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Monarchie!

Fenrrid

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Hi,
also ich muss für die Schule die Frgae erörtern ob die römische republik eine Mischverfassung aus Aristokratie, Demokratie und Monarchie ist
das es eine ist steht in sogut wie jedem buch
allerdings finde ich nicht wirklich belege einer Monarchie

Monarchie ist ja eigentlich die Herrschaft einer Person so ungefährt
in Rom herrschten aber eher die 2 Konsuln welche die meiste Macht hatten
ist das auch ein Element? halt ne monarchie mit 2 personen
und es gab ja auch die möglichkeit einen diktator für ein halbes jahr einzusetzten
das wäre ja auch die herrschaft einer person welche gewählt wurde (also wahldemokratie)
aber eigentlich isses ja auch ne diktatur dann

also irgendwie brauch ich da noch nen beleg für monarchie^^

wäre tol wenn irh da was wüsstet

danke schonmal!
 
im alten Rom herrschte ja ein Kaiser, und Kaisertum ist eine Art von "Monarchie". Monarchie ist definiert als Alleinherrschaft eine Fürsten, Königs oder ähnlichem.

Was Dich evtl. verwirrt: Du denkst vielleicht, dass es bei eine Art "Köngsfamilie" geben muss, in der das Amt weitergegeben wird. In moderne sind Monarchien auch meist mit Erbrecht verbunden, also der Sohn/Tochter des Monarchen würde bei Tod des Monarchen das Amt erben, aber "Monarchie" MUSS nicht durch Erbrecht geprägt sein. D.h. es kann durchaus Monachrie sein, ohne dass es in einer bestimmten Königfamileie bleiben muss.

ps: welche Zeit meinst Du denn genau? Ganz füher war das röm Reich ein "normales" Königsreich, dann eher Republik und dann Kaiserreich.
 
Du könntest mal schauen ob du was dazu in Rousseaus "Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts" findest, das hab ich mal gelesen, da wird das erklärt, er war sehr begeistert von rom...
 
zuerst gab es in rom könige, danach jeweils 2 konsulen, dann 1 mächtiger konsul und ein schwacher, dann ein kaiser.
 
ich meine das antike rom
also die römische republik mit dieser mischverfassung und den 2 kosuln halt

also ich hab jetzt geschrieben das ein zeichen für monarchie halt die macht der konsuln ist und das es auch einen alleinherrscher geben kann im notfall
 
Fenrrid am 18.06.2006 21:33 schrieb:
Hi,
also ich muss für die Schule die Frgae erörtern ob die römische republik eine Mischverfassung aus Aristokratie, Demokratie und Monarchie ist
das es eine ist steht in sogut wie jedem buch
allerdings finde ich nicht wirklich belege einer Monarchie

Monarchie ist ja eigentlich die Herrschaft einer Person so ungefährt
in Rom herrschten aber eher die 2 Konsuln welche die meiste Macht hatten
ist das auch ein Element? halt ne monarchie mit 2 personen
und es gab ja auch die möglichkeit einen diktator für ein halbes jahr einzusetzten
das wäre ja auch die herrschaft einer person welche gewählt wurde (also wahldemokratie)
aber eigentlich isses ja auch ne diktatur dann

also irgendwie brauch ich da noch nen beleg für monarchie^^

wäre tol wenn irh da was wüsstet

danke schonmal!

erstmal würde ich den Lehrer denn Fragen, wie er den Zeitraum Römische Republik denn abgrenzt, denn das ist auch in der Forschung nciht unumstritten. Desweiteren ändert sich in die Verfassung im Laufe dieser Geschichte einige male, auf welche sollst du dich nun beziehen...Die frühe Republik unterscheidet sich schon von der Republik der Bürgerkriegszeit.

Meine Empfehlung:
"Die Geschichte der Römischen Republik" von Jochen Bleicken aus der Oldenbourg Reihe.
Im Darstellungsteil werden die u.a. diese Entwicklungen geschildert, die ausführliche Expansionspolitk überblätterst du einfach. ;)

mfg don
 
Fenrrid am 18.06.2006 21:33 schrieb:
Hi,
also ich muss für die Schule die Frgae erörtern ob die römische republik eine Mischverfassung aus Aristokratie, Demokratie und Monarchie ist
das es eine ist steht in sogut wie jedem buch
allerdings finde ich nicht wirklich belege einer Monarchie

Monarchie ist ja eigentlich die Herrschaft einer Person so ungefährt
in Rom herrschten aber eher die 2 Konsuln welche die meiste Macht hatten
ist das auch ein Element? halt ne monarchie mit 2 personen
und es gab ja auch die möglichkeit einen diktator für ein halbes jahr einzusetzten
das wäre ja auch die herrschaft einer person welche gewählt wurde (also wahldemokratie)
aber eigentlich isses ja auch ne diktatur dann

also irgendwie brauch ich da noch nen beleg für monarchie^^

wäre tol wenn irh da was wüsstet

danke schonmal!

also ich würde in den 2 konsuln das monarchische element sehen. schon allein nach dem ausschlussprinzip, da ja der senat für das aristokratische und die volksversammlung für das demokratische stehen.
wichtig ist das prinzip der annuität und der kollegialität bei den konsuln, aber auch bei den niederen beamten
monarchie ist in diesem (antikem) kontext auch in abgrenzung zu ihrer entarteten form, der tyrannis zu sehen.
von polybios stammt die charakterisierung der röm verfassung als eine mischverfassung, wenn ich das richtig in erinnerung habe. seiner meinung nach beruhte der erfolg roms auf dieser verfasstheit
 
lordblizzard am 18.06.2006 21:52 schrieb:
Du könntest mal schauen ob du was dazu in Rousseaus "Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts" findest, das hab ich mal gelesen, da wird das erklärt, er war sehr begeistert von rom...

Rousseaus Theorie vom Gesellschaftsvertrag zielt primär auf die demokratischen Grundsätze, wie er sie verstand, ab. :)

Als aufgeklärter Denker hat Rousseau ein optimistisches Menschenbild. Darin geht er davon aus, dass der Mensch ein von Vernunft geleitetes Wesen ist und dass bei der Diskussion er private Interessen in den Hintergrund stellt und für "Das Gemeinwohl" eintritt - dieses wird als das Wahre, Objektive betrachtet. Hierauf zielt auch die Kritik an Rousseau. Denn hierdurch impliziert er etwas Objektives, Unantastbares, das unabhängig vom Menschen existiere. Damit kann er auch u.a. als Wegbereiter für den Kommunismus betrachtet werden, denn auch das perverse Sowjet-Model berief sich auf "Das Gemeinwohl", was mit den Interessen des Proletariates gleichgesetzt wurde und angeblich durch "Die Partei" vertreten wurde.
 
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