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Quake 4 indiziert

Michael-Miggi

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Na dann haben die Behörden das eng. Quake 4 indiziert und ich frag mich nur wieso???? Gut hab das Game nicht mit Ultra Quality gezockt (kommt aber noch :-D :-D ) sondern nur mit High und dann kam die erste Stelle mit den Leichen im All. Als erstes musste ich dann mal lachen...... Nach ner stunde Lachanfalll bekam ich dan wieder luft und hab versucht zu zocken konnt ich aber nicht der ich mußte immer noch lachen. Ich weiß ja nicht was daran schlimm sein soll aber bei mir sah des wie gezeichnet (ist ja auch logsisch!) aus und nicht ein bisschen Angsteinflössend oder brutal. (Keine Ahnung vielleicht kann ja einer was dazu sagen der mit Ultra zocktt obs da noch krasser rüberkommt) Oder im Inet auf net Filmdatenbank nachgekuckt wegen Filme die alle so um die 20 Minute (Jackie Chan) geschnitten sind. brutale (mehr oder weniger sind ja Chanfilme) und lustige ebenfalls!!! :haeh: Und dann schalt ich den Eurosportsender ein und schau mir Fightclub an wo man sieht wie der eine dem anderen tatsächlich die Hand bricht und das um 6 Uhr abends! Kann mir des mal einer erklären???
 
Michael-Miggi am 08.11.2005 16:56 schrieb:
mir des mal einer erklären???

na klar: wenn gewaltdarstellung nur zum vergnügen oder ohne für die story wichtig zu sein dargestellt wird, dann kann das indiziert werden. zB müssen ja nicht abgefetzte körperteile im all schweben - einfach nur körper würden auch reichen...

und das mit dem fightclub ist halt sport. da weiß man, dass das nicht passiert, weil der eine das zum spaß macht oder weil hier gewalt als einziges mittel zur lösung eines konfliktes dargestellt wird.

vor allem bei filmen: früher war das auch oft ganz anders, zB früher wurde auch mal nur eine szene "arm geht ab" direkt indiziert. heute sieht man das anders: wenn bei nem unfall der arm aggeht ist das völlig o.k., spgar wenn es eklig dargestellt wird. würde aber einem bei einer folterung der arm abgeschnitten werden oder jemand seinen gegner mit absicht erst die arme abschiessen, damit er mehr leidet, dann ist das nicht o.k. - nur isses halt so, dass alte filme nicht nochmal neu geprüft werden. besagte chan-filme sind sicher nicht gerade die neuesten und würden heute mit sicherheit nicht mehr so stark geschnitten werden müssen, sofern die schnitte denn überhaupt wegen gewalt waren.

zB hab ich neulich einen "horror"-film aus den 50ern gesehen, der war ab 18. das krasseste im film war: 1) die opfer sahen vor ihrem tod 3 schädel in der luft schweben. 2) der täter war ein medizinmann, der schrumpfköpfe aus seinen opfern machte. man sah im bildhintergrund ein paar schrumpfköpfe und einmal in einem kochtopf etwas, das ein kopf sein könnte... das war alles - der wäre heute eigentlich maximal ab12!



ps: auch @linuxpinguin: du meinst aber die englische version, die bisland in den läden auslag (ohne dt. freigabe), oder? denn die dt. version hat ja ne freigabe bekommen, und einmal ne freigabe => keine indizierung mehr möglich.
 
The_Linux_Pinguin am 08.11.2005 17:05 schrieb:
Eine Indizierung trotz USK18 Einstufung ist in meinen Augen sehr sinnfrei.
dito.
Traurig, dass dem volljährigen, deutschen Bundesbürger nicht zugetraut wird, solche Brutalitäten zu verkraften, und zu entscheiden, was er sich antun will.

Wegen neonazistischen, satanistischen, etc. Inhalten versteh ich das ja, aber nicht wegen Brutalität.

mfg JtR
 
JACKtheRIPP0R am 08.11.2005 17:10 schrieb:
The_Linux_Pinguin am 08.11.2005 17:05 schrieb:
Eine Indizierung trotz USK18 Einstufung ist in meinen Augen sehr sinnfrei.
dito.
Traurig, dass dem volljährigen, deutschen Bundesbürger nicht zugetraut wird, solche Brutalitäten zu verkraften, und zu entscheiden, was er sich antun will.

Wegen neonazistischen, satanistischen, etc. Inhalten versteh ich das ja, aber nicht wegen Brutalität.

mfg JtR


Quake 4 hat in der englischen Version (und um die geht es hier) keinerlei Einstufung von der USK bekommen. Die "18" auf der Packung ist die englische Einteilung des Spiels.
Und die volljährigen unter uns können das Spiel auch weiterhin kaufen. Ist ja nicht verboten. Nur Ausliegen und Beworben werden darf es nicht mehr.
 
Michael-Miggi am 08.11.2005 16:56 schrieb:
Na dann haben die Behörden das eng. Quake 4 indiziert und ich frag mich nur wieso???? Gut hab das Game nicht mit Ultra Quality gezockt (kommt aber noch :-D :-D ) sondern nur mit High und dann kam die erste Stelle mit den Leichen im All. Als erstes musste ich dann mal lachen...... Nach ner stunde Lachanfalll bekam ich dan wieder luft und hab versucht zu zocken konnt ich aber nicht der ich mußte immer noch lachen. Ich weiß ja nicht was daran schlimm sein soll aber bei mir sah des wie gezeichnet (ist ja auch logsisch!) aus und nicht ein bisschen Angsteinflössend oder brutal. (Keine Ahnung vielleicht kann ja einer was dazu sagen der mit Ultra zocktt obs da noch krasser rüberkommt) Oder im Inet auf net Filmdatenbank nachgekuckt wegen Filme die alle so um die 20 Minute (Jackie Chan) geschnitten sind. brutale (mehr oder weniger sind ja Chanfilme) und lustige ebenfalls!!! :haeh: Und dann schalt ich den Eurosportsender ein und schau mir Fightclub an wo man sieht wie der eine dem anderen tatsächlich die Hand bricht und das um 6 Uhr abends! Kann mir des mal einer erklären???

Naja wie man beim Anblick dieser "Leichen" lachen kann ist mir nicht ganz klar, aber Fakt ist das Quake 4 die entstelltesten Leichen hat die man bisher in einem Computerspiel "bewundern" konnte, zumindest im Bezug auf die Details. Zerfetzte Gliedmaßen, Innerreien die aus verstümmelten Körpern hängen, Kopfschüße mit Ein- und Austrittswunde, geknackte Schädeldecken etc...
Eine Indizierung geht hier IMO schon okay.

Regards, eX!
 
The_Linux_Pinguin am 08.11.2005 17:05 schrieb:
Eine Indizierung trotz USK18 Einstufung ist in meinen Augen sehr sinnfrei.

Quake 4 hat keine Kennzeichnung bekommen. D. h.: Das Spiel hat gar kein USK Siegel, muss aber ab 18 gekennzeichnet sein. Somit kann es auch indiziert werden. Hätte das Spiel eine Altersfreigabe bekommen, wäre es wiederum eine andere Sache und könnte auch nicht mehr indiziert werden.

Edit: Die genaue Angabe von der USK: "keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG". Eine Deutsche Fassung wurde am 21.09.2005 Vorgelegt und erhielt die Freigabe "ab 16 Jahren".

Auf http://www.usk.de kann man das auch nachlesen...
 
Rosini am 08.11.2005 19:50 schrieb:
Edit: Die genaue Angabe von der USK: "keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG". Eine Deutsche Fassung wurde am 21.09.2005 Vorgelegt und erhielt die Freigabe "ab 16 Jahren".
darauf spielte ich oben schon an... ;)
 
Na toll jetzt ist Quake 4 für mich gestorben. Eigentlich wollte ich es mir kaufen, aber auf eine überlst geschnittene ab 16ner Version habe ich ÜBERHAUPT keinen Bock! Da sollen ja auch Storyrelevante Szenen geschnitten sein, also noch schlimmer. Warum müssen die es mit dem schneiden direkt so übertreiben? Mit etwas mehr brutalität wärs ab 18 und vllt. noch zu verstehen. Das sieht man ja auch bei Filmen z.B Scarface da gibt es eine indizierte Version und eine ab 16, aber warum ab 16? Wenn man etwas mehr lässt, dann kriegt man immernoch eine Freigaben ab 18!
 
Bart09 am 08.11.2005 21:43 schrieb:
Das sieht man ja auch bei Filmen z.B Scarface da gibt es eine indizierte Version und eine ab 16, aber warum ab 16? Wenn man etwas mehr lässt, dann kriegt man immernoch eine Freigaben ab 18!
zwei möglichkeiten:

- wenn die "asozialen" szenen, von denen jede einzelne indizierungsgrund wäre, weg sind, dann ist der rest halt nur ab16. kann ja sein. zB stell dir vor bei star wars 3 hätte man ne szene gezeigt, wo ein sith einem 6 jähirgen nachwuchs-jedi nur so aus lust und laune langsam ein auge rausbrennt und man das auch schön detailliert sieht... läßt du die szene drin wird der film indiziert. nimmst du sie raus bekommt der rest sogar "ab12"... :rolleyes:

- kalkulation von hersteller/filmverleih. die sagen sich "o.k., wenn wir die GANZ derben szenen rausnehmen für ne ab18 version, dann haben wir noch ein paar kleinigkeiten, wegen denen der film nicht sogar ab16 ist - wenn wir die 3-4 ab18-szenen, insgesamt 20 sekunden, auch rausnehmen, dann haben wir in der zielgruppe ganze 2 altersgruppen dazugewonnen" => gerade be action&co sind ja jüngere die zielgruppe, da macht es schon was auch, wenn die 16+17jährigen noch dabei sein dürfen...

die frage dabei ist, ob dann nicht SO viele erwachsenen auf den konsum dieses geschnittenen machwerks verzichten, dass es im endeffekt sogar schlecht für den hersteller ist. wenn ich von ausgehe: nein. klar wäre mir ein realistischeres spiel mit blut lieber als eines ohne, aber wenn das spiel gut ist, dann sicher nicht WEGEN des blutes... was anderes wären storyrelavente dinge, zB bei Q4 soll ja auch ne zwischensequenz fehlen... naja...
 
JACKtheRIPP0R am 08.11.2005 17:10 schrieb:
The_Linux_Pinguin am 08.11.2005 17:05 schrieb:
Eine Indizierung trotz USK18 Einstufung ist in meinen Augen sehr sinnfrei.
dito.
Traurig, dass dem volljährigen, deutschen Bundesbürger nicht zugetraut wird, solche Brutalitäten zu verkraften, und zu entscheiden, was er sich antun will.

Wegen neonazistischen, satanistischen, etc. Inhalten versteh ich das ja, aber nicht wegen Brutalität.

mfg JtR
jep, und wir österreicher müssen meistens mitleiden... :finger2:
 
ich verstehs nicht !!! spiele ab 18 sollten generell nicht indiziert werden, da sie sowieso an keine jugendlichen verkauft werden dürfen.

ist ja nicht wie bei den pornos in der videothek, dass einem auf dem cover irgendwas obszönes ;) oder nicht zu verkraftendes :finger: bild anspringt.

dadurch werden spiele nur nochmal extra teurer, wenn man sie irgendwo bestellen muss.
 
Wodka_Wiesel am 08.11.2005 22:30 schrieb:
ich verstehs nicht !!! spiele ab 18 sollten generell nicht indiziert werden, da sie sowieso an keine jugendlichen verkauft werden dürfen.
Also nochmal: Quake 4 (uk) hatte keine ab-18-Einstufung. Diese Version hatte gar keine USK-Einstufung. Daher ist die Indizierung völlig gerechtfertigt (nach der Stroggifizierung finde ich das sogar selbst :oink: )!
 
dab2212 am 08.11.2005 19:02 schrieb:
JACKtheRIPP0R am 08.11.2005 17:10 schrieb:
The_Linux_Pinguin am 08.11.2005 17:05 schrieb:
Eine Indizierung trotz USK18 Einstufung ist in meinen Augen sehr sinnfrei.
dito.
Traurig, dass dem volljährigen, deutschen Bundesbürger nicht zugetraut wird, solche Brutalitäten zu verkraften, und zu entscheiden, was er sich antun will.

Wegen neonazistischen, satanistischen, etc. Inhalten versteh ich das ja, aber nicht wegen Brutalität.

mfg JtR


Quake 4 hat in der englischen Version (und um die geht es hier) keinerlei Einstufung von der USK bekommen. Die "18" auf der Packung ist die englische Einteilung des Spiels.
Und die volljährigen unter uns können das Spiel auch weiterhin kaufen. Ist ja nicht verboten. Nur Ausliegen und Beworben werden darf es nicht mehr.

Man ey, wo ist eigentlich euer Problem???? :confused:
Das Spiel lag mindestens 2 laaaaaaaaange Wochen in der UK-Version bei uns im Saturn auf Greifhöhe von Babyhänden!!!!!!!! :-D

Wenn man(n) mal nachgedacht hätte, hätte man zugegriffen, wenn man es ungeschnitten spielen will.
Also meckert jetzt nicht rum, das die "deutsche" Version ab 16 und geschnitten ist!!!
Dann muss man halt zugreifen wenn das Spiel im Laden liegt und nicht 3 Monate warten bis es indiziert ist.... ;)

Sonst sag Papa bescheid, er solls unter www.okaysoft.de in der UK-version bestellen... :finger:
 
Das bezog sich auf die Tatsache das ich das mit den Leichen im All gehört hatte (bevor ich das Spiel zum ersten mal gezockt hatte) und mir dann gedacht hab :haeh: muß ja ganz schön krass sein. Wie ichs dann spielte fand ichs eher wie in nem Comic. Aber vielleicht stimmt ja die Behauptung um so mehr Gewaltspiele man zockt oder Filme sieht um so abgestumpfter wird man. Und gestern kam ich dann in das Level wo man ein Strogg wird und das war schon heftig!!!! Mit Füsse absägen und so. Ich wollte damit halt nur mal etwas real an der Oberfläche bleiben. Wenn man einen Film sieht weiß man ab einem bestimmte Alter einfach daß das nicht echt ist. Aber Fußbrechen im Fight Club ist so real, realer geht net.....
 
Du kast mich jetzt steinig Herby für die dümmste Antwort aber das seh ich dan (ganz allgemein!!!) wie eine Bibel ohne das Buch Hiob. Oder Einstein mit nur E=mc, oder die Kronjuwelen ohne diesen Stern des Süden. Klar sind das jetzt krasse vergleiche aber jeder weiß was ich mein. Es fehlt einfach etwas am Gesamtstück!
 
Vielleicht hat man kein Inet kann nirgends bestellen, wohnt in einer Gemein de wo das nächste Inet (plus Inetcafes) 100 Km weg ist, hatte die 2 Woche kein Geld, war im Urlaub einen Monat und hat gar nicht s mitbekommen etc., etc. ;)
 
Ich finde es überhaupt idiotisch, dass die Orginalversionen in Deutschland extrem zensiert werden. Schließlich ist man ja volljährig und kann spielen was man will. Wenn ich mir z.B. über Okaysoft die Amerikanische Orginalversion eines Spieles hole, ist das ja auch net illigal. Der Staat behandelt mit der USK seine Bürger wie kleine Kinder die ja nicht zuviel Gewalt sehen dürfen. Entwicklerfirmen geben sich Mühe, und arbeiten z.B. an realistischen Ragdoll- Animationen, und realistisch aussehendem Blut, dass auch aufwändig mit Shader und Bump-Mapping schön aussieht, und die besch... USK zensiert das komplett oder schneidet drastisch. Bestes Beispiel ist Soldier of Fortune 2 Double Helix. Ich hab die Ami version gezockt, die mir sehr gut gefallen hat.Die deutsche version ist so stark zensiert, dass sogar die KOMPLETTE SPIELGESCHICHTE umgeschrieben wurde!!! Man schießt nich mehr auf Menschen, sondern auf Roboter. Trotzdem USK 18. Das spiel ist so extrem zensiert, da ist ja Moorhuhn gewaltvoller! :B
Ich hoffe, dass das Jugendschutzgesetz irgendwann auf internationalen Standard gesetzt wird . Weg mit der Deutschen Extrawurst USK!!! :$
 
Obolus am 10.11.2005 20:13 schrieb:
Ich finde es überhaupt idiotisch, dass die Orginalversionen in Deutschland extrem zensiert werden. Schließlich ist man ja volljährig und kann spielen was man will. Wenn ich mir z.B. über Okaysoft die Amerikanische Orginalversion eines Spieles hole, ist das ja auch net illigal. Der Staat behandelt mit der USK seine Bürger wie kleine Kinder die ja nicht zuviel Gewalt sehen dürfen.
dann hast du grundlegend was falsch verstanden... der staat verbietet es dir ja nicht grundsätzlich, aber wenn ein artikel halt keine normale ab18 freigabe (oder drunter) hat / indiziert isr, dann darf er nicht offen in für U18 zugänglichen stellen ausliegen. nur aus diesem einen grund "zensieren" die hersteller ihre games, weil sie natürlich nicht wollen, dass deren artikel nur online mit alterskontrolle oder in ab18-läden zu haben sind. es ist nicht weil der staat bzw. eine behörde sagt "SO darfst du das game GAR NICHT kaufen"...


und es werden ja btw. längst nicht alle spiele "zensiert" seitdem es die auch rechtlich verbindliche ab18 einstufung gibt. früher wurden IMHO einige spiele indiziert, die heute nicht indiziert würden sondern ein ab18 bekämen, weil es früher halt keine andere möglichkeit gab, ein game kindern vorzuenthalten.

zB SoF2 kam VOR dem neuen gesetz raus. heute könntest du das sicher auch normal auf den markt bringen mit menschl. gegnern und einer ab18 freigabe, sofern man dinge wie "ich kann ner leiche auch noch den arm abschiessen" wegläßt.
 
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