• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


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Selbstgemachte Ingame Bilder Online stellen verboten?

Worrel am 08.06.2008 15:13 schrieb:
So sind zB bei WoW Bilder aus Gebieten, die nicht zum Betreten vorgesehen sind, unerwünscht.
was sind denn gebiete, die nicht zum betreten vorgesehen sind? warum sind die online verfügbar, wenn man da nicht hinsoll/darf? :-o
 
WiesokeinLeerzeichen am 08.06.2008 15:02 schrieb:
polskie91 am 08.06.2008 13:27 schrieb:
Dann habe ich noch eine Technik wie ich Menschen auf meine Seite locke. Vielleicht kennen/st sie/du die Msn Nachichten, wie "Schicke diese Seite an 10 Menschen aus deiner kontaktliste, dann (erfüllt sich dein wunsch... oder erhält die seite schneller updates.... oder...). Also ich habe schon oft nachgedacht, wie man Menschen auf die Seite lockt.
Mit der "Technik" wird deine Seite bestimmt enorm beliebt werden :rolleyes: :$

Naja ich bin bis jetzt in der Altersgruppe Jugendliche und ich sehe, dass sie das überhaupt nicht als Negativ sehen und wenn ich die "Erwachsenden anspreche, bleibe ich seriös , wie das halt mit den Flyern.
 
Herbboy am 08.06.2008 15:25 schrieb:
Worrel am 08.06.2008 15:13 schrieb:
So sind zB bei WoW Bilder aus Gebieten, die nicht zum Betreten vorgesehen sind, unerwünscht.
was sind denn gebiete, die nicht zum betreten vorgesehen sind?
Old Ironforge - da mußte man sich in IF an ner bestimmten Stelle fearen oder schafen lassen, um durch die Wand zu kommen
der Flugplatz neben Ironforge - da kam man irgendwie über die Berge rüber hin
GM Insel - ka, wo die ist/sein soll
in Zul Farrak kann man über die Mauer wieder raus aus dem Instanzgebiet, aber halt nicht aus der Instanz und dann durch ein Tanaris ohne Monster laufen bis die Karte irgendwo abrupt endet
Mount Hyjal - in Azeroth, nicht die HdZ Instanz - da kann/konnte man auch irgendwie hinkommen
etc

- sowas halt.

warum sind die online verfügbar, wenn man da nicht hinsoll/darf? :-o
Frag Blizzard. Einiges ist ja auch nicht mehr erreichbar.
 
Worrel am 08.06.2008 19:02 schrieb:
naja, ich würd da aber mal behaupten, dass FALLS einer davon "fotos" macht es niemals vor gericht durchkommen würde, dass man dafür was zahlen muss, da es ein absoluter, unvorhersehbarer sonderfall ohen die verletzung sichtbarer gesetzlicher schranken ist. klar: wenn einer jetzt fotos macht von nem bereich einer disco, die normalerweise nur personal zugänglich sind, o.k... vielleicht kritisch... aber sonst ist das ja so, als ob ein disco-betreiber sagen würde "fotos, bei denen das WC-schild zu genau 1/3 sichtbar ist, sind nicht erlaubt" oder so...
 
Herbboy am 08.06.2008 23:44 schrieb:
Worrel am 08.06.2008 19:02 schrieb:
naja, ich würd da aber mal behaupten, dass FALLS einer davon "fotos" macht es niemals vor gericht durchkommen würde...
"Unerwünscht sein" ist was anderes als "vor Gericht damit durchkommen".

Aber es kann theoretisch passieren, daß dein Account dafür gesperrt wird.
 
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