=> Steam geht davon aus, daß User bei den Alterseingaben die Wahrheit sagen (nur dann wird ihnen die jeweilige Produktseite angezeigt) und wer über ein gültiges Zahlungsmittel verfügt, der wird halt schon alt genug sein. Ansonsten beißt man halt in den sauren Apfel, falls der Fall vom Start meines Postings eintritt.
Ganz so locker sieht Valve das an dieser Stelle nicht. Ich zitiere mal aus den Steam AGBs:
Wenn Sie Valve oder einem seiner Zahlungsverarbeiter Zahlungsinformationen zur Verfügung stellen, sichern Sie dadurch Valve gegenüber zu, dass Sie der autorisierte Benutzer der mit dieser Zahlung verbundenen Mittel (Karte, PIN, Schlüssel oder Konto) sind. Sie erteilen Valve dadurch die Befugnis, für die Ihnen durch Abonnements, Steam Wallet-Guthaben, Hardware oder andere Gebühren entstehenden Kosten Ihre Kreditkarte zu belasten oder Ihre Zahlung über den ausgewählten Dritt-Zahlungsverarbeiter zu verarbeiten.
https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/#3
Was dort nicht steht, was aber schlicht und ergreifend so ist: Kreditkarten, Paypal und Co. dürfen in Deutschland nur von Personen verwendet werden, die voll geschäftsfähig (volljährig) sind. Kreditkarten dürfen dabei nur von autorisierten Personen benutzt werden, ggf. mit einer Vollmacht, wenn es nicht die eigene Kreditkarte ist. Mit jeder Kreditkarte ist immer eine Identität verknüpft und die Karte muss entsprechend verwendet werden. Alles andere ist schlicht Kreditkartenbetrug oder Missbrauch.
Kreditkarten sind grundsätzlich nicht übertragbar, schon gar nicht an Kinder. Die dürfen diese in keiner Weise nutzen. Eine Ausnahme stellen Prepaidkarten da, auch als "Kinderkreditkarten" bezeichnet. Solche Prepaidkarten sind aber klar gekennzeichnet und bereits an der Kredikartennummer als solche zu erkennen.
Valve und vergleichbare Anbieter müssen also zwangsläufig davon ausgehen, dass es sich bei Accounts, die mit Paypal oder einer echte Kreditkarte verknüpft sind, um Accounts von Erwachsene handelt. Nur ein Erwachsener kann in Deutschland der autorisierte Besitzer einer Kreditkarte oder eines Paypal-Kontos sein. Und nur er darf diese Zahlungsmittel mit seinem Steam-Account verknüpfen. Andernfalls steht eine missbräuchliche oder sogar betrügerische Handlung im Raum.
So ganz einfach könnten sich Valve und andere hier also nicht herauswieseln, wenn man es ihnen nicht so leicht machen würde. Der Auswahldialoge für das Alter ist ziemlich albern. Wesentlich ehrlicher wäre ein Dialog, der um Zustimmung bittet, um anhand der hinterlegten Zahlungsdaten das Alter der betreffenden Person abzufragen. Paypal verwendet hierfür sogar zum Teil einfach die Mobilfunknummer und hat dabei im Gegensatz zu Steam, Epic und Konsorten weit aus höhere Auflagen zu erfüllen als nur den Jugendschutz.
Dass Valve und andere so tun als wüssten sie all dies nicht, hat ganz einfach wirtschaftliche Gründe. Sie müssten bei Accounts in ungeklärten Besitzverhältnissen ansonsten eventuell den Jugendschutz umsetzen. Das wäre ja geschäftsschädigend.
Und die USK, die über die Spielindustrie finanziert wird, wird ebenfalls nicht den Finger in die Wunde legen. Die machen weiter ihre Alterseinstufungen wohl wissend, dass das niemand ernsthaft kontrolliert.
leider ist schon der satz falsch.
ein spiel braucht kein kennzeichen, es muss dementsprechend auch gar nicht erst der usk vorgelegt werden.
Ich zitiere mal aus dem Gesetz:
Zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
Ganz so "freiwillig" ist die freiwillige Selbstkontrolle dann wohl doch nicht. Sie verhindert ggf. nur, dass die Behörden selber prüfen. Wenngleich es mir unwahrscheinlich erscheint, dass wirklich jedes neue Spiel der USK vorgelegt wird. Der Jugendschutz wird ja in Deutschland traditionell eher weniger beachtet. Siehe "Alkohol bestellen über das Internet". Da hat sogar mal ein Gericht geurteilt, dass das nicht unter den Jugendschutz fällt. Zum totlachen.