Super Leistung echt.. Das ist jetzt absolut kein Grund sich selbst auf die Schulter zu klopfen.. Komisch wenns ums Geld geht dann ist der Staat und die ganzen anderen Vögel super schnell aber wenn einer von Jugendlich halb Tot geprügelt wird oder ein Kind vergewaltigt wird dann kann man sich Zeit lassen geht ja auch kein Geld dadurch verloren...
Das ist ja mal echt Quatsch und typisch von den Medien-Meldungen beeinflusst, die immer wieder mal über überlastete Gerichte und deren Fälle berichten... mein bester Kumpel ist Anwalt und vertedigt nicht selten GENAU solche Täter, die wegen Körperverletzung, Vergewaltigung oder gar Kindesmissbrauch angezeigt wurden, und vom Zeitpunkt der Anzeige bis zum Urteil vergeht selten mehr als ein halbes Jahr. Ich könnt dir jetzt auch aus Köln fast wöchentlich Zeitungsmeldungen raussuchen, bei denen Strafmaße/Urteile zu krasseren Körperverletzungs- oder Vergewaltigungsfällen gemeldet werden und bei denen die Taten keine 3 bis 9 Monate her waren. Und es gibt auf der anderen Seite viele "Finanzfälle", bei denen es viel viel länger dauert. Du siehst wohl nur die Fälle, die dann für Furore sorgen und in der Tat skandalös lange dauern - aber das ist keine Absicht der Gerichte oder "Anweisung" von vom Staat, weil es um viel Geld geht, sondern entweder ist das Gericht überlastet oder nicht.
Zudem hängt es auch sehr davon ab, wie die Beweislage ist und ob die Angeklagten geständig sind, und auch wie strittig es ist. Wenn zB bei einem Streit einer halbtot geprügelt wird, muss man trotzdem genau hinsehen, ob das Opfer nicht selbst auch etwas dazu beigetragen hat und ob der Täter das Ausmaß der Verletzungen eigentlich wirklich niemals wollte oder ob es ihm egal war oder ob er sogar bewusst eine bestimmte Verletzung herbeiführen wollte. Das ist wichtig, um das Strafmaß zu finden. Wenn einer aber zB was klaut oder Hehlerware anbietet oder Bankbetrug begeht oder so, dann gibt es da keine zwei "Parteien", bei denen die eine Seite vlt auch ihren Teil dazu beigetragen hat - da ist es viel einfacher: wenn man den hat, der es war, dann gibt es nicht viel zu verhandeln.
Klar KANN es im ein oder anderen Fall die Bitte oder den Druck auf die Gerichtsbarkeit geben, den Fall X etwas schneller zu behandeln, da er im besonderen Interesse der Öffentlichkeit steht. Das ist aber nur selten der Fall und kann ebenso bei Körperverletzung vorkommen, zB der Fall mit dem "U-Bahn-Schläger" aus Berlin, bei dem die schlimmen Kamerabilder durch die Öffentlichkeit gingen, in denen er seinem Opfer von oben mehrfach auf den Kopf tritt: das Urteil kam nur 5 Monate nach der Verhaftung - obwohl in Berlin gerade für solche Taten die Gerichte als überlastet gelten. Das hat sicher auch damit zu tun, dass der Fall in der Öffentlichkeit stand.
Eine völlig andere Frage ist, ob die jeweiligen Strafen gerechtfertigt sind bzw ob die möglichen maximalen Strafmaße zu hoch oder niedrig sind.