• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Neues Gesetz wegen Ruhestörung?

S

ShiZon

Gast
Neues Gesetz wegen Ruhestörung?

Hab vor einer weile aufgeschnappt, das die Regelung "ab 22 Uhr ist Ruhestörung" nicht mehr gilt und das ein neues Gesetz raus ist das besagt, das jeder der sich von einem Nachbarn gestört fühlt eine Anzeige erstatten kann.

Ist da was wahres dran und wenn es dieses neue Gesetz gibt, ist das für das gesamte Deutschland oder nur für einzelne Bundesländer? :-o
 
AW: Neues Gesetz wegen Ruhestörung?

ShiZon am 11.08.2008 15:42 schrieb:
Hab vor einer weile aufgeschnappt, das die Regelung "ab 22 Uhr ist Ruhestörung" nicht mehr gilt und das ein neues Gesetz raus ist das besagt, das jeder der sich von einem Nachbarn gestört fühlt eine Anzeige erstatten kann.

Ist da was wahres dran und wenn es dieses neue Gesetz gibt, ist das für das gesamte Deutschland oder nur für einzelne Bundesländer? :-o

Also das war unabhängig von einem neuen Gesetz soweit ich weiß schon immer so.
Ist ja nicht so, dass du jeden Lärm machen darfst, nur weil es vor 22 Uhr ist.
 
AW: Neues Gesetz wegen Ruhestörung?

ShiZon am 11.08.2008 15:42 schrieb:
Hab vor einer weile aufgeschnappt, das die Regelung "ab 22 Uhr ist Ruhestörung" nicht mehr gilt und das ein neues Gesetz raus ist das besagt, das jeder der sich von einem Nachbarn gestört fühlt eine Anzeige erstatten kann.

Ist da was wahres dran und wenn es dieses neue Gesetz gibt, ist das für das gesamte Deutschland oder nur für einzelne Bundesländer? :-o

Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Ruhest%C3%B6rung

Da hat sich afaik in letzter Zeit nichts verändert.
 
AW: Neues Gesetz wegen Ruhestörung?

es gab nie ein gesetz, dass spezielle uhrzeiten vorgab. es ist nur so, dass es sich eingebürgert hat, dass man ab 22h es bei zimmerlautstärke beläßt und auch nicht gröhlend durch die straßen zieht, und je nach region auch mittagsruhe 13-15h. diese uhrzeiten übernehmen auch so gut wie alle richter, FALLS mal was gericht landet (kommt an sich nur bei wiederholten störungen vor). das mit 22h als "gesetz" meinen vielleicht viele, da es in vielen hausordnungen standard ist und für außen-gastronomie die magische uhrzeit ist, bei der die gäste dann reingebeten werden. da gibt es dann idR auch städtische verordnungen. die sind aber nur dafür da, damit unnötiger rechtsstreit erst gar nicht auskommt und nicht für jedes lokal 22h neu als urteil rausgehen muss. es gibt regionen/standorte, bei denen ausnahmen erlaubt sind, zB der biergarten einer disco mitten in einem gewerbegebiet muss sich natürlich nicht zurückhalten...

und es ist so oder so auch auslegungssache. zunächst mal kommt ordnungsamt/polizei und begutachtet die situation. da kann es passieren, dass der bass von einer kellerparty, den man 4 häuser weiter LEICHT wahrnimmt, schon an einem wochenende um 23h zu einem "machen sie das leiser, ansonsten müssen wir durchgreifen" führt, auf der anderen seite singt einer um 2h nachts mit gitarre irgendwelche lieder in einer wohnung eines mehrfamilienhaus - und darf weitermachen...

und sofern man nach der ersten ermahnung dann auch leiser macht und nicht den anschein erweckt, dass man bewußt und mit absicht zu laut war, bleibt es auch bei ner ermahnung.
 
Zurück