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Telekom: Kölner Landgericht stoppt Drossel-Pläne

Hoffentlich ist die Drosselung damit vom Tisch.
Wie man in manchen Technik-News und Foren lesen kann, können unsere europäischen Nachbarstaaten hier nur mit der Stirn runzeln und lachen, das sowas im "Technologieland" Deutschland überhaupt im Gespräch war.
 
richtige Entscheidung.
Meiner Meinung darf aus einer langjährigen Festnetz-Flatrate keine Drosselungs-Flat gemacht werden, nur weil ein Unternehmen das große Geld wittert.
 
Ob das ein Sieg für die Verbraucher ist, wage ich einmal zu bezweifeln. Es werden sicher nach diesem Urteil nicht mehr nur die Vielsurfer zur Kasse gebeten werden, sondern einfach alle Kunden in Form einer Preiserhöhung für alle Tarife.
 
Ob das ein Sieg für die Verbraucher ist, wage ich einmal zu bezweifeln. Es werden sicher nach diesem Urteil nicht mehr nur die Vielsurfer zur Kasse gebeten werden, sondern einfach alle Kunden in Form einer Preiserhöhung für alle Tarife.

Aber ist es besser, pauschal alle Nutzer zu Vielsurfern zu erklären?

75 GB im Monat sind 2016 nicht mehr so viel, wie heute. Mal einen Blick in einen künftigen Haushalt: Papa lädt sich ein Musikalbum, Tochter downloaded einen gekauften Film in 4K auf ihren Computer, Sohn patcht gerade ein paar seiner großen Games, Mutter streamt sich gerade ein Kochvideo in die Küche. Da ist dann je nach Ausmaß nach einiger Zeit Schluss mit Lustig.

Im Internet gibt es ein Video (Vimeo), indem ein Nutzer die Telekom-Seite mit 364kb/sek laden lässt. Der komplette Seitenaufbau dauerte 101 Sekunden. Auch gedrosselte 2 Mbit werden da bald sehr wenig sein, zumal die Internetseiten immer aufwändiger werden.

Wenn die Telekom wenigstens die Grenze entsprechend von 75GB weit heraufgesetzt hätte. Aber nein. Es geht um noch mehr Geld für weniger Leistung.
 
Was ist mit zB Unitymedia? Auch die haben ne Drosselung in der Verträgen - gilt das Urteil auch für die, oder müsste da erneut geklagt werden?
 
Drosselung ist Verbraucherzentrale okay, nur eine 99,x % ige Drosselung ist seitens der Verbraucherzentrale unzumutbar. Gemeint ist die Drosselung auf 384 kb/s.

Ich denke wenn die Tkom dieses Drossellimit von 384 kbit auf sagen wir 2 MBit erhöht egt das ganze wie gehabt weiter.
 
wirklich eine drosselung oder eine shared-use klausel?
bei uns in österreich ist unitymedia = upc. wir haben nur eine shared-use klausel. also wenn die hauptleitung überlastet ist, wird eventuell ein wenig gedrosselt um platz für andere nutzer zu schaffen. eine downloadgrenze ab der automatisch gedrosselt wird gibt es aber gott sei dank nicht.
 
Was ist mit zB Unitymedia? Auch die haben ne Drosselung in der Verträgen - gilt das Urteil auch für die, oder müsste da erneut geklagt werden?


Haste da was genaues? habe bei Vertragsabschluß nichts im Vertrag gelesen (und ja ich habe ihn mir aufmerksam durchgelesen).... würde mich mal interesieren...

Nicht das die die Verträge geändert haben, denn ich war am überlegen auf einen anderen Tarif zuwechseln, sonst lasse ich das und bleibe auf meinem drosselfreien Vertrag.
 
Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. die werden sicherlich noch zur Gegenattacke ausholen. Hoffentlich schiessen sie auch damit ins leere.
 
Drosselung ist Verbraucherzentrale okay, nur eine 99,x % ige Drosselung ist seitens der Verbraucherzentrale unzumutbar. Gemeint ist die Drosselung auf 384 kb/s.

Ich denke wenn die Tkom dieses Drossellimit von 384 kbit auf sagen wir 2 MBit erhöht egt das ganze wie gehabt weiter.
Nein ... denn das Gericht bzw. das Urteil schließt die von der Telekom Anhebung auf 3mbit bereits ein.

Ich hoffe nur, dass das hier kein Eigentor wird. Denn bereits in meinem Vertrag von 2011 (!) steht etwas von Einschränkungen, wenn ich 200GB erreicht hab. Was genau drin steht, weiß ich aus'm Kopf nicht. Aber nicht das die Telekom hier knallhart sagt: 200GB lt. Vertrag erreicht, Ende! :ugly: ;-)
 
Nein ... denn das Gericht bzw. das Urteil schließt die von der Telekom Anhebung auf 3mbit bereits ein.

Bist Du Dir da sicher? Nach einer Quelle frage ich nicht, da ->Die Artikel die ich gelesen hatte (bin auf google auf sie gestossen, habe keinen Link) behaupteten genau das was ich geschrieben hatte.

Es sind mMn 2 Mbit und nicht 3 auf die es erhöht wurde.

edit: Wenn das stimmmt ist es ja nur umso besser für uns :-)

edit2: Nachdem ich ein paar weitere Quellen gelesen habe musst Du auf meine Frage nicht mehr antworten ;)
 
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In erste Linie finde ich es klasse, das die Telekom einen verbraten bekommen hat. Aber es wäre nicht die Telekom, wenn die sich nicht noch was anderes einfallen lassen. Zumind. sind diese absurden Pläne gestoppt. Ein hoch auf die Verbraucherzentrale :)
 
Es wurde im Prinzip nur die Bezeichnung 'Flatrate' für einen Volumenvertrag untersagt, verboten wurde garnix. Die Telekom kann das trotzdem durchsetzen, nur nicht mehr so einfach, nachzulesen hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/drosselkom-folgen-des-flatrate-urteils-fuer-telekom-kunden-a-930862.html
 
Es wurde im Prinzip nur die Bezeichnung 'Flatrate' für einen Volumenvertrag untersagt, verboten wurde garnix. Die Telekom kann das trotzdem durchsetzen, nur nicht mehr so einfach, nachzulesen hier:

Drosselkom: Folgen des Flatrate-Urteils für Telekom-Kunden - SPIEGEL ONLINE

Das ist schon richtig, aber Sie dürfen es nicht mehr in Kombination einer Flatrate verkaufen. Allein das Wort "Flatrate" hat sich so eingebürgert bei den Kunden und wenn die T-Kom davon weg geht, gehen Ihnen auch die Kunden laufen. Sie müssen, wenn Sie das durchziehen wollen, einen ganz neuen Tarif raus bringen. Der wird Sie aber dann Marketing-Technisch ins Mittelalter schießen und nicht wie Sie geplant haben den Kunden.

Daher werden Sie sich das jetzt 2x überlegen. Nicht umsonst ist die T-Kom so groß geworden und das allein nur durch das Wort Flatrate und dem entsprechenden Inhalt. Es heißt auch ganz klar im Urteil, das Sie in keinem Flatrate Vertrag eine Daten-Begrenzung einbauen dürfen bzw Drosseln dürfen.

Und jeder der sich demnächst durch die tollen Anrufe der T-Kom einen neuen Vertrag aufschwatzen lassen, sei gesagt:"Selber schuld" :D
 
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