• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Schlechte Nachrichten für Retro-Gamer: Was wird aus den alten Klassikern?

nadineherzog

Gelegenheitsspieler/in
Mitglied seit
02.08.2022
Beiträge
362
Reaktionspunkte
19
Zunächst einmal verstehe ich, dass die Rechteinhaber nicht einfach ihre Marken frei geben wollen. Teilweise wurden Marken aufwändig aufgebaut, teilweise teuer eingekauft.
Sony und Nintendo bieten in ihren Monatsabos alte Klassiker an, die dort ja auch irgendwo ihren Beitrag leisten. Dies wäre ja nicht mehr möglich, wenn man die Klassiker anderweitig kostenlos nutzen kann.
Umgekehrt fände ich es auch erstrebenswert, alte Spiele zu erhalten, um auch mal einen Querschnitt ziehen zu können, wie sich die Gaming Landschaft über die Jahrzehnte verändert hat.

Gerade technisch gesehen bietet es sich ja an, die alten Machwerke zu erhalten, da durch Emulatoren und unendliche Kapazitäten, keine Grenzen gesetzt sind.
Ich staune immer wieder, dass bei der Umsetzung des einen oder anderen Remasters keine Quellcodes oder sonstige Rohdaten der Originale mehr vorliegen, obwohl das ursprüngliche Studio noch existiert.

Vielleicht wäre im ersten Schritt eine Lösung rechtlich durchsetzbar, nach der es Archivierungsstellen gibt, die alte Spiele konservieren und am Leben halten, die aber nicht direkt der Öffentlichkeit zugänglich sind, so dass schon mal etwas archiviert wird, aber kein Copyright verletzt werden kann.

Spiele, von denen der Rechteinhaber nicht mehr existiert, könnten dann tatsächlich gleich Allgemeingut werden. Diese Spiele würden dann z.B. auf eine Freigabeliste kommen und ein möglicher Rechteinhaber hat 1 Jahr Zeit, eigene Ansprüche zu erheben.

Wenn die VGHF erst seit drei Jahren dabei ist, einen Rechtsrahmen dafür zu schaffen, alte Klassiker der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist aus meiner Sicht bei der Komplexität des Themas noch lange nicht Hopfen und Malz verloren. Wird schon!
 
Zurück