• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

Netflix: Gericht sagt, automatische Preiserhöhung ist illegal

Der Artikel ist mir an sich egal, aber das Bild zum Titel passend gewählt XD
 
Extern eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Youtube. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Weitere Informationen gibt es auf der Datenschutzseite.

mit Musterformular zum Antrag auf Kostenrückerstattung.
 
mit Musterformular zum Antrag auf Kostenrückerstattung.
Immer langsam mit den wilden Pferden. Das Urteil ist ja noch nicht mal rechtskräftig. :-D

Aber wenn das auch wieder auf drei Jahre beschränkt ist, bekommt man von Netflix maximal 0, 36 oder 72 Euro zurück. Lohnt sich, besonders im Standardtarif. :B

Hat hier eigentlich jemand die Möglichkeit genutzt um seinen Banktarif zurückzufordern? Da ist deutlich mehr drin. Oder dann doch einfach den aktualisierten Bedingungen, diesmal aktiv, zugestimmt ( = wir sind aus dem Schneider :P)?
 
Zurück