AW: Neues Gesetz wegen Ruhestörung?
es gab nie ein gesetz, dass spezielle uhrzeiten vorgab. es ist nur so, dass es sich eingebürgert hat, dass man ab 22h es bei zimmerlautstärke beläßt und auch nicht gröhlend durch die straßen zieht, und je nach region auch mittagsruhe 13-15h. diese uhrzeiten übernehmen auch so gut wie alle richter, FALLS mal was gericht landet (kommt an sich nur bei wiederholten störungen vor). das mit 22h als "gesetz" meinen vielleicht viele, da es in vielen hausordnungen standard ist und für außen-gastronomie die magische uhrzeit ist, bei der die gäste dann reingebeten werden. da gibt es dann idR auch städtische verordnungen. die sind aber nur dafür da, damit unnötiger rechtsstreit erst gar nicht auskommt und nicht für jedes lokal 22h neu als urteil rausgehen muss. es gibt regionen/standorte, bei denen ausnahmen erlaubt sind, zB der biergarten einer disco mitten in einem gewerbegebiet muss sich natürlich nicht zurückhalten...
und es ist so oder so auch auslegungssache. zunächst mal kommt ordnungsamt/polizei und begutachtet die situation. da kann es passieren, dass der bass von einer kellerparty, den man 4 häuser weiter LEICHT wahrnimmt, schon an einem wochenende um 23h zu einem "machen sie das leiser, ansonsten müssen wir durchgreifen" führt, auf der anderen seite singt einer um 2h nachts mit gitarre irgendwelche lieder in einer wohnung eines mehrfamilienhaus - und darf weitermachen...
und sofern man nach der ersten ermahnung dann auch leiser macht und nicht den anschein erweckt, dass man bewußt und mit absicht zu laut war, bleibt es auch bei ner ermahnung.