrieb:Heißt das,dass es indiziert is,ab 18 is oder verboten is?
Also indiziert heißt, wenn der bestimmte Film/Spiel vom Handel genommen wird....
Beschlagnamt ist beschlagnamt.... :-o
ich mein nur,kann ich mir als minderjähriger ein beschlagnamtes spiel kaufen?
du darfst dir weder als minderjähirger noch als erwachsener legal ein beschlagnamtes spiel oder video kaufen.
die stufen mal grob:
- ab6
- ab12
- ab 16
- ab 18
- indiziert (darf nicht offen ausliegen und beworben werden)
- beschlagnahmt (darf nicht verkauft werden)
ja, der zoll öffnet so oder so standardmäßig ca. 10% der import-pakete, und wenn als absender noch ein "üblicher verdächtiger" draufsteht evtl. sogar öfter.Gunter am 21.08.2004 00:05 schrieb:wie das? öffnet da wer an der grenze das paket, sieht nach was da drin ist, und beschlagnahmt das dann, wenns ein in deutschland verbotenes game ist?Shadow_Man am 20.08.2004 23:56 schrieb:Wenn man das versucht, dann wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auf dem Weg hierher irgendwo "einkassiert". Also ist es unmöglich noch irgendwie an diese Spiele zu kommen!
oder wie darf ich mir das vorstellen? :-o
Dann macht man halt einen Tagesausflug nach Österreich. Grenzkontrollen gibts ja keine mehr, bzw. nur noch Sporadische Zollkontrollen wegen Zigarettenschmuggels oder Alkohol. Und ein Spiel oder DVD kann man bequem am Körper tragen.Shadow_Man am 20.08.2004 23:56 schrieb:Du kannst Dir das Spiel jetzt nicht mal mehr von Gameware aus Österreich nach Deutschland importieren lassen. Wenn man das versucht, dann wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auf dem Weg hierher irgendwo "einkassiert". Also ist es unmöglich noch irgendwie an diese Spiele zu kommen!
Mfg Shadow_Man
Herbboy am 04.10.2004 02:14 schrieb:AFAIK würde sogar JEDES game nicht durch den zoll kommen, da games aus dem ausland hier in D keine jugendfreigabe haben und so oder so nicht auf normalem postweg verschickt werden dürfen...
ich hab nie vom inlands-versand gesprochen... es ging um die frage, was passiert, wenn man AUS dem ausland sich was bestellt... das mit zB okaysoft und alterscheck ist mir klar, aber wenn du aus dem ausland was bestellst, dann wird das einfach verschickt nix alterskontrolle oder "eigenhändig", außer du würdest das bei der bestellung wünschen. mir wär neu, dass das ein ausländischer versender standardmäßig von sich aus macht (außer es ist ein spezialversand, der hauptsächlich für dt. kunden da ist), daher wird ein paket mit import-games abgefangen, falls es am zoll geöffnet wird.Iceman am 04.10.2004 22:50 schrieb:Herbboy am 04.10.2004 02:14 schrieb:AFAIK würde sogar JEDES game nicht durch den zoll kommen, da games aus dem ausland hier in D keine jugendfreigabe haben und so oder so nicht auf normalem postweg verschickt werden dürfen...
Nein, dass ist falsch. Diese Spiele dürfen auf normalen Postwege verschickt werden, es muss aber eine Überprüfung stattfinden ob der Empfänger erwachsen ist. Dies kann beispielsweise wie bei Okaysoft geschehen wo nur Erwachsene (durch Ausweiskopieeinsendung verifiziert) entsprechende Spiele bestellen dürfen und diese werden dann Eigenhändig versandt.
Nein, da er minderjährig ist und ein beschlagnahmtes Medium mit Sicherheit FSK18 hatte.Herr-Sengele am 19.08.2004 22:19 schrieb:Naja, wie gesagt, kaufen dürfte er es theor....
doch, er darf es kaufen, damit macht sich keines vergehens schuldig, aber man darf es ihm nicht VERkaufen, das ist illegal... wenn du zB mal bei filmen ohne jugendfreigabe schaust, da heißt es sinngemäß immer "darf jugendlichen unter 18 jahren nicht auf irgendeine art und weise zugänglich gemacht werden", aber da steht NICHT "...es gibt ne strafe für den jugendlichen, wenn er sich das kauft..."TekOne am 05.10.2004 01:46 schrieb:Nein, da er minderjährig ist und ein beschlagnahmtes Medium mit Sicherheit FSK18 hatte.Herr-Sengele am 19.08.2004 22:19 schrieb:Naja, wie gesagt, kaufen dürfte er es theor....
Herbboy am 04.10.2004 02:14 schrieb:ja, der zoll öffnet so oder so standardmäßig ca. 10% der import-pakete, und wenn als absender noch ein "üblicher verdächtiger" draufsteht evtl. sogar öfter.Gunter am 21.08.2004 00:05 schrieb:wie das? öffnet da wer an der grenze das paket, sieht nach was da drin ist, und beschlagnahmt das dann, wenns ein in deutschland verbotenes game ist?Shadow_Man am 20.08.2004 23:56 schrieb:Wenn man das versucht, dann wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auf dem Weg hierher irgendwo "einkassiert". Also ist es unmöglich noch irgendwie an diese Spiele zu kommen!
oder wie darf ich mir das vorstellen? :-o
AFAIK würde sogar JEDES game nicht durch den zoll kommen, da games aus dem ausland hier in D keine jugendfreigabe haben und so oder so nicht auf normalem postweg verschickt werden dürfen... wenn es beschlagnahmtes game ist wird's wohl komplett einbehalten, ist es "nur" ein spiel ohne freigabe geht's zurück zu händler.
erstens der zoll darf keine pakete oder briefe oder sonst irgend was öffnen ohne die zustimmung des eigentümers das fällt unter das briefgehimnis
NetKilla am 18.10.2004 12:13 schrieb:erstens der zoll darf keine pakete oder briefe oder sonst irgend was öffnen ohne die zustimmung des eigentümers das fällt unter das briefgehimnis
Das stimmt nicht! Wäre ja noch schöner: demnächst im Hamburger Hafen ein LKW voller Pakete. Der Schmuggler zum Zollbeamten: tut mir leid die Pakete dürfen sie nicht öffnen, das fällt unter das Briefgeheimnis.