• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

The Walking Dead: Lehrer animiert Schüler für Moral und Ethik zum Spielen

Weil The Walking Dead erst ab 18 ist und somit in einer Schule so gar nicht gezeigt werden dürfte. Geschweigedenn gespielt. Die meisten Schulen nehmen das doch sehr genau. Auch Berufsschulen, wo Klassen häufig ein recht breites Spektrum von Altersklassen aufweisen.

Aber "feuern" war sowieso nicht ganz richtig, glaub ich. Können Lehrer überhaupt gefeuert in dem Sinne werden?
 
Weil The Walking Dead erst ab 18 ist und somit in einer Schule so gar nicht gezeigt werden dürfte. Geschweigedenn gespielt. Die meisten Schulen nehmen das doch sehr genau. Auch Berufsschulen, wo Klassen häufig ein recht breites Spektrum von Altersklassen aufweisen.

Aber "feuern" war sowieso nicht ganz richtig, glaub ich. Können Lehrer überhaupt gefeuert in dem Sinne werden?

:O The Walkign Dead, das Comic Spiel um was es hier geht ist aber ab 16. Und da muss man aber echt sagen, er hat recht, weil ihn keinem anderen Spiel der Neuzeit, außer vielleicht The Banner Saga oder so, können so einfache Entscheidungen, mal eben dafür sorgen das einer stirbt.
 
Aber "feuern" war sowieso nicht ganz richtig, glaub ich. Können Lehrer überhaupt gefeuert in dem Sinne werden?

Klar geht das, da mittlerweile immer mehr Lehrer gar nicht mehr verbeamtet werden - in Berlin z.B. gibt's afaik schon seit über 10 Jahren keine Neuverbeamtungen mehr. Stattdessen dürfen sich viele junge Lehrer von einem befristeten 1-Jahresvertrag zum nächsten hangeln.
 
Klar geht das, da mittlerweile immer mehr Lehrer gar nicht mehr verbeamtet werden - in Berlin z.B. gibt's afaik schon seit über 10 Jahren keine Neuverbeamtungen mehr. Stattdessen dürfen sich viele junge Lehrer von einem befristeten 1-Jahresvertrag zum nächsten hangeln.
Ich lebe ja nicht in Berlin. Und von Bundesland zu Bundesland ist es doch sowieso recht unterschiedlich. :ugly:

Ich kann ja auch eher aufgrund meinen eigenen Erfahrungen sprechen. Selbst in meiner Berufsschule damals durften keine Filme gezeigt werden, die ab 18 waren (selbst wenn es zu Lehrzwecken gewesen wäre), weil in der Klasse auch Minderjährige waren.
 

Gilt das auch für Norwegen oder haben die eine andere Freigabe ? Richtet Norwegen sich nach USK oder (wahrscheinlich) eher PEGI ? Und welche Einstufung hat TWD als PEGI-Fassung ? (hab mal gegoogelt, Pegi ist ebenfalls ab 18 Jahre) Oder hat Norwegen ein eigenes Freigabeprozedere ? Was ist das überhaupt für eine Schule und Klasse von der wir Reden ? Vergleichbar Gymasium 12./13. Klasse in Deutschland, Berufsschule ? Dann gäbe es ja keine Probleme mit der Altersfreigaben. Fragen über Fragen.

Mit deutschen Maßstäben an andere Länder herangehen kann auch nach hinten losgehen.

PS: bei Buffed.de steht, daß die Nordahl Grieg Schule eine Hochschule ist. Demzufolge gäbe es eigentlich keine Probleme mit der Altersfreigabe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tolle Ethik- und Moral-Lektion, man lernt das Entscheidungsfreiheit doch nur vorgegaukelt wird und es am Ende letztlich immer egal ist wie man sich entschieden hat. :-B
 
Ich kann ja auch eher aufgrund meinen eigenen Erfahrungen sprechen. Selbst in meiner Berufsschule damals durften keine Filme gezeigt werden, die ab 18 waren (selbst wenn es zu Lehrzwecken gewesen wäre), weil in der Klasse auch Minderjährige waren.

Muss die FSK-Kennzeichnung bei einer schulinternen Vorführung beachtet werden?

Die Alterfreigaben sind auch für schulische Veranstaltungen verbindlich, es kann aber in Einzelfällen davon abgewichen werden. Die Ausnahmeregelung ist eng auszulegen. Nicht jede Auseinandersetzung mit indizierten Materialien, die pädagogisch begründet und sinnvoll erscheint, ist zulässig. Während in Bezug auf politische und historische Inhalte die so genannte Sozialadäquanzklausel eine Auseinandersetzung auch mit verfassungswidrigen, extremistischen Inhalten erlaubt, dürfen indizierte und pornografische Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Auch Filme, die nicht oder mit "ab 18/Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme personensorgeberechtigter Personen (z.B. Eltern).
Der Filmeinsatz im Unterricht ist möglich, wenn der Film im Klassenverband gezeigt wird und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterrichtsstoff steht, also Vor- und Nachbereitung selbstverständlich sind, alle Teilnehmer/innen einverstanden sind, dass von der Alterskennzeichnung abgewichen wird, besonders problematische Szenen vorher angekündigt werden, die Schulleitung informiert ist und bei größeren Projekten und größerer Abweichung von der Alterskennzeichnung das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt wird.

quelle: fsk
 
Bei einer Hochschule sicher nicht, da ein Student in der Regel 18 + xx ist.

An einer Hochschule gilt: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
Damit gibt es hier also keine Probleme, falls jemand auch in Deutschland das Game in einer Vorlesung einsetzen möchte.
 
Zurück