• Aktualisierte Forenregeln

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    Forenregeln


    Vielen Dank

Mal ein paar richtig unangehme Fragen zum Abend

M

Meai

Gast
Bin nicht in der Situation, und die Frage ist wahrscheinlich dadurch entstanden dass ich zuviele Schundfilme gesehen hab...aber geht mal mit bitte, sind eh eher juristische Fragen, vielleicht habt ihr Erfahrung.
Angenommen meine Freundin wird schwanger trotz aller nur erdenklichen Verhütungsmaßnahmen und will das Kind haben. Ich will das aber nicht. Dumm gelaufen, da ich biologisch der Vater wäre und sie nicht zur Abtreibung zwingen kann oder?
Die eigentliche Frage ist jetzt wie ich darstehen würde, wenn wir uns trennen würden, und sie Alimente einklagt. Null Chancen oder wie ist das? Ich wollte das Kind ja nicht.(jetzt kommen die Kommentare: blabla, hättest dir überlegen sollen bevor du den Ballermann benutzt)
Muss ich weniger/gar nix/voll zahlen wegen ihrer Weigerung? Gibt es sowas wie nen "Anspruch" auf ...wie soll man sagen..Vernunft? Wenn man zb. null Geld hätte das Kind großzuziehen, oder extrem arm ist eben und die Frau so verrückt ist es trotzdem machen zu wollen.
Reines Interesse wie gesagt, und Google hab ich nicht wirklich fragen können weil ich nicht wusste welcher Suchbegriff hier passend wär...
Achja: Und in den Filmen sieht es immer so aus als würden die Männer die ihre Frauen mit dem Kind im Stich lassen, völlig unbehelligt gelassen. Ich kann mir nicht vorstellen dass sowas geht, und legal sein darf. Kennt ihr da den Stand der Dinge?

Jo...das sind so die Sachen die mich beschäftigen ^^
 
Angenommen meine Freundin wird schwanger trotz aller nur erdenklichen Verhütungsmaßnahmen und will das Kind haben. Ich will das aber nicht. Dumm gelaufen, da ich biologisch der Vater wäre und sie nicht zur Abtreibung zwingen kann oder?

Nein... Zwingen geht nich. Wär ja noch schöner, mal ehrlich.

Die eigentliche Frage ist jetzt wie ich darstehen würde, wenn wir uns trennen würden, und sie Alimente einklagt. Null Chancen oder wie ist das? Ich wollte das Kind ja nicht.(jetzt kommen die Kommentare: blabla, hättest dir überlegen sollen bevor du den Ballermann benutzt)
Muss ich weniger/gar nix/voll zahlen wegen ihrer Weigerung? Gibt es sowas wie nen "Anspruch" auf ...wie soll man sagen..Vernunft? Wenn man zb. null Geld hätte das Kind großzuziehen, oder extrem arm ist eben und die Frau so verrückt ist es trotzdem machen zu wollen.

Nein sowas gibt es nicht. Wenn du der Vater bist dann musst du Unterhalt zahlen, egal ob du das Kind wolltest oder nicht. Die Höhe richtet sich soweit ich weiß nach deinem Einkommen und dem Alter des Kindes.

--->
http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5_3.htm

Achja: Und in den Filmen sieht es immer so aus als würden die Männer die ihre Frauen mit dem Kind im Stich lassen, völlig unbehelligt gelassen. Ich kann mir nicht vorstellen dass sowas geht, und legal sein darf.

Das wäre vorstellbar wenn die Mutter und später das Kind diesen Anspruch nicht geltend mach/nicht einklagt. Das ist aber dann rein freiwillig und wohl eher eine krasse Ausnahme.

Alle rechtlichen Einschätzungen ohne Gewähr.

Achja ich würde bei einer solchen Fragestellung nicht in erster Linie ans Geld denken. Es ist zwar sicher ein Problem was da ist aber in erster Linie geht es doch um die beteiligten Menschen. Vor allem das Kind.
 
Versuchs mal damit:
http://www.google.de/search?hl=de&q=unterhaltspflicht&btnG=Google-Suche&meta=&aq=0&oq=unterhaltspfli
Wobei ganz klar ist, dass Eltern erst einmal für den Unterhalt des Kindes zu sorgen haben. Inwiefern "verheiratet" eine Rolle spielt ist nicht so einfach rauszufinden, da "Eltern" oft mit "Ehepaar" gemixt wird in den Texten.
Natürlich gibt es soziale Härtefälle, das wird aber bestimmt immer von Fall zu Fall seperat entschieden.

Ich würde bei solchen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
 
Danke Leute, auf die PC Games Community ist Verlass :top:
Aber dass ich das wirklich nur aus Interesse frage habt ihr mir augenscheinlich auch nicht geglaubt :rolleyes:
Wie ist das dann wenn die Frau nicht mehr zusammenleben will, der Vater aber gerne mit dem Kind zusammenleben würde. Ich als Vater würde ja ungern "massig" Unterhalt zahlen nur um das Kind hin und wieder mal sehen zu können.
Wahrscheinlich tatsächlich Einzelfallentscheidung dann, kann mir nicht vorstellen dass man als Vater dann trotzdem voll zahlen muss wenn man eigentlich bereit wäre für das Kind ganz normal zu sorgen.

Also Gesetze sind manchmal schon seltsam, zb. hab ich grade diesen Artikel gefunden:
Maximalstrafrahmen sind nur 3 Jahre? Ich mein, man ist ja praktisch tot wenn man Aids hat und verliert sogut wie jede Lebensqualität?!

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/tirol/7-Monate-bedingt-fuer-Sex-mit-Aids-0489199.ece


 
Danke Leute, auf die PC Games Community ist Verlass  :top:
Aber dass ich das wirklich nur aus Interesse frage habt ihr mir augenscheinlich auch nicht geglaubt  :rolleyes:
Wie ist das dann wenn die Frau nicht mehr zusammenleben will, der Vater aber gerne mit dem Kind zusammenleben würde. Ich als Vater würde ja ungern "massig" Unterhalt zahlen nur um das Kind hin und wieder mal sehen zu können.
Wahrscheinlich tatsächlich Einzelfallentscheidung dann, kann mir nicht vorstellen dass man als Vater dann trotzdem voll zahlen muss wenn man eigentlich bereit wäre für das Kind ganz normal zu sorgen.

Also Gesetze sind manchmal schon seltsam, zb. hab ich grade diesen Artikel gefunden:
Maximalstrafrahmen sind nur 3 Jahre? Ich mein, man ist ja praktisch tot wenn man Aids hat und verliert sogut wie jede Lebensqualität?!

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/tirol/7-Monate-bedingt-fuer-Sex-mit-Aids-0489199.ece


Vorweg: seltsame Fragestellung. Erst geht es darum, das kind abzutreiben, dann darum, es möglichst oft zus ehen  :-o

Ein Kind zu bekommen ist nunmal immer ein "Restrisiko" beim Sex, da keine Verhütungsmaßnahme zu 100% sicher ist. Von daher hat man halt auch immer ein Risiko dabei, Alimente zahlen zu müssen.
 
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Aber dass ich das wirklich nur aus Interesse frage habt ihr mir augenscheinlich auch nicht geglaubt :rolleyes:
Wie ist das dann wenn die Frau nicht mehr zusammenleben will, der Vater aber gerne mit dem Kind zusammenleben würde. Ich als Vater würde ja ungern "massig" Unterhalt zahlen nur um das Kind hin und wieder mal sehen zu können.
Wahrscheinlich tatsächlich Einzelfallentscheidung dann, kann mir nicht vorstellen dass man als Vater dann trotzdem voll zahlen muss wenn man eigentlich bereit wäre für das Kind ganz normal zu sorgen.

Also Gesetze sind manchmal schon seltsam, zb. hab ich grade diesen Artikel gefunden:
Maximalstrafrahmen sind nur 3 Jahre? Ich mein, man ist ja praktisch tot wenn man Aids hat und verliert sogut wie jede Lebensqualität?!

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/tirol/7-Monate-bedingt-fuer-Sex-mit-Aids-0489199.ece


Eben NICHT. Nur weil man Aids hat, bzw infeziert ist, heißt das mittlerweile nicht mehr zwangsläufig dass man sterben muss. Zunächst kann man infiziert sein, ohne dass die Krankheit ausbricht. Wenn die Krankheit dann ausbricht verläuft die heute dank Medis und co. nicht mehr zwangsläufig tödlich. Daher ist das rechtliche gesehen eine Körperverletzung.

siehe dazu folgende Quellen:
  • Ein HIV-Infizierter, der in Kenntnis seiner Ansteckung mit einem
    anderen ohne Schutzmittel Sexualverkehr ausübt, kann wegen gefährlicher
    Körperverletzung strafbar sein. Ist eine Übertragung des AIDS-Erregers
    nicht feststellbar, kommt Strafbarkeit wegen Versuchs in Betracht.
    • BGH,
      Urt. v. 04.11.1988 - 1 StR 262/88; BGHSt 36, 1; NJW 1989, 781; StV
      1989, 61; NStZ 1989, 114; MDR 1989, 273; JR 1989, 115; JZ 1989, 496; JA
      1989, 321; MedR 1989, 73; BayVBl. 1989, 155; AIF0 1989, 82
  • Zur
    Frage der Verurteilung bei Tatsachenalternativität von versuchter und
    vollendeter gefährlicher Körperverletzung (Übertragung des HIV-Virus).
    • BGH,
      Urt. v. 12.10.1989 - 4 StR 318/89; BGHSt 36, 262; NJW 1990, 129; MDR
      1990, 65; StV 1990, 60; JZ 1990, 195; JR 1990, 203; MedR 1990, 271;
      AIFO 1990, 146
  • Das Landgericht hat sich nach
    ausreichender Würdigung der Tatumstän-de vor dem Hintergrund des nach
    Überzeugung des Angeklagten von ihm ausgehenden Aids-Ansteckungsrisikos
    von 1:1.000 in allen 25 Fällen des von ihm praktizierten ungeschützten
    oralen und vaginalen Geschlechtsverkehrs rechtsfehlerfrei von einem
    bedingten Körperverletzungsvorsatz überzeugt (vgl. BGH NJW 1992, 2644,
    2645 f., insoweit in BGHSt 38, 300 nicht abgedruckt). Das rechtfertigt
    den Schuldspruch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.
  • Ein
    HI-Virusträger, der mit einer Minderjährigen, welche die Infizierung
    kennt, den ungeschützten Geschlechtsverkehr ausführt, kann wegen
    Beteiligung an einer eigenverantwortlich gewolten Selbstgefährdung
    straflos sein.
    • BayObLG, Urt. v. 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89; NJW 1990, 131
  • Ein
    HTV-Infizierter macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung gem. §§
    223, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB strafbar, wenn er in Kenntnis seiner
    Ansteckung mit einem anderen ohne Schutzmittel Sexualverkehr ausübt.

    Dies gilt dann nicht, wenn der HlV-Infizierte mit einem
    Geschlechtspartner, welcher um die Infektiosität weiß, den
    ungeschützten Geschlechtsverkehr ausübt. Ob in einem solchen Fall eine
    freie und eigenverantwortliche Selbstgefährdung oder eine wirksame
    Einwilligung vorliegt, bleibt offen.
    • LG Würzburg, Urt. v. 13.06.2007 - 1 Ks 901 Js 9131/2005; JuS 2007, 772

Zum Thema Unterhalt: Es muss ja zunächst nachgewiesen werden das du der Vater bist. Meist sollen bzw. müssen Vater ja die Vaterschaft nach der Geburt anerkennen, wenn du das dann gemacht hast hast du ein Problem in dem Sinne als das du dann Unterhalt auf jeden Fall zahlen musst und bei einer Trennung meist nur ein Besuchsrecht bzw. Umgangsrecht bekommst, WENN sich dann die Mutter absolut querstellt.
 
Wie ist das dann wenn die Frau nicht mehr zusammenleben will, der Vater aber gerne mit dem Kind zusammenleben würde. Ich als Vater würde ja ungern "massig" Unterhalt zahlen nur um das Kind hin und wieder mal sehen zu können.
Wahrscheinlich tatsächlich Einzelfallentscheidung dann, kann mir nicht vorstellen dass man als Vater dann trotzdem voll zahlen muss wenn man eigentlich bereit wäre für das Kind ganz normal zu sorgen.
Der Unterhalt ist ja nicht als "Strafe" für den Vater gedacht sondern dafür um das Kind (und ggfls. den ehem. Partner) versorgen zu können. Es richtet sich also nach einem Bedarf den jemand hat und nach der Zahlungsfähigkeit. Und dieser Bedarf verringert sich nicht dadurch dass der Vater besonders "nett" oder gutwillig ist.

Also gibt es da keine mildernden Umstände.
 
Wie ist das dann wenn die Frau nicht mehr zusammenleben will, der Vater aber gerne mit dem Kind zusammenleben würde. Ich als Vater würde ja ungern "massig" Unterhalt zahlen nur um das Kind hin und wieder mal sehen zu können.
Wahrscheinlich tatsächlich Einzelfallentscheidung dann, kann mir nicht vorstellen dass man als Vater dann trotzdem voll zahlen muss wenn man eigentlich bereit wäre für das Kind ganz normal zu sorgen.
Der Unterhalt ist ja nicht als "Strafe" für den Vater gedacht sondern dafür um das Kind (und ggfls. den ehem. Partner) versorgen zu können. Es richtet sich also nach einem Bedarf den jemand hat und nach der Zahlungsfähigkeit. Und dieser Bedarf verringert sich nicht dadurch dass der Vater besonders "nett" oder gutwillig ist.

Also gibt es da keine mildernden Umstände.
im grunde geht es ja wirklich um das wohl des kindes. aber nehmen wir mal an, deine freundin wird schwanger, will aber nicht mit dir zusammenleben, bleibt trotzdem deine verantwortung für den vollen teil deines unterhalts. im härtefall kann sie auch den besuch verweigern, da der nicht ehepartner nicht automatisch besuchrecht hat, das müsste man sich dann versuchen einzuklagen..

in deutschland ist auch das familienrecht sehr merkwürdig ausgewachsen, wenn z.b. eine ehefrau von einem nichtehemann schwanger wird, ist der ehemann dennoch erst einmal unterhaltspflichtig - da rauszukommen ist selbst dann nicht einfach wenn ehefrau und der leibliche vater offen die vaterschaft einräumen... und im streitfall fast unmöglich da ein vaterschaftstest nur mit zustimmung der mutter gemacht werden kann - oder durch anordnung des gerichts, wobei das eher bis zur volljährigkeit des kindes dauert und rückforderungen sind auch nicht so einfach...

schön ist er auch der fall, als der vater freiwillig zuviel unterhalt zahlte, es sich dann aber nicht mehr leisten konnte, eine absenkung dann aber einseitig nicht mehr möglich war...
 
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