• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Tourismus in der Schweiz...

PCamateur

Gelegenheitsspieler/in
Mitglied seit
22.01.2008
Beiträge
326
Reaktionspunkte
71
Hallo...

ich hätte ein paar Fragen zum Tourismus in der Schweiz, bei denen ich mit Google auf anhieb keine Antwort fand, vllt kann jemand von euch aus Erfahrung sprechen....

welche Saison ist eher besucht? Sommer oder Winter?
woher kommen die Touristen?
Wo liegen die Kernzone des Tourismus innerhalb der Schweiz?
Welche Sehenswürdigkeiten gibt es?

und eine statistische Frage hätte ich noch:

Wie viele Toursiten kommen jährlich in die Schweiz?

LG
 
welche Saison ist eher besucht? Sommer oder Winter?
Beide ziemlich gleich frequentiert, die Vorlieben sind halt unterschiedlich. Viele kommen im Sommer zum Wandern her, die anderen halt alle im Winter zum Skifahren.
woher kommen die Touristen?
Asiaten, Deutsche, Österreicher, Engländer und US-Amerikaner sind die am meist gesehenen Gäste bei uns.
Wo liegen die Kernzone des Tourismus innerhalb der Schweiz?
Zürich und Luzern sind als Städte, ansonsten pilgern sehr viele in den Kanton Wallis um den Aletschgletscher oder das Matterhorn zu sehen. Auch der Titlis oder das Jungfraujoch sind beliebte Ausflugsziele.
Welche Sehenswürdigkeiten gibt es?
Siehe oben. Matterhorn, Aletschgletscher, Zürich, Luzern mit seiner berühmten Holzbrücke, Titlis, die vielen Seen und Flüsse... Die Sehenswürdigkeiten bei uns sind eher natürlichen Ursprungs und daher wie bereits erwähnt vor allem für Wander- und Skitouristen interessant.

Aber warum willst du das eigtl. wissen? :-o
 
ich weiß jetzt so hier da reinfällt
aber du weißt, du darfst nur 10.000€ in die Schweiz einführen ohne anmeldung
 
ich weiß jetzt so hier da reinfällt
aber du weißt, du darfst nur 10.000€ in die Schweiz einführen ohne anmeldung
stimmt nicht ganz:

Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Barmitteln (Bargeld, Wertpapieren
u. a.) im Wert von über Fr. 10'000.- muss auf Befragung hin Auskunft
über die Herkunft, den Verwendungszweck und die wirtschaftlich
berechtigte Person erteilt werden. Weitere Massnahmen zur
Verbrechensbekämpfung bleiben vorbehalten.
quelle
 
Zurück