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Server-Emu und dt. Recht - erst lesen, bevor gewettert wird!

lorgan

Gelegenheitsspieler/in
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Hi Leute,

ich habe hier nun schon einige Themen mit den Fragen gefunden, ob man WoW auch "offline" spielen kann. Eine solche Frage ist das hier NICHT!

Wenn man den Sinn eines Offline-MMORPG mal bei Seite lässt, führt das aber rein rechtlich zu interessanten Fragen.
Fakt ist, es gibt einige Emulatoren. Fakt ist, Blizzard geht ganz entschieden gegen Freeshards und auch gegen Emu-Seiten und -Entwickler vor.
Fraglich ist aber, wie sieht es da mit dem dt. Recht aus.
Bevor gewettert wird: Ich selbst studiere Wirtschaftsrecht, bin also nicht GANZ ahnungslos und habe mich aus rechtlichem Interesse mal in das Thema eingelesen.
Bevor ihr etwas falsches denkt: Ich will weder auf einem Shard spielen, noch möchte ich es offline testen oder die Entwicklung einer solchen Software befürworten - mich interessiert nur das Thema aus juristischer Sicht und daher sollte man dem Beitrag auch eine kleine Chance geben!

Sicher, das Spiel ist urheberrechtlich geschützt. Das gilt für den Quellcode, das gilt für die Grafiken, das gilt für den Namen und die Sounds und auch für alles andere. Das steht auch außer Frage.
Ich habe auch Vorlesungen in US-Law und weiß daher, dass man in den Staaten gegen all das viel härter vorgehen kann, als hier in der BRD.
Wenn nun aber ein findiger Coder aus D. mit seinem Team einen Emu entwirft, der ähnlich dem Sphere-Emu für UO nicht auf die Ressourcen des Originals zurückgreift und auch sonst kein geschütztes Material verletzt...wie sähe es denn dann aus? Klar, dass Blizzard aus Angst vor Umsatzeinbußen etwas dagegen hat - aber was könnten sie dagegen TUN? Sicher...klagen, abmahnen...drohen (nicht unbedingt in der Reihenfolge)...aber mit Erfolg?
Allein die Entwicklung wäre vermutlich (meine momentane Meinung) ebensowenig zu unterbinden, wie das Angebot solcher Software, so lange eben ohne Gewinnabsicht. Selbst bei den Shards wäre ich mir nicht sicher.

Es ist nun aber so, dass ich mit Lizensrecht eher wenig am Hut und mich eben nur ein wenig in die Materie eingelesen habe.
Meine Frage gilt daher an jene unter euch, die da etwas mehr Ahnung haben...sprich auch WIRKLICH Bescheid wissen.
Wie sähe die Rechtslage aus?

Um nochmal eines klarzustellen:
Ein Emu ist keine Alternative, ein Freehshard würde niemals so viel Spaß wie die eigentlichen Server bringen und überhaupt ist die ganze Thematik sehr fraglich. Aber sie ist interessant.
Also bitte tut das ganze nicht mit Worten wie "ist doch egal" oder "hatten wir schon" ab. Denn aus rein rechtlicher Sicht hatten wir das noch nicht und egal ist sowas auch nicht.
Und auch das sei gesagt: Hier sollen keine Emus genannt, keine Links gepostet werden. Es geht nur um die juristische Frage hinter all dem und ließe sich auch gerne auf jede andere MMORPG-Software anwenden.
Hoffe, ihr leistet konstruktive Beiträge und klärt mich da auch ein wenig auf, ich bin ehrlich ins Grübeln gekommen.

Grüße!
 
also, rein rechtlich weiß ich es auch nicht, aber wenn die in ihrern lizenzen drin stehen haben, dass du das spiel nur in verbndung mit einem account bei blizzard nutzen darfst, dann dürfte man als user da nur schwer was gegen tun können...

so einen emu-server zu programmieren dürfte aber nicht "illegal" sein. aber die nutzung... hmm...


mir stellt sich aber die frage, was für nen spaß das noch bringt, wenn man auf einem kleinen nicht-gepflegten emu-server zockt im vergleich zum großen ständig gewarteten bei blizzard?
 
Also die erste Antwort verstehe ich nicht...sorry.

Aber: Es steht völlig außer Frage, dass ein MMORPG auf einem kleinen Server, der noch dazu nicht richtig gepflegt wird, einfach keinen Spaß macht - ebensowenig macht es wohl Spaß, das Spiel privat local zu testen.
Aber darum soll es ja auch gar nicht gehen - ob es Spaß macht, kümmert mich wenig, so lange ich es nicht versuchen möchte.
Nein, es geht nur um die rechtliche Seite.
Nimm mal die Clients: Du bekommst die Clients inkl. Patches völlig frei zum DL. Zum Teil gibt es noch Beta-Clients, die man sich legal ziehen konnte und kann. Es liegen keine AGB oder ähnliche Bestimmungen bei. Es kommt zu keiner vertraglichen Verbindung und schon hat Blizzard wohl ein Problem. Vielleicht legt es ein findiger Anwalt so aus, dass eben DOCH ein Vertrag zustande gekommen wäre. Aber mit AGB ist das so eine Sache. Es ist äußerst umstritten, ob und wann AGB Bestandteil werden.
Auch beim Kauf des Spieles könnte es noch immer fraglich sein, ob diese Bedingungen eine Wirkung haben.
Also könnte man vermutlich lediglich gegen Betreiber solcher Server oder die Coder der Emus vorgehen, kaum aber z.B. gegen Spieler, die das Spiel legal gekauft haben und auf einem solchen Server spielen.
Aber auch darum geht es ja nicht. Wie sehen mögliche Ansprüche gegen Coder und Betreiber aus? Gibt es welche? Wie leitet man die her?
Ich finde dazu einfach nichts passendes...
 
Herbboy am 24.07.2005 19:42 schrieb:
also, rein rechtlich weiß ich es auch nicht, aber wenn die in ihrern lizenzen drin stehen haben, dass du das spiel nur in verbndung mit einem account bei blizzard nutzen darfst, dann dürfte man als user da nur schwer was gegen tun können...

so einen emu-server zu programmieren dürfte aber nicht "illegal" sein. aber die nutzung... hmm...


mir stellt sich aber die frage, was für nen spaß das noch bringt, wenn man auf einem kleinen nicht-gepflegten emu-server zockt im vergleich zum großen ständig gewarteten bei blizzard?
um den nutzen geht's ja ausdrücklich nicht.
ich denke ehrlich gesagt ach nicht, dass Blizz sowas verbieten könnte nach hiesigem recht. vor allem nicht mit den genannten bedingungen. in den USA vermutlich schon, die urteilen viel industriefreundlicher.
hier in der schweiz ist eine EULA eh nicht unbedingt ein gültiger vertrag, wenn hier, sagen wir ein freeshard gehosted würde, der die genannten bedingungen einhält, könnte Blizz ziemlich sicher nix tun. sie würden vermutlich abmahnen, aber auf sowas muss an ja nicht eingehen.
da fehlen wohl noch urteile, heute wird ja so oft gemahnt und dann vond er gegenseite gekuscht und darauf eingegangen, dass es meistens zu keinem prozess kommt.
 
wenn ich bedenke, wie neu solche technischen/internet-themen noch sind und dass richter teils website-anbieter für die inhalte der homepages ihrer kunden verantwortlich machen (für mich analog: ein wohnungsvermieter ist haftbar, wenn ein mieter bei sich zB kokain aufbewahrt oder eine freu vergewaltigt usw. ), dann würd ich mal sagen: bis es irgendwelche verläßlichen juristischen vorgaben/urteile/theorien gibt wird noch ne weile ins land ziehen... :rolleyes:

vielleicht solltest du lieber mal in einem jura-forum fragen.
 
Genau das ist das Problem.
Mir sind keine Urteile bekannt und ich glaube auch nicht, dass hier in der BRD so schnell welche zu erwarten wären.
Daher ist alles graue Theorie...aber eine Frage in einem Jura-Forum könnte sicher nicht schaden, eigentlich eine gute Idee
=)

Das mit den Websites war mir so aber neu.
Bist Du Dir sicher, dass der Hoster belangt werden kann - für Projekte seiner Kunden? Sicher könnten die Kunden für Fehlverhalten ihrer Benutzer haftbar gemacht werden...aber auch das kommt mir seltsam vor.
Medienrecht müsste man studieren...
Aber ich frage mal in einem speziellen Forum nach, ich würde das nur zu gerne wissen, wie das mit der Server-Emulation ist.
Danke euch.
 
lorgan am 24.07.2005 20:22 schrieb:
Das mit den Websites war mir so aber neu.
Bist Du Dir sicher, dass der Hoster belangt werden kann - für Projekte seiner Kunden? Sicher könnten die Kunden für Fehlverhalten ihrer Benutzer haftbar gemacht werden...aber auch das kommt mir seltsam vor.
es gab solche urteile, allerdings kann es sein, dass die in den späteren instanzen dann wiederlegt zw., relativiert wurden im sinne von "sobald man eine ilegale site meldet muss der provider reagieren"

diese urteile wurden aber von richtern gesprochen, denen ein "sachverständiger" erstmal erklören musste, was internet ist... nur um zu zeigen, wie gut sich manch einer damit auskennt... ;)


ein kumpel von mir hat sein referandariat bei einem anwalt gemacht, der auch internetrecht machte. da gab es folgenden fall:

- weinladen in der südpfalz
- für die homepage holte er sich ein demo-java-applet, mit dem man eine wegbeschreibung zu seinem laden erstellen konnte, aber ohne lizenz zu zahlen
- der hersteller bekam das mit und klagte
- urteil: schadenersatz in großer höhe, da das internet weltweit zugänglich ist. dass aber wenn überhaupt nur kunden aus maximal 300km umkeis dieses applet nutzen würden spielte null rolle. die homapage des ladens hatte pro woche vielleicht 15-20 besucher. der laden war danach runiert (schadenersatz inkl. gebühren für spezialanwälte der firma, die extra aus hamburg und berlin eingeflogen wurden)


keine ahnung, ob das juristisch korrekt ist, aber es ist IMHO völlig unverhältnismäßig.
 
Mit Internet-/Medien-/Urheberrecht kenne ich mich nur ganz am Rande aus.
Da ist ein unglaublich weitläufiges - für Anwälte aber lukratives Gebiet.
Der von Dir geschilderte Fall ist aber krass...typisch für das dt. Techt :)
Mich überrascht in diesem Fall nur, dass es sofort vor Gericht ging, ohne dass unter den beiden Unternehmern verhandelt worden ist.
Krasse Sache...ganz im Ernst.
 
lorgan am 24.07.2005 21:19 schrieb:
Mich überrascht in diesem Fall nur, dass es sofort vor Gericht ging, ohne dass unter den beiden Unternehmern verhandelt worden ist..
ich glaube, das karten-unternehmen hatte halt enorme lizenz-forderungen (die stellen so was normalerweise für großkunden her), was der weinladen nicht bereit war zu zahlen, mal ganz davon abgesehen, dass auch das schon weit über seinem budget war. eine "gute" firma hätte es vielleicht bei einer abmahnung/unterlassungsklage belassen und gut is. aber die beeiben stur, der laden konnte eh nichts zahlen, und das war's dann...
 
bsekranker am 24.07.2005 19:51 schrieb:
TimonatoR-1000 am 24.07.2005 19:48 schrieb:
Wieso schreibst du in einen Thread, wenn du gar nichts zu sagen hast... :rolleyes:
Ich denke mal er verstehst nicht ganz worum es geht, wie ich :S


Frage: kann jemand in einem Kurzen satz sagen ,was er da alles geschrieben hat und worum es geht :confused: :haeh: %) :oink:
 
JohnSinclair am 24.07.2005 21:27 schrieb:
bsekranker am 24.07.2005 19:51 schrieb:
TimonatoR-1000 am 24.07.2005 19:48 schrieb:
Wieso schreibst du in einen Thread, wenn du gar nichts zu sagen hast... :rolleyes:
Ich denke mal er verstehst nicht ganz worum es geht, wie ich :S


Frage: kann jemand in einem Kurzen satz sagen ,was er da alles geschrieben hat und worum es geht :confused: :haeh: %) :oink:

WoW kannst du NUR auf den offiziellen servern mir account und gegen bezahlung spielen.

frage: wäre es legal, wenn man ein programm herstellt, mit dessen hilfe du zB zu hause bei dir einen kostenlosen WowServer betreiben kannst, zB eine WoW-LANparty OHNE einen account bei blizzard zu haben? wäre es lehgal, so einen server zu betreiben? wäre es legal, über so einen server zu spielen?

blizzard verbietet die herstellung/nutzung solcher programme offenbar auch (vielleicht auch nur indirekt, weil man laut lizenz wohl NUR über bezahlserver von blizzard spielen darf), aber ist das rechtlich haltbar?
 
Herbboy am 24.07.2005 21:33 schrieb:
blizzard verbietet die herstellung/nutzung solcher programme offenbar auch (vielleicht auch nur indirekt, weil man laut lizenz wohl NUR über bezahlserver von blizzard spielen darf), aber ist das rechtlich haltbar?
genau... ich denke nicht, dass es das ist, solange man wirklich nicht auf die daten von den offiziellen servern zurückgreift


@Avatardieb: schreibkrampf oder was? schreib verdammt nochmal was du willst und poste nich nur smilies in den thread!
 
HanFred am 25.07.2005 09:33 schrieb:
@Avatardieb: schreibkrampf oder was? schreib verdammt nochmal was du willst und poste nich nur smilies in den thread!

wenn man nicht mehr als smilies kann :-D
 
Herbboy am 24.07.2005 20:31 schrieb:
lorgan am 24.07.2005 20:22 schrieb:
Das mit den Websites war mir so aber neu.
Bist Du Dir sicher, dass der Hoster belangt werden kann - für Projekte seiner Kunden? Sicher könnten die Kunden für Fehlverhalten ihrer Benutzer haftbar gemacht werden...aber auch das kommt mir seltsam vor.
es gab solche urteile, allerdings kann es sein, dass die in den späteren instanzen dann wiederlegt zw., relativiert wurden im sinne von "sobald man eine ilegale site meldet muss der provider reagieren"

diese urteile wurden aber von richtern gesprochen, denen ein "sachverständiger" erstmal erklören musste, was internet ist... nur um zu zeigen, wie gut sich manch einer damit auskennt... ;)


ein kumpel von mir hat sein referandariat bei einem anwalt gemacht, der auch internetrecht machte. da gab es folgenden fall:

- weinladen in der südpfalz
- für die homepage holte er sich ein demo-java-applet, mit dem man eine wegbeschreibung zu seinem laden erstellen konnte, aber ohne lizenz zu zahlen
- der hersteller bekam das mit und klagte
- urteil: schadenersatz in großer höhe, da das internet weltweit zugänglich ist. dass aber wenn überhaupt nur kunden aus maximal 300km umkeis dieses applet nutzen würden spielte null rolle. die homapage des ladens hatte pro woche vielleicht 15-20 besucher. der laden war danach runiert (schadenersatz inkl. gebühren für spezialanwälte der firma, die extra aus hamburg und berlin eingeflogen wurden)


keine ahnung, ob das juristisch korrekt ist, aber es ist IMHO völlig unverhältnismäßig.

Das denke ich nicht, denn was passiert, wenn das jeder machen würde?
Das ist das gleiche, wenn man seine Kreditraten nicht mehr zahlen kann und zu argumentieren beginnt, daß das der Bank bei dem vielen Geld eh nicht weh tut.
 
IANAL, aber ich kann ja trotzdem mal versuchen, die Sachlage, wie sie meiner Auffassung nach aussieht, darzulegen:

Die EULA, die irgendwo wegklickbar bei der Installation des Clients oder im Handbuch versteckt ist, hat hier in Deutschland für den Käufer keine rechtliche Bindung. Der Kaufvertrag umfasst lediglich die Bestandteile, die dem Käufer beim Kauf bekannt waren, zudem besteht ja für den Käufer der Spielebox keine Möglichkeit, gegen unvermutete Einschränkungen seiner Eigentumsrechte Einspruch zu erheben. Was nach dem Kauf aus der zum Kaufzeitpunkt noch versiegelten Packung fällt, ist für den Käufer hierzulande erst einmal nicht von Belang. Er kann die enthaltene Software auf seinem Rechner installieren, er kann die CDs in seinem Auto aufhängen oder damit Frisbee spielen - was immer ihm gefällt, er hat schließlich ein Eigentumsrecht an der Spielepackung und ihrem Inhalt erworben.

Dieses Eigentumsrecht wird durch das Urheberrecht insofern eingeschränkt, als es ihm nicht gestattet ist, das Programm oder seine Resourcen sowie auch die Handbücher in irgendeiner Form zu vervielfältigen und Kopien an Dritte weiterzugeben. Für den Privatbereich dürfte an sich sogar das Disassembeln und Verändern des Codes zulässig sein, sofern er nichts davon Dritten zugänglich macht.

Der Mensch besitzt also den Client und darf damit fast alles tun und lassen was er möchte, solange er nicht das Urheberrecht verletzt. Er kann mit dem Client ohne einen Server allerdings wenig anfangen. Um an einen Server zu kommen, gibt es zwei Wege: Entweder er verschafft sich Zugang zum ebenfalls urheberrechtlich geschützten Code des Original-Servers, was auf legale Weise nicht möglich sein dürfte. Jegliche von dieser illegalen Handlung abgeleitete Werke (Derivate) sind ebenfalls illegal.

Er hat jedoch auch die Möglichkeit, einen eigenen Server über sog. "Clean Room Re-Engineering" herzustellen, so wie es beispielsweise Samba für das Windows-SMB-Protokoll darstellt. Dagegen kann Blizzard meiner Meinung nach wenig machen - er müsste hierfür allerdings die gesamte Kommunikation zwischen Client und Server mittels Packet-Sniffer zunächst abhören, entschlüsseln und dann einen eigenen Server von Grund auf selbst programmieren, der sich in der Kommunikation mit dem Client exakt gleich verhält wie Blizzards Original. "Clean Room" bedeutet hierbei, dass er auf jegliche Einblicke in Quellcode, Arbeitsweise und Infrastrktur des Originals verzichten muss, um legal zu bleiben - lediglich die Daten, die ihm als Nutzer des Clients ohnehin offen liegen (also ausschließlich die Datenkommunikation über seinen Router/sein Modem/seine ISDN-Leitung) darf er nach eigenem Gusto analysieren, um auf die Arbeitsweise des Servers zu schließen.

Wenn Blizzard allerdings hiervon Wind bekommt, so steht es ihnen möglicherweise frei, das Vertragsverhältnis mit dem betreffenden Spieler-Reengineer einseitig zu kündigen - und wer sich mit seinem Client nicht auf den Originalserver verbinden kann, kann auch keine Client-Server-Kommunikation abhören und analysieren.

Den Aufwand des Clean-Room-Reengineering-Prozesses für einen Server, der solch rapiden Versionsänderungen unterliegt und solch vielfältigen Aufgaben zu bewältigen hat wie es bei einem MMORPG-Server à la WoW der Fall ist, schätze ich als überaus hoch ein. Es ist wahrscheinlicher, dass sich die Programmierer von Rogue-Shards zumindest irgendwelche Kenntnisse vom Original-Server verschafft und damit gegen Urheberrecht verstoßen haben. Von daher ist der Clean-Room-Engineering-Fall wohl eher theoretischer Natur.

Reengineering an sich verstößt hierzulande nicht per se gegen irgendwelche Gesetze. Theoretisch wären "freie" WoW-Server damit möglich, sofern bei der Erstellung alle Aspekte des Urheberrecht beachtet wurden, praktisch dürfte das jedoch ausgeschlossen und damit alle existierenden "freien" Server illegal sein.
 
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