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Indizierung: Was nun mit Community-Page?

B

bigfraggle

Gast
Hallo zusammen,

wie gestern bekannt gegeben wurde, hat die BPjM am 23. November Epics Gears of War (Xbox 360, evtl. bald auch PC) auf den Index gesetzt.

Wie das Schicksal nun so spielt, betreibe ich unter gearsofwar.de eine entsprechende Fanpage mit kleiner Community.

Indizierung bedeutet ja, dass ein Spiel nicht mehr beworben oder öffentlich präsentiert werden darf. Somit sieht die rechtliche Grundlage für meine Page nicht mehr ganz so gut aus.

Grundsätzlich stellen sich mir an dieser Stelle folgende Fragen:

Darf man in Deutschland garnicht mehr über das Spiel sprechen (Stichwort News)? Dürfen insofern auch allgemeine Spielemags nicht mehr über das Spiel berichten?

Wenn ich mir keinen Ärger einfangen möchte, sollte ich dann schauen, das ganze über einen ausländischen Serveranbieter laufen zu lassen? Gibt es da Dinge, die ich beachten sollte? Wie wäre es z.B. mit Österreich?

Wie sieht das mit meiner Domain gearsofwar.de aus? Kann ich die ohne Probleme weiterlaufen lassen und z.B. auf irgendeine at-Adresse weiterleiten lassen? Oder darf ich sie garnicht mehr nutzen?

Oder wie sähe es aus, wenn ich aus der Page eine Art "Club" mache? Gäste bekommen keine Infos angezeigt und um sich zu registrieren, muss man einen Altersnachweis erbringen (wie auch immer der aussehen mag)?

Gibts irgendwelche Fristen? Können die erwarten, dass ich mein Angebot von heute auf morgen offline stelle?

Was denkt ihr?

Gruß
bigfraggle
 
ich würde sie ins ausland verschieben.


es ist meiner meinung nach ein unding, dass einem berichterstattung als werbung ausgelegt werden kann, um eine zensur durchzusetzen, weil dieser part der indizierung ist schlicht und einfach eine informationszensur. und damit bin ich nicht einverstanden.
ok ,das mit dem altersnachweis wäre auch eine idee. nur werden dann die besucher wahrscheinlich arg dezimiert, das ist für viele zuviel aufwand, nur um eine website anzusehen.
 

Schau mal hier: http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml

Ansonsten auch bei wikipedia, da gibts unten einige Links, vielleicht findest Du dort etwas. http://de.wikipedia.org/wiki/Indizierung
 
HanFred am 28.11.2006 10:01 schrieb:
ich würde sie ins ausland verschieben.


es ist meiner meinung nach ein unding, dass einem berichterstattung als werbung ausgelegt werden kann, um eine zensur durchzusetzen, weil dieser part der indizierung ist schlicht und einfach eine informationszensur. und damit bin ich nicht einverstanden.
das hängt von der art der berichterstattung ab. zB ein spieletest wäre natürlich schon auch irgendwie "werbung" (sofern der test nicht eine wertung untr 40% ergibt ;) ), zwar keine in form einer bewußten anzeige, aber das ziel einer indizierung, nämlich das produkt möglichst unpräsent im alltäglichen leben zu machen, würde ad absurdum geführt werden. objektive berichte über und das nennen von indizierten speilen ist ja aber grundsätzlich schon erlaubt, aber eben je nach rahmen, also zB im rahmen eines politmagazins wäre das as ganz anderes als zB als test in einer zeitschrift.

wenn du eine völlig offene berichterstattung von indizierten games forderst, dann müßtest du im gegenzug eigentlich auch erlauben, dass in ganz normalen zeitschriften auch tests und bilder zB von pornos zugelassen werden müßten... :-P


bei eigenen homepgaes würde ICH mir auch noch die frage stellen: wie sehr bin ich selber verantwortlich, zB wenn ich gar nicht wußte, dass der titel indiziert worden ist...? :confused:
 
Herbboy am 28.11.2006 12:42 schrieb:
bei eigenen homepgaes würde ICH mir auch noch die frage stellen: wie sehr bin ich selber verantwortlich, zB wenn ich gar nicht wußte, dass der titel indiziert worden ist...? :confused:

Ich denke mal, dass hier der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" greift. Allerdings braucht es erstmal einen Kläger, dass man als Betreiber einer privaten Page, wo ein indiziertes Spiel erwähnt wird, belangt werden kann. Streng genommen dürften dann ja auch keine Quake-3-Shirts und ähnliches verkauft werden, aber sowas juckt den Gesetzgeber einfach nicht, da es unsinnig wäre, jeden kleinen Furz zu verfolgen *g*

MfG Jimini
 
Herbboy am 28.11.2006 12:42 schrieb:
HanFred am 28.11.2006 10:01 schrieb:
ich würde sie ins ausland verschieben.


es ist meiner meinung nach ein unding, dass einem berichterstattung als werbung ausgelegt werden kann, um eine zensur durchzusetzen, weil dieser part der indizierung ist schlicht und einfach eine informationszensur. und damit bin ich nicht einverstanden.
das hängt von der art der berichterstattung ab. zB ein spieletest wäre natürlich schon auch irgendwie "werbung" (sofern der test nicht eine wertung untr 40% ergibt ;) ), zwar keine in form einer bewußten anzeige, aber das ziel einer indizierung, nämlich das produkt möglichst unpräsent im alltäglichen leben zu machen, würde ad absurdum geführt werden. objektive berichte über und das nennen von indizierten speilen ist ja aber grundsätzlich schon erlaubt, aber eben je nach rahmen, also zB im rahmen eines politmagazins wäre das as ganz anderes als zB als test in einer zeitschrift.

wenn du eine völlig offene berichterstattung von indizierten games forderst, dann müßtest du im gegenzug eigentlich auch erlauben, dass in ganz normalen zeitschriften auch tests und bilder zB von pornos zugelassen werden müßten... :-P


bei eigenen homepgaes würde ICH mir auch noch die frage stellen: wie sehr bin ich selber verantwortlich, zB wenn ich gar nicht wußte, dass der titel indiziert worden ist...? :confused:

Das ist ein unbeachtlicher Verbotsirrtum, denn Du hättest ja nachschauen können, ob das Spiel indiziert ist.
So ähnlich wie wenn Du im Iran eine außereheliche Beziehung mit einer verheirateten Frau unterhälst und dann sagst Du hättest nicht gewusst, dass darauf die Todesstrafe steht. :haeh: Besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein.
Das ist dann zwar wahrscheinlich nur fahrlässig, spielt aber bei OWi keine Rolle.

Bei einer Straftat kannst Du dann nur wegen Fahrlässigkeit bestraft werden, es sei denn Du hast schon geahnt, dass es indiziert sein könnte, es aber trotzdem gemacht. Ist ein Grenzfall. :-P
 
archwizard80 am 28.11.2006 12:55 schrieb:
Herbboy am 28.11.2006 12:42 schrieb:
bei eigenen homepgaes würde ICH mir auch noch die frage stellen: wie sehr bin ich selber verantwortlich, zB wenn ich gar nicht wußte, dass der titel indiziert worden ist...? :confused:

Das ist ein unbeachtlicher Verbotsirrtum, denn Du hättest ja nachschauen können, ob das Spiel indiziert ist.
klar schützt unwissen nicht vor strafe, was ich meitne war: kann man mit einer milderen (relativen) strafe rechnen als zB bei einer proffessionellen zeitschrift, von der man ja so ein wissen zwingend verlangen darf? zB evtl. sogar mit einem freispruch/instellung des verfahrens wegen... wie heißt das noch... geringfügigkeit des vergehens....? zB wenn die site grad mal von 40 leuten pro woche besucht wird... ;)
 
Herbboy am 28.11.2006 13:04 schrieb:
archwizard80 am 28.11.2006 12:55 schrieb:
Herbboy am 28.11.2006 12:42 schrieb:
bei eigenen homepgaes würde ICH mir auch noch die frage stellen: wie sehr bin ich selber verantwortlich, zB wenn ich gar nicht wußte, dass der titel indiziert worden ist...? :confused:

Das ist ein unbeachtlicher Verbotsirrtum, denn Du hättest ja nachschauen können, ob das Spiel indiziert ist.
klar schützt unwissen nicht vor strafe, was ich meitne war: kann man mit einer milderen (relativen) strafe rechnen als zB bei einer proffessionellen zeitschrift, von der man ja so ein wissen zwingend verlangen darf? zB evtl. sogar mit einem freispruch/instellung des verfahrens wegen... wie heißt das noch... geringfügigkeit des vergehens....? zB wenn die site grad mal von 40 leuten pro woche besucht wird... ;)

Ja der Staatsanwalt wird das sicherlich wegen geringer Schuld einstellen, vielleicht musst Du 50 - 200 € zahlen (§§ 153, 153a StPO). Wenn Du damit keinen Gewinn erzielen willst, wirkt es sich wahrscheinlich auch noch mildernd aus. Glaube kaum, dass es da zu einem Verfahren kommt, wenn Du das nicht möchtest. Die Staatsanwälte haben genug mit den ganzen aggressiven, jugendlichen Intensivstraftätern zu tun, die wegen der ganzen Killerspiele marodierend durch die Straßen ziehen. :ugly:

Weitere Rechtsberatung nur nach Honorar (Vorkasse!) :finger: :-] ;-)



Leider sind wir etwas vom Thema abgekommen. :-|
Als ich würde die Seite auf einen österreichischen Server verschieben, eine .at domain wählen und alle Site-mitglieder per Mail informieren. Auf der .de domain würde ich eine Weiterleitung mit dem Hinweis auf die neue Seite setzen. Für eine Übergangszeit (4 Wochen oder so) sicherlich unproblematisch. Für verbindliche Auskünfte: s.o.
 
Darf man den Namen
Gears of War
hier überhaupt in einem öffentlichen Forum aussprechen zu dem auch unschuldige Minderjährige zutritt haben.
Die PCG darf doch bis heute nicht nicht dieses eine Spiel von ID Software das mit den zwei O in der Mitte von Anfang der 90er Jahre nennen. :-D
 
Sumpfling am 28.11.2006 15:22 schrieb:
Darf man den Namen
Gears of War
hier überhaupt in einem öffentlichen Forum aussprechen zu dem auch unschuldige Minderjährige zutritt haben.
Die PCG darf doch bis heute nicht nicht dieses eine Spiel von ID Software das mit den zwei O in der Mitte von Anfang der 90er Jahre nennen. :-D

natürlich dürfen wir nutzer den titel GEARS OF WAR nennen, das ist überhaupt kein problem.
auch DOOM ist kein problem, selbst den namen des beschlagnahmten MANHUNT darf ich nennen, wenn ich will.

es ist ja nicht so, dass ich artikel darüber schreibe und ind en medien veröffentliche. es ist nur eine diskussion.

wär ja noch schöner, wenn die regierung einem den mund verbieten könnte, das wäre ein angriff auf die freie meinungsäusserung. bin ja kein holocaustlügner, da wird's verboten.
 
bigfraggle am 28.11.2006 09:54 schrieb:
Indizierung bedeutet ja, dass ein Spiel nicht mehr beworben oder öffentlich präsentiert werden darf. Somit sieht die rechtliche Grundlage für meine Page nicht mehr ganz so gut aus.

Interessant - in der aktuellen Gamestar wird Doom nicht nur erwähnt sondern auch ein Screenshot gezeigt. Auf der Ab-18-DVD werden sogar eine Minute lang Spielszenen gezeigt.
Mach doch mit der Seite einfach weiter, es gibt ja auch andere Fanseiten zu indizierten Spielen. Außerdem ist deine Seite ziemlich gut, das wäre doch dann schade für all die Gears-of-War-Anhänger da draußen.
 
RickSkywalker am 28.11.2006 16:30 schrieb:
Interessant - in der aktuellen Gamestar wird Doom nicht nur erwähnt sondern auch ein Screenshot gezeigt. Auf der Ab-18-DVD werden sogar eine Minute lang Spielszenen gezeigt.
sicher, dass es sich um das alte Doom handelt?

Doom 3 ist nie indiziert worden.
 
HanFred am 28.11.2006 16:34 schrieb:
RickSkywalker am 28.11.2006 16:30 schrieb:
Interessant - in der aktuellen Gamestar wird Doom nicht nur erwähnt sondern auch ein Screenshot gezeigt. Auf der Ab-18-DVD werden sogar eine Minute lang Spielszenen gezeigt.
sicher, dass es sich um das alte Doom handelt?

Doom 3 ist nie indiziert worden.

Ja, Doom 1 erkennt man ja an der miesen Grafik =) Wurde Doom 2 eigentlich auch indiziert?
 
RickSkywalker am 28.11.2006 16:58 schrieb:
HanFred am 28.11.2006 16:34 schrieb:
RickSkywalker am 28.11.2006 16:30 schrieb:
Interessant - in der aktuellen Gamestar wird Doom nicht nur erwähnt sondern auch ein Screenshot gezeigt. Auf der Ab-18-DVD werden sogar eine Minute lang Spielszenen gezeigt.
sicher, dass es sich um das alte Doom handelt?

Doom 3 ist nie indiziert worden.

Ja, Doom 1 erkennt man ja an der miesen Grafik =) Wurde Doom 2 eigentlich auch indiziert?

Ja Doom 2 wurde indiziert und auch die US-Version von Doom 3. Siehe hier: http://www.highgames.com/?set=indexlist&view=all
 
archwizard80 am 28.11.2006 13:56 schrieb:
Als ich würde die Seite auf einen österreichischen Server verschieben, eine .at domain wählen und alle Site-mitglieder per Mail informieren. Auf der .de domain würde ich eine Weiterleitung mit dem Hinweis auf die neue Seite setzen. Für eine Übergangszeit (4 Wochen oder so) sicherlich unproblematisch. Für verbindliche Auskünfte: s.o.
Danke erstmal für die Tipps. :)

Habe mich mal noch weiter umgehört. Jemand meinte, dass ein Serverumzug nach Österreich nix nützt, da ich als Deutscher weiterhin den hiesigen Gesetzen unterliege. Kann das wirklich sein? Kann ich mir kaum vorstellen...
Ich könnte doch auch in AT ein Printmagazin herausbringen, dass über in D verbotene, aber dort legitime Themen berichtet. Ok, der Zugriff aus Deutschland auf eine österreichische Internetseite ist sicherlich ungleich simpler, aber im Endeffekt könnte das Magazin ja auch jemand von hier aus abonieren oder so.

@ RickSkywalker: Gibt es wirklich deutsche Fanseiten zu indizierten Spielen? eine Fanpage zu Doom zählt dabei nicht, da die dt. Version ja nicht indiziert ist.
Ansonsten: Danke füs Lob. :)
 
bigfraggle am 29.11.2006 11:27 schrieb:
@ RickSkywalker: Gibt es wirklich deutsche Fanseiten zu indizierten Spielen? eine Fanpage zu Doom zählt dabei nicht, da die dt. Version ja nicht indiziert ist.
Ansonsten: Danke füs Lob. :)

Gibt es zu Doom 1 und 2 auch eine dt. Version? :confused:
Quake 1 ist doch auch indiziert, oder? Und dazu gibt es zb. quake.de. Im Internet kannst du das ruhig so belassen. Eigentlich dürfte man ja auch Gears of War noch nicht einmal erwähnen, in der Gamestar wird dies aber getan.
 
Habe mir quake.de mal aus Spass angeschaut.

Es mag Zufall sein, aber zu den hier indizierten Spiele Quake 1 bis 3 haben sie dort keine Screenshots. Und in Sachen Quake 4 ist nur die englische Version von einer Indizierung betroffen...
 
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