• Aktualisierte Forenregeln

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    Vielen Dank

Kaufvertrag aufsetzen für Handy gebraucht-kauf?

Wenn ein Käufer gegenüber einem Verkäufer eine Willenserklärung abgibt, das Eigentum an einer (beweglichen) Sache zu erwerben, und der Verkäufer diesem zustimmt, so ist ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien zustande gekommen.

Dazu bedarf es keiner besonderen (schriftlichen) Form, mündlich ist völlig ausreichend.

Und ein solcher Kaufvertrag ist auch völlig rechtswirksam, wenn kein entsprechender Mangel vorliegt (z.B. eingeschränkte Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigkeit, etc.).

EDIT: Soviel zur juristischen Theorie. In der Praxis steht man im Ernstfall vor Gericht mit etwas "Schriftlichem" immer besser da, keine Frage...
Dein Edit ist genau die Bestätigung meiner Aussage, warum man das so machen sollte ... ;)
 
Hallo, ich habe den alten Fred mal ausgekramt weil ich auch ne Frage habe zu diesem Thema!

Ich verkaufe heute mein HTC Sensation, das bezahle ich aber noch bis juni nächsten Jahres über meinen Namen ab. Könnte es dadurch zu Problemen kommen fals der neue Käufer das Handy bei O2 mal einschickenn muss`?? weil es hatja noch Garantie!?

Bitte um ne kurze schnelle Antwort... tausend dank!

Ps oder sollte ich dshalb auch nen Kaufvertrag aufsetzen??
 
Hallo, ich habe den alten Fred mal ausgekramt weil ich auch ne Frage habe zu diesem Thema!

Ich verkaufe heute mein HTC Sensation, das bezahle ich aber noch bis juni nächsten Jahres über meinen Namen ab. Könnte es dadurch zu Problemen kommen fals der neue Käufer das Handy bei O2 mal einschickenn muss`?? weil es hatja noch Garantie!?

Bitte um ne kurze schnelle Antwort... tausend dank!

Ps oder sollte ich dshalb auch nen Kaufvertrag aufsetzen??

du kannst/ darfst das gerät noch gar nicht verkaufen, da du noch kein eigentum daran erlangt hast.
 
du kannst/ darfst das gerät noch gar nicht verkaufen, da du noch kein eigentum daran erlangt hast.

Das ist richtig, aber es ist möglich, mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter/Finanzierungspartner eine Art Sonderkündigung auszuhandeln: er muss die restlichen ausstehenden Raten begleichen, um das Eigentum am Gerät zu erwerben. Sollte eigentlich problemlos möglich sein.
 
Du könntest Dich natürlich verpflichten, dass DU im Falle einer Reklamation dann die Sache für den Käufer abwickelst und ihm das Handy auch wieder zurückschickst
 
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