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Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Maulwurf2005

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Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Gerade im Tatort kam ein Fall, und mich würde mal interessieren, wie denn das Strafmaß für den Täter aussehen könnte. (Sind ja doch ein paar Juristen oder Justizexperten hier im Forum).

Für alle die, die es nicht gesehen haben:

Täter A wird angeklagt, seine Frau ermordet zu haben, dabei ist diese nur untergetaucht, eine Leiche wurde als ihre ausgegeben, der Täter A hat aber mit dem Tod der Toten Frau nichts zu tun. Aber Täter A wird wegen Mordes an seine Frau verurteilt.

Nach 12 Jahren kommt er wieder raus, trifft seine Frau, und tötet sie.

Was wird der Mann denn als Strafe kriegen? Denn wenn man ihn für den Tod seiner Frau verurteilen würde, wäre das ja ansich absurd, da er die Strafe für den Tod seiner Frau ja schon abgesessen hat. Anderseits wird man ihm wohl kaum nicht verurteilen. Oder wird das dann so aussehen, dass er Geld für die 12 Jahre als Entschädigung kriegt, und dann nochmal 12+ Jahre absitzen muss?
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Willkommen im Club.
Gerade das hab ich mich auch gefragt.
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Gerade im Tatort kam ein Fall, und mich würde mal interessieren, wie denn das Strafmaß für den Täter aussehen könnte. (Sind ja doch ein paar Juristen oder Justizexperten hier im Forum).

Für alle die, die es nicht gesehen haben:

Täter A wird angeklagt, seine Frau ermordet zu haben, dabei ist diese nur untergetaucht, eine Leiche wurde als ihre ausgegeben, der Täter A hat aber mit dem Tod der Toten Frau nichts zu tun. Aber Täter A wird wegen Mordes an seine Frau verurteilt.

Nach 12 Jahren kommt er wieder raus, trifft seine Frau, und tötet sie.

Was wird der Mann denn als Strafe kriegen? Denn wenn man ihn für den Tod seiner Frau verurteilen würde, wäre das ja ansich absurd, da er die Strafe für den Tod seiner Frau ja schon abgesessen hat. Anderseits wird man ihm wohl kaum nicht verurteilen. Oder wird das dann so aussehen, dass er Geld für die 12 Jahre als Entschädigung kriegt, und dann nochmal 12+ Jahre absitzen muss?
Interessante Frage!
ich rate mal (und warte auf Experten): Der mann wird für den Mord verurteilt und die bisherige Strafe wird angerechnet?
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Wir sind ja nicht in den USA ;) und wenn er die erste Frau dann im nachhinein nachweislich nicht getötet hat, wird das Urteil ja aufgehoben, aber dummerweise ist er dann doch wieder dran wegen Mord, allerdings kann dann die Vorgeschichte in das Urteil mit einfließen. Denke ma so 8 Jahre könnte er bekomen
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Ich denke einfach mal er darf dann nochmal 12 Jahre sitzen. Weil bei Gesetzen und den Folgen ist es afaik so, dass es einfach nicht interessiert, was aus falschen Annahmen in der Vergangenheit passiert ist.


btw
In dem Tatortfall war ja noch dazugekommen, dass Täter A angab nichts mit dem Tod der Unbekannten zutun hatte. Aber die Zeugen bzw. eigentlichen Täter waren da ja auch schon alle nicht mehr am Leben. Dass man dem das dann so einfach abkauft glaube ich auch nicht.



Edit
Wenn man für eine nichtbegangene Tat - bei Beweis nach Absitzen, dass sie wirklich nicht begangen wurde - einen "Freibrief" bekommt um Verbrechen, für sagen wir nur mal ein Viertel der abgesessenen Zeit, zu begehen geht das glaube ich zu 150% gegen das GG.
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Stichwort "Strafklageverbrauch" (deutsches Recht) oder "ne bis in idem" (römisches Recht).


Wichtig ist in dem Zusammenhang der Begriff "prozessuale Tat", auf den sich der Strafklageverbrauch bezieht. In der StPO heißt es diesbezüglich: Gegenstand der Urteilsfindung ist die in der Anklage bezeichnete Tat (§ 264).

Wenn in der Anklage steht "Mord an X" und man dafür verurteilt wird, so ist der Mord an der Person X die prozessuale Tat. Rein logjsch kann man dann für diesen Mord nicht ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden.


Auf der anderen Seite heißt es im Grundgesetz: Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden (Artikel 103). Und da es sich nicht um dieselbe Tat handelt - auch wenn in der Anklage beide Male der gleiche Name steht - kann man theoretisch auch ein zweites Mal verurteilt werden. Und das Grundgesetz hat immer Recht. :-D


Es kommt also auf die Definition der "Tat" an - und das ist bestimmt eine schöne Frage für juristische Hausarbeiten. Würde mich wundern wenn das hier jemand kompetent beantworten könnte. ;)
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Ja aber er wird dann ja wegen einer anderen Tat verurteilt, die erste hat er ja garnicht begangen ?
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Ja aber er wird dann ja wegen einer anderen Tat verurteilt, die erste hat er ja garnicht begangen ?
Wie gesagt: Lau StPO ist die Tat das, was in der Anklage steht - und dort steht der Name der Person die er nicht getötet hat. Dementsprechend hat er die Tat begangen.


Aber die Formulierung im GG ist etwas vager und würde wohl Vorrang haben. Ich prophezeie jedoch einen Gang durch alle Instanzen. :B
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Es gibt übrigens einen Hollywoodfilm, der genau dieses Szenario behandelt: Doppelmord.

SSA
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Der Film spielt ja nicht in Deutschland :P

Ich hab mal den weiteren Link geklickt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ne_bis_in_idem

"Er bedeutet nicht, dass beispielsweise ein Bankräuber nicht verurteilt
werden kann, wenn er die gleiche Bank später ein weiteres Mal überfällt
oder dass ein wegen einer Tat unschuldig Verurteilter einen Freischuss
bekommt, die Tat dann nachträglich zu begehen.
Dies wäre dann eine
andere Tat - nicht die, für die er verurteilt wurde."
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

dass ein wegen einer Tat unschuldig Verurteilter einen Freischuss
bekommt, die Tat dann nachträglich zu begehen.
Weshalb der Täter bestimmt Schadensersatz vom Staat wegen der zwölf Jahre bekommt, die er unschuldig abgesessen hat. Trotzdem wird er verurteilt für die zweite Tat, die (alleine vom Tathergang) eine andere Tat ist. Das wäre zumindest fair.
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

dass ein wegen einer Tat unschuldig Verurteilter einen Freischuss
bekommt, die Tat dann nachträglich zu begehen.
Weshalb der Täter bestimmt Schadensersatz vom Staat wegen der zwölf Jahre bekommt, die er unschuldig abgesessen hat. Trotzdem wird er verurteilt für die zweite Tat, die (alleine vom Tathergang) eine andere Tat ist. Das wäre zumindest fair.
sicher
aber ich glaube das ist auch nicht sonderlich viel was man da als Entschädigung bekommt
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

sicher
aber ich glaube das ist auch nicht sonderlich viel was man da als Entschädigung bekommt
Laut wiki 25 Euro pro angefangenen Tag in der Haft.
Zusätzlich kann man noch eine Entschädigung für Vermögensschaden bekommen. Also z.B. weil man ja nicht arbeiten konnte in seinem Beruf in der Zeit o.ä..
Von den 25 Euro pro Tag werden (oder können) aber noch ca. 6 Euro pro Tag für Verpflegung und Betreuung abgezogen werden. So dass man dann (zirka) 19 Euro pro Tag übrig hat.

Wenn man also mal extrem vereinfacht rechnet (dem wiki-artikel folgend):
19 Euro * (365 Tage * 12 Jahre) = 19 * 4380 = 83220 Euro reine Haftentschädigung.
Wenn ich mich jetzt zu später Stunde nicht völlig vertan habe.^^
Aber ich denke im Endeffekt wird das ein Richter je nach Einzelfall entscheiden. Das wären nur die groben Richtlinien.
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Anscheinend haben sich einige Leute diese Frage gestellt - aufgrund mehrerer Nachfragen wird sie deshalb irgendwann zwischen 12 und 2 im Radio (SWR3) beantwortet, wie ich gerade mitgekriegt habe.


Vielleicht hat ja jemand Lust, sich während der Zeit das Webradio anzuhören. Ich halte keine zwei Stunden aktuelle Chartsmusik aus. :B
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

So, hab mir das Statement des Rechtsexperten im Radio doch noch angehört:


Der Täter wird erneut vor Gericht gestellt, die bereits unschuldig verbüßte Zeit wird jedoch strafmildernd berücksichtigt. Außerdem steht ihm Haftentschädigung zu.
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Ja, manchmal vermisse ich bei diesen Krimis die gute alte Marotte von Gerichtsshows (die ja immer mehr aussterben), am ende der Folge immer zu sagen, wer wegen was verurteilt wurde.
 
AW: Tatort - wie würde das Strafmaß aussehen

Es gibt doch eine deutsche Serie, die Law&Order kopiert, da kommt das Gerichtsurteil immer noch drin vor.

Da war letztens auch einer, der hatte eine Gefängnisstrafe wegen Mordes abgesessen und zwar unschuldig, und hat dann denjenigen umgebracht, der ihm das angehängt hat (und seine Frau umgebracht hat).

Da gabs natürlich auch ne neue Haftstrafe, aber kürzer als die wegen dem Mord an seiner Frau, wegen den besonderen Umständen und so. Der Richter hat ja ein bisschen Ermessenspielraum von wegen Mord, Totschlag...


Das Interessante an dem Fall war, dass die Geschichte mit ein bisschen gutem Willen als Notwehr gegolten haben könnte - das Opfer war ein Arschloch und hat das Leben des Täters zerstört.
Aber der Staatsanwalt hat trotz Gewissenskonflikten so lange ermittelt, bis er die Notwehrtheorie ausgeschlossen hat und doch eine Gefängnisstrafe rauskam.
Hätte er nicht so genau hingesehen, hätte man die unschuldig verbüßte Strafe also heimlich anrechnen können.
 
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