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USK und Jugendschutz: Ist das schon Zensur?

PCGames schrieb:
Fangen wir einfach ganz von vorn an: Bevor ein Spiel in Deutschland verkauft werden darf, braucht es eine Alterskennzeichnung, das ist vom Gesetz so vorgeschrieben.

leider ist schon der satz falsch.
ein spiel braucht kein kennzeichen, es muss dementsprechend auch gar nicht erst der usk vorgelegt werden.
es unterliegt dann "lediglich" den bekannten beschränkungen. kann man jetzt gerne drüber streiten, ob man dann überhaupt von "veröffentlichung" im wortsinne sprechen kann, verkauft werden darf es aber (nur nicht an jeden).

das mag kleinlich sein, ist aber gerade bei der frage, ob es sich um zensur handelt, gar nicht mal so unbedeutend.
 
Der Elefant im Raum ist ja die unzureichende Alterskontrolle auf den Gaming-Plattformen. Dadurch entstehen die ganzen Probleme und Konflikte ja erst. Das Problem ist natürlich nicht der Jugendschutz, sondern dass dieser ohne Unterscheidung auf alle Spieler angewendet wird.

Man will möglichst viele Spieler ansprechen. Wie alt diese sind ist der Gaming-Industrie (und damit letztlich auch der USK) egal. Im Hinblick auf In-Game-Käufe könnte man sogar sagen: Je jünger und naiver, desto besser. :devil:

Müsste Valve jetzt alles CSGO-Kistengeld von Spielern unter der Altersschranke zurückgeben, hätte GabeN vermutlich ein dickes Minus in der Bilanz. Von Fortnite und Epic Games fangen wir am besten gar nicht erst an.

Dabei wäre es kein Problem auf Steam, Epic und Co. eine Altersverifikation durchzuführen. Die Plattformen wissen zumindest ob wir erwachsen sind oder nicht. Das spätestens wenn wir dort mit Kreditkarte oder Paypal bezahlt haben. Steam und Epic gehen davon aus, dass ich erwachsen bin, sonst dürften sie mit mir gar keine solchen Geschäfte machen. Da greift der Jugendschutz nämlich ganz genauso.

Also könnten sie mir auch problemlos Dead Island 2 ungeschnitten verkaufen, weil der Jugendschutz nun einmal nur für Menschen unter 18 Jahren gilt. Für meine Person gilt der Jugendschutz nicht.

Aber wir müssen stattdessen so tun als ließe sich das Alter nicht sicher ermitteln und stattdessen Feigenblätter der USK auf die Spiele kleben, gerade damit diese eben auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden können. Und damit man sie öffentlich bewerben darf und Kohle für Streams und YouTube Videos bekommt, etc. etc..

Das sind doch die wahren Gründe. Über die redet nur niemand so gerne. Das mit der USK ist übrigens so sinnvoll wie die Lebensmittelindustrie für den Gesundheitsschutz einzuspannen. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht. Im Falle der USK sogar zum Kindergärtner.

Der Witz ist, dass wir in den 80ern mit den Videotheken schon mal weiter waren. Da konnten sich Erwachsene alles leihen und Kinder und Jugendliche bekamen selbstverständlich keine Horrorfilme ausgehändigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei wäre es kein Problem auf Steam, Epic und Co. eine Altersverifikation durchzuführen. Die Plattformen wissen zumindest ob wir erwachsen sind oder nicht. Das spätestens wenn wir dort mit Kreditkarte oder Paypal bezahlt haben. Steam und Epic gehen davon aus, dass ich erwachsen bin, sonst dürften sie mit mir gar keine solchen Geschäfte machen. Da greift der Jugendschutz nämlich ganz genauso.
Theoretisch müssten Eltern eines unter 18jährigen Kindes einen Kauf eines Spieles auf Steam rückgängig machen können, wenn ihr Kind den Kauf ohne ihre Erlaubnis getätigt hätte.
Das heißt im Umkehrschluß aber nicht, daß Steam "weiß, wie alt ihre Kunden sind". Bei den gegebenen "Alterskontrollen" wird ja nur das Alter durch den Benutzer per Dropdown eingegeben, ohne daß das irgendwie überprüft wird.

=> Steam geht davon aus, daß User bei den Alterseingaben die Wahrheit sagen (nur dann wird ihnen die jeweilige Produktseite angezeigt) und wer über ein gültiges Zahlungsmittel verfügt, der wird halt schon alt genug sein. Ansonsten beißt man halt in den sauren Apfel, falls der Fall vom Start meines Postings eintritt.
 
ein spiel braucht kein kennzeichen, es muss dementsprechend auch gar nicht erst der usk vorgelegt werden.
Wenn das Spiel auf deutschen ladenflächen verkauft werden soll, dann braucht es eine Kennzeichnung, bzw. muss bei der USK vorgelegt werden. Wenn es keine Kennzeichnung gibt, dann kann es trotzdem verkauft werden, allerdings mit Risiko der nachträglichen Indizierung. Das gilt nicht für rein digitale Angebote, da sie nicht unter "Trägermedien" fallen.

 
Wenn das Spiel auf deutschen ladenflächen verkauft werden soll, dann braucht es eine Kennzeichnung, bzw. muss bei der USK vorgelegt werden. Wenn es keine Kennzeichnung gibt, dann kann es trotzdem verkauft werden, allerdings mit Risiko der nachträglichen Indizierung. Das gilt nicht für rein digitale Angebote, da sie nicht unter "Trägermedien" fallen.

hm, ja. genau das sagte ich doch. also ist der satz im artikel so nicht richtig. :O
 
Wobei schon auch in Ketten manchmal ungeschnittene Pegi-Versionen wie bei Dying Light 2 der Fall verkauft werden. Das Risiko ist hier halt für die Händler dass sie drauf sitzen bleiben könnten, sofern eine Indizierung erfolgt (bei USK-Freigabe nicht möglich, Ausnahme das eine Wolfenstein von ich glaub 2008 oder 09)
 
Bester Artikel des Jahres 2023 und ein echter Mehrwert. Vielen Dank für die umfängliche Recherche, die tolle Aufarbeitung und die sachgerechte Kommentierung!

Damit dürfte das Thema "Zensur" abgearbeitet sein und jeder, der eine kompetente Meinung vertreten möchte, kann dies nun tun.

Ich habe auch viel dazugelernt, insbesondere, wie die Entscheidungsprozesse in der USK laufen, waren mir so nicht bekannt. Ich bin auch sehr froh, dass die Spiele von Menschen getestet werden und hoffe, dass man, auch wenn es sicher im Einzelfall frustrierend sein mag, der USK einen gewisse Fehlertoleranz entgegen bringt - so ist es halt, wenn Menschen testen - wir sind nicht perfekt.

Was für mich weiter ungeklärt bleibt, warum Entwickler derartige Zerstückelungsfeatures einbauen - ich nehme an, weil sie glauben, das Spiel verkaufe sich besser, wenn es drin wäre. Also dass die Spieler es lieben.
Das führt dann zwangsläufig zur Frage, wieso manche es mögen, Leichen zu zerstückeln. Meiner Meinung nach ist das abartig und ich bin besorgt, dass derartige Menschen diejenigen sind, welche gelegentlich in den Medien mit herzlosem und gewalttätigem Verhalten auffallen, z.B. beim Totprügeln eines Menschen am Bahnhof.
Ich würde mir daher wünschen, dass selbstzweckhafte Gewalt ein bedeutenderes Kriterium zur Indizierung ist.

Letztlich wäre vielleicht noch ein Blick auf die Finanzierung der USK erhellend gewesen, ich nehme an, es sind die 50 Unternehmen der Gamesbranche, z.B. Square Enix, welche die Rechnungen bezahlen. Vielleicht liese sich auch so die ein oder andere Entscheidung erklären.
 
hm, ja. genau das sagte ich doch. also ist der satz im artikel so nicht richtig. :O
Nein, hast du nicht
leider ist schon der satz falsch.
ein spiel braucht kein kennzeichen, es muss dementsprechend auch gar nicht erst der usk vorgelegt werden.
es unterliegt dann "lediglich" den bekannten beschränkungen. kann man jetzt gerne drüber streiten, ob man dann überhaupt von "veröffentlichung" im wortsinne sprechen kann, verkauft werden darf es aber (nur nicht an jeden).

das mag kleinlich sein, ist aber gerade bei der frage, ob es sich um zensur handelt, gar nicht mal so unbedeutend.
Du sagst, dass es also keine Vorlage braucht bei der USK, aber die ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, dass es ein Kennzeichen gibt. "Keine Kennzeichnung" ist (und das liegt an der Verklausulierung der deutschen Gesetzgebung) in dieser Sache tatsächlich ein Kennzeichen, bzw. eine Einstufung eines Titels. Sie ist quasi ein "ab 18" aber ohne Schutz vor Indizierung.
Seit dem 01. April 2003 regelt das Jugendschutzgesetz in Deutschland die Vergabe von deutschen Alterskennzeichen für Spiele, die auf Datenträgern veröffentlicht werden, rechtsverbindlich (JuSchG, §§12, 14). Demnach besteht für Sie dann eine Kennzeichnungspflicht, wenn Sie Ihr Produkt auf dem deutschen Markt platzieren und in der Öffentlichkeit auch Minderjährigen zugänglich machen wollen.
 
Ich finde der deutsche Jugendschutz fokussiert sich viel zu sehr auf vereinzelte Ausprägungen von Gewalt und viel zu wenig auf Kriegsverherrlichung. Wieso das Zerhacken von laufenden Leichen ok ist, aber das Zerhacken von liegenden Leichen nicht, ist eine Untrscheidung, die sich mir als Laien überhaupt nicht erschließt. Aber davon ganz abgesehen empfinde ich die allgegenwärtige Kriegsverherrlichung in Battlefield und ähnlichen Spielen als viel größeres Problem.
 
Du sagst, dass es also keine Vorlage braucht bei der USK, aber die ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, dass es ein Kennzeichen gibt. "Keine Kennzeichnung" ist (und das liegt an der Verklausulierung der deutschen Gesetzgebung) in dieser Sache tatsächlich ein Kennzeichen, bzw. eine Einstufung eines Titels. Sie ist quasi ein "ab 18" aber ohne Schutz vor Indizierung.

nee, sorry. da bist du auf dem falschen dampfer.
wie gesagt: es gibt keine pflicht zur vorlage bei der usk.

will nicht völlig ausschließen, dass sich das zwischenzeitlich geändert hat. wüsste ich aber jetzt nicht. falls wider erwarten doch, nehme ich alles zurück und behaupte das gegenteil. andernfalls dürften ja bspw auch keine pegi-versionen hierzulande (legal) verkauft werden. die haben nämlich garantiert kein usk-siegel.

und der punkt ist halt nicht so ganz unwesentlich, gerade betreffs zensur, wie man vielleicht vermuten könnte. ist also nicht nur reine korinthenkackerei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn ich den Artikel überwiegend positiv wahr nehme, weil er gut aufklärt, bleibt für mich eine Stelle doch relativ entscheidend bzw. geht nicht mit meiner Logik einher.
Wenn eine Kennzeichnung ab 18 bereits klar macht, dass es nicht für Minderjährige verkauft werden darf, welchen Effekt erhofft man sich dann dadurch gar keine Kennzeichnung zu vergeben und das Spiel somit quasi unsichtbar für Erwachsene zu machen, weil es nirgends ausgelegt werden darf? Damit straft man ja eigentlich nur noch die Händler und die Erwachsenen. Bevor es also ein Minderjähriger in die Hände bekommen soll, soll es lieber gar keiner bekommen, der nicht zufällig extrem gut informiert ist. Aber die Realität ist dann doch sowieso, dass man es aus Österreich importiert, wo seltsamerweise Erwachsene mit der ab 18 Angabe bereits zurecht kommen und Kinder nicht über Jahrzehnte hinweg durch solche Titel traumatisiert wurden.
Mechanismen, die hier dem Jugendschutz dienen sollen, greifen effektiv schon gar nicht mehr und wurden vom Internet und dem EU-Raum überholt.

Aber davon ganz abgesehen empfinde ich die allgegenwärtige Kriegsverherrlichung in Battlefield und ähnlichen Spielen als viel größeres Problem.
Ich glaube die allerwenigsten Menschen spielen Battlefield weil sie Krieg toll finden, sondern um sich mit anderen zu messen. Es geht eher um das Gewinnen als dass man nun für Krieg begeistern würde. In den allerwenigsten Kriegsspielen wird Krieg auch verherrlicht. Selbst in solchen Titeln wie Hearts of Iron 4, geht es ja eher um das stategische Vorgehen und die richtigen Entscheidungen um zu gewinnen, als darum sich für Krieg zu begeistern. Das historische Setting dient ja primär als Plattform um das in einen glaubwürdigen Rahmen spielen zu lassen.
Krieg zu spielen, heißt am Ende des Tages nicht, Krieg zu mögen.
 
Ich glaube die allerwenigsten Menschen spielen Battlefield weil sie Krieg toll finden, sondern um sich mit anderen zu messen. Es geht eher um das Gewinnen als dass man nun für Krieg begeistern würde.

Zum einen liegt genau darin die Kriegsverherrlichung - das Spiel wird absichtlich um negative Aspekte von Krieg, wie z.B. menschliches Leid, erleichtert um eine spaßige "sportliche" Herausforderung zu werden.

Und zum Anderen zeigen die vielen negativen Stimmen bezüglich weiblicher Soldaten, dass ein großer Teil der Spielerschaft ja durchaus ein starkes Interesse an einer authentischen Darstellung hat.
 
Nein, hast du nicht

Du sagst, dass es also keine Vorlage braucht bei der USK, aber die ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, dass es ein Kennzeichen gibt. "Keine Kennzeichnung" ist (und das liegt an der Verklausulierung der deutschen Gesetzgebung) in dieser Sache tatsächlich ein Kennzeichen, bzw. eine Einstufung eines Titels. Sie ist quasi ein "ab 18" aber ohne Schutz vor Indizierung.


Oje, eine pflicht zur Vorlage bei der USK gibt es natürlich nicht. Die USK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Industrie. Der Nachteil ist eben das eine Idizierung dann noch möglich ist.
 
Wieso das Zerhacken von laufenden Leichen ok ist, aber das Zerhacken von liegenden Leichen nicht, ist eine Untrscheidung, die sich mir als Laien überhaupt nicht erschließt.

Wie schon anderweitig gesagt, die USK sieht das - wohl bewusst - nicht als "laufende Leichen" an, Zombies werden Menschen mehr oder minder gleichgesetzt und dementsprechend wird die Gewalt so auch eingestuft, war wohl mal eine bewusste Entscheidung.

Dying Light Teil 1 fiel zu einem guten Teil deswegen durch weil es auch "Kinder Zombies" gab (mal aus der Erinnerung, so weit habe ich den Titel nie gespielt), und Gewalt gegen Kinder ist ein NoGo.


Aber davon ganz abgesehen empfinde ich die allgegenwärtige Kriegsverherrlichung in Battlefield und ähnlichen Spielen als viel größeres Problem.
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Tja, da hat jeder andere Vorstellungen halt.. stört mich jetzt nicht so
 
=> Steam geht davon aus, daß User bei den Alterseingaben die Wahrheit sagen (nur dann wird ihnen die jeweilige Produktseite angezeigt) und wer über ein gültiges Zahlungsmittel verfügt, der wird halt schon alt genug sein. Ansonsten beißt man halt in den sauren Apfel, falls der Fall vom Start meines Postings eintritt.
Ganz so locker sieht Valve das an dieser Stelle nicht. Ich zitiere mal aus den Steam AGBs:

Wenn Sie Valve oder einem seiner Zahlungsverarbeiter Zahlungsinformationen zur Verfügung stellen, sichern Sie dadurch Valve gegenüber zu, dass Sie der autorisierte Benutzer der mit dieser Zahlung verbundenen Mittel (Karte, PIN, Schlüssel oder Konto) sind. Sie erteilen Valve dadurch die Befugnis, für die Ihnen durch Abonnements, Steam Wallet-Guthaben, Hardware oder andere Gebühren entstehenden Kosten Ihre Kreditkarte zu belasten oder Ihre Zahlung über den ausgewählten Dritt-Zahlungsverarbeiter zu verarbeiten.
https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/#3

Was dort nicht steht, was aber schlicht und ergreifend so ist: Kreditkarten, Paypal und Co. dürfen in Deutschland nur von Personen verwendet werden, die voll geschäftsfähig (volljährig) sind. Kreditkarten dürfen dabei nur von autorisierten Personen benutzt werden, ggf. mit einer Vollmacht, wenn es nicht die eigene Kreditkarte ist. Mit jeder Kreditkarte ist immer eine Identität verknüpft und die Karte muss entsprechend verwendet werden. Alles andere ist schlicht Kreditkartenbetrug oder Missbrauch.

Kreditkarten sind grundsätzlich nicht übertragbar, schon gar nicht an Kinder. Die dürfen diese in keiner Weise nutzen. Eine Ausnahme stellen Prepaidkarten da, auch als "Kinderkreditkarten" bezeichnet. Solche Prepaidkarten sind aber klar gekennzeichnet und bereits an der Kredikartennummer als solche zu erkennen.

Valve und vergleichbare Anbieter müssen also zwangsläufig davon ausgehen, dass es sich bei Accounts, die mit Paypal oder einer echte Kreditkarte verknüpft sind, um Accounts von Erwachsene handelt. Nur ein Erwachsener kann in Deutschland der autorisierte Besitzer einer Kreditkarte oder eines Paypal-Kontos sein. Und nur er darf diese Zahlungsmittel mit seinem Steam-Account verknüpfen. Andernfalls steht eine missbräuchliche oder sogar betrügerische Handlung im Raum.

So ganz einfach könnten sich Valve und andere hier also nicht herauswieseln, wenn man es ihnen nicht so leicht machen würde. Der Auswahldialoge für das Alter ist ziemlich albern. Wesentlich ehrlicher wäre ein Dialog, der um Zustimmung bittet, um anhand der hinterlegten Zahlungsdaten das Alter der betreffenden Person abzufragen. Paypal verwendet hierfür sogar zum Teil einfach die Mobilfunknummer und hat dabei im Gegensatz zu Steam, Epic und Konsorten weit aus höhere Auflagen zu erfüllen als nur den Jugendschutz.

Dass Valve und andere so tun als wüssten sie all dies nicht, hat ganz einfach wirtschaftliche Gründe. Sie müssten bei Accounts in ungeklärten Besitzverhältnissen ansonsten eventuell den Jugendschutz umsetzen. Das wäre ja geschäftsschädigend. :devil:

Und die USK, die über die Spielindustrie finanziert wird, wird ebenfalls nicht den Finger in die Wunde legen. Die machen weiter ihre Alterseinstufungen wohl wissend, dass das niemand ernsthaft kontrolliert.
leider ist schon der satz falsch.
ein spiel braucht kein kennzeichen, es muss dementsprechend auch gar nicht erst der usk vorgelegt werden.
Ich zitiere mal aus dem Gesetz:
Zur Weitergabe geeignete, für die Wiedergabe auf oder das Spiel an Bildschirmgeräten mit Filmen oder Spielen programmierte Datenträger (Bildträger) dürfen einem Kind oder einer jugendlichen Person in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

Ganz so "freiwillig" ist die freiwillige Selbstkontrolle dann wohl doch nicht. Sie verhindert ggf. nur, dass die Behörden selber prüfen. Wenngleich es mir unwahrscheinlich erscheint, dass wirklich jedes neue Spiel der USK vorgelegt wird. Der Jugendschutz wird ja in Deutschland traditionell eher weniger beachtet. Siehe "Alkohol bestellen über das Internet". Da hat sogar mal ein Gericht geurteilt, dass das nicht unter den Jugendschutz fällt. Zum totlachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dass Valve und andere so tun als wüssten sie all dies nicht, hat ganz einfach wirtschaftliche Gründe. Sie müssten bei Accounts in ungeklärten Besitzverhältnissen ansonsten eventuell den Jugendschutz umsetzen. Das wäre ja geschäftsschädigend. :devil:

Und die USK, die über die Spielindustrie finanziert wird, wird ebenfalls nicht den Finger in die Wunde legen. Die machen weiter ihre Alterseinstufungen wohl wissend, dass das niemand ernsthaft kontrolliert.

Der Leidtragende ist unterm Strich der Endverbraucher. Denn Spiele mit sexuellen Inhalten werden aktuell auf Steam geoblocked und niemand fühlt sich verantowrtlich, mal etwas dran zu ändern.
 
Zum einen liegt genau darin die Kriegsverherrlichung - das Spiel wird absichtlich um negative Aspekte von Krieg, wie z.B. menschliches Leid, erleichtert um eine spaßige "sportliche" Herausforderung zu werden.

Und zum Anderen zeigen die vielen negativen Stimmen bezüglich weiblicher Soldaten, dass ein großer Teil der Spielerschaft ja durchaus ein starkes Interesse an einer authentischen Darstellung hat.
Ja, ich denke die Authentizität sollte insbesondere in historischen Settings schon vorhanden sein, wenn man ein halbwegs immersives Erlebnis haben will. Sonst kann man auch Fortnite spielen. Ob das eine Kriegsverherrlichung darstellt? In meinen Augen nicht. Es wird hier lediglich als Trägermedium wie beim Cowboy & Indianer Spielen von kleinen Kindern genommen.
Kein normaler Mensch beendet doch Battlefield und würde sich freuen, wenn er nun mit der Waffe auf Leben und Tod sein Land verteidigen müsste.

Ob das weglassen negativer Aspekte den Krieg verherrlicht, würde ich so nicht unterschreiben. Wenn man in Hearts Of Iron 4 noch einen Genozid-Modus einbringen würde, würde dass Spiel treffenderweise zum Thema ja auch auf dem Index landen, obwohl solche Dinge ja tatsächlich in Kriegen passiert sind. Ein Battlefield-Spieler will am Ende nur mit seiner Waffe den Gegner erledigen. Deshalb gibt es in solchen Spielen normalerweise auch keine Zivilisten oder ähnliches, sondern der Fokus bleibt auf den rein militärischen Aspekt des Spiels bestehen.
 
Ganz so locker sieht Valve das an dieser Stelle nicht. Ich zitiere mal aus den Steam AGBs:

https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/#3
Schön und gut, daß das da steht und sich Valve damit rechtlich absichert.
Was dort nicht steht, was aber schlicht und ergreifend so ist: Kreditkarten, Paypal und Co. dürfen in Deutschland nur von Personen verwendet werden, die voll geschäftsfähig - also volljährig - sind.
... was iirc aber keinen 12jährigen davon abhält, sich ein Paypal Konto zuzulegen. Auch wenn das dann rechtlich gesehen illegal ist.

Zack: kann man bei Steam bezahlen und Steam schiebt den schwarzen Peter weiter an Paypal: "müssen die doch prüfen".
 
... was iirc aber keinen 12jährigen davon abhält, sich ein Paypal Konto zuzulegen. Auch wenn das dann rechtlich gesehen illegal ist.

Zack: kann man bei Steam bezahlen und Steam schiebt den schwarzen Peter weiter an Paypal: "müssen die doch prüfen".

Die Verletzung von Gesetzen setzt diese aber nicht außer Kraft. Valve muss nicht annehmen, dass Gesetze von anderen Marktteilnehmern missachtet werden. Wenn Paypal Zwölfjährige mit Kreditkartenfunktionen ausstattet, dann haftet Paypal selbstverständlich auch dafür. (Im Übrigen könnte einem Zahlungsdienstleister wie Paypal so etwas auch die Banklizenz kosten, wenn es im großen Umfang vorkommt.)

Ich bin auf dem Land groß geworden. Dort ist es gang und gäbe dass Kinder (z.T. noch deutlich jünger als zwölf) schwere Landmaschinen bewegen. Trotzdem gilt auch in diesen Ortschaften die Straßenverkehrsordnung. Und bei Unfällen zahlt natürlich auch nicht die Versicherung, wenn herauskommt, dass der Unfall durch ein Kind verursacht wurde. Und in jedem Fall haftet der Halter der Landmaschine.

Du musst als Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, dass andere Fahrzeuge durch Kinder gelenkt werden, auch wenn es natürlich vorkommen kann. Auch Autobahnschilder richten sich nicht an Kinder, nur weil illegalerweise eines am Steuer sitzen könnte.
 
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