Bonkic
Großmeister/in der Spiele
- Mitglied seit
- 06.09.2002
- Beiträge
- 37.678
- Reaktionspunkte
- 8.599
auch zur vds habe ich mir erlaubt eine umfrage zu erstellen.
die diskussion über das thema im 'was mich aufregt'-thread wurde mir zu unübersichtlich.
bitte informiert euch über die fakten, bevor ihr abstimmt!
quellen gibt's zur genüge im netz.
hier kann man sich den gesetzesentwurf durchlesen über den der bundestag wohl gegen ende des jahres abstimmen wird.
https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf
mal ganz allgemein von mir etwas dazu:
die vds ist kein kleinkram, kein rand- oder elitenthema, wie vereinzelt behauptet wird.
ganz im gegenteil würde die (erneute) einführung die bislang geltende logik des straf-(prozeß-) rechts ins genaue gegenteil verkehren.
warum? - nun, durch die anlasslose, verdachtsunabhängige aufzeichnug aller verbindungsdaten (was das genau ist, bitte nachlesen!) wird die gesamte bevölkerung unter generalverdacht gestellt, was -unbestreitbar- einen schweren eingriff in grundrechte darstellt. ich möchte in keinem staat leben, der mir grundsätzlich misstraut!
bislang gilt das gegenteil: die polizei nimmt ermittlungen gegen einzelne erst dann auf, wenn der verdacht auf eine straftat besteht (und darf dann selbstredend auch verbindungsdaten aufzeichnen).
vorab noch zum richtervorbehalt, da das im 'wmga'-thread schon thema war: dieser existiert, anders als von der regierung behauptet, nicht grundsätzlich!
es existiert eine geheime nebenabrede, die es zumindest gestattet bestandsdaten (also name, adresse etc) ohne richterliche erlaubnis einzuholen. kann man hier nachlesen: https://netzpolitik.org/2015/bundes...erung-ist-nicht-geheim-nur-nicht-oeffentlich/
die diskussion über das thema im 'was mich aufregt'-thread wurde mir zu unübersichtlich.
bitte informiert euch über die fakten, bevor ihr abstimmt!
quellen gibt's zur genüge im netz.
hier kann man sich den gesetzesentwurf durchlesen über den der bundestag wohl gegen ende des jahres abstimmen wird.
https://netzpolitik.org/wp-upload/2015-05-15_BMJV-Referentenentwurf-Vorratsdatenspeicherung.pdf
mal ganz allgemein von mir etwas dazu:
die vds ist kein kleinkram, kein rand- oder elitenthema, wie vereinzelt behauptet wird.
ganz im gegenteil würde die (erneute) einführung die bislang geltende logik des straf-(prozeß-) rechts ins genaue gegenteil verkehren.
warum? - nun, durch die anlasslose, verdachtsunabhängige aufzeichnug aller verbindungsdaten (was das genau ist, bitte nachlesen!) wird die gesamte bevölkerung unter generalverdacht gestellt, was -unbestreitbar- einen schweren eingriff in grundrechte darstellt. ich möchte in keinem staat leben, der mir grundsätzlich misstraut!
bislang gilt das gegenteil: die polizei nimmt ermittlungen gegen einzelne erst dann auf, wenn der verdacht auf eine straftat besteht (und darf dann selbstredend auch verbindungsdaten aufzeichnen).
vorab noch zum richtervorbehalt, da das im 'wmga'-thread schon thema war: dieser existiert, anders als von der regierung behauptet, nicht grundsätzlich!
es existiert eine geheime nebenabrede, die es zumindest gestattet bestandsdaten (also name, adresse etc) ohne richterliche erlaubnis einzuholen. kann man hier nachlesen: https://netzpolitik.org/2015/bundes...erung-ist-nicht-geheim-nur-nicht-oeffentlich/
Zuletzt bearbeitet: