• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Steuernummer, Ustd, wie was?

MICHI123

Spiele-Kenner/in
Mitglied seit
06.09.2004
Beiträge
4.067
Reaktionspunkte
52
Hi,
ich habe letzte Woche mein Gewerbe angemeldet, und nun auch schon Antwort vom Finanzamt bekommen mit einem Fragebogen.
Im Anschreiben steht oben "Steuernummer/Aktenzeichen"
da sthet eine dreistellige Zahl, dann NAST dann eine 7stellige Zahl.
Steht NAST für Neuaufnahmestelle o. ä.?
Kann ich mit dieser Nummer, bis ich endlich meine richtige Steuernummer und Umsatzsteuernummer kriege, eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben? Und weiß jemand, wie lange das dauert bis ich die kriege, bei unserem Bürokratieapparat?
Gruß,
Michi
 
NAST ist die Neuaufnahmestelle, aber warum gehst Du nicht einfach mal zur NAST, die ist doch für so was da, dass die Neulinge beraten...? ^^

Ich meine aber, dass an sich das Gewerbeamt dem Finanzamt bescheid gibt und dann automatisch eine Steuernummer schon mit dabei ist - oder hast Du selber beim Finanzamt nen Antrag gestellt? So was dauert ca 2-4 Wochen.
 
Ich sitze gerade an meiner normalen Steuererklärung und verzweifle.


Erwachsen werden ist scheiße :B
 
Ne hab bei der "Bürgerinfo" das angemeldet, das finanzamt hat mir nun mit einem Fragebogen geantwortet. Von wegen erwartete einnahmen, ehepartner, betriebssätten usw.
Mal sehen, morgen ruf ich mal meinen Steuerberater an.
Das ist schon bekloppt, dass das alles so kompliziert ist, dass man Dienstleistungen in Anspruch nehmen muss, um da durch zu steigen :B
 
Das Finanzamt will halt ua. wissen, ob Du überhaupt Umsatzsteuerpflichtig sein wirst - unter ner gewissen Grenze bist Du das nämlich nicht, vlt bekommst Du dann nicht mal ne USt.Nr, wenn Du jetzt angibst, dass Du unter dieser Grenze bleibst. Denn in dem Fall darf man auch Rechnungen ohne USt erstellen bzw. darfst gar nicht welche MIT erstellen ^^ Ich meine irgendwas um 20.000€ als Umsatz pro Jahr.

Falls Du angibst, dass du drunter bist, aber dann doch im Laufe des Jahres drüberkommst, musst Du natürlich umgehend dem Finanzamt bescheid geben.

Und man kann natürlich auch von Anfang an wählen, dass man USt abführen und auch auf Rechnungen angeben will, dann gilt das aber für einige Jahre, auch wenn Du am Ende nur zB 10.000€ Umsatz machst.


Aber frag lieber genau nach. Was haste denn vor zu machen, also welches Gewerbe?
 
Das Finanzamt will halt ua. wissen, ob Du überhaupt Umsatzsteuerpflichtig sein wirst - unter ner gewissen Grenze bist Du das nämlich nicht, vlt bekommst Du dann nicht mal ne USt.Nr, wenn Du jetzt angibst, dass Du unter dieser Grenze bleibst. Denn in dem Fall darf man auch Rechnungen ohne USt erstellen bzw. darfst gar nicht welche MIT erstellen ^^ Ich meine irgendwas um 20.000€ als Umsatz pro Jahr.

Falls Du angibst, dass du drunter bist, aber dann doch im Laufe des Jahres drüberkommst, musst Du natürlich umgehend dem Finanzamt bescheid geben.

Und man kann natürlich auch von Anfang an wählen, dass man USt abführen und auch auf Rechnungen angeben will, dann gilt das aber für einige Jahre, auch wenn Du am Ende nur zB 10.000€ Umsatz machst.


Aber frag lieber genau nach. Was haste denn vor zu machen, also welches Gewerbe?

Das hatte ich mit meiner Steuerberatung schon besprochen, ich werde auf jeden Fall Umsatzsteuer abführen (geht dann auf 5 Jahre), da ich die Steuer auf meine Ausgaben für mein Gewerbe absetzen möchte.
 
Zurück