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Probleme mit 1&1

S

SCUX

Gast
Tach auch,

ich hab mir ende September bei 1&1 ein Angebot bestellt welches auch eine Art MovieFlat beinhaltet...(hatte auch einen Thread deshalb hier auf)

nun...die Internetprüfung ergab grünes Licht für das Angebot!
die Diskussion mit den nicht erreichten Bandbreiten (bis 16.000) habe ich in letzter Zeit mitverfolgt...
ich nutze zur Zeit von Arcor eine sehr gut durchblutete 6000er Leitung (hab ich mit mehreren Onlinetools geprüft) die jetzt bald ausläuft.

Nun nach einiger Zeit habe ich mit einem Nachbarn gesprochen der meinte das man das knicken kann mit der MovieFlat :-o
also rief im bei 1&1 an und fragte nach der genauen verfügbaren Bandbreite....
die Dame nannte mir knapp 3500 :haeh:
auf meine Frage der Nutzbarkeit der MovieFlat antwortete sie mir mit einem nüchtern "geht auf keinen Fall bei Ihnen" :(

So ich sagte ich will stornieren..(länger als 14Tage danach :| ) und schrieb zusätzlich noch eine Email und ein Fax......
Dann rief mich noch eine Dame an und fragte nach dem "Warum"...ich erzählte ihr die Geschichte....ich sagte den Damen und schrieb es auch das ich durchaus Interesse habe WENN sie mir das Angebot auch bereitstellen KÖNNEN.....

na ja, ich habe eine ABSAGE meiner Stornierung bekommen....und da ich bei der Bestellung auf "schnellst mögliche Bereitstellung" geklickt habe hätte ich keine Möglichkeit mehr zurückzuziehen :pissed:

also ich hab jetzt noch mal geschrieben das ich eine Stornierung verlange und auch bereit bin einen Anwalt einzuschalten usw. usw....

ich habe keine Unterschrift geleistet....
habe keine Unterlagen zurückgesendet.....
habe das Vertrags_Einschreiben ununterschrieben zurückgehen lassen....

kann mir einer sagen wie meine Chancen stehen?
oder bin ich denen ausgeliefert?
 
SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
kann mir einer sagen wie meine Chancen stehen?
Sehr gerne doch ;) .

SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
ich habe keine Unterschrift geleistet....
Ist auch nicht notwendig, oder unterschreibst du alle deine gewonnenen Auktionen bei eBay?!

SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
habe keine Unterlagen zurückgesendet.....
Nicht notwendig, da du online bestellt hast? Oder telefonisch?

SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
habe das Vertrags_Einschreiben ununterschrieben zurückgehen lassen....
Das hat nix mit dem Vertrag zu tun, das ist lediglich der Auftrag für die Rufnummernportierung. Wenn du den nicht zurückschickst passiert nichts, es ändert aber auch nichts am bereits bestehenden Vertragsverhältnis.

SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
auf meine Frage der Nutzbarkeit der MovieFlat antwortete sie mir mit einem nüchtern "geht auf keinen Fall bei Ihnen" :(
Die Movieflat bei Maxdome funktioniert in bester Qualität bereits mit 2 MBit.

SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
und da ich bei der Bestellung auf "schnellst mögliche Bereitstellung" geklickt habe hätte ich keine Möglichkeit mehr zurückzuziehen :pissed:
Das ist der Knackpunkt, mit dem du aus dem 1&1-Vertrag rauskommst, denn:
Das Häckchen hast du nicht selber gesetzt, sondern es ist von Haus aus von 1&1 angekreuzt!
Laut Gesetz ist es verboten dies zu tun, bzw. ist es eine Grauzone in der 1&1 agiert.
Dieses Video klärt auf:
http://www.youtube.com/watch?v=CpFpQy_OZiI
 
fiumpf am 11.11.2008 13:12 schrieb:
SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
auf meine Frage der Nutzbarkeit der MovieFlat antwortete sie mir mit einem nüchtern "geht auf keinen Fall bei Ihnen" :(
Die Movieflat bei Maxdome funktioniert in bester Qualität bereits mit 2 MBit.
:-o echt..dann wäre ja eigenltich Alles ok....

SCUX am 11.11.2008 13:00 schrieb:
und da ich bei der Bestellung auf "schnellst mögliche Bereitstellung" geklickt habe hätte ich keine Möglichkeit mehr zurückzuziehen :pissed:
Das ist der Knackpunkt, mit dem du aus dem 1&1-Vertrag rauskommst, denn:
Das Häckchen hast du nicht selber gesetzt, sondern es ist von Haus aus von 1&1 angekreuzt!
Laut Gesetz ist es verboten dies zu tun, bzw. ist es eine Grauzone in der 1&1 agiert.
Dieses Video klärt auf:
http://www.youtube.com/watch?v=CpFpQy_OZiI

SCUX(scheiß Quoterei :B
we ist das mit zocken...3.500 reicht ja eigentlich...
oder ist da ein großer Unterschied zu 6.000...
kommt ja nicht nur auf die Bandbreitn an...wie schauts mit 1&1 und OnlineZocken?
 
die sache ist die: wenn die 1&1 nicht mehr als die 3500 bieten kann, dann mit hoher wahrscheinlichlkeit auch kein anderer anbieter. jetzt wäre die frage, ob ein anderer anbieter bei einem nur zB DSL6000-vertrag günstger wäre oder es von 1&1 ein preiswertweres vertragsmodell gibt und du lieber dieses wahrnehmen würdest.

wie sieht es da aus?
 
Hallo!
Liege schon seid 1,5 Jahren mit Freenet mit so einer ähnlichen Geschichte im Krieg. Die hatten mir damal, sogar persönlich versichert das ich eine 16000er bekomme, anschließend kamen hier noch knapp unter 3000Mpbs raus. Die wollten mich aber nicht mehr aus dem Vertrag lassen, habe dann einfach die Zahlungen eingestellt, nachdem ich ein 2 seitiges Einschreiben hingeschickt habe. Mittlerweile habe die Rechtsverdreher "KSP" ein Mahnverfahren bei Gericht eingereicht, welchen ich dann Widersprochen habe, kurz danach kam ein Brief von denen, wo ich mir das mit dem Widerspruch nochmal überlegen sollte und das ich bei einer Zahlung von 400€ (ursprünglich 848€) die Sache erledigt wäre.


Rechtlich gesehen, ist die Angabe "bis zu" nicht haltbar. Da ich mich da schon seid über 1 Jahr intensiv mit befasse (I-Net Anwalt und Verbraucherzentrale inklusive) .
Es gibt keine Gerichturteile, weil die Gesellschaften das garnicht bis dahin kommen lassen/wollen, weil so ein Urteil sehr schlecht für die ist. Die drohen mit ihren AGB-Klauseln und entweder die Kunden geben sich mit dieser schlechtleistung zufrieden, oder es wird massiv gedroht, bis die meisten einknicken, weil sie Angst vor einem Gerichtsverfahren haben und das noch teurer wird.

Faktum ist:
Die Leistung sollte mindestens 50-60% der Vertagsmäßigen Bandbreite betragen, sollte dieses unterschritten werden, kannst du schriftlich eine 4 wöchige Frist setzen ihre Vertragsleistung zu erfüllen, sollten die das nicht in einem Angemessenen Rahmen hinkriegen, hast du ein ausserordenliches Kündigungsrecht (§314; BGB), welches du fristlos machen kannst.
Dieser Paragraph besagt das aufgrund von Vertraglicher Minderleistung, nach einer angemahnten Frist, du fristlos diesen Vertrag aufheben kannst. Da das ein Gesetz ist, können die sich ihre AGBs sonstwo hinstecken!
Da bei dir evt. sogar ein ganzer Vertragsbestandteil TV-Steam wegfällt dürfte das wohl der Fall sein.
Du bist auch nicht verpflichtet einen anderen Vertrag anzunehmen, z.B. 2000DSL.
Tipp:
Warte erstmal was die dir da Anschließen, und wieviel unterm Strich dabei rauskommt. Sollten ein großteil der Vertragsleistung nicht für dich bereitstehnen, berufst du dich auf den §314;BGB und setzt eine schriftliche 4-wöchige Frist, danach kannst du dann fristlos Kündigen.
Und lass dir keine Angst machen, die stehen rechtlich auf ganz wackeligen Beinen und werden auch zu 99% das niemals Gerichtlich einklagen. Nicht weil sie Angsthaben zu verlieren, aber wenn da jemals ein Vergleichsurteil zustande kommt, hagelt es Klagen von endlos gebeutelten Kunden.
Übrigens gilt das gleiche für Leute die monatelang auf ihren Anschluß warten, schriftlich 4-wöchige Frist setzten, danach kann man fristlos Kündigen!

Gruß
M311
 
SCUX am 11.11.2008 15:35 schrieb:
mir ging es ja um diese MovieFlat...
Teste maxdome doch einfach.
Hier auf dieser Seite
http://www.maxdome.de/service/tour/schritt_9/
kann man das Premiumpaket kostenlos testen. Habs auch schon getestet, man muss nur rechtzeitig eine Kündigung schreiben sonst wird es teuer. Kündigung ist per eMail möglich.

Weiterhin aus den maxdome-FAQ:
maxdome schrieb:
Ab welcher Bandbreite funktioniert maxdome?
Sie können maxdome mit ab jeder DSL 1000 Verbindung auf Ihrem PC oder Fernseher ansehen.
Tipp: Der Bandbreitencheck ermittelt automatisch vor jedem Abruf die für Sie optimale Bandbreite. Diese können sie jederzeit auch manuell ändern.


btw, wenn es die normale Movieflat ist die von 1&1 angeboten wird dann ist die nicht so prickelnd. Da hast du ~120 Filme pro Monat frei, die meisten sind so SAT1- Pro7-Produktionen.
Info hier:
http://www.maxdome.de/movieflat/

Nur beim 1&1-Premium bzw. -Familienflat-Tarif ist die volle maxdome-Bibliothek dabei!
 
fiumpf am 11.11.2008 16:31 schrieb:
Nur beim 1&1-Premium bzw. -Familienflat-Tarif ist die volle maxdome-Bibliothek dabei!
aber man kann doch hier und da (ich glaub für 50Cent oder 1€) einen "anderen" aktuellen Film kaufen/mieten zum anschauen, oder hab ich da jetzt was völligst verkehrtes rausgelesen beim Angebot? :confused:

(übrigens bin ich ja mal gespannt wie 1&1 man reagiert auf mein letztes Schreiben...ich hab die aufgrund der gedachten Nichtnutzung ziemlich angefahren (auf korrekte Weise)..
 
SCUX am 11.11.2008 18:39 schrieb:
oder hab ich da jetzt was völligst verkehrtes rausgelesen beim Angebot?
Nein, hast du nicht. Man kann sich Filme einzeln kaufen, aber: Besteht das Leben heutzutage nicht nur noch aus Flats? :B
 
fiumpf am 11.11.2008 20:07 schrieb:
SCUX am 11.11.2008 18:39 schrieb:
oder hab ich da jetzt was völligst verkehrtes rausgelesen beim Angebot?
Nein, hast du nicht. Man kann sich Filme einzeln kaufen, aber: Besteht das Leben heutzutage nicht nur noch aus Flats? :B

Ja Fiumpf, da haste recht für fast alles gibt es mitlerweile ne Flat, nur wo ich wirklich eine brauchen könnte dafür bietet keiner eine an.
Für meine Tankstelle und für mein Eheweib!
:-D :-D :-D
 
Maschine311 am 11.11.2008 21:14 schrieb:
für fast alles gibt es mitlerweile ne Flat, nur wo ich wirklich eine brauchen könnte dafür bietet keiner eine an.
Für meine Tankstelle und für mein Eheweib!
:B :top: :top:
Aber Ehefrau heißt ja eigentlich Flat, wenn nicht machst du was falsch! :finger:
 
wie geil ist das denn :B
ich hab diese Antwort von 1&1 bekommen

Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wie bereits mehrfach mitgeteilt können wir Ihren Wunsch der Stornierung
nicht
entsprechen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum vorliegenden Sachverhalt
keine
weitere Stellung beziehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG
:-o
also die machen sich nicht mal die Mühe und schreiben sowas wie:
ihe Einwende sind nicht berechtigt weil MaxDome nur eine 1000er vorgibt bla bla..... :rolleyes:

wasn Verein......

Maschine311 am 11.11.2008 14:14 schrieb:
Faktum ist:
Die Leistung sollte mindestens 50-60% der Vertagsmäßigen Bandbreite betragen, sollte dieses unterschritten werden, kannst du schriftlich eine 4 wöchige Frist setzen ihre Vertragsleistung zu erfüllen, sollten die das nicht in einem Angemessenen Rahmen hinkriegen, hast du ein ausserordenliches Kündigungsrecht (§314; BGB), welches du fristlos machen kannst.Gruß
M311
haben die das nicht neuerdings mit dem
bis zu 16.000 untergraben?
oder gilt das dennoch?
 
haben die das nicht neuerdings mit dem
bis zu 16.000 untergraben?
oder gilt das dennoch?

Das machen die um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn du z.B. eine 16000er bestellst, und die Technik gibt aber nur 15000 her, kannste da eben nicht so einfach den Vertrag kündigen, was ich auch Ok find.
Mitlerweile ist aber so, das die 16000 jedem versprechen, obwohl jeder Telefontechniker Azubi das im ersten Ausbildungsjahr weiß, das dieses nur bei einer entfernung bis max. 500m von der Portstation funzt. danach gehts rapide ab mit der Leistung, und es dauert keine 2 min. das im PC festzustellen.
Man versucht so die Kunden zu ködern, um nachher halt, einen kleineren DSL Vertrag zu provozieren, der meist dann teurer ist als bei der Konkurrenz, aber Niemand will weitere 3 Mon. auf seine DSL Freischaltung warten, deshalb nicken die meisten das dann so ab.

Das mit den 50-60% ist eine klare Aussage der Verbraucherzentrale und auch von mehreren Internet- Anwälten. Leider ist das nirgens Gesetzmäßig festgelegtDas ist der Gesetzesauszug

Bei einer vertragswidrigen Schlechtleistung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag gemäß § 314 BGB außerordentlich zu kündigen. Somit kann der Vertrag, ohne dass die Mindestlaufzeit des Vertrages eine Rolle spielt und ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten - außerordentlich gemäß § 314 BGB kündigen.

Leider ist das nirgens Gesetzmäßig festgelegt, man nimmt dann 50-60% der angepeilten Leistung um auf der sicheren Seite zu seien, denn jedem wird wohl klar sein, wenn ich nur noch die hälfte oder Leicht drüber an Leistung bekomme, was ich eigentlich bestellt habe liegt jawohl eindeutig eine "Schlechtleistung" vor.

Wenn du dir ein Auto bestellst, und nach 2 Monaten, bekommst du dann eine Auto, aber ohne Motor und Räder, kann der Händler ja auch nicht sagen, "Sorry, aus Kulanzgründen lassen wir ihnen das ganze dann 5000€ billiger für den Dummy, aber SIe müssen das Auto so nehmen wir haben nämlich in unseren AGB drinstehen ein Auto, oder was ähnliches

Die Klausel "bis zu " bedeutet nichts anderes, das du eigentlich ein Blanko-Scheck für den Provider unterschreibst und das ist laut Gesetzgebung nicht zulässig.
Genaues findest du in
§ 305c BGB + § 307 Abs.1 Satz 1 BGB + § 307 Abs.1 Satz 2 BGB

Ich sagte doch schon, die können sich ihre AGBs sonst wo hinschieben, da können sie sich drauf berufen, wenn die Leistung 10-15% weniger hergibt als bestellt, welches ich aber völlig in ordnung finde, den so Anschluß schalten kostet ja auch den Provider Geld und damit nicht jeder Hirni gleich mit Kündigung droht, wenn die Bandbreite mal leicht unter der Leistung liegt oder leicht schwankt, aber nicht 16000 versprechen und dann eine 2000er erhalten. :haeh:
Wird Zeit dass der Gesetzgeber da mal eine vernünftige Endscheidung fällt, die für beide Seiten akzeptabel ist, denn Google ist voll, von so Abzog-Machenschaften!!
 
SCUX am 12.11.2008 00:03 schrieb:
Wie bereits mehrfach mitgeteilt können wir Ihren Wunsch der Stornierung nicht entsprechen.
lol SCUX, das sind die stinknormalen Textbausteine die ein schlecht bezahlter Mitarbeiter als Antwortmails an die Kunden schickt und von welchen er mindestens 10 Stück pro Stunde bearbeiten muss.
Den Leuten bist du mit deinem - in deren Augen - "Problemchen" scheissegal solang da kein offizielles Papier von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale kommt....
 
fiumpf am 12.11.2008 09:57 schrieb:
SCUX am 12.11.2008 00:03 schrieb:
Wie bereits mehrfach mitgeteilt können wir Ihren Wunsch der Stornierung nicht entsprechen.
lol SCUX, das sind die stinknormalen Textbausteine die ein schlecht bezahlter Mitarbeiter als Antwortmails an die Kunden schickt und von welchen er mindestens 10 Stück pro Stunde bearbeiten muss.
Den Leuten bist du mit deinem - in deren Augen - "Problemchen" scheissegal solang da kein offizielles Papier von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale kommt....
:-D noch viel geiler finde ich ja das hier:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum vorliegenden Sachverhalt
keine weitere Stellung beziehen werden.

ich hab denen jetzt erst mal noch ne Email geschrieben mit
? also entschuldigen Sie,
was ist das denn bitte für eine Antwort?
es gibt da noch den §314; BGB was die Leistung angeht...
und dan Haken zum "schnellst möglich" habe ich nicht gesetzt, sondern ist von ihnen aus angekreuzt....
das dies nicht rechtens ist wissen Sie!
Sie können mir jetzt meine Stornierung bestätigen.....oder dann wenn ich Sie einklage....


was´n Verein....
also wenn ich die MovieFlat nutzen kann mit meinem läppischen 3,5T. dann ist es ja erträglich...aber ich werde sicherlich nie wieder bei 1&1 Kunde sein nach der mind.Laufzeit :S
klar ist das denen erst mal egal...was aber langfristige Kundenbindung ist wird 1&1 zu spüren bekommen wenn sie die Leute zwanghaft 24Monate knebeln.....
schnelles Geld.....langsame Pleite...die werden noch sehn....
 
Tja das Prob ist die sind fast alle so sind. Freenet vorne weg, dann kommt 1&1 und die Liste ist unendlich. Wenn du dich auf den §314 berufst muß du allerdings erst abwarten, was die dir letztendlich liefern. Danach muß die Sie schriftlich Abmahnen und eine Frist setzen (2-4Wochen), wenn sie dann nichts brauchbares an Vertragsleistungen hinkriegen, sprich min. 50-60% der Vertragsleistung kannst du dich auf den §314 BGB Berufen und aufgrund von "Schlechtleistung" den Vertrag Fristlos Kündigen und nicht vergessen in dem Einschreiben, die Einzugsermächtigung zu entziehen, sonst buchen die muter weiter ab!
Es kann natürlich sein das Sie darauf nicht reagieren und dir weiter Mahnungen schicken, bis hin zu dieser Verbrecher Soizietät "KSP" (vertreten z.ZT. alle großen Provider) die dir dann mit allem drohen, die rufen dich sogar an und verlangen das du deine Schulden bezahlst.
 
ich bin aus gutem grund wieder zur t-com zuück. die sind zwar auch nicht immer das gelbe vom ei, aber zB als ich von 1&1 DSL1000 zu tcom DSL6000 wechseln wollte, haben die NICHT gesagt "kein problem", sondern "wechsel kein problem, aber die 6000 können wir ihnen erst offiziell anbieten, wenn der port von 1&1 frei ist und wir checken können, ob DSL6000 möglich ist"

und morgen tausch ich meinen 7 Monate alten WLAN-router in einer der zahlreichen t-shops um, für die man keinen eintritt zahlen muss, nachdem ich über die nicht-kostenpflichtige hotline der tcom angerufen hatte und mir zugesichert wurde, dass es laut meiner fehlerbeschreibung kein problem sei, dass ich im t-shop direkt nen neuen router mitnehmen kann :top:
 
Herbboy am 12.11.2008 13:50 schrieb:
"wechsel kein problem, aber die 6000 können wir ihnen erst offiziell anbieten, wenn der port von 1&1 frei ist und wir checken können, ob DSL6000 möglich ist"
So sollte es eigentlich bei jedem Provider sein.... :|
Leider sind alle nur auf das schnelle Geld und den naiven Neukunden aus.
 
Na ja habe der T-Com vor Jahren den Rücken gekehrt, weil sie total Inkompetent und Unflexibel waren, zudem war der Service 6-. Wie es z.Zt. dort aussieht weiß ich leider nicht! War dann bei Arcor 2 Jahre und die waren relativ ok, auch vom Kundenservice her. Seit 5 Jahren jetzt zufriedener Versatel-Kunde. Der Serice ist sehr freundlich und kompetent, die sagen ehrlich was Sache ist und hätten mich damals auch ohne weiteres aus meinem 6000er Vertrag rausgelassen, da sie nur ne 2000er bereitstelleben konnten. Da es aber eh kei günstigeren Anbieter gab, haben die mir nach 2 Wochen bedenkzeit, dann einen 2000er eigerichtet und ich mußte uch nur vom 1. Tag an dafür zahlen. Seitdem nie wider ein Problem!
Faktum ist halt wenn der eine Anbieter nicht über 2000DSL hinauskommt, dann kann das auch zu 99% kein anderer, da alle die gleiche Technik verwenden und keiner buddelt für dich 3Km Kabel in die Erde, damit du eine anständige Leitung bekommst.
Aber die sollten dir ganz klar sagen das ist ungefähr bei deinem Standort möglich, das kostet die maximal einen blick in den PC, mehr nicht.

Es sollte eine Gesetzt geben das die Verpflichtet min. 80% der vertraglich angegebenen Leistung bereitzustellen, wenn die das halt nicht können ist der Vertrag ebend nichtig und man muß dem Kunden ebend die möglichkeit geben sich andersweitig umzusehen oder halt ein neues Angebot machen über einen kleineren Vertrag. Dann würden sie auch vohher mal schauen was so ungefähr am Anschluß möglich ist und nicht immer überall 16000DSL anbieten um irgendein 2 Jahresvertrag in der Tasche zu haben, wo ie dem Kunden Bereitstellen können was sie wollen und man kann sich nicht wehren!
 
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