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Kaufvertrag aufsetzen für Handy gebraucht-kauf?

MICHI123

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Kaufvertrag aufsetzen für Handy gebraucht-kauf?

Hi,
ich kaufe heute gebraucht ein Samsung galaxy S i9000 für 250€.
Sollte ich da auf Nummer sicher gehen und einen Kaufvertrag aufsetzen/ein Muster downloaden?
Gruß,
Michi
 
Wenn ich etwas verkaufen würde und mir käme jemand mit nem runtergeladenen Kaufvertrag an weil er mir nicht traut, dann würde ich ihn zum Teufel jagen, auch wenn ich auf meinem Zeug sitzen bleibe.

Wenn es um 20.000 Euro geht macht man sowas, aber doch nicht für 250...
 
Aber gibt doch auch Sicherheit für den Verkäufer, weil er dann schriftlich hat dass ich keine Garantie von ihm verlange.
 
Aber gibt doch auch Sicherheit für den Verkäufer, weil er dann schriftlich hat dass ich keine Garantie von ihm verlange.

Ganz ehrlich, ich wäre nie auf den Gedanken gekommen für ein gebrauchtes Handy einen KV zu entwerfen. MMn etwas übertrieben.

Wenn Du Dich dadurch aber sicherer fühlst und der Verkäufer keine Einwände hat (würde ihn vorher fragen), dann ist es doch absolut kein Problem.

Ihr beide seit volljährig? Sonst gibt es mit einem Vertragsabschluss mMn rechtliche Probleme.
 
Es gibt sogar noch den "Kaufvertrag" bzw. "Verkaufvertrag" meines Gameboys an einen Kumpel ... ich glaub wir waren beide 13j alt oder so! :B

Better be safe ...

Allerdings seh ich es wie Vordack ... bei wirklich guten Freunden sollte das nicht notwendig sein, bei Bekannten hingegen ggf. schon.
 
Das hät ich vielleicht erwähnen sollen, ich kenne die Frau garnicht, habe das bei eBay kleinanzeigen gefunden und fahre heute nachmittag hin um das zu besichtigen und zu kaufen. Daher. Bei Freunden wär ich auch nie auf die Idee gekommen nen kaufvertrag zu schreiben. Aber wer weiß wie andere leute ticken ^^
Ich bin natürlich volljährig, denke die Verkäuferin auch.
 
Hm, ja ... bei eBay und bei völlig unbekannten ... warum nicht, wenn du eh bei ihr bist?!

Make it so!

:B
 
Aber gibt doch auch Sicherheit für den Verkäufer, weil er dann schriftlich hat dass ich keine Garantie von ihm verlange.
Dann sollte es aber eher die Sorge der Verkäuferin sein, ob Sie einen Kaufvertrag aufsetzen will oder nicht.
Wenn du zu Ihr fährst, dir das Handy anguckst und testest, macht für dich ein Kaufvertrag eigentlich wenig Sinn.
Aber schaden tut es sicherlich nicht.
 
Das hät ich vielleicht erwähnen sollen, ich kenne die Frau garnicht, habe das bei eBay kleinanzeigen gefunden und fahre heute nachmittag hin um das zu besichtigen und zu kaufen. Daher. Bei Freunden wär ich auch nie auf die Idee gekommen nen kaufvertrag zu schreiben. Aber wer weiß wie andere leute ticken ^^
Ich bin natürlich volljährig, denke die Verkäuferin auch.

Also wenn man den Beitrag einzeln liest, könnte man vermuten es geht hier nich um ein Handy sondern um was anderes :B
 
Ein Handy kann man kurz testen, ob alles o.k ist. Da braucht man keinen Kaufvertrag. Was anderes ist es bei zB Autos oder Häusern, und da ist es eben nicht nur wegen des Wertes, sondern auch wegen anderer Dinge wie zB beim Auto Zulassung, Sicherheit, gehört das Auto wirklich dem Verkäufer usw.

Ganz grob: für Dinge, wo man auch beim Amt sich melden muss (Grundbucheintrag fürs Haus, Fahrzeugschein fürs Auto usw.), macht man nen Kaufvertrag, aber für normale Gebrauchsgegenstände eigentlich nicht.

Du kannst aber, wenn Du willst, nach ner Quittung verlangen. Oder vorschlagen, dass sie es bei ebay reinsetzen soll, denn darauf ginge dann hervor so was wie Zustand und "vertragspantner" - dann musst Du aber auch die Gebühren übernehmen, da die Frau das Handy ja eben sicher auch extra per normaler Kleinanzeige verkaufen will, weil es auch kostenlos ist.
 
Ein Handy kann man kurz testen, ob alles o.k ist. Da braucht man keinen Kaufvertrag. Was anderes ist es bei zB Autos oder Häusern, und da ist es eben nicht nur wegen des Wertes, sondern auch wegen anderer Dinge wie zB beim Auto Zulassung, Sicherheit, gehört das Auto wirklich dem Verkäufer usw.

Ganz grob: für Dinge, wo man auch beim Amt sich melden muss (Grundbucheintrag fürs Haus, Fahrzeugschein fürs Auto usw.), macht man nen Kaufvertrag, aber für normale Gebrauchsgegenstände eigentlich nicht.
Sorry ... aber das ist Unsinn. Selbstverständlich kannst du auch für kleine Dinge irgendwelche Verträge aufsetzen, einfach um "rechtssicher" behaupten zu können, das du etwas gekauft hast.

Wer sagt mir, dass ich von jemanden ein Handy kaufe und der im Anschluss nicht behauptet ich hätte ihn "abgezogen"?

Des Weiteren, nehmen wir einen Fernseher, können beide Parteien eine Ratenzahlung vereinbaren ( wollen ), auch hier sollte ganz einfach der Zahlungsplan + Finanzierungsart festgehalten werden.

Ich würde bei fast allen Dingen wo ich ein schlechtes Gefühl habe einen Vertrag aufsetzen ( eine DIN A4 Seite :B ) und mir die Zahlung bestätigen lassen, thats it.
 
Sorry ... aber das ist Unsinn. Selbstverständlich kannst du auch für kleine Dinge irgendwelche Verträge aufsetzen, einfach um "rechtssicher" behaupten zu können, das du etwas gekauft hast.
wo hab ich denn geschrieben, dass man das nicht kann? ^^ ich sag nur, dass man es normalerweise nicht zu tun braucht - nicht mehr und nicht weniger.

Zudem verschweigst Du im "beanstandeten" Zitat noch den Tipp: "Du kannst aber, wenn Du willst, nach ner Quittung verlangen" => in dem Moment wird Deine Aussage mit "behauptet ich hätte ihn abgezogen" zum Unsinn, da Du ja nen Beweis einer ordentlichen Zahlung hast... :P


Des Weiteren, nehmen wir einen Fernseher, können beide Parteien eine Ratenzahlung vereinbaren ( wollen ), auch hier sollte ganz einfach der Zahlungsplan + Finanzierungsart festgehalten werden.
Ratenzahlung ist doch was völlig anderes, erst Recht bei einer fremden Person.


Es kommt natürlich am Ende immer drauf an, wie die Anzeige und die Person wirken. Wenn ich aber ein SO mieses Gefühl hätte, dass ich bei Anblick der Person und Einschätzen der Umstände lieber einen Kaufvertrag machen will, würd ich das Handy am besten erst gar nicht kaufen, denn wenn die Person und die Umstände dermaßen halbseiden erscheint, könnte das Teil auch geklaut sein... zB Kleinanzeige ebay und "Treff am Bahnhof" - aber hier soll er ja "sogar" zu der Wohndresse der Frau, insofern sieht das nicht nach Problemviertel-Asi-Abzocke aus ;)


tipp: nen Freund als Zeugen mitnehmen, dann ist die Sache eh gegessen.
 
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bin jetzt eh mit meiner Freundin hingefahren weil wir noch in Osnabrück inner Stadt waren und ein köstliches Eis gegessen haben. Hat alles super geklappt, sie wollte keinen Kaufvertrag unterschreiben, fand sie suspekt, aber sie wirkte vernünftig also kein Grund zur Sorge. Handy war tatsächlich im perfekten Zustand wie beschrieben. Wieder eine Top erfahrung bei ebay Kleinanzeigen gemacht. Nachteil bei ebay kleinanzeigen ist nur, dass die Leute fast nie auf eMails antworten, nur bei denen die ne Telefonnummer hinterlassen haben kann man sich Hoffnungen machen.
PS: das Handy ist der Knaller sag ich euch!
 
Nebenbei gefragt: wie is das eigentlich, kann man da trotzdem das "normale" Ebay-Profil einsehen bei so ner Kleinanzeige? Es wär ja immer noch mal ein Anhaltspunkt, wenn da einer mit 150 zu 99,9% positiven Bewertungen was anbietet, als wenn es einer ganz ohne Wertungen ist.
 
Auweia, ihr juristischen "Dünnbrettbohrer"... :-D

Hier steht soviel Nicht- und Halbwissen, dass mir ganz schwindlig wird... ;)

Wenn ein Käufer gegenüber einem Verkäufer eine Willenserklärung abgibt, das Eigentum an einer (beweglichen) Sache zu erwerben, und der Verkäufer diesem zustimmt, so ist ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien zustande gekommen.

Dazu bedarf es keiner besonderen (schriftlichen) Form, mündlich ist völlig ausreichend.

Und ein solcher Kaufvertrag ist auch völlig rechtswirksam, wenn kein entsprechender Mangel vorliegt (z.B. eingeschränkte Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigkeit, etc.).

EDIT: Soviel zur juristischen Theorie. In der Praxis steht man im Ernstfall vor Gericht mit etwas "Schriftlichem" immer besser da, keine Frage...
 
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Eben, es geht nur darum, dass so ein Vertrag würde im Streitfall halt eher zu einer Klärung beitragen als reines "Wort gegen Wort", und das der bei manchen Dingen halt eher zu empfehlen und üblich ist, und bei anderen eher unüblich - um mehr nicht. Niemand hat hier irgendwo gesagt, dass der schriftliche Kaufvertrag juristisch erforderlich sei oder so was ^^ Auch ein Auto kann mann, wenn man will, nur per Handschlag verkaufen.
 
Eben, es geht nur darum, dass so ein Vertrag würde im Streitfall halt eher zu einer Klärung beitragen als reines "Wort gegen Wort", und das der bei manchen Dingen halt eher zu empfehlen und üblich ist, und bei anderen eher unüblich - um mehr nicht. Niemand hat hier irgendwo gesagt, dass der schriftliche Kaufvertrag juristisch erforderlich sei oder so was ^^ Auch ein Auto kann mann, wenn man will, nur per Handschlag verkaufen.

Ja, natürlich, mir ging es nur um Formulierungen wie "man braucht keinen KV". Und das ist eben grundfalsch, denn selbst bei einem "Ey Alder - für fuffzisch Euro gibsu mir Handy, ok?" "Jo, geht klar!" ist ein rechtswirksamer KV zustande gekommen.

Und ich hatte eben stark den Eindruck, dass viele hier glauben, zu einem Vertrag gehöre zwingend eine bestimmte Form, z.B. ein bestimmtes Schriftstück. :)
 
Typische Juristen-Korinthenkackerei, das kenn ich von meinem besten Freund auch ;) Wenn ein Nicht-Jurist bei einer Gelegenheit wie hier von "Kaufvertrag" spricht, meint der mit Kaufvertrag natürlich nicht die juristische Defintion eines Vorganges, der sich "Kaufvertrag" nennt, sondern ein Schriftstück, wo drauf steht, was man kauft und wer es wem verkauft und für wieviel usw., und das geht hier auch ganz klar aus der Frage und der Antworten hervor - tu nicht so, als ob Du das nicht wüßtest :P

Was anderes wäre es, wenn es hier um eine Streitfrage ginge, ob in einem Fall XY nun ein kaufvertrag zustande am oder nicht. Dann ist mit KV natürlich die juristische Definition gemeint und nicht nur ein Schriftstück. Aber hier war IMHO selbst für Vollblutjuristen an sich erkennbar, dass es nur um die Frage "braucht man einen SCHRIFFTLICHEN Kaufvertrag" ging
 
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Aber hier war IMHO selbst für Vollblutjuristen an sich erkennbar, dass es nur um die Frage "braucht man einen SCHRIFFTLICHEN Kaufvertrag" ging

Für mich war's jetzt tatsächlich unklar. Und ich bin ja nicht einmal Jurist, sondern verfüge lediglich über eine gewisse juristische Vorbildung, hauptsächlich im Bereich "Schuldrecht". ;)
 
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