Vielmehr stuft das Gericht Internetforen generell als redaktionell gestaltete Angebote(!)
ein. Alle Beiträge gelten laut Urteilsbegründung als "eigene Information, die der Betreiber
zum Abruf bereit hält" - unabhängig davon, ob der Betreiber selbst oder eine dritte
Person diese Beiträge verfasst hat.
Eine Befreiung von der Haftung sei nur möglich, wenn sich der Betreiber von einer
Äußerung ausdrücklich distanziert - und zwar nicht pauschal, sondern ausdrücklich und
konkret im Einzelfall.
Man muss sich vor Augen halten, wie paradox das ist:
Der Betreiber muss sich also von potenziell rechtswidrigen Beiträgen konkret distanzieren
(was grundsätzlich voraussetzt, dass ALLE Einträge gelesen und geprüft werden).
Kann man ihm aber nicht genau dann nachsagen, dass er den entsprechenden Beitrag
vorsätzlich und bewusst über seine Internetseite verbreitet?
Irrelevant ist für das Gericht weiterhin, ob der Rechtsverstoß offensichtlich aus
dem Beitrag hervorgeht. Ob der letztlich beanstandete Satz (nachzulesen im Urteil,
siehe unten) offensichtlich rechtswidrig ist, überlasse ich der persönlichen
Einschätzung eines jeden Einzelnen.
Für mich ist er es nicht, denn wenn jemand schreibt, dass er etwas gelesen habe,
dann darf ich doch davon ausgehen, dass er es auch wirklich gelesen hat.
Laut Begründung trifft mich auch deshalb ein Verschulden, weil ich nicht hinreichend
sorgfältig geprüft habe, ob die Äußerung zulässig war oder nicht.
Zusammenfassend kann man sagen:
Nach Ansicht der Hamburger Richter haftet der Betreiber einer Internetseite für
deren Inhalt - völlig gleichgültig, durch wen diese Inhalte generiert werden.
Sämtliche Inhalte sind zu kontrollieren und zu überwachen, darüber hinaus hat der
Betreiber aktiv nach potenziellen Rechtsverletzungen zu forschen.
Auf dieser Basis könnte kein Forum und auch kein einziger Dienst des "Web 2.0"
funktionieren.
das ist dsa urteil vom freitag bezüglich der rechtslage von internetforen, wer alles lesen will: http://www.supernature-forum.de/vbb/anregungen-kritik-und-fragen-zum-board/55167-wurden-abgemahnt-schlagen-zurueck-update-04-05-a-3.html#post644027