• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Verboten : Der Typ verkauft 10 Gold in EBAY !!!!

Tja, ich finde schon, dass das nicht erlaubt sein soll. Komplette CHars zu verkaufen ist ja noch in Ordnung (denke, dass geht ja dann eh nur über einen kompletten Account-Verkauf --> CD-Key --> Spiel Verkauf). Das stört dann ja nicht das interne Spielgleichgewicht. Wenn aber jemand Gegenstände oder Gold verkauft, dann stört dies das Gleichgewicht. Wenn ein Level 5 Char schon mit 10 Gold rumrennt, dann stimmt da was nicht. Wenn man das Gold durch eine Gilde oder Freunde innerhalb des SPiels bekommt, dann gehört das zur Spielmechanik. Aber extren Gold verkaufen ? Also ich fände das auf einem PVP Server schon ätzend, wenn dann ein LVL 20 mit der ultimativen Ausrüstung, allen Spells und Fähigkeiten, Tränken ohne Ende und so mich (LVL 25) umbatzt, nur weil ich mein RL-Geld nicht in ebay Käufe stecke.

Würde in meinen Augen das Spielgefühl deutlich senken. Die Menge Gold, die man zu bestimmten Zeitpunkten hat, ist eigentlich immer so, dass man knapp zu wenig hat, was in meinen Augen sehr motivierend ist, weiter zu jagen, craften, questen usw. Wenn man wirklich durch Gilden und so viel GOld hat, kann man es ja im Auktionshaus verprassen.

Zum Thema Straftat oder nicht. Da ist wohl das Argument des Vertragsbruches richtig. Es geht zwar um das geistige Eigentum, welches auf Blizzard Servern liegt, aber ein echter Diebstahl/Missbrauch wäre es wohl nicht. Naja, Blizzard will es nicht, ich kann es als Spiele rnachvollziehen. Ist halt so. Da die Auktion von ebay rausgenommen wurde, ist es also aufgefallen. Muss doch einen Grund haben, warum BLizzard so viele GMs und so braucht, da gehört dann auch ebay-Pflege dazu.
 
Genau GANZ EINFACH...

1. hat JEDER IN DEN RICHTLINIEN bestätigt (zum WO STEHT DAS)

2. Stört es einfach das Spiel und ist unfair... deswegen verboten ! Und absolut richtig so.
 
yarrak-hassan am 17.02.2005 21:26 schrieb:
Das gibts doch nicht, obwohl Blizzard es verbietet , Zahlungsmittel von WOW in Ebay zu versteigern, gibt es immer noch cheater, die es schaffen, wie auch immer , mit leichtigkeit an Gold ranzukommen und es in Ebay anzubieten.


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=4596&item=8171066736&rd=1


Also erstens ist die Auktion von Ebay gelöscht worden, also hat da wohl jemand denen was geflüstert. Und 2. kann und darf man durchaus alles verkaufen, zumindest Gold, Ausrüstung usw, bei Chars bin ich nicht sicher. Man muss nur die Zeit versteigern, die man persönlich investiert hat und nicht das Gold oder die Items ansich. Da versteigert man nichts anderes als seine Arbeitskraft. Und das kann dir nichts und niemand und keine Eula verbieten und ist vollkommen legal.

Viele liebe Grüße

Peta
 
Petathebest am 18.02.2005 12:14 schrieb:
yarrak-hassan am 17.02.2005 21:26 schrieb:
Das gibts doch nicht, obwohl Blizzard es verbietet , Zahlungsmittel von WOW in Ebay zu versteigern, gibt es immer noch cheater, die es schaffen, wie auch immer , mit leichtigkeit an Gold ranzukommen und es in Ebay anzubieten.


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=4596&item=8171066736&rd=1


Also erstens ist die Auktion von Ebay gelöscht worden, also hat da wohl jemand denen was geflüstert. Und 2. kann und darf man durchaus alles verkaufen, zumindest Gold, Ausrüstung usw, bei Chars bin ich nicht sicher. Man muss nur die Zeit versteigern, die man persönlich investiert hat und nicht das Gold oder die Items ansich. Da versteigert man nichts anderes als seine Arbeitskraft. Und das kann dir nichts und niemand und keine Eula verbieten und ist vollkommen legal.

Viele liebe Grüße

Peta
rechtlich mag es legal sein, aber der betreiber des games hat immer noch "hausrecht" auf seinem server. d.h. ebay könnte man vorwerfen, dass sie die durchsetzung des hausrechtes behindern, indem sie so eine auktion zulassen.

und das argument von wegen "nur die zeit" ist ein wenig zweifelhaft. dann könnte der anwalt eines dorgenhändlers ja auch sagen "meinem mandanten wurde nur die zeit bezahlt, die er für die beschaffung investierte, für die drogen hat er nichts bekommen! ich fordere eine strafe nur wegen dorgenbesitz, nicht wegen dorgenhandels!" :rolleyes:
 
Naja ... das ganze Polizei-, Gerichts-, Elektrischer Stuhl-Tralala ist natürlich Quatsch imho...

Aber letztendlich gehört das Spiel Blizzard ... was man für 50 Euronen erwirbt, ist lediglich das Nutzungsrecht der Software für einen Monat ... und zusätzlich dann eben die monatlich Abo-Gebühr, wenn man dann weiterspielen will...

Mit dem "Akzeptieren" der EULA willigt man ein, das Spiel so zu spielen, wie Blizzard das will...

Wer das nicht tun möchte, wird beim Zurückbringen des Spieles zum Händler überhaupt keine Probleme haben, sein Geld zurückzubekommen...

Aber Eigentümer der Spielwelt ist und bleibt Blizzard ... und wer nen Problem damit hat, das Spiel nach Blizzard's Regeln zu spielen, muss dies ja nicht nicht tun...

Ist doch irgendwie auch mal was anderes, dass es was gibt, wo nicht derjenige mit der meisten Kohle, sondern derjenige mit der meisten Zeit "Chef im Ring" ist.....
 
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