Hi Leute,
ich habe hier nun schon einige Themen mit den Fragen gefunden, ob man WoW auch "offline" spielen kann. Eine solche Frage ist das hier NICHT!
Wenn man den Sinn eines Offline-MMORPG mal bei Seite lässt, führt das aber rein rechtlich zu interessanten Fragen.
Fakt ist, es gibt einige Emulatoren. Fakt ist, Blizzard geht ganz entschieden gegen Freeshards und auch gegen Emu-Seiten und -Entwickler vor.
Fraglich ist aber, wie sieht es da mit dem dt. Recht aus.
Bevor gewettert wird: Ich selbst studiere Wirtschaftsrecht, bin also nicht GANZ ahnungslos und habe mich aus rechtlichem Interesse mal in das Thema eingelesen.
Bevor ihr etwas falsches denkt: Ich will weder auf einem Shard spielen, noch möchte ich es offline testen oder die Entwicklung einer solchen Software befürworten - mich interessiert nur das Thema aus juristischer Sicht und daher sollte man dem Beitrag auch eine kleine Chance geben!
Sicher, das Spiel ist urheberrechtlich geschützt. Das gilt für den Quellcode, das gilt für die Grafiken, das gilt für den Namen und die Sounds und auch für alles andere. Das steht auch außer Frage.
Ich habe auch Vorlesungen in US-Law und weiß daher, dass man in den Staaten gegen all das viel härter vorgehen kann, als hier in der BRD.
Wenn nun aber ein findiger Coder aus D. mit seinem Team einen Emu entwirft, der ähnlich dem Sphere-Emu für UO nicht auf die Ressourcen des Originals zurückgreift und auch sonst kein geschütztes Material verletzt...wie sähe es denn dann aus? Klar, dass Blizzard aus Angst vor Umsatzeinbußen etwas dagegen hat - aber was könnten sie dagegen TUN? Sicher...klagen, abmahnen...drohen (nicht unbedingt in der Reihenfolge)...aber mit Erfolg?
Allein die Entwicklung wäre vermutlich (meine momentane Meinung) ebensowenig zu unterbinden, wie das Angebot solcher Software, so lange eben ohne Gewinnabsicht. Selbst bei den Shards wäre ich mir nicht sicher.
Es ist nun aber so, dass ich mit Lizensrecht eher wenig am Hut und mich eben nur ein wenig in die Materie eingelesen habe.
Meine Frage gilt daher an jene unter euch, die da etwas mehr Ahnung haben...sprich auch WIRKLICH Bescheid wissen.
Wie sähe die Rechtslage aus?
Um nochmal eines klarzustellen:
Ein Emu ist keine Alternative, ein Freehshard würde niemals so viel Spaß wie die eigentlichen Server bringen und überhaupt ist die ganze Thematik sehr fraglich. Aber sie ist interessant.
Also bitte tut das ganze nicht mit Worten wie "ist doch egal" oder "hatten wir schon" ab. Denn aus rein rechtlicher Sicht hatten wir das noch nicht und egal ist sowas auch nicht.
Und auch das sei gesagt: Hier sollen keine Emus genannt, keine Links gepostet werden. Es geht nur um die juristische Frage hinter all dem und ließe sich auch gerne auf jede andere MMORPG-Software anwenden.
Hoffe, ihr leistet konstruktive Beiträge und klärt mich da auch ein wenig auf, ich bin ehrlich ins Grübeln gekommen.
Grüße!
ich habe hier nun schon einige Themen mit den Fragen gefunden, ob man WoW auch "offline" spielen kann. Eine solche Frage ist das hier NICHT!
Wenn man den Sinn eines Offline-MMORPG mal bei Seite lässt, führt das aber rein rechtlich zu interessanten Fragen.
Fakt ist, es gibt einige Emulatoren. Fakt ist, Blizzard geht ganz entschieden gegen Freeshards und auch gegen Emu-Seiten und -Entwickler vor.
Fraglich ist aber, wie sieht es da mit dem dt. Recht aus.
Bevor gewettert wird: Ich selbst studiere Wirtschaftsrecht, bin also nicht GANZ ahnungslos und habe mich aus rechtlichem Interesse mal in das Thema eingelesen.
Bevor ihr etwas falsches denkt: Ich will weder auf einem Shard spielen, noch möchte ich es offline testen oder die Entwicklung einer solchen Software befürworten - mich interessiert nur das Thema aus juristischer Sicht und daher sollte man dem Beitrag auch eine kleine Chance geben!
Sicher, das Spiel ist urheberrechtlich geschützt. Das gilt für den Quellcode, das gilt für die Grafiken, das gilt für den Namen und die Sounds und auch für alles andere. Das steht auch außer Frage.
Ich habe auch Vorlesungen in US-Law und weiß daher, dass man in den Staaten gegen all das viel härter vorgehen kann, als hier in der BRD.
Wenn nun aber ein findiger Coder aus D. mit seinem Team einen Emu entwirft, der ähnlich dem Sphere-Emu für UO nicht auf die Ressourcen des Originals zurückgreift und auch sonst kein geschütztes Material verletzt...wie sähe es denn dann aus? Klar, dass Blizzard aus Angst vor Umsatzeinbußen etwas dagegen hat - aber was könnten sie dagegen TUN? Sicher...klagen, abmahnen...drohen (nicht unbedingt in der Reihenfolge)...aber mit Erfolg?
Allein die Entwicklung wäre vermutlich (meine momentane Meinung) ebensowenig zu unterbinden, wie das Angebot solcher Software, so lange eben ohne Gewinnabsicht. Selbst bei den Shards wäre ich mir nicht sicher.
Es ist nun aber so, dass ich mit Lizensrecht eher wenig am Hut und mich eben nur ein wenig in die Materie eingelesen habe.
Meine Frage gilt daher an jene unter euch, die da etwas mehr Ahnung haben...sprich auch WIRKLICH Bescheid wissen.
Wie sähe die Rechtslage aus?
Um nochmal eines klarzustellen:
Ein Emu ist keine Alternative, ein Freehshard würde niemals so viel Spaß wie die eigentlichen Server bringen und überhaupt ist die ganze Thematik sehr fraglich. Aber sie ist interessant.
Also bitte tut das ganze nicht mit Worten wie "ist doch egal" oder "hatten wir schon" ab. Denn aus rein rechtlicher Sicht hatten wir das noch nicht und egal ist sowas auch nicht.
Und auch das sei gesagt: Hier sollen keine Emus genannt, keine Links gepostet werden. Es geht nur um die juristische Frage hinter all dem und ließe sich auch gerne auf jede andere MMORPG-Software anwenden.
Hoffe, ihr leistet konstruktive Beiträge und klärt mich da auch ein wenig auf, ich bin ehrlich ins Grübeln gekommen.
Grüße!