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Suche Namen eines alten Adventure/Rollenspiels (C64)

Senor_Stompy

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Hallo zusammen

Ich suche den Namen von einem alten C 64 Game. Ich habe das Spiel damals zusammen mit meinem Vater auf dem C 64 gespielt und würde es jetzt gerne mit einem Emulator wieder spielen.
Das Problem ist, dass ich die Diskette (5Zoll) nicht mehr habe und den Namen nicht mehr kenne.

Es war eigentlich ein Textadventure, bei dem es aber nicht animierte Bilder zu den einzelnen locations gab.
Das erste Bild war ein Wald und man musste glaube ich auf einen Baum klettern oder einen Ring berühren oder etwas ähnlichesund wurde dann in eine Burg (ein Schloss) teleportiert wo das Abenteuer erst richtig begann...
Der Rest meiner Erinnerung an das Spiel ist genauso Bruhstückhaft (ich war damals erst 7 Jahre alt :)
Es gab einen Raum in dem alles dunkel war... Irgendetwas mit einer Tarnkappe...mit einer Lanze musste man einen Wächter erledigen...
Wenn ich doch nur die alten selbstgezeichneten Karten des Spiels wieder finden würde...

Mehr weiss ich leider nicht mehr.
Also falls jemand von euch etwas mit der spärlichen Beschreibung anfangen kann, danke für eure Hilfe.

Mfg Senor Stompy
 
CleanerWolf am 03.09.2005 21:49 schrieb:
Ich kenn's! Ich kenn's!
Man ich komm nicht drauf. Es liegt mir auf der Zunge.

Konzentrieren...

Ich hab eben auch das Gefühl, dass mir der Namen auf der Zunge liegt...

Argh... kommt mir nicht in den Sinn. Nur schon ein Teil des Namens würde genügen, dann würde ich es auf www.c64.comsicher finden...
 
Erstmal danke für eure Hilfe.
Leider ist es keines der von euch genannten Spiele.
Ich werde wohl noch ein wenig weitersuchen.
 
Senor_Stompy am 04.09.2005 08:06 schrieb:
Erstmal danke für eure Hilfe.
Leider ist es keines der von euch genannten Spiele.
Ich werde wohl noch ein wenig weitersuchen.

Ich habs ich habs!

Nachdem ich mich durch 113 Seiten voll mit C64 Adventures geklickt habe, habe ich es gefunden.
Es heisst Toverslot. Ich habe es anhand des Screenshots erkannt. http://www.gamebase64.com/game.php?id=8054&d=18&h=0

Der deutsche Name war glaub ich anders, aber ist ja jetzt egal.

Edit: Auf deutsch heisst es Zauberschloss
http://www.c64unlimited.net/games/z/zauberschloss_german/zauberschloss_german.htm

So, mal sehen was die Verklärung alles mit meinen Erinnerungen angestellt hat.

Ist es eigentlich legal sich die alten Spiele runterzuladen und mit einem Emulator zu spielen?
 
Senor_Stompy am 04.09.2005 08:37 schrieb:
Ist es eigentlich legal sich die alten Spiele runterzuladen und mit einem Emulator zu spielen?
Das ist rechtlich gesehen eine sehr trübe Grauzone. Der C64 ist da recht unproblematisch. Nur bei den Konsolen sieht es doch anders aus. Da werden die Games für eine bestimmte Konsole lizenziert und bei einer Emulation einer solchen Konsole werden ROMs benötigt, damit diese laufen. Somit wird ohne Genehmigung ein patentrechtlich geschütztes Produkt simulieren. Wenn du aber zu Hause die Konsole + Spiele stehen hast und dir lediglich den Emulator besorgst, dann spricht nix dagegen.

Oder um mal zur Emu-Handlung hier im Forum einen Admin zu zitieren:
Thread "
Markus_Wollny am 29.11.2004 17:28 schrieb:
Emulatoren sind nicht per se illegal. Doch die meisten Emulatoren von älteren und aktuellen Spiele-Systemen verstoßen gegen die Lizenzbedingungen des Herstellers der Original-Plattform, da sie Firmwarekopien verwenden; andere Emulatoren sind dazu geeignet, Kopierschutzmechanismen auszuhebeln und verstoßen damit gegen das novellierte Urheberrecht. Das gilt insbesondere für gewisse PS2-Emulatoren - die mögen zwar legal sein, doch niemand wird sich so eine Software installieren, nur damit der Platz auf der Festplatte belegt ist: Die zur Nutzung dieser Software erforderlichen ROMs sind so gut wie ausschließlich illegal. Diskussionen oder Anleitungen zu Urheberrechtsverletzungen werden bei uns jedoch generell nicht geduldet. Wir bitten Dich daher, solche Dinge in Zukunft für Dich zu behalten. Es wird niemand gezwungen, hier zu posten, doch wenn man es tut, sollte man sich bitte an unsere Regeln halten - und neben der Einhaltung der Netiquette gilt diesbezüglich auch, dass unsere Sternträger grundsätzlich erst einmal weisungsbefugt sind und man sich bitte an deren Anordnungen zu halten hat - die werden niemals aus reiner Willkür gegeben, sondern immer mit gutem Grund.

Markus_Wollny am 29.11.2004 18:00 schrieb:
Wenn man einen PS2-Emu auf dem PC hat und sich dann PS2-Spiele kauft, bin ich mir absolut sicher, dass das höchstems im Graubereich aber ganz sicher nicht illegal wäre.
WENN gewährleistet ist, dass dieser Emulator selbst ohne urheberrechtlich geschützte Soft- oder Firmware (z.B. PS2-BIOS) betrieben werden kann und WENN dieser Emulator auch die in der Hardware verankerten Kopierschutzmechanismen zuverlässig nachbildet, so dass ein Betrieb mit selbstgebrannten Raubkopien nicht möglich ist, dann ist diese Software natürlich legal einsetzbar.
Und der PS2-Emu an sich, sofern er "nackt" geliefert wird ist 100%ig legal.
Klar, man darf keine PS2 kopieren (z.B. hardwaremäßig nachbauen oder softwaremäßig kopieren) aber kein Gesetz der Welt verbietet es Einem, eine Software zu programmierem, auf/unter der*auch* PS2-Spiele laufen. Dies muß natürlich ganz ohne jedes Kopieren/Klauen von PS2-Soft- oder Hardware geschehen ist aber möglich, wie auch schon für andere Systeme per EMU geschehen.
Die Programmierung solch einer Software ist tatsächlich in jedem Fall legal, allerdings kann die gewerbsmäßige Herstellung und der Vertrieb der Software gegen Schutzrechte des Original-Herstellers verstoßen. Der Ausgang von juristischen Auseinandersetzungen in solchen Angelegenheiten ist meist kaum vorhersehbar - so unterlag Sony zwar im Falle Bleem, allerdings hat das nicht unbedingt Präzedenzcharakter, im Gegenteil: Es ist vielmehr davon auszugehen, dass Sony beim Design der PS2 diese Schutz-Lücke der PS1 berücksichtigt hat, so dass es noch schwerer fallen dürfte, die PS2 zu emulieren, ohne damit Patent- oder Urheberrechte von SCE zu verletzen.

Wir möchten hier jedoch keine Plattform für solche juristische Seiltänzerei ohne Netz und doppelten Boden bieten - weniger umfassend informierte User könnten derartige Anregungen missverstehen und die Diskussionen aus der Grauzone hinaus ins eindeutig Illegale driften lassen. Wir können auch von unseren eherenamtlichen Moderatoren nicht verlangen, dass sie jede Spitzfindigkeit bzgl. Emulator-Software zunächst bis ins Detail nachrechechieren, um zu klären, ob diese oder jene Anleitung oder Software noch rechtlich vertretbar ist oder eben bereits illegal - und wir selbst haben hierfür absolut nicht die Zeit. Daher können wir bei diesem Thema nicht mit chirurgischer Präzision Legales von Illegalem trennen; aus diesem Grund werden Diskussionen zu Emulatoren und ROMs von unseren Sternträgern im Zweifelsfall einfach geschlossen.
 
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